🐕 Hundesteuer Schweiz 2026: Kosten, Gemeinden & Anmeldung

Vollständige Übersicht aller Kantone und Gemeinden mit interaktivem Rechner

Golden Retriever auf Schweizer Dorfplatz umgeben von Schweizer Franken Banknoten und Muenzen. Symbolbild fuer Hundesteuer-Unterschiede zwischen Gemeinden von 50 bis 200 CHF pro Jahr. Hintergrund zeigt Kontrast zwischen Tessiner Dorf und Zuercher Vorort.
💰 Ab nur 50 CHF/Jahr! 📊 Alle 26 Kantone! 🧮 Mit Rechner-Tool!
💡 Auf einen Blick Das Wichtigste zusammengefasst
  • Hundesteuer: 50–200 CHF pro Jahr (je nach Gemeinde)
  • Anmeldung: Innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme Pflicht
  • Registrierung: Obligatorisch in der Datenbank AMICUS
  • Chippen: Pflicht für alle Hunde ab 3 Monaten
  • Befreiungen: Blinden-, Rettungs-, Assistenzhunde
  • Haftpflicht: In vielen Kantonen obligatorisch (1–3 Mio. CHF)
  • NEU 2025: Obligatorische Hundeausbildung im Kanton Zürich

Die Hundesteuer in der Schweiz beträgt je nach Kanton und Gemeinde zwischen 50 und 200 Franken pro Jahr. Anders als in vielen Ländern wird die Hundetaxe dezentral erhoben – mit erheblichen Preisunterschieden.

Während Hundehalter in Bellinzona nur 70 Franken zahlen, kostet der Vierbeiner in Uster satte 200 Franken jährlich. Diese Übersicht zeigt Ihnen alle Tarife, erklärt die Anmeldung Schritt für Schritt und enthält einen praktischen Rechner zum Kostenvergleich.

🐕 Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer (auch Hundetaxe genannt) ist eine jährliche Abgabe, die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Schweiz für jeden Hund ab einem Alter von drei Monaten entrichten müssen. Sie dient als Lenkungsabgabe zur Regulierung des Hundebestands und zur Finanzierung hundetypischer Infrastruktur.

Wofür wird die Hundesteuer verwendet?

Die Einnahmen aus der Hundesteuer fliessen hauptsächlich in:

  • Robidog-Behälter: Aufstellung, Leerung und Unterhalt der Hundekot-Entsorgungsstellen
  • Öffentliche Reinigung: Beseitigung von Hundehinterlassenschaften
  • Verwaltung: Führung des Hunderegisters, Inkasso, Administration
  • Prävention: Informationsmaterial für Hundehalter, Kurse
  • Tierseuchenbekämpfung: Kantonaler Anteil für Veterinärdienste
ℹ️
Gut zu wissen

Die Hundesteuer ist in den meisten Kantonen nicht zweckgebunden. Das bedeutet, die Gemeinde kann die Einnahmen theoretisch auch für andere Zwecke verwenden.

🧮 Hundesteuer-Rechner

Berechnen Sie Ihre jährlichen Kosten und vergleichen Sie mit anderen Gemeinden:

🏠 Meine Kosten berechnen

CHF 0 / Jahr
1. Hund
🟢 Günstigste
Bellinzona
70 CHF
🔴 Teuerste
Uster
200 CHF

⚖️ Umzugs-Vergleich

Aktuelle Gemeinde
– CHF
Vergleichs-Gemeinde
– CHF
Differenz pro Jahr
– CHF

🏙️ Hundesteuer nach Städten – der grosse Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Hundesteuertarife in den wichtigsten Schweizer Städten:

Stadt Kanton 1. Hund 2. Hund Besonderheit
Uster ZH 200 CHF 🔴 Teuerste Stadt
Zürich ZH 160 CHF Senkung auf 140 CHF geplant
Basel BS 160 CHF 320 CHF 2. Hund = doppelt!
Riehen BS 150 CHF 300 CHF Bei Basel-Stadt
Bern BE 150 CHF Bundesstadt
St. Gallen SG 130 CHF Ostschweiz
Luzern LU 120 CHF Hofhunde nur 40 CHF
Aargau AG 120 CHF Kantonsweit einheitlich
Genf GE ~105 CHF ~125 CHF Kanton + Gemeinde
Frauenfeld TG 100 CHF 162.50 CHF Ab 2026: 120/195 CHF
Arbon TG 100 CHF 150 CHF Am Bodensee
Roggwil BE 75 CHF Günstig im Kt. Bern
Bellinzona TI 70 CHF 🟢 Günstigste grosse Stadt

Tabelle: Hundesteuer Schweizer Städte 2025/2026 – Quelle: Offizielle Gemeindewebsites

🗺️ Hundesteuer nach Kantonen

In der Schweiz gibt es kein einheitliches Hundesteuer-System. Die 26 Kantone regeln die Hundetaxe unterschiedlich – teils kantonal einheitlich, teils auf Gemeindeebene.

Kantone mit einheitlicher Hundesteuer

Kanton Betrag Besonderheit
Aargau 120 CHF Kantonsweit gleich, max. 150 CHF möglich

Kantone mit Gemeinde-Bandbreiten

Kanton Bandbreite Besonderheit
Zürich 70–200 CHF Obligatorische Hundeausbildung seit 1.6.2025
Basel-Stadt 140–160 CHF 2. Hund = doppelte Steuer
Bern 75–150 CHF Grosse Unterschiede Stadt/Land
Luzern 40–120 CHF Hofhunde 40 CHF, Wachhunde 60 CHF
St. Gallen 60–200 CHF Kantonsanteil 10 CHF pro Hund
Thurgau 80–130 CHF Gemeinden können +25% erhöhen
Solothurn 50–200 + 35 CHF NEU: Zusätzliche Kantonssteuer seit Mai 2025

Spezialfall Genf

Der Kanton Genf hat ein zweistufiges System:

  • Kantonale Hundesteuer: 50 CHF (1. Hund), 70 CHF (2. Hund), 100 CHF (3. Hund)
  • Kommunale Zuschläge: Je nach Gemeinde 0–100% der Kantonssteuer
  • Zusatzgebühren: 4 CHF Epizootien-Fonds + 1 CHF Versicherung
  • Beispiel Stadt Genf: Total ca. 105 CHF für den ersten Hund

📊 Die teuersten und günstigsten Gemeinden

🔴 Top 5 – Teuerste Gemeinden

  1. Uster (ZH): 200 CHF
  2. Zürich Stadt: 160 CHF
  3. Basel Stadt: 160 CHF (2. Hund: 320 CHF!)
  4. Riehen (BS): 150 CHF
  5. Bern Stadt: 150 CHF

🟢 Top 5 – Günstigste Gemeinden

  1. Bellinzona (TI): 70 CHF
  2. Roggwil (BE): 75 CHF
  3. Diverse Thurgauer Gemeinden: 80 CHF (Basis)
  4. Diverse SG-Gemeinden: 60 CHF (Minimum)
  5. Einige Genfer Landgemeinden: keine Gemeindezuschläge
💰
Rechenbeispiel

Eine Familie mit 2 Hunden zahlt in Basel jährlich 480 Franken (160 + 320 CHF), in Bellinzona dagegen nur 140 Franken – eine Differenz von 340 Franken pro Jahr!

✅ Wer ist von der Hundesteuer befreit?

Die meisten Kantone gewähren Steuerbefreiungen oder Ermässigungen für bestimmte Hundetypen:

Vollständige Befreiung

Kategorie Beschreibung
Blindenhunde Von IV-anerkannten Blindenführhundeschulen
Assistenzhunde Für Menschen mit Behinderung
Rettungshunde REDOG, Alpine Rettung Schweiz
Therapiehunde Mit offiziellem Nachweis
Diensthunde Polizei, Militär, Grenzwache, Zoll
Tierheimhunde Während Aufenthalt im Tierheim

Ermässigungen

Kategorie Ermässigung Kantone/Gemeinden
Hofhunde 40 CHF statt 120 CHF Luzern
Wachhunde 60 CHF statt 120 CHF Luzern
EL/Sozialhilfe 70% Reduktion Basel-Stadt
Hundekurs absolviert Einmalige Ermässigung Einige Gemeinden

📝 Hund anmelden: Schritt für Schritt

Die Anmeldung eines Hundes ist in der Schweiz Pflicht. So funktioniert der Prozess:

Schritt 1: Bei der Gemeinde registrieren

Innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren lassen.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Heimtierausweis des Hundes (falls vorhanden)
  • Chipnummer des Hundes

Ergebnis: Sie erhalten eine AMICUS Personen-ID.

Schritt 2: Hund chippen lassen

Falls noch nicht geschehen, muss der Hund vom Tierarzt mit einem Mikrochip versehen werden. Dies ist für alle Hunde in der Schweiz obligatorisch.

Schritt 3: AMICUS-Registrierung

Der Tierarzt registriert den Hund mit seiner Chipnummer in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Sie erhalten Zugangsdaten für Ihr persönliches Konto.

Schritt 4: Hundesteuer bezahlen

Die Rechnung für die Hundesteuer erhalten Sie automatisch per Post von Ihrer Gemeinde – meist jährlich, in einigen Gemeinden halbjährlich oder vierteljährlich.

🔗 Die AMICUS-Datenbank erklärt

AMICUS ist die nationale Hundedatenbank der Schweiz, betrieben von Identitas AG im Auftrag der Kantone.

Was wird in AMICUS gespeichert?

  • Name und Adresse des Hundehalters
  • Chipnummer des Hundes
  • Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum
  • Impfstatus
  • Halterwechsel und Umzüge
  • Todesdatum (falls verstorben)

Meldepflicht

Folgende Änderungen müssen Sie selbst in AMICUS aktualisieren oder der Gemeinde melden:

  • Umzug in andere Gemeinde/Kanton
  • Halterwechsel (Verkauf, Schenkung)
  • Export ins Ausland
  • Tod des Hundes
💡
Tipp

Unter www.amicus.ch können Sie sich einloggen und Ihre Daten selbst aktualisieren.

🚚 Hundesteuer bei Umzug

Bei einem Wohnsitzwechsel gelten folgende Regeln:

Umzug innerhalb des Kantons

  • Hund in alter Gemeinde abmelden
  • In neuer Gemeinde anmelden (innert 10 Tagen)
  • Je nach Kanton: Bereits bezahlte Steuer wird angerechnet (z.B. Aargau) oder anteilig zurückerstattet

Umzug in anderen Kanton

  • Abmeldung in alter Gemeinde
  • Anmeldung in neuer Gemeinde
  • AMICUS-Daten aktualisieren
  • Achtung: Unterschiedliche Tarife und Regelungen!

Rückerstattung Basel-Stadt

Basel-Stadt erstattet bei fristgerechter Abmeldung die Hundesteuer anteilig zurück (abzüglich 15 CHF Bearbeitungsgebühr).

🆕 Neue Regelungen 2025/2026

Solothurn: Kantonale Hundesteuer (Mai 2025)

Am 18. Mai 2025 haben die Solothurner Stimmberechtigten mit 66% Ja eine neue kantonale Hundesteuer von 35 Franken angenommen. Diese kommt zusätzlich zur kommunalen Hundesteuer hinzu.

  • Zweck: Finanzierung des Veterinärdienstes (ca. 725'000 CHF/Jahr)
  • Betroffene: Alle ca. 20'000 Hunde im Kanton
  • Ausnahme: Assistenzhunde

Zürich: Obligatorische Hundeausbildung (1. Juni 2025)

Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für alle Neuhundehaltenden:

Theoriekurs (für Ersthundehaltende):

  • Pflicht für Personen, die noch nie oder seit über 10 Jahren keinen Hund gehalten haben
  • Dauer: ca. 2 Stunden mit Prüfung
  • Zeitraum: Frühestens 1 Jahr vor, spätestens 2 Monate nach Hundeerwerb

Praktischer Kurs (für alle neuen Hunde):

  • Pflicht bei Neuerwerb oder Zuzug mit Hund ab 1.6.2025
  • Ausnahmen: Hunde über 10 Jahre, gleichwertige Ausbildung, Übernahme vom Partner

Basel-Stadt: Hundehalterausbildung (April 2025)

Ab April 2025 müssen Ersthundehaltende im Kanton Basel-Stadt eine Hundehalterausbildung absolvieren, wenn sie den Hund ab 2025 anschaffen. Der Nachweis ist innerhalb eines Jahres zu erbringen.

Frauenfeld: Erhöhung auf Maximum (2026)

Ab 2026 erhöht Frauenfeld die Hundesteuer auf das gesetzliche Maximum:

  • 1. Hund: 100 → 120 CHF
  • 2. Hund: 162.50 → 195 CHF

Grund: Jährliches Defizit von bis zu 50'000 CHF im Hundewesen.

Zürich: Rottweiler auf Rasseliste (Januar 2025)

Ab 1. Januar 2025 ist der Rottweiler im Kanton Zürich auf der Rassetypenliste II. Bestehende Halter müssen eine Haltebewilligung beantragen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in der Schweiz?

Die Hundesteuer in der Schweiz beträgt je nach Kanton und Gemeinde zwischen 50 und 200 Franken pro Jahr. Der Durchschnitt liegt bei etwa 100 bis 150 Franken. Der Kanton Aargau hat mit 120 Franken eine einheitliche kantonale Steuer, während in anderen Kantonen jede Gemeinde eigene Tarife festlegt.

Muss ich für meinen zweiten Hund mehr bezahlen?

In vielen Gemeinden ja. Die Hundesteuer ist eine Lenkungsabgabe – der zweite und jeder weitere Hund kostet oft deutlich mehr. In Basel-Stadt zahlen Sie für den zweiten Hund sogar das Doppelte (320 CHF statt 160 CHF). In anderen Gemeinden wie Zürich bleibt der Tarif gleich.

Wann muss ich meinen Hund anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldepflicht gilt für alle Hunde ab einem Alter von 3 Monaten.

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

In vielen Kantonen ja. Im Kanton Zürich und Aargau ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Deckungssumme obligatorisch. Im Kanton Thurgau beträgt die Mindestdeckung sogar 3 Millionen Franken.

Was passiert, wenn ich die Hundesteuer nicht bezahle?

Bei Nichtzahlung drohen Mahngebühren (z.B. 40 CHF ab der zweiten Mahnung in Basel-Stadt), Betreibung und im Extremfall sogar die Wegnahme des Hundes.

Sind Welpen von der Hundesteuer befreit?

Hunde unter 3 Monaten sind in der Regel nicht steuerpflichtig. Ab dem 3. Lebensmonat (in einigen Kantonen ab 6 Monaten für Hunde aus eigener Zucht) wird die Hundesteuer fällig.

Was ist der Unterschied zwischen AMICUS und der Gemeindeanmeldung?

Die Gemeindeanmeldung macht Sie zum registrierten Hundehalter in Ihrer Wohngemeinde und löst die Steuerpflicht aus. AMICUS ist die nationale Hundedatenbank, in der Ihr Hund mit seiner Chipnummer erfasst wird. Beides ist Pflicht.

Kann ich die Hundesteuer von den Steuern abziehen?

Nein, die Hundesteuer ist nicht steuerlich absetzbar. Sie gehört zu den privaten Lebenshaltungskosten.

Wo finde ich die Hundesteuer meiner Gemeinde?

Die genauen Tarife finden Sie auf der Website Ihrer Wohngemeinde unter Stichworten wie "Hundekontrolle", "Hundesteuer" oder "Einwohnerdienste". Alternativ können Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.

Gibt es Ermässigungen für Rentner?

In den meisten Gemeinden gibt es keine automatische Ermässigung für AHV- oder IV-Rentner. Bezüger von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe erhalten jedoch in einigen Gemeinden eine Reduktion (z.B. 70% in Basel-Stadt).

📚 Quellen & Verweise

🏛️ Offizielle Stellen (Tier 1):

🔗 Weitere Quellen (Tier 3):

Stand: Dezember 2025 – Alle Angaben ohne Gewähr.