Logo aufs Plakat: noch eine Spende. Link auf die Website: schon Sponsoring
Setzt dein Schweizer Verein das Logo einer Bank aufs Plakat, bleibt ihr Beitrag eine Spende. Setzt er einen Link auf ihre Website, ist es Sponsoring. Das ist nicht Auslegungssache, sondern die veröffentlichte Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Und an der Einordnung hängen die Mehrwertsteuer, der Spendenabzug deines Geldgebers und die Frage, ob eine mündliche Zusage überhaupt gilt. Hier sind die 15 Stellen, an denen Vereine ihre Geldgeber zeigen, der Check, der sie einordnet, und 12 Briefe dazu.

📄 Sponsoring Anfrage Muster: 12 Vorlagen in Word und PDF
Der Spendenbrief hier verspricht dem Geber etwas, das in keiner Vorlagensammlung steht: ausdrücklich keinen Link. Denn je nachdem, was du anbietest, brauchst du einen anderen Brief: die Sponsoring-Anfrage mit Paketen und Gegenleistung, die Spendenanfrage mit neutraler Nennung, den Gönnerbrief, die Spendenzusage zum Unterschreiben und den Sponsoringvertrag. Dazu Nachfassen, Dankesbrief und Verlängerung. Die Word-Datei ist zum Ausfüllen da, die PDF zum Ausdrucken, und beide entstehen aus demselben Text wie die Vorschau hier. Für die allgemeine Form des Briefs gilt der Geschäftsbrief, für die Versammlung, die den Vertrag genehmigt, die Traktandenliste.
12 Vorlagen für Sponsoring, Spende und Gönner
Vorlage wählen, Felder ausfüllen, als Word oder PDF herunterladen. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Die Erstanfrage mit Gegenleistung: Logo auf Trikot, Bande oder Website mit Link. Nennt den Betrag, die Leistung und die Mehrwertsteuer im selben Brief.
[Verein / Name] [Strasse, PLZ Ort] [Firma] [Frau / Herr Name] [Strasse, PLZ Ort] [Ort], [TT.MM.JJJJ] Sponsoring-Anfrage: [Saison / Anlass / Projekt] Sehr geehrte/r [Frau / Herr Name] wir sind [Verein / Name] und erreichen [z. B. 180 Mitglieder, 1'200 Zuschauer je Heimspiel]. Für [Saison / Anlass / Projekt] suchen wir Partner aus der Region, die bei uns sichtbar sein wollen, und wir denken dabei an Sie. Wir bieten Ihnen für [CHF … / Sachleistung] eine Werbeleistung an, die Sie wählen können: Paket · Gegenleistung · Betrag [Hauptpartner] · [Logo auf dem Trikot, Nennung bei jedem Heimspiel] · [CHF …] [Partner] · [Bande am Spielfeld, Logo mit Link auf unserer Website] · [CHF …] [Supporter] · [Logo mit Link auf unserer Website] · [CHF …] Mehrwertsteuer: [Wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. / Die Beträge verstehen sich inklusive 8,1 % MWST. / Die Werbeleistung ist nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 27 MWSTG von der Steuer ausgenommen.] Gerne stellen wir Ihnen das Projekt in einem kurzen Gespräch vor. Über eine Antwort bis [TT.MM.JJJJ] freuen wir uns. Freundliche Grüsse [Name, Funktion, Telefon, E-Mail] [Verein / Name]
zum Ausfüllen · zum Ausdrucken
⚖️ Eigene Vorlagen von ConvivaPlus, am Mehrwertsteuergesetz, am DBG, am Obligationenrecht und an der Praxis der ESTV geprüft. Kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung.
🤝 Spende oder Sponsoring: das Logo entscheidet nicht
Die Steuerverwaltung hat den Unterschied an zwei Plakaten erklärt. Auf dem ersten steht eine Regionalbank mit ihrem Logo, und die ESTV schreibt dazu: die Erwähnung «gilt nicht als Werbeleistung. Der von der Bank bezahlte Beitrag ist eine Spende.» Auf dem zweiten steht eine Baufirma, und zwar mit ihrem Werbeslogan: «Der von der Baufirma erhaltene Beitrag ist steuerbar (Sponsoring).» Das Gesetz selbst sagt es in einem Nebensatz: eine Zuwendung bleibt Spende, wenn sie «in einer Publikation in neutraler Form einmalig oder mehrmalig erwähnt wird, selbst wenn dabei die Firma oder das Logo des Spenders oder der Spenderin verwendet wird» (MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1).
Keine Gegenleistung ausser einer neutralen Nennung in einer Publikation, auch mit Logo. Kein Link, kein Slogan. Für die Mehrwertsteuer kein Entgelt (MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. d).
Beiträge von Passivmitgliedern und Gönnern an Vereine gelten als Spende (Art. 3 lit. i Ziff. 2). Eine gemeinnützige Organisation darf Gönnern Vorteile gewähren, wenn sie sagt, dass kein Anspruch darauf besteht.
Geld oder Ware gegen eine Werbeleistung: Link, Slogan, Trikot, Bande, Durchsage, Fahrzeug. Steuerbar zum Normalsatz, wenn der Verein steuerpflichtig ist, ausgenommen bei gemeinnützigen Organisationen.
Neutral heisst nach der ESTV «ohne Werbeslogan». Und die Publikation muss eine sein: Festschrift, Jahresbericht, Plakat, Zeitung, Website. Das Trikot ist keine, die Bande auch nicht, die Lautsprecherdurchsage auch nicht. Dort macht schon der blosse Name Sponsoring daraus. Ob der Geber Geld gibt oder Ware, ändert daran nichts: auch Material, Getränke oder Preise gegen eine Werbeleistung sind Sponsoring.
Spende (Mehrwertsteuer)
🧮 Sponsoring-Check: 15 Stellen, 7 Rechtsfolgen
Im Jahresbericht auf der Website eines Vereins stehen zwei Firmen untereinander, gleiches Logo, gleiche Schriftgrösse. Beim einen Logo führt ein Klick auf die Firmen-Website. Für die Steuerverwaltung ist die erste Firma eine Spenderin und die zweite eine Sponsorin. Derselbe Bericht, dieselbe Seite, derselbe Betrag, und doch zwei verschiedene Welten: die eine hat gespendet, die andere hat Werbung gekauft, mit allen Folgen für die Mehrwertsteuer. So fein ist die Linie, und sie verläuft durch jede Stelle, an der ein Verein seine Geldgeber zeigt. 7 von 15 solchen Stellen lassen die Spende Spende sein, 8 machen Sponsoring daraus, und ein Link verändert sicher 4 von 7 Folgen. Kreuz an, wo dein Geldgeber erscheinen soll, und der Check sagt dir, auf welcher Seite der Linie du stehst, was dir bleibt und welcher Brief passt.
🤝 ConvivaPlus Sponsoring-Check: Stelle → Spende, Gönnerbeitrag oder Sponsoring
15 Stellen, 7 Rechtsfolgen, jede am Mehrwertsteuergesetz, am DBG, am Obligationenrecht oder an der Praxis der ESTV gelesen.
1 · Wo soll dein Geldgeber erscheinen?
2 · Zahlt er als Gönner oder Passivmitglied?
3 · Ist dein Verein wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit?
4 · Ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder gemeinnützig?
5 · Wer gibt?
Umsatz aus Leistungen wie Werbung oder Festwirtschaft. Spenden, Mitgliederbeiträge und ausgenommene Leistungen nicht mitzählen. Massgebend ist das Vorjahr (MWSTG Art. 14 Abs. 3).
Nur für die Obergrenze des Spendenabzugs. Leer lassen, wenn unbekannt.
Keine Werbe-Stelle angekreuzt: die Nennung bleibt neutral.
- Mehrwertsteuer
- kein Entgelt, keine MWST
- Zählt zur Umsatzgrenze
- nein
- Vorsteuer des Vereins
- keine Kürzung
- Abzug bei der Firma
- kein Spendenabzug
- Abzug bei einer Privatperson
- kein Spendenabzug
- Form der Zusage
- schriftlich (OR 243)
- Was der Verein zurückgeben darf
- neutrale Nennung, ohne Slogan und Link
- Mehrwertsteuer
- kein Entgelt, keine MWST
- Zählt zur Umsatzgrenze
- nein
- Vorsteuer des Vereins
- keine Kürzung
- Abzug bei der Firma
- Spende bis 20 % des Reingewinns
- Abzug bei einer Privatperson
- ab 100 Franken, bis 20 % der Einkünfte
- Form der Zusage
- schriftlich (OR 243)
- Was der Verein zurückgeben darf
- neutrale Nennung, ohne Slogan und Link
Passende Vorlage: Spendenanfrage an eine Firma (neutrale Nennung)
| Stelle | Einordnung | Grundlage |
|---|---|---|
| Programmheft, Festschrift | Spende | Publikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1 |
| Sonderdruck | Spende | Publikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1 |
| Jahresbericht | Spende | Publikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1 |
| Zeitung, Vereinszeitschrift | Spende | Publikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1 |
| Plakat | Spende | Publikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1 |
| Vor- oder Abspann eines Films | Spende | Publikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1 |
| Website, ohne Link | Spende | Publikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1 |
| Link auf die Website des Gebers | Sponsoring | Werbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15 |
| Nennung mit Werbeslogan | Sponsoring | Werbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15 |
| Trikot, Kleider | Sponsoring | Werbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15 |
| Bande, Werbetafel | Sponsoring | Werbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15 |
| Anzeigetafel, Spieluhr | Sponsoring | Werbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15 |
| Fahrzeug | Sponsoring | Werbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15 |
| Fan-Artikel (Schal, Wimpel, Schirm) | Sponsoring | Werbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15 |
| Lautsprecherdurchsage | Sponsoring | Werbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15 |
⚖️ Der Check ordnet ein, was Gesetz und Verwaltungspraxis sagen. Er entscheidet keinen Einzelfall und ersetzt keine Steuerberatung.
Der Check ist eine ConvivaPlus-Auswertung von Gesetz und veröffentlichter Praxis der Steuerverwaltung, in der amtlichen Fassung gelesen. Die Liste der Werbeträger ist dort ausdrücklich nicht abschliessend, die Kantonssteuer ist nicht eingerechnet. Ob dein Verein gemeinnützig ist, rechnet der Check nicht aus: das entscheidet dein Kanton, und «weiss nicht» zeigt dir beide Fälle.
📜 Grundlagen: MWSTG Art. 3 lit. i und j, 10, 14, 18, 21, 25, 27 (Stand 31.03.2025) · DBG Art. 33a, 56, 59 (Stand 02.09.2026) · OR Art. 11, 239, 243 · ESTV MWST-Branchen-Info 24, Ziff. 9.9, 15, 16
Stellen, an denen ein Verein seinen Geldgeber zeigt, machen nach der Praxis der ESTV aus der Spende eine Werbeleistung, schon mit dem blossen Namen oder Logo. Die übrigen bleiben Spende, solange die Nennung neutral ist.
🧾 Sponsoring und MWST: bei den meisten Vereinen gar keine
Ein ehrenamtlich geführter Sportverein kann im Jahr 249'999 Franken Werbung verkaufen, ohne einen Rappen Mehrwertsteuer abzurechnen, solange er sonst nichts Steuerbares verkauft. Bis heute stand auf dieser Seite, Sponsoring sei «grundsätzlich steuerpflichtig». Für die meisten Vereine ist das falsch. Vier Fragen, die in jedem Vorstand fallen, und was dann passiert:
- 2002Ein Fussballclub
Er nannte die Mitglieder seiner Sponsorenvereinigung in jedem Matchprogramm, nach eigener Darstellung «aus reiner Dankbarkeit». Das Bundesgericht: eine Aufteilung in Werbeleistung und Spendenanteil «ist nicht vorzunehmen». Beschwerde abgewiesen, Gerichtsgebühr 10'000 Franken.
BGer 2A.175/2002, E. 3.2 und 3.3
- 2003Das Opernhaus Zürich
Es wandte ein, die Spender würden nur in eng umschriebenen Publikationen genannt, ohne jeden Zusatz. Das Bundesgericht: «Kausalität zwischen Spenden und Werbeleistung liegt hier offensichtlich vor».
BGer 2A.43/2002, E. 3.2
- 2013Ein Bergbahnen-Verein
Er gab einem Wintersportverein Saisonabos für einen Viertel des Preises, 285 Franken, und bekam dafür sein Logo auf Kleider, Fahrzeuge und Website. Die ESTV verlangte 74'367 Franken Mehrwertsteuer nach. Das Bundesgericht: wer nebenbei auch spenden wollte, hätte «ein eminentes Interesse daran haben müssen, dies auch vertraglich zu stipulieren».
BGer 2C_576/2013, Sachverhalt und E. 4.3
Alle drei Fälle liefen nach altem Recht. Die heutige Fassung von MWSTG Art. 3 lit. i, die die neutrale Nennung in einer Publikation auch mit Logo ausdrücklich zur Spende erklärt, gilt seit dem 1. Januar 2018. Die Lehre bleibt: was nicht im Vertrag steht, vermutet die Steuerverwaltung zu deinen Ungunsten.
💚 Gemeinnütziger Verein: Werbung ohne Mehrwertsteuer
Ein steuerbefreites Tierheim kann seinem Sponsor eine Bande voller Logos verkaufen und schuldet darauf keine Mehrwertsteuer. Der nicht befreite Fussballclub nebenan schuldet sie für dieselbe Bande, sobald er über der Grenze liegt. Den Unterschied macht ein einziges Wort: gemeinnützig. Drei Fälle:
💸 Spendenabzug: nur bei steuerbefreiten Empfängern
Dieselben 5'000 Franken einer Garage: an einen steuerbefreiten Samariterverein kann sie sie abziehen, an einen nicht befreiten Turnverein gar nicht. Ob dein Geldgeber abziehen kann, entscheidet also nicht er, sondern die Befreiung deines Vereins. Das gilt für die Bundessteuer; die Kantone haben eigene Regeln, und abgezogen wird in der Steuererklärung. Warum es für geschenkte Zeit gar keinen Abzug gibt, steht beim Steuerabzug fürs Ehrenamt. Vier Fälle:
🎟️ Gönnerbeitrag: Spende, auch mit Vorteilen
Eine Freikarte fürs Jahreskonzert kann einen Gönnerbeitrag zur Gegenleistung machen, oder eben nicht. Es hängt an einem einzigen Satz im Brief. Eine gemeinnützige Organisation darf ihren Gönnern Vorteile gewähren, und der Beitrag bleibt eine Spende, wenn sie ihnen «mitteilt, dass kein Anspruch auf die Vorteile besteht» (MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 2). Der Gönnerbrief hier trägt diesen Satz. Für alle Vereine gilt: Beiträge von Passivmitgliedern und Gönnern sind Spenden. Und bei der Gewinnsteuer des Bundes zählen Mitgliederbeiträge nicht zum Gewinn, und Gewinne unter 5000 Franken werden gar nicht besteuert (DBG Art. 66 und 71).
✍️ Spendenzusage: mündlich nicht gültig
Die Garage sagt am Telefon 2'000 Franken zu, drei Wochen später überlegt sie es sich anders. Rechtlich hat sie nichts versprochen. Rechtlich ist eine Spende ein Geschenk, und dafür ist das Gesetz kurz und hart: «Das Schenkungsversprechen bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form.» Erst wenn das Geld überwiesen ist, gilt die Spende. Beim Sponsoring ist es umgekehrt, dort genügt ein Handschlag, aber nur, wenn die Werbung dem Betrag auch entspricht. Ein Link für 5'000 Franken tut das kaum, und für den Überschuss gilt wieder die Schriftform. Darum gibt es hier ein Blatt zum Unterschreiben.
📜 Grundlagen: OR Art. 11, 239 Abs. 1, 243 Abs. 1 und 3
✉️ Sponsoren anschreiben: was in den Brief gehört
Aus 1'000 Franken Sponsoring bleiben einem steuerpflichtigen Verein 925.07 Franken, wenn im Brief «inklusive» steht. Darum gehört der Mehrwertsteuer-Satz in den ersten Brief, nicht erst auf die Rechnung. Der Rest ist Handwerk: ein Name statt «Sehr geehrte Damen und Herren», die Reichweite in Zahlen, drei Pakete statt einer Bitte, und ein Datum, bis wann du eine Antwort brauchst. Liefert ein Partner für den Anlass nicht, was versprochen war, ist der Beschwerdebrief der nächste Schritt. Für den Dank an private Unterstützer liegen die Danke-Vorlagen bereit.
⚠️ Die Fehler, die eine Spende zum Sponsoring machen
Die ersten drei machen aus der Spende Sponsoring, die anderen kosten Geld oder die Zusage.
Im Jahresbericht alle Geldgeber mit Link aufführen. Nach der Praxis der ESTV ist der Link eine Werbeleistung.
Einen Spender mit seinem Werbeslogan nennen. Neutral heisst ohne Slogan, auch auf dem Plakat.
Den Namen des Spenders aufs Trikot drucken und es weiter Spende nennen. Das Trikot ist keine Publikation, sondern ein Werbeträger.
Eine Spende am Telefon zusagen lassen und nichts aufschreiben. Das Versprechen ist ohne Schriftform nicht gültig (OR 243).
Einen Spendenabzug versprechen, obwohl der Verein nicht wegen Gemeinnützigkeit befreit ist.
Die Umsatzgrenze an der Kasse messen statt am Umsatz aus Leistungen. Spenden und Mitgliederbeiträge zählen nicht mit.
Im Brief «CHF 1'000» schreiben und offen lassen, ob inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer.
Nicht das Logo macht aus der Spende Sponsoring. Der Link macht es.
🧭 In fünf Schritten zur Sponsoring-Anfrage
Von der Frage «was bieten wir an?» zum unterschriebenen Vertrag.
Führ im Jahresbericht zwei Listen: Unsere Sponsoren, mit Logo und Link, und Wir danken für die Unterstützung, mit Logo, ohne Link und ohne Slogan. Es kostet eine Überschrift und hält jede Spende in der zweiten Liste sauber, für die Mehrwertsteuer und für die Frage, ob dein Spender sie abziehen darf.
Wo zeigt dein Verein seine Geldgeber heute?
Um clique – anónimo, sem registo necessário.
❓ Fragen zum Sponsoring
Die Fragen, die vor dem Brief kommen, mit dem Artikel oder der ESTV-Stelle, auf der die Antwort steht.
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Perguntas relacionadas da nossa revista
Absender, Empfänger, Ort und Datum, Betreff, Anrede mit Namen, kurzer Text, Grussformel. Die Vorlage zeigt die Schweizer Form.
Geschäftsbrief Vorlage →In der Schweiz nicht. Abziehbar sind Spenden an steuerbefreite Organisationen, nicht die geschenkte Zeit.
Steuerabzug Ehrenamt →Kurz, persönlich und mit Bezug auf den Anlass. Über hundert Vorlagen in vier Tonlagen liegen bereit.
Danke für die Einladung →Todas as informações sem garantia. Encontrou um erro? → support@conviva-plus.ch
Das Logo einer Firma auf dem Vereinsplakat ist nach der ESTV eine Spende. Ein Link auf ihre Website macht aus demselben Beitrag Sponsoring.
Weiter im Vorlagen-Cluster
Die Briefe rund um den Verein
Discussão
7 vozes da comunidade
Ho mandato la lettera per il concerto del coro in italiano e in tedesco alla stessa banca. Mi hanno risposto in una settimana con un sì per la versione con il logo nel programma.
Mir hei dr Name vo üsem Houptsponsor ufs Trikot u i ds Programmheft ta. Ds Programmheft wär e Spende gsi, ds Trikot nid. Das hätt i nie dänkt.
Je trouve le check utile, mais attention : la question de l'utilité publique, ce n'est pas le comité qui la décide. Notre club de foot n'a jamais été exonéré, alors que tout le monde pensait le contraire.
Exactement, c'est pour cela que le check pose la question avec « je ne sais pas » et affiche alors les deux cas. L'AFC se fonde sur la confirmation de l'administration fiscale cantonale. Une demande par écrit à votre canton suffit pour savoir.
Unser Turnverein hat eine Spendenzusage von einer Garage bekommen, am Telefon. Das Geld kam nie. Jetzt weiss ich, warum man das schriftlich will. Die Vorlage zum Unterschreiben nehmen wir ab jetzt immer mit.
Mir händ im Jahresbricht immer alli Sponsore mit Logo und Link uf d Website ufglistet. Ich ha nöd gwüsst, dass de Link de Unterschied macht. Mir sind aber wiit under de Umsatzgränze, also ändert sich für üs bi de Mehrwertsteuer nüt. Guet z wüsse isch es trotzdem.
Genau so: unter der Umsatzgrenze kostet der Link keine Mehrwertsteuer. Er ändert aber die Einordnung, und die zählt beim Spendenabzug des Geldgebers und bei der Form der Zusage. Wer beides sauber halten will, trennt im Jahresbericht die Spender (ohne Link) von den Sponsoren (mit Link).

Redaktorin ConvivaPlus · Recht & Wohnen
Schreibt über Miet-, Vertrags- und Alltagsrecht – Gesetzestexte in geprüfte Vorlagen übersetzt.
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