Wirtschaft

Steuerabzug Ehrenamt 2026: Die bittere Wahrheit für 3 Millionen Freiwillige

434 Milliarden Franken. So viel ist die unbezahlte Arbeit in der Schweiz wert. 3 Millionen Menschen arbeiten ehrenamtlich – mehr Stunden als die gesamte bezahlte Arbeit. Und der Dank vom Staat? Null Steuerabzug. Hier ist die ganze Geschichte.

·Quellen: BFS, SGG, ESTV·
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434 Milliarden Franken unbezahlte Arbeit, null Steuerabzug: Kinderbrief 'Danke für deine Hilfe', Freiwilligen-Badge, Taschenrechner zeigt 0.00, ABGELEHNT-Stempel auf Parlamentsdokument, Schweizer Flagge und Steuerformular auf Eichen-Schreibtisch
434 Mrd.
Wert unbezahlter Arbeit
CHF, BFS 2020
9.8 Mrd.
Stunden pro Jahr
Mehr als bezahlte Arbeit
41%
Formell freiwillig
Freiwilligenmonitor 2025
0 CHF
Steuerabzug Ehrenamt
Kein Bund, kein Kanton

Die unbezahlte Arbeit in der Schweiz ist CHF 434 Milliarden wert – über 41% der gesamten Bruttowertschöpfung. 9.8 Milliarden Stunden pro Jahr. Und der steuerliche Dank dafür: null.

Bundesamt für Statistik (BFS), Satellitenkonto 2020

Die Zahlen: So viel arbeitet die Schweiz gratis

Der Freiwilligenmonitor 2025 der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) zeichnet ein eindrückliches Bild. Zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung leisten Freiwilligenarbeit in irgendeiner Form. 41% davon formell – also in Vereinen, Institutionen oder Organisationen. 51% informell – als Nachbarschaftshilfe, Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen. In der Summe sind das 66% der Bevölkerung, weil sich die Kategorien überschneiden.

Die Dimension wird erst klar, wenn man die Stunden vergleicht. Das Bundesamt für Statistik beziffert die unbezahlte Arbeit auf 9.8 Milliarden Stunden pro Jahr. Die gesamte bezahlte Erwerbsarbeit in der Schweiz kommt auf 7.6 Milliarden Stunden. Das heisst: Unbezahlte Arbeit übersteigt die bezahlte um über 28%. In Franken ausgedrückt: CHF 434 Milliarden, berechnet mit den Löhnen vergleichbarer bezahlter Tätigkeiten.

Arbeitsstunden pro Jahr in der Schweiz (Mrd.)
Unbezahlte Arbeit9.8 Mrd.Std.
Bezahlte Arbeit7.6 Mrd.Std.

Wer macht die unbezahlte Arbeit? Frauen tragen 56% der informellen Care-Arbeit – Kinderbetreuung, Pflege von Eltern, Haushalt. In der formellen Freiwilligenarbeit (Vereine, Feuerwehr, politische Ämter) sind die Geschlechter ausgeglichener, aber auch hier gibt es ein Ungleichgewicht: Männer dominieren in Vereinsvorständen und öffentlichen Ämtern, Frauen in der Sozial- und Gesundheitsarbeit.

Besonders ernüchternd: Nur 19% der Freiwilligen erhalten irgendeine Form von Entschädigung. Bei den anderen 81% fliesst kein Rappen. Kein Stundenansatz, keine Pauschale, keine Spesenvergütung. Das sind Millionen von Menschen, die Hunderte Stunden pro Jahr arbeiten – für die Gemeinschaft, nicht für das eigene Portemonnaie.

Freiwilligenarbeit in Zahlen
66%
Leisten Freiwilligenarbeit
41%
Formell (Vereine etc.)
51%
Informell (Care-Arbeit)
56%
Frauen bei Care-Arbeit
19%
Erhalten Entschädigung
81%
Komplett unbezahlt
🧠

Ehrenamt-Quiz

2 Fragen – teste dein Wissen

1.Wie viel ist die unbezahlte Arbeit in der Schweiz wert?

2.Kann man Ehrenamt von den Steuern abziehen?

Steuerabzug für Ehrenamt: Kann man das abziehen?

Die kurze Antwort: Nein. Ehrenamtliche Tätigkeit ist in der Schweiz nicht steuerlich abzugsfähig. Weder bei der direkten Bundessteuer noch bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Es gibt keinen Steuerabzug für geleistete Freiwilligenarbeit – egal ob du 50 oder 500 Stunden pro Jahr investierst, egal ob für die Feuerwehr, den Sportverein oder das Rote Kreuz.

Das ist kein Versehen. Es ist politisch so gewollt. 2011 reichte die FDP-Fraktion die Motion 11.3636 ein, die einen Steuerabzug für Freiwilligenarbeit verlangte. Der Nationalrat stimmte knapp zu. Doch der Ständerat lehnte ab – und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf argumentierte, ein solcher Abzug würde das Steuerrecht «unnötig verkomplizieren». Das Hauptargument: Steuerabzüge nützen Personen mit hohen Einkommen überproportional, während Geringverdiener kaum profitieren.

Die Ironie: Wer CHF 500 an eine gemeinnützige Organisation spendet, kann das abziehen. Wer 500 Stunden seiner Lebenszeit für dieselbe Organisation arbeitet, kann nichts abziehen. Die Logik dahinter ist aus steuerrechtlicher Sicht nachvollziehbar – Spenden sind ein Vermögensabfluss, Arbeit nicht. Aber aus menschlicher Sicht ist es eine Ohrfeige für Millionen von Freiwilligen.

Klare Rechtslage
Ehrenamtliche Tätigkeit kann in der Schweiz NICHT von den Steuern abgezogen werden. Weder direkte Bundessteuer noch Kantons-/Gemeindesteuern. Die Motion 11.3636 zur Einführung eines solchen Abzugs wurde vom Ständerat und Bundesrat abgelehnt. Seitdem gab es keinen erfolgreichen neuen Vorstoss.

Was du stattdessen abziehen KANNST

Auch wenn Freiwilligenarbeit selbst nicht absetzbar ist – es gibt verwandte Posten, die steuerlich relevant sind. Die wichtigsten im Überblick:

Spenden an gemeinnützige Organisationen: Wer Geld an steuerbefreite Institutionen spendet, kann das bei der direkten Bundessteuer bis zu 20% des Reineinkommens abziehen (DBG Art. 33a). Die kantonalen Limiten variieren – manche Kantone erlauben mehr, andere weniger. Voraussetzung: Die Organisation muss als gemeinnützig anerkannt und steuerbefreit sein. Eine Liste führt die jeweilige kantonale Steuerverwaltung.

Mitgliederbeiträge: Grundsätzlich nicht abziehbar. Ausnahme: Wenn ein Verein den Mitgliederbeitrag explizit als «Spende» bestätigt und die Organisation steuerbefreit ist. Das muss auf der Spendenquittung klar ausgewiesen sein. Einfache Vereinsmitgliedschaften (Sportverein, Quartierverein, Berufsverband) sind kein Steuerabzug.

Effektive Auslagen: Wenn du als Freiwillige oder Freiwilliger nachweisbare Kosten hast – Fahrkosten zum Einsatzort, Material, Porto – kannst du diese unter Umständen abziehen. Aber nur, wenn der Verein diese Kosten nicht erstattet hat und du sie belegen kannst. In der Praxis ist das aufwändig und bringt selten viel. Die meisten Steuerverwaltungen akzeptieren nur dokumentierte Einzelbelege, keine Pauschalen.

Achtung bei Spesenentschädigungen: Erhältst du vom Verein eine pauschale Spesenentschädigung (z.B. CHF 50 pro Sitzung), ist das grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen. Die ESTV behandelt pauschale Vergütungen als Lohnbestandteil. Nur effektive, belegte Spesen (Billett, Parkgebühr, Material) sind steuerfrei – sofern sie ausschliesslich der ehrenamtlichen Tätigkeit dienen.

Steuerlich abziehbar oder nicht?
Abziehbar
  • Spenden an gemeinnützige Org. (bis 20%)
  • Nicht erstattete, belegte Auslagen
  • Freiwillige Zuwendungen an Parteien (kantonal)
NICHT abziehbar
  • Ehrenamtliche Arbeitsstunden
  • Vereinsmitgliederbeiträge (i.d.R.)
  • Zeitaufwand für Freiwilligenarbeit

Der komplette Überblick über alle Abzüge bei der Steuererklärung 2026 – inklusive Säule 3a, Berufsauslagen, Weiterbildung und Krankheitskosten – findest du in unserem grossen Steuer-Guide mit interaktivem Rechner.

Politische Geschichte: Wie der Steuerabzug scheiterte

Die Idee, Freiwilligenarbeit steuerlich zu begünstigen, ist nicht neu. Sie wurde im Parlament debattiert, gewogen – und verworfen. Die Chronologie:

2011: Die FDP-Fraktion reicht die Motion 11.3636 «Steuerliche Berücksichtigung der Freiwilligenarbeit» ein. Die Stossrichtung: Wer nachweislich Freiwilligenarbeit leistet, soll einen pauschalen Steuerabzug geltend machen können. Das Ziel war, die gesellschaftlich wertvolle Arbeit von Millionen von Schweizerinnen und Schweizern steuerlich anzuerkennen.

Nationalrat: Knapp JA. Die grosse Kammer stimmte der Motion zu – allerdings denkbar knapp. Die Befürworter argumentierten mit der gesellschaftlichen Bedeutung: Ohne Freiwillige würde das Schweizer Vereinswesen, die Feuerwehr, die Nachbarschaftshilfe und zahllose soziale Einrichtungen zusammenbrechen. Ein Steuerabzug sei das Mindeste an Anerkennung.

Ständerat: NEIN. Die kleine Kammer lehnte ab. Die Argumente der Gegner: Ein solcher Abzug sei technisch schwer umsetzbar (Wie misst man Freiwilligenarbeit? Wer kontrolliert?), führe zu Missbrauch und bevorzuge systematisch Besserverdienende, weil Steuerabzüge bei höheren Grenzsteuersätzen mehr wert sind.

Bundesrat: NEIN. Auch die Landesregierung stellte sich dagegen. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf begründete die Ablehnung damit, dass ein solcher Abzug das Steuerrecht «unnötig verkomplizieren» würde. Die Abgrenzung zwischen echter Freiwilligenarbeit und Hobby-Tätigkeiten sei kaum praktikabel. Zudem bestehe die Gefahr, dass hauptsächlich gut organisierte Vereine mit professioneller Verwaltung profitieren – nicht die Nachbarin, die der betagten Frau nebenan beim Einkaufen hilft.

Seit der Ablehnung 2011 wurde kein neuer parlamentarischer Vorstoss zum gleichen Thema erfolgreich. Es gab Interpellationen und Anfragen, aber keine Motion hat es mehr über die Ziellinie geschafft. Das Thema ist politisch nicht tot, aber es fehlt der Druck.

Einordnung
Pikant: Gemäss einer historischen Erhebung leisteten Politiker selbst kaum Ehrenamt – bei Männern 2%, bei Frauen 0.7%. Die Zahlen stammen aus einer älteren Untersuchung und sind für 2025 nicht verifiziert. Aber sie werfen eine unbequeme Frage auf: Entscheiden über den Steuerabzug für Freiwilligenarbeit ausgerechnet jene, die selbst am wenigsten freiwillig arbeiten?

Wer verdient im Bundesrat CHF 478'000 pro Jahr? Das ist 68 Mal so viel wie ein Freiwilliger erhält – nämlich null. Die Verhältnismässigkeit ist eine politische Frage, die sich jeder selbst beantworten muss. Aber die Zahlen sprechen für sich.

Internationaler Vergleich: Deutschland und Österreich machen es vor

Die EU fördert ehrenamtliche Arbeit steuerlich deutlich stärker als die Schweiz. Zwei Nachbarländer zeigen, wie es gehen könnte:

Deutschland: Ehrenamtspauschale von EUR 840 pro Jahr. Wer in Deutschland eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt – im Verein, in der Kirche, bei einer gemeinnützigen Organisation – kann pauschal EUR 840 pro Jahr steuerfrei erhalten. Das heisst: Ein Verein darf seinen ehrenamtlichen Helfern bis zu EUR 840 jährlich zahlen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Die sogenannte «Ehrenamtspauschale» nach § 3 Nr. 26a EStG gilt seit 2021 in dieser Höhe. Sie ist unbürokratisch, einfach und ein klares Signal: Ehrenamt hat Wert.

Österreich: Freiwilligenpauschale von EUR 1'000 pro Jahr (seit 2024). Österreich hat im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 eine Freiwilligenpauschale eingeführt, die seit 2024 gilt. Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen können bis zu EUR 1'000 pro Jahr steuerfrei erhalten. Für besonders zeitintensive Tätigkeiten (z.B. Rettungsdienst, Feuerwehr) liegt die Grenze sogar bei EUR 3'000. Österreich hat damit eines der grosszügigsten Modelle in Europa geschaffen.

Schweiz: CHF 0. Kein Pauschale. Kein Abzug. Keine steuerfreie Vergütung für ehrenamtliche Arbeit. Die reiche Schweiz, die sich gerne als Vorbild in Sachen Gemeinschaftssinn und Milizsystem darstellt, liegt im internationalen Vergleich am unteren Ende. Das Milizsystem – die Idee, dass Bürgerinnen und Bürger politische Ämter nebenberuflich ausüben – erodiert seit Jahren. Die fehlende steuerliche Anerkennung ist ein Teil des Problems.

Steuerfreie Ehrenamtspauschale pro Jahr
ÖsterreichEUR 1'000EUR/CHF
DeutschlandEUR 840EUR/CHF
SchweizCHF 0EUR/CHF

Wie die Steuerlandschaft in den 26 Kantonen aussieht und wo die Unterschiede am grössten sind, zeigt unser Kantonsvergleich. Spoiler: Die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton beträgt bis zu CHF 23'000 pro Jahr.

Was sich ändern müsste – und was es kosten würde

Wer 9.8 Milliarden Stunden arbeitet ohne einen Rappen zu verlangen, hat mindestens einen Steuerabzug verdient.

Die Lösung liegt auf dem Tisch. Deutschland und Österreich zeigen, dass es funktioniert: Eine pauschale steuerfreie Vergütung für nachgewiesene Freiwilligenarbeit. Kein bürokratisches Monster, sondern ein einfaches Modell:

Vorschlag: CHF 1'000 bis CHF 2'000 Jahrespauschale für Personen, die nachweislich mindestens 100 Stunden pro Jahr Freiwilligenarbeit in einer anerkannten Organisation leisten. Der Nachweis erfolgt über eine Bestätigung der Organisation – ähnlich wie Spendenquittungen. Keine komplizierte Stundenerfassung, kein Kontrollapparat, einfach eine Bestätigung: «Diese Person hat 2026 mindestens 100 Stunden Freiwilligenarbeit geleistet.»

Was würde das kosten? Eine grobe Rechnung: 3 Millionen Freiwillige, davon nehmen vielleicht 50% den Abzug tatsächlich in Anspruch (nicht alle erfüllen die Kriterien, nicht alle machen eine Steuererklärung mit Abzügen). Bei einer Pauschale von CHF 1'000 und einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von ~25% wären das CHF 375 Millionen weniger Steuereinnahmen pro Jahr. Bei voller Ausschöpfung durch alle 3 Millionen: CHF 750 Millionen. Das klingt nach viel – ist aber weniger als 1% des gesamten Schweizer Steueraufkommens.

Dem gegenüber steht unbezahlte Arbeit im Wert von CHF 434 Milliarden. Ein Steuerabzug von CHF 375-750 Millionen wäre nicht einmal 0.2% dessen, was Freiwillige der Gesellschaft schenken. Würde man die 9.8 Milliarden Stunden zum Mindestlohn bezahlen, wären das über CHF 200 Milliarden pro Jahr an Lohnkosten. Ein Steuerabzug im dreistelligen Millionenbereich ist dagegen ein Rundungsfehler.

Die Gegenargumente sind bekannt: Besserverdienende profitieren stärker, Abgrenzungsprobleme, Missbrauchsgefahr. Aber Deutschland und Österreich haben gezeigt, dass diese Probleme lösbar sind. Die Ehrenamtspauschale funktioniert seit Jahren ohne nennenswerte Skandale. Die Frage ist nicht, ob ein solches Modell praktikabel ist – sondern ob der politische Wille da ist.

Bis es so weit ist, bleibt es bei der bitteren Realität: 3 Millionen Schweizerinnen und Schweizer arbeiten ehrenamtlich. 9.8 Milliarden Stunden pro Jahr. Mehr als alle bezahlte Arbeit zusammen. Wert: CHF 434 Milliarden. Steuerliche Anerkennung: null Franken. Nicht einen Rappen.

Einordnung
Was hilft jetzt? Wer Freiwilligenarbeit leistet und Auslagen hat: Belege sammeln, dem Verein eine schriftliche Bestätigung abverlangen, nicht erstattete Kosten als Spende in der Steuererklärung geltend machen. Das ist nicht viel – aber es ist das Maximum, das das Schweizer Steuerrecht aktuell hergibt.
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Basierend auf ESTV, BFS und Parlamentsunterlagen

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Einordnung

Dieser Artikel basiert auf dem Satellitenkonto Haushaltsproduktion 2020 des BFS, dem Freiwilligenmonitor 2025 der SGG, den offiziellen Parlamentsunterlagen zur Motion 11.3636 sowie den Abzugsregelungen der ESTV. Die internationalen Vergleichszahlen stammen aus den aktuellen Steuergesetzen Deutschlands (§ 3 Nr. 26a EStG) und Österreichs (Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023). Alle Quellen sind unten verlinkt.

Redaktion ConvivaPlus

Wirtschaft

Schweizer Wirtschaft: Zahlen, Trends, Einordnung.

Letzte Aktualisierung: 23.03.2026

Quellen & Methodik
Stand: 23. März 2026
01
02
Freiwilligenmonitor 2025 (SGG)Aktuelle Zahlen zur Freiwilligenarbeit
03
BFS – FreiwilligenarbeitOffizielle Statistik
04
Parlament – Motion 11.3636Steuerabzug für Freiwilligenarbeit

Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch

💡Wusstest du?

Unbezahlte Arbeit in der Schweiz: 9.8 Milliarden Stunden pro Jahr. Das ist MEHR als alle bezahlte Arbeit zusammen (7.6 Mrd.). Wert: CHF 434 Milliarden.

Quelle: BFS Satellitenkonto 2020

Diskussion

4 Stimmen aus der Community

L
Leaaus Basel
Gestern

Wusste ehrlich gesagt nicht dass unbezahlte Arbeit mehr Stunden hat als bezahlte. Krasser Fakt.

A
Albanaus Muttenz
Vor 2 Tagen

Trainiere seit 6 Jahren die Junioren im FC. Fahrtkosten, Material, Zeitaufwand – alles aus eigener Tasche. Aber hey, die 800 Franken Spesenentschädigung sind wenigstens steuerfrei...

CP
ConvivaPlus RedaktionGestern

Spenden bis 20% des Einkommens kannst du tatsächlich abziehen – aber den Einsatz selbst nicht. Ein Widerspruch, den auch der Ständerat nicht auflösen wollte.

M
Monikaaus Winterthur
Vor 3 Tagen

12 Jahre Quartierverein, 200+ Stunden pro Jahr, null Steuerabzug. Aber CHF 500 Caritas-Spende kann ich abziehen. Logik?

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Wirtschaft · 23.03.2026