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Logo aufs Plakat: noch eine Spende. Link auf die Website: schon Sponsoring

Setzt dein Schweizer Verein das Logo einer Bank aufs Plakat, bleibt ihr Beitrag eine Spende. Setzt er einen Link auf ihre Website, ist es Sponsoring. Das ist nicht Auslegungssache, sondern die veröffentlichte Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Und an der Einordnung hängen die Mehrwertsteuer, der Spendenabzug deines Geldgebers und die Frage, ob eine mündliche Zusage überhaupt gilt. Hier sind die 15 Stellen, an denen Vereine ihre Geldgeber zeigen, der Check, der sie einordnet, und 12 Briefe dazu.

O essencial
Sponsoring heisst: Geld gegen Werbeleistung. Eine Spende bleibt es, solange der Geber nur neutral in einer Publikation steht, auch mit Logo (MWSTG Art. 3 lit. i). Ein Link auf seine Website oder sein Name auf dem Trikot macht nach ESTV-Praxis Sponsoring daraus. MWST (8,1 %) schuldet ein nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlicher Sportverein erst ab 250'000 Franken Vorjahresumsatz.
·
WhatsApp
Sponsoring-Anfrage: zwei gleiche Karten mit demselben runden Logo, an eine ist ein roter Faden geknüpft, daneben ein Vereinswimpel mit Schweizerkreuz. Dasselbe Logo ist einmal Spende, einmal Sponsoring
8 von 15
Stellen machen aus der Spende Sponsoring
ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
4 von 7
Rechtsfolgen kippen sicher mit einem Link
MWSTG und ESTV-Praxis
250'000
Franken Umsatz: ab da schuldet ein ehrenamtlicher Sport- oder Kulturverein MWST
MWSTG Art. 10 Abs. 2 lit. c
12
Vorlagen
Word + PDF, vier Sprachen

📄 Sponsoring Anfrage Muster: 12 Vorlagen in Word und PDF

Der Spendenbrief hier verspricht dem Geber etwas, das in keiner Vorlagensammlung steht: ausdrücklich keinen Link. Denn je nachdem, was du anbietest, brauchst du einen anderen Brief: die Sponsoring-Anfrage mit Paketen und Gegenleistung, die Spendenanfrage mit neutraler Nennung, den Gönnerbrief, die Spendenzusage zum Unterschreiben und den Sponsoringvertrag. Dazu Nachfassen, Dankesbrief und Verlängerung. Die Word-Datei ist zum Ausfüllen da, die PDF zum Ausdrucken, und beide entstehen aus demselben Text wie die Vorschau hier. Für die allgemeine Form des Briefs gilt der Geschäftsbrief, für die Versammlung, die den Vertrag genehmigt, die Traktandenliste.

12 Vorlagen für Sponsoring, Spende und Gönner

Vorlage wählen, Felder ausfüllen, als Word oder PDF herunterladen. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Die Erstanfrage mit Gegenleistung: Logo auf Trikot, Bande oder Website mit Link. Nennt den Betrag, die Leistung und die Mehrwertsteuer im selben Brief.

Deine Angaben
Vorschau
Sponsoring-Anfrage für einen VereinConvivaPlus.ch
[Verein / Name]
[Strasse, PLZ Ort]

[Firma]
[Frau / Herr Name]
[Strasse, PLZ Ort]

[Ort], [TT.MM.JJJJ]

Sponsoring-Anfrage: [Saison / Anlass / Projekt]

Sehr geehrte/r [Frau / Herr Name]

wir sind [Verein / Name] und erreichen [z. B. 180 Mitglieder, 1'200 Zuschauer je Heimspiel]. Für [Saison / Anlass / Projekt] suchen wir Partner aus der Region, die bei uns sichtbar sein wollen, und wir denken dabei an Sie.

Wir bieten Ihnen für [CHF … / Sachleistung] eine Werbeleistung an, die Sie wählen können:
Paket · Gegenleistung · Betrag
[Hauptpartner] · [Logo auf dem Trikot, Nennung bei jedem Heimspiel] · [CHF …]
[Partner] · [Bande am Spielfeld, Logo mit Link auf unserer Website] · [CHF …]
[Supporter] · [Logo mit Link auf unserer Website] · [CHF …]

Mehrwertsteuer: [Wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. / Die Beträge verstehen sich inklusive 8,1 % MWST. / Die Werbeleistung ist nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 27 MWSTG von der Steuer ausgenommen.]

Gerne stellen wir Ihnen das Projekt in einem kurzen Gespräch vor. Über eine Antwort bis [TT.MM.JJJJ] freuen wir uns.

Freundliche Grüsse


[Name, Funktion, Telefon, E-Mail]
[Verein / Name]
Rechtsgrundlagen: MWSTG (SR 641.20) Art. 3 lit. i, 10, 18, 21 Abs. 2 Ziff. 27, 25; DBG (SR 642.11) Art. 33a, 59; OR (SR 220) Art. 11, 239, 243 — wörtlich ab fedlex.admin.ch. Praxis: ESTV MWST-Branchen-Info 24 Sport, Ziff. 15. Eigene Vorlage von ConvivaPlus. Kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung.

zum Ausfüllen · zum Ausdrucken

⚖️ Eigene Vorlagen von ConvivaPlus, am Mehrwertsteuergesetz, am DBG, am Obligationenrecht und an der Praxis der ESTV geprüft. Kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung.

geprüft · ConvivaPlus

🤝 Spende oder Sponsoring: das Logo entscheidet nicht

Die Steuerverwaltung hat den Unterschied an zwei Plakaten erklärt. Auf dem ersten steht eine Regionalbank mit ihrem Logo, und die ESTV schreibt dazu: die Erwähnung «gilt nicht als Werbeleistung. Der von der Bank bezahlte Beitrag ist eine Spende.» Auf dem zweiten steht eine Baufirma, und zwar mit ihrem Werbeslogan: «Der von der Baufirma erhaltene Beitrag ist steuerbar (Sponsoring).» Das Gesetz selbst sagt es in einem Nebensatz: eine Zuwendung bleibt Spende, wenn sie «in einer Publikation in neutraler Form einmalig oder mehrmalig erwähnt wird, selbst wenn dabei die Firma oder das Logo des Spenders oder der Spenderin verwendet wird» (MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1).

1Spende

Keine Gegenleistung ausser einer neutralen Nennung in einer Publikation, auch mit Logo. Kein Link, kein Slogan. Für die Mehrwertsteuer kein Entgelt (MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. d).

2Gönnerbeitrag

Beiträge von Passivmitgliedern und Gönnern an Vereine gelten als Spende (Art. 3 lit. i Ziff. 2). Eine gemeinnützige Organisation darf Gönnern Vorteile gewähren, wenn sie sagt, dass kein Anspruch darauf besteht.

3Sponsoring

Geld oder Ware gegen eine Werbeleistung: Link, Slogan, Trikot, Bande, Durchsage, Fahrzeug. Steuerbar zum Normalsatz, wenn der Verein steuerpflichtig ist, ausgenommen bei gemeinnützigen Organisationen.

Neutral heisst nach der ESTV «ohne Werbeslogan». Und die Publikation muss eine sein: Festschrift, Jahresbericht, Plakat, Zeitung, Website. Das Trikot ist keine, die Bande auch nicht, die Lautsprecherdurchsage auch nicht. Dort macht schon der blosse Name Sponsoring daraus. Ob der Geber Geld gibt oder Ware, ändert daran nichts: auch Material, Getränke oder Preise gegen eine Werbeleistung sind Sponsoring.

Gleiche Firma, gleicher Name, andere Stelle
Firmenname in der Festschrift · Spende
💸 derselbe Name auf dem Fan-Schal · Sponsoring
Logo auf dem Plakat · Spende
💸 dasselbe Logo mit Werbeslogan · Sponsoring
Logo auf der Vereinswebsite · Spende
💸 dasselbe Logo, anklickbar · Sponsoring
Dank im Abspann des Vereinsfilms · Spende
💸 Dank per Lautsprecher in der Pause · Sponsoring
Name im Jahresbericht · Spende
💸 derselbe Name auf der Spieluhr · Sponsoring
Definição

Spende (Mehrwertsteuer)

«freiwillige Zuwendung in der Absicht, den Empfänger oder die Empfängerin zu bereichern ohne Erwartung einer Gegenleistung im mehrwertsteuerlichen Sinne» (MWSTG Art. 3 lit. i). Eine neutrale Nennung in einer Publikation und Beiträge von Passivmitgliedern und Gönnern an Vereine gelten ausdrücklich als Spende.

🧮 Sponsoring-Check: 15 Stellen, 7 Rechtsfolgen

Im Jahresbericht auf der Website eines Vereins stehen zwei Firmen untereinander, gleiches Logo, gleiche Schriftgrösse. Beim einen Logo führt ein Klick auf die Firmen-Website. Für die Steuerverwaltung ist die erste Firma eine Spenderin und die zweite eine Sponsorin. Derselbe Bericht, dieselbe Seite, derselbe Betrag, und doch zwei verschiedene Welten: die eine hat gespendet, die andere hat Werbung gekauft, mit allen Folgen für die Mehrwertsteuer. So fein ist die Linie, und sie verläuft durch jede Stelle, an der ein Verein seine Geldgeber zeigt. 7 von 15 solchen Stellen lassen die Spende Spende sein, 8 machen Sponsoring daraus, und ein Link verändert sicher 4 von 7 Folgen. Kreuz an, wo dein Geldgeber erscheinen soll, und der Check sagt dir, auf welcher Seite der Linie du stehst, was dir bleibt und welcher Brief passt.

🤝 ConvivaPlus Sponsoring-Check: Stelle → Spende, Gönnerbeitrag oder Sponsoring

15 Stellen, 7 Rechtsfolgen, jede am Mehrwertsteuergesetz, am DBG, am Obligationenrecht oder an der Praxis der ESTV gelesen.

1 · Wo soll dein Geldgeber erscheinen?

2 · Zahlt er als Gönner oder Passivmitglied?

3 · Ist dein Verein wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit?

4 · Ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder gemeinnützig?

5 · Wer gibt?

Umsatz aus Leistungen wie Werbung oder Festwirtschaft. Spenden, Mitgliederbeiträge und ausgenommene Leistungen nicht mitzählen. Massgebend ist das Vorjahr (MWSTG Art. 14 Abs. 3).

Nur für die Obergrenze des Spendenabzugs. Leer lassen, wenn unbekannt.

Dein Ergebnis
Einordnung: Spende

Keine Werbe-Stelle angekreuzt: die Nennung bleibt neutral.

Wenn dein Verein nicht steuerbefreit ist
Mehrwertsteuer
kein Entgelt, keine MWST
Zählt zur Umsatzgrenze
nein
Vorsteuer des Vereins
keine Kürzung
Abzug bei der Firma
kein Spendenabzug
Abzug bei einer Privatperson
kein Spendenabzug
Form der Zusage
schriftlich (OR 243)
Was der Verein zurückgeben darf
neutrale Nennung, ohne Slogan und Link
Mehrwertsteuerpflicht
unter der Grenze
CHF 0.00 / CHF 250'000.00
dieser Betrag zählt nicht zur Grenze
Bleibt dem Verein
CHF 1'000.00
darin MWST: CHF 0.00
Spendenabzug beim Geber
kein Spendenabzug
Wenn dein Verein wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist
Mehrwertsteuer
kein Entgelt, keine MWST
Zählt zur Umsatzgrenze
nein
Vorsteuer des Vereins
keine Kürzung
Abzug bei der Firma
Spende bis 20 % des Reingewinns
Abzug bei einer Privatperson
ab 100 Franken, bis 20 % der Einkünfte
Form der Zusage
schriftlich (OR 243)
Was der Verein zurückgeben darf
neutrale Nennung, ohne Slogan und Link
Mehrwertsteuerpflicht
unter der Grenze
CHF 0.00 / CHF 250'000.00
dieser Betrag zählt nicht zur Grenze
Bleibt dem Verein
CHF 1'000.00
darin MWST: CHF 0.00
Spendenabzug beim Geber
möglich, Obergrenze offen

Passende Vorlage: Spendenanfrage an eine Firma (neutrale Nennung)

Alle Stellen · 15
StelleEinordnungGrundlage
Programmheft, FestschriftSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
SonderdruckSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
JahresberichtSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
Zeitung, VereinszeitschriftSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
PlakatSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
Vor- oder Abspann eines FilmsSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
Website, ohne LinkSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
Link auf die Website des GebersSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Nennung mit WerbesloganSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Trikot, KleiderSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Bande, WerbetafelSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Anzeigetafel, SpieluhrSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
FahrzeugSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Fan-Artikel (Schal, Wimpel, Schirm)SponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
LautsprecherdurchsageSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15

⚖️ Der Check ordnet ein, was Gesetz und Verwaltungspraxis sagen. Er entscheidet keinen Einzelfall und ersetzt keine Steuerberatung.

geprüft · ConvivaPlus

Der Check ist eine ConvivaPlus-Auswertung von Gesetz und veröffentlichter Praxis der Steuerverwaltung, in der amtlichen Fassung gelesen. Die Liste der Werbeträger ist dort ausdrücklich nicht abschliessend, die Kantonssteuer ist nicht eingerechnet. Ob dein Verein gemeinnützig ist, rechnet der Check nicht aus: das entscheidet dein Kanton, und «weiss nicht» zeigt dir beide Fälle.

📜 Grundlagen: MWSTG Art. 3 lit. i und j, 10, 14, 18, 21, 25, 27 (Stand 31.03.2025) · DBG Art. 33a, 56, 59 (Stand 02.09.2026) · OR Art. 11, 239, 243 · ESTV MWST-Branchen-Info 24, Ziff. 9.9, 15, 16

8 von 15

Stellen, an denen ein Verein seinen Geldgeber zeigt, machen nach der Praxis der ESTV aus der Spende eine Werbeleistung, schon mit dem blossen Namen oder Logo. Die übrigen bleiben Spende, solange die Nennung neutral ist.

Atenção
Der teuerste Irrtum ist ein Jahresbericht, der Spender und Sponsoren gleich behandelt: alle mit Logo, alle mit Link. Für die Mehrwertsteuer ist dann jede Zeile mit Link Sponsoring, und wer den Beitrag als Spende abziehen wollte, steht auf unsicherem Boden.

🧾 Sponsoring und MWST: bei den meisten Vereinen gar keine

Ein ehrenamtlich geführter Sportverein kann im Jahr 249'999 Franken Werbung verkaufen, ohne einen Rappen Mehrwertsteuer abzurechnen, solange er sonst nichts Steuerbares verkauft. Bis heute stand auf dieser Seite, Sponsoring sei «grundsätzlich steuerpflichtig». Für die meisten Vereine ist das falsch. Vier Fragen, die in jedem Vorstand fallen, und was dann passiert:

Unser Sportverein verkauft 60'000 Franken Werbung im Jahr. Schulden wir Mehrwertsteuer?
Nein, solange der Umsatz aus Leistungen im Vorjahr unter 250'000 Franken lag. Für Vereine ohne diesen Status liegt die Grenze bei 100'000.
📜 MWSTG Art. 10 Abs. 2 lit. a und c, Art. 14 Abs. 3
Wir haben 300'000 Franken Spenden und Mitgliederbeiträge. Zählt das zur Grenze?
Nein, kein Franken davon. Spenden sind kein Entgelt, Mitgliederbeiträge sind von der Steuer ausgenommen.
📜 MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. d, Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13
Wir sind steuerpflichtig, und der Sponsor zahlt 1'000 Franken «inklusive».
Dem Verein bleiben 925.07 Franken, 74.93 gehen an den Bund.
📜 MWSTG Art. 25 Abs. 1
Wir stehen nicht im Register. Dürfen wir «zuzüglich MWST» auf die Rechnung schreiben?
Nein. Wer nicht eingetragen ist, darf nicht auf die Steuer hinweisen, und wer es trotzdem tut, schuldet sie.
📜 MWSTG Art. 27 Abs. 1 und 2
Was von 1'000 Franken beim Verein bleibt
Spende, neutral genanntCHF 1'000.00CHF
Sponsoring, gemeinnützig befreitCHF 1'000.00CHF
Sponsoring, unter der UmsatzgrenzeCHF 1'000.00CHF
Sponsoring, steuerpflichtig, inkl. MWSTCHF 925.07CHF
⚖️ Drei Fälle vor Bundesgericht, dreimal verloren
  1. 2002
    Ein Fussballclub

    Er nannte die Mitglieder seiner Sponsorenvereinigung in jedem Matchprogramm, nach eigener Darstellung «aus reiner Dankbarkeit». Das Bundesgericht: eine Aufteilung in Werbeleistung und Spendenanteil «ist nicht vorzunehmen». Beschwerde abgewiesen, Gerichtsgebühr 10'000 Franken.

    BGer 2A.175/2002, E. 3.2 und 3.3

  2. 2003
    Das Opernhaus Zürich

    Es wandte ein, die Spender würden nur in eng umschriebenen Publikationen genannt, ohne jeden Zusatz. Das Bundesgericht: «Kausalität zwischen Spenden und Werbeleistung liegt hier offensichtlich vor».

    BGer 2A.43/2002, E. 3.2

  3. 2013
    Ein Bergbahnen-Verein

    Er gab einem Wintersportverein Saisonabos für einen Viertel des Preises, 285 Franken, und bekam dafür sein Logo auf Kleider, Fahrzeuge und Website. Die ESTV verlangte 74'367 Franken Mehrwertsteuer nach. Das Bundesgericht: wer nebenbei auch spenden wollte, hätte «ein eminentes Interesse daran haben müssen, dies auch vertraglich zu stipulieren».

    BGer 2C_576/2013, Sachverhalt und E. 4.3

Alle drei Fälle liefen nach altem Recht. Die heutige Fassung von MWSTG Art. 3 lit. i, die die neutrale Nennung in einer Publikation auch mit Logo ausdrücklich zur Spende erklärt, gilt seit dem 1. Januar 2018. Die Lehre bleibt: was nicht im Vertrag steht, vermutet die Steuerverwaltung zu deinen Ungunsten.

Contexto
Die Grenze gilt für den Umsatz aus Leistungen, nicht für die Kasse. Wer sie falsch rechnet, meldet sich entweder zu früh an oder zu spät. Zu spät ist teurer: die Steuer ist dann auf Beträgen geschuldet, die schon ausgegeben sind.

💚 Gemeinnütziger Verein: Werbung ohne Mehrwertsteuer

Ein steuerbefreites Tierheim kann seinem Sponsor eine Bande voller Logos verkaufen und schuldet darauf keine Mehrwertsteuer. Der nicht befreite Fussballclub nebenan schuldet sie für dieselbe Bande, sobald er über der Grenze liegt. Den Unterschied macht ein einziges Wort: gemeinnützig. Drei Fälle:

Das befreite Tierheim verkauft dem Sponsor Logos auf Bande und Trikot.
Keine Mehrwertsteuer: Werbung gemeinnütziger Organisationen ist von der Steuer ausgenommen.
📜 MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 27
Kann es die Mehrwertsteuer auf dem Trikotdruck zurückholen?
Nein. Für ausgenommene Leistungen gibt es keinen Vorsteuerabzug, ausser der Verein optiert für die Steuer.
📜 MWSTG Art. 22 · ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 16
Wir fördern die Jugend im Dorf. Sind wir damit gemeinnützig?
Nicht, weil ihr es sagt. Massgebend ist, ob der Kanton euch vollständig von der direkten Bundessteuer befreit hat. Und: «Unternehmerische Zwecke sind grundsätzlich nicht gemeinnützig.»
📜 DBG Art. 56 lit. g · MWSTG Art. 3 lit. j
Verificação de factos
Weisst du nicht, ob dein Verein befreit ist, frag schriftlich bei der kantonalen Steuerverwaltung nach. Die Antwort entscheidet über zwei Dinge gleichzeitig: ob deine Werbeleistungen ausgenommen sind und ob deine Spender ihre Spende abziehen können.

💸 Spendenabzug: nur bei steuerbefreiten Empfängern

Dieselben 5'000 Franken einer Garage: an einen steuerbefreiten Samariterverein kann sie sie abziehen, an einen nicht befreiten Turnverein gar nicht. Ob dein Geldgeber abziehen kann, entscheidet also nicht er, sondern die Befreiung deines Vereins. Das gilt für die Bundessteuer; die Kantone haben eigene Regeln, und abgezogen wird in der Steuererklärung. Warum es für geschenkte Zeit gar keinen Abzug gibt, steht beim Steuerabzug fürs Ehrenamt. Vier Fälle:

Eine Garage gibt 5'000 Franken an einen steuerbefreiten Samariterverein.
Abziehbar, bis 20 Prozent ihres Reingewinns.
📜 DBG Art. 59 Abs. 1 lit. c
Dieselben 5'000 Franken gehen an einen nicht befreiten Turnverein.
Kein Spendenabzug, weder für die Firma noch für Private.
📜 DBG Art. 33a, 56 lit. g, 59
Eine Privatperson spendet dreimal 40 Franken an einen befreiten Verein.
Zusammen 120 Franken, also abziehbar: die 100 Franken gelten für alle Spenden des Jahres zusammen.
📜 DBG Art. 33a
Der Sponsor will seine Bandenwerbung als Spende abziehen.
Als Spende nicht: mit Gegenleistung ist es Werbeaufwand. Ob er geschäftsmässig begründet ist, prüft seine Steuerbehörde.
📜 DBG Art. 58, 59
Atenção
Versprich im Brief keinen Abzug, den dein Verein nicht bestätigen kann. Die Spendenanfrage hier hat dafür zwei Sätze zur Wahl: einen für befreite Vereine und einen für alle anderen.

🎟️ Gönnerbeitrag: Spende, auch mit Vorteilen

Eine Freikarte fürs Jahreskonzert kann einen Gönnerbeitrag zur Gegenleistung machen, oder eben nicht. Es hängt an einem einzigen Satz im Brief. Eine gemeinnützige Organisation darf ihren Gönnern Vorteile gewähren, und der Beitrag bleibt eine Spende, wenn sie ihnen «mitteilt, dass kein Anspruch auf die Vorteile besteht» (MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 2). Der Gönnerbrief hier trägt diesen Satz. Für alle Vereine gilt: Beiträge von Passivmitgliedern und Gönnern sind Spenden. Und bei der Gewinnsteuer des Bundes zählen Mitgliederbeiträge nicht zum Gewinn, und Gewinne unter 5000 Franken werden gar nicht besteuert (DBG Art. 66 und 71).

Contexto
Gönner bekommen den Jahresbericht und eine Einladung. Wer mehr will, einen Link oder Platz auf der Bande, wird zum Sponsor, und dann gilt der Sponsoring-Brief.

✍️ Spendenzusage: mündlich nicht gültig

Die Garage sagt am Telefon 2'000 Franken zu, drei Wochen später überlegt sie es sich anders. Rechtlich hat sie nichts versprochen. Rechtlich ist eine Spende ein Geschenk, und dafür ist das Gesetz kurz und hart: «Das Schenkungsversprechen bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form.» Erst wenn das Geld überwiesen ist, gilt die Spende. Beim Sponsoring ist es umgekehrt, dort genügt ein Handschlag, aber nur, wenn die Werbung dem Betrag auch entspricht. Ein Link für 5'000 Franken tut das kaum, und für den Überschuss gilt wieder die Schriftform. Darum gibt es hier ein Blatt zum Unterschreiben.

Verificação de factos
Die Spendenzusage zum Unterschreiben liegt oben bei den Vorlagen: ein Blatt, eine Unterschrift, der Satz aus Art. 243 wörtlich darauf. Zahlt ein Sponsor in Raten, hält die Ratenzahlung-Vereinbarung die Termine fest.

📜 Grundlagen: OR Art. 11, 239 Abs. 1, 243 Abs. 1 und 3

✉️ Sponsoren anschreiben: was in den Brief gehört

Aus 1'000 Franken Sponsoring bleiben einem steuerpflichtigen Verein 925.07 Franken, wenn im Brief «inklusive» steht. Darum gehört der Mehrwertsteuer-Satz in den ersten Brief, nicht erst auf die Rechnung. Der Rest ist Handwerk: ein Name statt «Sehr geehrte Damen und Herren», die Reichweite in Zahlen, drei Pakete statt einer Bitte, und ein Datum, bis wann du eine Antwort brauchst. Liefert ein Partner für den Anlass nicht, was versprochen war, ist der Beschwerdebrief der nächste Schritt. Für den Dank an private Unterstützer liegen die Danke-Vorlagen bereit.

Ansprechperson
Ein Name, keine Abteilung. Bei Banken und Versicherungen die Geschäftsstelle vor Ort, nicht der Hauptsitz.
Reichweite in Zahlen
Mitglieder, Zuschauer je Anlass, Follower. Der Geldgeber kauft Sichtbarkeit, also nenn sie.
Pakete mit Gegenleistung
Drei Stufen mit Betrag und Leistung. Und eine Spendenvariante für alle, die nicht werben wollen.
Mehrwertsteuer im Brief
Nicht steuerpflichtig, oder: Beträge inklusive 8,1 %. Ein Satz, der später eine Diskussion erspart.
Frist und Nachfassen
Eine Antwort bis zu einem Datum erbitten, nach zwei bis drei Wochen freundlich nachfassen, mit einer Neuigkeit.
Dank mit Leistungsnachweis
Was wurde gezeigt, wie oft, mit Foto oder Screenshot. Der Dankesbrief ist die erste Seite der Verlängerung.

⚠️ Die Fehler, die eine Spende zum Sponsoring machen

Die ersten drei machen aus der Spende Sponsoring, die anderen kosten Geld oder die Zusage.

⚠️

Im Jahresbericht alle Geldgeber mit Link aufführen. Nach der Praxis der ESTV ist der Link eine Werbeleistung.

⚠️

Einen Spender mit seinem Werbeslogan nennen. Neutral heisst ohne Slogan, auch auf dem Plakat.

⚠️

Den Namen des Spenders aufs Trikot drucken und es weiter Spende nennen. Das Trikot ist keine Publikation, sondern ein Werbeträger.

⚠️

Eine Spende am Telefon zusagen lassen und nichts aufschreiben. Das Versprechen ist ohne Schriftform nicht gültig (OR 243).

⚠️

Einen Spendenabzug versprechen, obwohl der Verein nicht wegen Gemeinnützigkeit befreit ist.

⚠️

Die Umsatzgrenze an der Kasse messen statt am Umsatz aus Leistungen. Spenden und Mitgliederbeiträge zählen nicht mit.

⚠️

Im Brief «CHF 1'000» schreiben und offen lassen, ob inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer.

Nicht das Logo macht aus der Spende Sponsoring. Der Link macht es.

🧭 In fünf Schritten zur Sponsoring-Anfrage

Von der Frage «was bieten wir an?» zum unterschriebenen Vertrag.

1
Stufe wählen
Im Sponsoring-Check ankreuzen, wo der Geldgeber erscheinen soll. Daraus folgt: Spende, Gönnerbeitrag oder Sponsoring.
2
Status klären
Ist der Verein wegen Gemeinnützigkeit befreit? Liegt der Umsatz aus Leistungen unter der Grenze? Beides bestimmt, was im Brief steht.
3
Brief ausfüllen
Aus den 12 Vorlagen den passenden nehmen, Felder in eckigen Klammern ersetzen, Pakete und Mehrwertsteuer-Satz eintragen.
4
Nachfassen
Nach zwei bis drei Wochen mit dem Nachfassbrief oder einem Anruf, mit einer Neuigkeit und einem kleineren Paket.
5
Festhalten
Spende: Spendenzusage unterschreiben lassen. Sponsoring: Vertrag mit Leistungen, Betrag, Mehrwertsteuer und Laufzeit.
Atenção
Diese Seite ordnet, was Gesetz und ESTV-Praxis sagen. Sie entscheidet keinen Einzelfall, weder ob ein Verein gemeinnützig ist noch wie der Kanton einen Spendenabzug behandelt.
💎 Goldnugget

Führ im Jahresbericht zwei Listen: Unsere Sponsoren, mit Logo und Link, und Wir danken für die Unterstützung, mit Logo, ohne Link und ohne Slogan. Es kostet eine Überschrift und hält jede Spende in der zweiten Liste sauber, für die Mehrwertsteuer und für die Frage, ob dein Spender sie abziehen darf.

📊
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Wo zeigt dein Verein seine Geldgeber heute?

Um clique – anónimo, sem registo necessário.

❓ Fragen zum Sponsoring

Die Fragen, die vor dem Brief kommen, mit dem Artikel oder der ESTV-Stelle, auf der die Antwort steht.

🔍

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Fontes e metodologia8
Pesquisado e verificado com fonte · para a Suíça
Estado: Stand der Quellen: 22. September 2026
01
Mehrwertsteuergesetz (SR 641.20), Art. 3, 10, 18, 21, 25Amtliche Fassung auf fedlex, Stand 31. März 2025. Alle Zitate auf dieser Seite wörtlich daraus.
03
Obligationenrecht (SR 220), Art. 11, 239, 243Amtliche Fassung auf fedlex, Stand 1. Januar 2026.
04
ESTV, MWST-Branchen-Info 24 Sport, Ziff. 9.9, 15, 16Verwaltungspraxis zu Sponsoring, Spenden, neutraler Nennung und Werbeträgern (Ziff. 15 Stand ab 31. Oktober 2025).
05
ESTV, MWST-Info 05 Subventionen und Spenden, Ziff. 2Eigenschaften der Spende und Abgrenzung zum Sponsoring.
06
BGer 2C_576/2013 (20. Dezember 2013)Sponsoring gegen verbilligte Saisonabos: Entgeltlichkeits- und Gleichwertigkeitsvermutung, kein Spendenanteil ohne Vertragsgrundlage.
07
BGer 2A.175/2002 (23. Dezember 2002)Fussballclub: Nennung der Sponsorenvereinigung im Matchprogramm; keine Aufteilung in Werbeentgelt und Spendenanteil.
08
BGer 2A.43/2002 (8. Januar 2003)Opernhaus Zürich AG: Sponsoring und Nennung in eigenen Publikationen.

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💡Sabias?

Das Logo einer Firma auf dem Vereinsplakat ist nach der ESTV eine Spende. Ein Link auf ihre Website macht aus demselben Beitrag Sponsoring.

Fonte: ESTV MWST-Branchen-Info 24, Ziff. 15 · MWSTG Art. 3 lit. i
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Discussão

7 vozes da comunidade

G
Giulia P.de Bellinzona

Ho mandato la lettera per il concerto del coro in italiano e in tedesco alla stessa banca. Mi hanno risposto in una settimana con un sì per la versione con il logo nel programma.

B
Beat K.de Langnau im Emmental

Mir hei dr Name vo üsem Houptsponsor ufs Trikot u i ds Programmheft ta. Ds Programmheft wär e Spende gsi, ds Trikot nid. Das hätt i nie dänkt.

S
Sébastien M.de Bulle

Je trouve le check utile, mais attention : la question de l'utilité publique, ce n'est pas le comité qui la décide. Notre club de foot n'a jamais été exonéré, alors que tout le monde pensait le contraire.

CP
Redação ConvivaPlus

Exactement, c'est pour cela que le check pose la question avec « je ne sais pas » et affiche alors les deux cas. L'AFC se fonde sur la confirmation de l'administration fiscale cantonale. Une demande par écrit à votre canton suffit pour savoir.

N
Nadia F.de St. Gallen

Unser Turnverein hat eine Spendenzusage von einer Garage bekommen, am Telefon. Das Geld kam nie. Jetzt weiss ich, warum man das schriftlich will. Die Vorlage zum Unterschreiben nehmen wir ab jetzt immer mit.

R
Reto H.de Frauenfeld

Mir händ im Jahresbricht immer alli Sponsore mit Logo und Link uf d Website ufglistet. Ich ha nöd gwüsst, dass de Link de Unterschied macht. Mir sind aber wiit under de Umsatzgränze, also ändert sich für üs bi de Mehrwertsteuer nüt. Guet z wüsse isch es trotzdem.

CP
Redação ConvivaPlus

Genau so: unter der Umsatzgrenze kostet der Link keine Mehrwertsteuer. Er ändert aber die Einordnung, und die zählt beim Spendenabzug des Geldgebers und bei der Form der Zusage. Wer beides sauber halten will, trennt im Jahresbericht die Spender (ohne Link) von den Sponsoren (mit Link).

Geschrieben von
Miriam Frei
Miriam Frei

Redaktorin ConvivaPlus · Recht & Wohnen

Schreibt über Miet-, Vertrags- und Alltagsrecht – Gesetzestexte in geprüfte Vorlagen übersetzt.

  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  • Vorlagen & Muster
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