Quellensteuer Schweiz 2026: CHF 113.50 oder CHF 552.50 – gleicher Lohn, anderer Kanton

Bei CHF 5'000 Lohn zieht dir der Arbeitgeber in Zug CHF 113.50 Quellensteuer ab, in Neuenburg CHF 552.50: 2,27 gegen 11,05 Prozent, gleicher Tarif, gleiche Arbeit. Der ConvivaPlus Quellensteuer-Spiegel rechnet das für alle 26 Kantone aus den amtlichen ESTV-Tarifen. Er zeigt auch, wie viel du mit der Säule 3a bis zum 31. März zurückholst.
🪞 ConvivaPlus Quellensteuer-Spiegel 2026 →
📊 Quellensteuer nach Kanton: 2,27 bis 11,05 % vom Lohn
Bei CHF 5'000 brutto (Tarif A0, ledig, ohne Kinder) behält Zug 2,27 % deines Lohns ein, Neuenburg 11,05 %, fast 4,9-mal so viel. Wer «die Steuer frisst ein Drittel» erwartet, liegt daneben: selbst im teuersten Kanton bleiben bei CHF 8'000 Lohn 84,57 % übrig. Warum die Kantone so weit auseinanderliegen, zeigt der Kantons-Atlas.
Quellensteuer pro Monat in CHF und Anteil vom Bruttolohn, Tarif A0 (ledig, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer; Jura nur mit Kirchensteuer). Quelle: ESTV-Tarifdateien 2026 aller 26 Kantone, Stand 4. März 2026.
Genf: günstiger als Luzern, bis der Lohn steigt
Bei CHF 5'000 zahlst du in Genf CHF 381.00 und damit weniger als in Luzern (CHF 405.00). Bei CHF 8'000 dreht es: Genf CHF 1'035.20, Luzern CHF 881.60. Genf rutscht von Rang 12 auf Rang 18, Luzern steigt von Rang 15 auf Rang 11. Die «Steuerhölle Genf» beginnt also erst bei einem mittleren Lohn. Schalte oben zwischen den beiden Löhnen um.
Zürich: fast halb so teuer wie Bern
Wer «Zürich ist teuer» denkt, sollte die Lohnabrechnung ansehen: bei CHF 5'000 zieht Zürich CHF 276.00 ab, Bern CHF 519.50. Das sind CHF 2'922 im Jahr, nur wegen des Wohnkantons.
🧮 Quellensteuer-Spiegel: dein Lohn, dein Kanton, dein Rang
Der Abstand zwischen Zug und Neuenburg wächst schneller als der Lohn: CHF 439 im Monat bei CHF 5'000, CHF 894 bei CHF 8'000. Der Faktor sinkt dabei von 4,9 auf 3,6, der Betrag verdoppelt sich trotzdem. Der Spiegel zeigt dir für deinen Lohn beides: Franken, Anteil und Rang unter allen 26 Kantonen, dazu den 3a-Hebel.
🪞 ConvivaPlus Quellensteuer-Spiegel 2026
Amtliche ESTV-Tarife aller 26 Kantone · Auswertung ConvivaPlus.ch
Tarif A0 (ledig, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer) aus den ESTV-Tarifdateien 2026, zwischen den 500-Franken-Stufen linear gerechnet. Der 3a-Wert ist eine Schätzung aus der ordentlichen Steuer im Kantonshauptort (ESTV-Steuerrechner, Steuerjahr 2025), denn die NOV veranlagt ordentlich.
Unverbindliche Schätzung nach bestem Wissen, keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die Veranlagung deiner kantonalen Steuerbehörde.
💰 NOV: Geld zurückholen mit der nachträglichen Veranlagung
Mit der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) füllst du eine normale Steuererklärung aus. Erst damit zählen Abzüge, die der Lohnabzug nicht kennt: Säule 3a, Weiterbildung, effektive Berufskosten, Schuldzinsen. Ab CHF 120'000 Bruttolohn im Jahr ist die NOV Pflicht, darunter stellst du bis zum 31. März einen Antrag (Art. 89 DBG).
Seit dem 1. Januar 2021 kann jede quellensteuerpflichtige Person die NOV beantragen. Vorher war sie erst ab CHF 120'000 Lohn im Jahr vorgesehen, darunter gab es nur Korrekturanträge für einzelne Abzüge.
Auch Einkommen unter CHF 120'000 können eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.
31. März schweizweit: vorher unterschiedlich je nach Kanton.
Neues Konzept für Grenzgänger: Wer 90% des Einkommens in der Schweiz verdient, wird steuerlich wie Ansässige behandelt.
Einzelne Korrekturen (z.B. Säule 3a) nur noch über die vollständige NOV.
Achtung: Der Antrag kann nicht zurückgezogen werden und gilt für alle Folgejahre. Rechne vorher durch ob sich die NOV für dich lohnt.
🏦 3a mit Quellensteuer: CHF 1'900 in Lausanne, CHF 550 in Zug
Dieselbe Einzahlung von CHF 7'258 in die Säule 3a bringt dir über die NOV in Lausanne rund CHF 1'900 zurück, in Zug rund CHF 550, 3,5-mal so viel. Der Grund ist der Grenzsteuersatz: wo die Steuer höher ist, spart jeder abgezogene Franken mehr. Ohne NOV ist der Abzug verloren, denn der Lohnabzug kennt die Säule 3a nicht.
| Kanton | CHF 5'000 | Anteil | Rang 8'000 | 3a-Hebel |
|---|---|---|---|---|
| Zug | 113.50 | 2,27 % | 1 | 550 |
| Schwyz | 181.00 | 3,62 % | 2 | 850 |
| Zürich | 276.00 | 5,52 % | 3 | 1'150 |
| Aargau | 305.00 | 6,10 % | 7 | 1'250 |
| Nidwalden | 327.50 | 6,55 % | 4 | 1'050 |
| Graubünden | 337.50 | 6,75 % | 8 | 1'350 |
| Schaffhausen | 361.00 | 7,22 % | 10 | 1'150 |
| Uri | 361.00 | 7,22 % | 5 | 1'050 |
| Wallis | 369.00 | 7,38 % | 14 | 1'400 |
| Basel-Landschaft | 370.00 | 7,40 % | 19 | 1'650 |
| Appenzell Innerrhoden | 377.00 | 7,54 % | 6 | 950 |
| Genf | 381.00 | 7,62 % | 18 | 1'600 |
| Glarus | 399.00 | 7,98 % | 12 | 1'200 |
| Thurgau | 403.00 | 8,06 % | 13 | 1'300 |
| Luzern | 405.00 | 8,10 % | 11 | 1'200 |
| Waadt | 408.50 | 8,17 % | 21 | 1'900 |
| Obwalden | 411.00 | 8,22 % | 9 | 1'000 |
| Tessin | 420.00 | 8,40 % | 17 | 1'450 |
| Appenzell Ausserrhoden | 420.50 | 8,41 % | 15 | 1'350 |
| St. Gallen | 426.00 | 8,52 % | 16 | 1'450 |
| Basel-Stadt | 432.50 | 8,65 % | 20 | 1'500 |
| Solothurn | 498.50 | 9,97 % | 23 | 1'550 |
| Bern | 519.50 | 10,39 % | 22 | 1'450 |
| Freiburg | 522.50 | 10,45 % | 24 | 1'550 |
| Jura | 548.00 | 10,96 % | 25 | 1'500 |
| Neuenburg | 552.50 | 11,05 % | 26 | 1'700 |
Methode ConvivaPlus: ordentliche Steuer (Bund, Kanton, Gemeinde) im Kantonshauptort bei CHF 60'000 Bruttolohn minus dieselbe Steuer bei CHF 60'000 minus 7'258, ledig, konfessionslos, aus dem ESTV-Steuerrechner (Steuerjahr 2025), linear zwischen den ESTV-Stufen, auf 50 Franken gerundet. Eine Schätzung, keine Veranlagung.
⏰ Frist 31. März: verpasst kostet bis CHF 1'900
Der 31. März ist eine Falle in zwei Richtungen. Verpasst du ihn, ist der 3a-Abzug für das ganze Jahr weg, bei CHF 5'000 Lohn bis zu CHF 1'900 in Lausanne. Stellst du den Antrag, gilt er für alle Folgejahre und lässt sich nicht zurückziehen. Für das Steuerjahr 2026 endet die Frist am 31. März 2027, ohne Verlängerung. Ziehst du aus der Schweiz weg, gilt das Abmeldedatum.
🚚 Umzug Neuenburg–Zug: CHF 5'268 im Jahr
Eine ledige Person mit CHF 5'000 Lohn zieht von Neuenburg nach Zug. Gleicher Job, gleicher Lohn: die Quellensteuer sinkt von CHF 552.50 auf CHF 113.50 im Monat, das sind CHF 5'268 im Jahr. Ein Steuerumzug lohnt sich also nicht erst für Reiche, hier reicht ein Durchschnittslohn. Der Haken liegt bei der Säule 3a: in Zug bringt sie über die NOV weniger zurück.
Auch mit dem kleineren 3a-Hebel bleiben in Zug CHF 4'118 im Jahr mehr übrig. Die Miete ist nicht eingerechnet, und sie entscheidet oft mehr als die Steuer: mit Miete fällt Zug im Kantons-Atlas weit zurück.
Der gleiche Ingenieur mit CHF 8'000 Bruttolohn zahlt in Zug CHF 340.00, in Neuenburg CHF 1'234.40 Quellensteuer – pro Monat. Das sind CHF 10'733 Unterschied pro Jahr. Nur wegen der Postleitzahl.
ESTV-Quellensteuertarife 2026, Tarif A0 · Auswertung ConvivaPlus
🌍 Grenzgänger: was in der Schweiz abgezogen wird
Ein Grenzgänger aus Deutschland zahlt bei CHF 5'000 in der Schweiz CHF 225.00 Quellensteuer, sein lediger Kollege mit Wohnsitz Zug CHF 113.50: fast das Doppelte. Ein lediger Einwohner von Basel zahlt dagegen CHF 432.50, fast doppelt so viel wie der Grenzgänger. Wer wo wie viel nimmt, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, und jedes Nachbarland hat ein anderes. Wer die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragt, füllt danach eine gewöhnliche Steuererklärung aus, mit allen Abzügen, die der Lohnabzug nicht kennt.
In der Schweiz höchstens 4,5 % vom Bruttolohn, bei CHF 5'000 also CHF 225.00. Das ist in der Schweiz doppelt so viel, wie ein lediger Einwohner von Zug zahlt (CHF 113.50), und halb so viel wie in Basel (CHF 432.50). Den Rest besteuert Deutschland und rechnet die Schweizer Steuer an. Was ein Grenzgänger insgesamt zahlt, entscheidet darum die deutsche Steuer.
In acht Kantonen (BE, SO, BS, BL, VD, VS, NE, JU) besteuert Frankreich den Lohn, die Schweiz zieht keine Quellensteuer ab (Vereinbarung von 1983). Genf erhebt die volle Quellensteuer und überweist Frankreich 3.5 % der Lohnsumme.
Neues Abkommen, angewendet seit 1.1.2024: Wer ab dem 17. Juli 2023 Grenzgänger wurde und höchstens 20 km von der Grenze wohnt, zahlt 80 % der Schweizer Quellensteuer und wird zusätzlich in Italien besteuert (mit Anrechnung). Wer schon vorher pendelte, bleibt beim Tarif F und wird nur in der Schweiz besteuert.
Ordentliche Quellensteuer in der Schweiz. Österreich besteuert den Lohn ebenfalls und rechnet die Schweizer Steuer an.
🔤 Tarif-Codes: A bis H erklärt
Ein einziger Buchstabe kostet bei CHF 5'000 in St. Gallen CHF 41.00 im Monat, in Zürich CHF 7.50: das Y am Ende des Tarifcodes, die Kirchensteuer. N heisst ohne. Genf, Neuenburg, Tessin, Waadt, Wallis unterscheiden im Tarif nicht, Jura führt nur den Tarif mit Kirchensteuer. Stimmt der Buchstabe auf deiner Lohnabrechnung nicht, verlangst du bis zum 31. März des Folgejahres beim Steueramt eine Verfügung (Art. 137 DBG).
Der Buchstabe bestimmt deinen Steuersatz. Die Zahl dahinter ist die Anzahl Kinder. Beispiel: B2 = verheiratet, Alleinverdiener, 2 Kinder.
👤 Wer zahlt Quellensteuer?
Quellensteuer zahlen alle ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C. Konkret: Ausweis B (Aufenthalt), Ausweis L (Kurzaufenthalt), Ausweis G (Grenzgänger). Auch Wochenaufenthalter, Künstler und Sportler ohne Wohnsitz in der Schweiz sind betroffen. Für Wochenaufenthalter kommt beides zusammen: Quellensteuer am Arbeitsort und Unterkunftsabzüge am Wohnsitz.
Wer den Ausweis C hat oder mit einer Schweizerin bzw. einem C-Inhaber verheiratet ist, zahlt keine Quellensteuer, sondern füllt eine normale Steuererklärung aus. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber überweist sie ans Steueramt.
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❓ Häufige Fragen zur Quellensteuer
Alles was du zur Quellensteuer in der Schweiz wissen musst: von Tarif-Codes bis zur NOV-Frist.
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Die Quellensteuer sieht aus wie ein fester Abzug und ist doch eine Frage des Wohnorts: zwischen Zug und Neuenburg liegt bei gleichem Lohn der Faktor 4,9. Wer die NOV verpasst, verliert jedes Jahr den 3a-Abzug, in Lausanne rund CHF 1'900. Beides steht auf keiner Lohnabrechnung. Der ConvivaPlus Quellensteuer-Spiegel legt es für alle 26 Kantone offen, aus den amtlichen Tarifen der ESTV.
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Wer die NOV-Frist am 31. März verpasst, verliert für das ganze Steuerjahr den Säule-3a-Abzug. Bei CHF 5'000 Lohn sind das je nach Hauptort zwischen CHF 550 (Zug) und CHF 1'900 (Lausanne).
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