Vollständige Übersicht aller Kantone und Gemeinden mit interaktivem Rechner
- ✓ Hundesteuer: 50–200 CHF pro Jahr (je nach Gemeinde)
- ✓ Anmeldung: Innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme Pflicht
- ✓ Registrierung: Obligatorisch in der Datenbank AMICUS
- ✓ Chippen: Pflicht für alle Hunde ab 3 Monaten
- ✓ Befreiungen: Blinden-, Rettungs-, Assistenzhunde
- ✓ Haftpflicht: In vielen Kantonen obligatorisch (1–3 Mio. CHF)
- ✓ NEU 2025: Obligatorische Hundeausbildung im Kanton Zürich
Die Hundesteuer in der Schweiz beträgt je nach Kanton und Gemeinde zwischen 50 und 200 Franken pro Jahr. Anders als in vielen Ländern wird die Hundetaxe dezentral erhoben – mit erheblichen Preisunterschieden.
Während Hundehalter in Bellinzona nur 70 Franken zahlen, kostet der Vierbeiner in Uster satte 200 Franken jährlich. Diese Übersicht zeigt Ihnen alle Tarife, erklärt die Anmeldung Schritt für Schritt und enthält einen praktischen Rechner zum Kostenvergleich.
📑 Inhalt
- 🐕 Was ist die Hundesteuer?
- 🧮 Hundesteuer-Rechner
- 🏙️ Hundesteuer nach Städten
- 🗺️ Hundesteuer nach Kantonen
- 📊 Teuerste & günstigste Gemeinden
- ✅ Wer ist befreit?
- 📝 Hund anmelden: Schritt für Schritt
- 🔗 Die AMICUS-Datenbank
- 🚚 Hundesteuer bei Umzug
- 🆕 Neue Regelungen 2025/2026
- ❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)
🐕 Was ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer (auch Hundetaxe genannt) ist eine jährliche Abgabe, die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Schweiz für jeden Hund ab einem Alter von drei Monaten entrichten müssen. Sie dient als Lenkungsabgabe zur Regulierung des Hundebestands und zur Finanzierung hundetypischer Infrastruktur.
Wofür wird die Hundesteuer verwendet?
Die Einnahmen aus der Hundesteuer fliessen hauptsächlich in:
- Robidog-Behälter: Aufstellung, Leerung und Unterhalt der Hundekot-Entsorgungsstellen
- Öffentliche Reinigung: Beseitigung von Hundehinterlassenschaften
- Verwaltung: Führung des Hunderegisters, Inkasso, Administration
- Prävention: Informationsmaterial für Hundehalter, Kurse
- Tierseuchenbekämpfung: Kantonaler Anteil für Veterinärdienste
Die Hundesteuer ist in den meisten Kantonen nicht zweckgebunden. Das bedeutet, die Gemeinde kann die Einnahmen theoretisch auch für andere Zwecke verwenden.
🧮 Hundesteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre jährlichen Kosten und vergleichen Sie mit anderen Gemeinden:
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🏙️ Hundesteuer nach Städten – der grosse Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Hundesteuertarife in den wichtigsten Schweizer Städten:
| Stadt | Kanton | 1. Hund | 2. Hund | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Uster | ZH | 200 CHF | – | 🔴 Teuerste Stadt |
| Zürich | ZH | 160 CHF | – | Senkung auf 140 CHF geplant |
| Basel | BS | 160 CHF | 320 CHF | 2. Hund = doppelt! |
| Riehen | BS | 150 CHF | 300 CHF | Bei Basel-Stadt |
| Bern | BE | 150 CHF | – | Bundesstadt |
| St. Gallen | SG | 130 CHF | – | Ostschweiz |
| Luzern | LU | 120 CHF | – | Hofhunde nur 40 CHF |
| Aargau | AG | 120 CHF | – | Kantonsweit einheitlich |
| Genf | GE | ~105 CHF | ~125 CHF | Kanton + Gemeinde |
| Frauenfeld | TG | 100 CHF | 162.50 CHF | Ab 2026: 120/195 CHF |
| Arbon | TG | 100 CHF | 150 CHF | Am Bodensee |
| Roggwil | BE | 75 CHF | – | Günstig im Kt. Bern |
| Bellinzona | TI | 70 CHF | – | 🟢 Günstigste grosse Stadt |
Tabelle: Hundesteuer Schweizer Städte 2025/2026 – Quelle: Offizielle Gemeindewebsites
🗺️ Hundesteuer nach Kantonen
In der Schweiz gibt es kein einheitliches Hundesteuer-System. Die 26 Kantone regeln die Hundetaxe unterschiedlich – teils kantonal einheitlich, teils auf Gemeindeebene.
Kantone mit einheitlicher Hundesteuer
| Kanton | Betrag | Besonderheit |
|---|---|---|
| Aargau | 120 CHF | Kantonsweit gleich, max. 150 CHF möglich |
Kantone mit Gemeinde-Bandbreiten
| Kanton | Bandbreite | Besonderheit |
|---|---|---|
| Zürich | 70–200 CHF | Obligatorische Hundeausbildung seit 1.6.2025 |
| Basel-Stadt | 140–160 CHF | 2. Hund = doppelte Steuer |
| Bern | 75–150 CHF | Grosse Unterschiede Stadt/Land |
| Luzern | 40–120 CHF | Hofhunde 40 CHF, Wachhunde 60 CHF |
| St. Gallen | 60–200 CHF | Kantonsanteil 10 CHF pro Hund |
| Thurgau | 80–130 CHF | Gemeinden können +25% erhöhen |
| Solothurn | 50–200 + 35 CHF | NEU: Zusätzliche Kantonssteuer seit Mai 2025 |
Spezialfall Genf
Der Kanton Genf hat ein zweistufiges System:
- Kantonale Hundesteuer: 50 CHF (1. Hund), 70 CHF (2. Hund), 100 CHF (3. Hund)
- Kommunale Zuschläge: Je nach Gemeinde 0–100% der Kantonssteuer
- Zusatzgebühren: 4 CHF Epizootien-Fonds + 1 CHF Versicherung
- Beispiel Stadt Genf: Total ca. 105 CHF für den ersten Hund
📊 Die teuersten und günstigsten Gemeinden
🔴 Top 5 – Teuerste Gemeinden
- Uster (ZH): 200 CHF
- Zürich Stadt: 160 CHF
- Basel Stadt: 160 CHF (2. Hund: 320 CHF!)
- Riehen (BS): 150 CHF
- Bern Stadt: 150 CHF
🟢 Top 5 – Günstigste Gemeinden
- Bellinzona (TI): 70 CHF
- Roggwil (BE): 75 CHF
- Diverse Thurgauer Gemeinden: 80 CHF (Basis)
- Diverse SG-Gemeinden: 60 CHF (Minimum)
- Einige Genfer Landgemeinden: keine Gemeindezuschläge
Eine Familie mit 2 Hunden zahlt in Basel jährlich 480 Franken (160 + 320 CHF), in Bellinzona dagegen nur 140 Franken – eine Differenz von 340 Franken pro Jahr!
✅ Wer ist von der Hundesteuer befreit?
Die meisten Kantone gewähren Steuerbefreiungen oder Ermässigungen für bestimmte Hundetypen:
Vollständige Befreiung
| Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Blindenhunde | Von IV-anerkannten Blindenführhundeschulen |
| Assistenzhunde | Für Menschen mit Behinderung |
| Rettungshunde | REDOG, Alpine Rettung Schweiz |
| Therapiehunde | Mit offiziellem Nachweis |
| Diensthunde | Polizei, Militär, Grenzwache, Zoll |
| Tierheimhunde | Während Aufenthalt im Tierheim |
Ermässigungen
| Kategorie | Ermässigung | Kantone/Gemeinden |
|---|---|---|
| Hofhunde | 40 CHF statt 120 CHF | Luzern |
| Wachhunde | 60 CHF statt 120 CHF | Luzern |
| EL/Sozialhilfe | 70% Reduktion | Basel-Stadt |
| Hundekurs absolviert | Einmalige Ermässigung | Einige Gemeinden |
📝 Hund anmelden: Schritt für Schritt
Die Anmeldung eines Hundes ist in der Schweiz Pflicht. So funktioniert der Prozess:
Schritt 1: Bei der Gemeinde registrieren
Innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren lassen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass
- Heimtierausweis des Hundes (falls vorhanden)
- Chipnummer des Hundes
Ergebnis: Sie erhalten eine AMICUS Personen-ID.
Schritt 2: Hund chippen lassen
Falls noch nicht geschehen, muss der Hund vom Tierarzt mit einem Mikrochip versehen werden. Dies ist für alle Hunde in der Schweiz obligatorisch.
Schritt 3: AMICUS-Registrierung
Der Tierarzt registriert den Hund mit seiner Chipnummer in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Sie erhalten Zugangsdaten für Ihr persönliches Konto.
Schritt 4: Hundesteuer bezahlen
Die Rechnung für die Hundesteuer erhalten Sie automatisch per Post von Ihrer Gemeinde – meist jährlich, in einigen Gemeinden halbjährlich oder vierteljährlich.
🔗 Die AMICUS-Datenbank erklärt
AMICUS ist die nationale Hundedatenbank der Schweiz, betrieben von Identitas AG im Auftrag der Kantone.
Was wird in AMICUS gespeichert?
- Name und Adresse des Hundehalters
- Chipnummer des Hundes
- Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum
- Impfstatus
- Halterwechsel und Umzüge
- Todesdatum (falls verstorben)
Meldepflicht
Folgende Änderungen müssen Sie selbst in AMICUS aktualisieren oder der Gemeinde melden:
- Umzug in andere Gemeinde/Kanton
- Halterwechsel (Verkauf, Schenkung)
- Export ins Ausland
- Tod des Hundes
Unter www.amicus.ch können Sie sich einloggen und Ihre Daten selbst aktualisieren.
🚚 Hundesteuer bei Umzug
Bei einem Wohnsitzwechsel gelten folgende Regeln:
Umzug innerhalb des Kantons
- Hund in alter Gemeinde abmelden
- In neuer Gemeinde anmelden (innert 10 Tagen)
- Je nach Kanton: Bereits bezahlte Steuer wird angerechnet (z.B. Aargau) oder anteilig zurückerstattet
Umzug in anderen Kanton
- Abmeldung in alter Gemeinde
- Anmeldung in neuer Gemeinde
- AMICUS-Daten aktualisieren
- Achtung: Unterschiedliche Tarife und Regelungen!
Rückerstattung Basel-Stadt
Basel-Stadt erstattet bei fristgerechter Abmeldung die Hundesteuer anteilig zurück (abzüglich 15 CHF Bearbeitungsgebühr).
🆕 Neue Regelungen 2025/2026
Solothurn: Kantonale Hundesteuer (Mai 2025)
Am 18. Mai 2025 haben die Solothurner Stimmberechtigten mit 66% Ja eine neue kantonale Hundesteuer von 35 Franken angenommen. Diese kommt zusätzlich zur kommunalen Hundesteuer hinzu.
- Zweck: Finanzierung des Veterinärdienstes (ca. 725'000 CHF/Jahr)
- Betroffene: Alle ca. 20'000 Hunde im Kanton
- Ausnahme: Assistenzhunde
Zürich: Obligatorische Hundeausbildung (1. Juni 2025)
Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für alle Neuhundehaltenden:
Theoriekurs (für Ersthundehaltende):
- Pflicht für Personen, die noch nie oder seit über 10 Jahren keinen Hund gehalten haben
- Dauer: ca. 2 Stunden mit Prüfung
- Zeitraum: Frühestens 1 Jahr vor, spätestens 2 Monate nach Hundeerwerb
Praktischer Kurs (für alle neuen Hunde):
- Pflicht bei Neuerwerb oder Zuzug mit Hund ab 1.6.2025
- Ausnahmen: Hunde über 10 Jahre, gleichwertige Ausbildung, Übernahme vom Partner
Basel-Stadt: Hundehalterausbildung (April 2025)
Ab April 2025 müssen Ersthundehaltende im Kanton Basel-Stadt eine Hundehalterausbildung absolvieren, wenn sie den Hund ab 2025 anschaffen. Der Nachweis ist innerhalb eines Jahres zu erbringen.
Frauenfeld: Erhöhung auf Maximum (2026)
Ab 2026 erhöht Frauenfeld die Hundesteuer auf das gesetzliche Maximum:
- 1. Hund: 100 → 120 CHF
- 2. Hund: 162.50 → 195 CHF
Grund: Jährliches Defizit von bis zu 50'000 CHF im Hundewesen.
Zürich: Rottweiler auf Rasseliste (Januar 2025)
Ab 1. Januar 2025 ist der Rottweiler im Kanton Zürich auf der Rassetypenliste II. Bestehende Halter müssen eine Haltebewilligung beantragen.
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in der Schweiz?
Die Hundesteuer in der Schweiz beträgt je nach Kanton und Gemeinde zwischen 50 und 200 Franken pro Jahr. Der Durchschnitt liegt bei etwa 100 bis 150 Franken. Der Kanton Aargau hat mit 120 Franken eine einheitliche kantonale Steuer, während in anderen Kantonen jede Gemeinde eigene Tarife festlegt.
Muss ich für meinen zweiten Hund mehr bezahlen?
In vielen Gemeinden ja. Die Hundesteuer ist eine Lenkungsabgabe – der zweite und jeder weitere Hund kostet oft deutlich mehr. In Basel-Stadt zahlen Sie für den zweiten Hund sogar das Doppelte (320 CHF statt 160 CHF). In anderen Gemeinden wie Zürich bleibt der Tarif gleich.
Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldepflicht gilt für alle Hunde ab einem Alter von 3 Monaten.
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?
In vielen Kantonen ja. Im Kanton Zürich und Aargau ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Deckungssumme obligatorisch. Im Kanton Thurgau beträgt die Mindestdeckung sogar 3 Millionen Franken.
Was passiert, wenn ich die Hundesteuer nicht bezahle?
Bei Nichtzahlung drohen Mahngebühren (z.B. 40 CHF ab der zweiten Mahnung in Basel-Stadt), Betreibung und im Extremfall sogar die Wegnahme des Hundes.
Sind Welpen von der Hundesteuer befreit?
Hunde unter 3 Monaten sind in der Regel nicht steuerpflichtig. Ab dem 3. Lebensmonat (in einigen Kantonen ab 6 Monaten für Hunde aus eigener Zucht) wird die Hundesteuer fällig.
Was ist der Unterschied zwischen AMICUS und der Gemeindeanmeldung?
Die Gemeindeanmeldung macht Sie zum registrierten Hundehalter in Ihrer Wohngemeinde und löst die Steuerpflicht aus. AMICUS ist die nationale Hundedatenbank, in der Ihr Hund mit seiner Chipnummer erfasst wird. Beides ist Pflicht.
Kann ich die Hundesteuer von den Steuern abziehen?
Nein, die Hundesteuer ist nicht steuerlich absetzbar. Sie gehört zu den privaten Lebenshaltungskosten.
Wo finde ich die Hundesteuer meiner Gemeinde?
Die genauen Tarife finden Sie auf der Website Ihrer Wohngemeinde unter Stichworten wie "Hundekontrolle", "Hundesteuer" oder "Einwohnerdienste". Alternativ können Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
Gibt es Ermässigungen für Rentner?
In den meisten Gemeinden gibt es keine automatische Ermässigung für AHV- oder IV-Rentner. Bezüger von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe erhalten jedoch in einigen Gemeinden eine Reduktion (z.B. 70% in Basel-Stadt).
📚 Quellen & Verweise
🏛️ Offizielle Stellen (Tier 1):
- Bundesportal: ch.ch – Hundesteuer
- Nationale Hundedatenbank: amicus.ch
- Kanton Zürich: zh.ch – Hunde
- Stadt Zürich: stadt-zuerich.ch – Hundekontrolle
- Kanton Basel-Stadt: bs.ch – Hund anmelden
- Stadt Bern: bern.ch – Hunde
- Stadt Luzern: stadtluzern.ch – Hundesteuer
- Kanton St. Gallen: sg.ch – Hunde
- Kanton Aargau: ag.ch – Ersthundehalter
- Kanton Genf: ge.ch – Impôt sur les chiens
- Stadt Frauenfeld: frauenfeld.ch – Hundewesen
📰 Medienberichte (Tier 2):
🔗 Weitere Quellen (Tier 3):
- Tier im Recht: Hunderecht nach Kanton
- Comparis: Hundetaxe Übersicht
- steuern-easy.ch: Hundesteuer
Stand: Dezember 2025 – Alle Angaben ohne Gewähr.
