Mängelliste & Übergabeprotokoll Wohnung: gratis Vorlage (PDF & Word) – plus der Abnutzungs-Rechner, der dich vor überrissenen Schadenrechnungen schützt
Wohnungsabnahme, der Verwalter zückt den Block und schreibt: «Teppich beschädigt, Ersatz CHF 2'400.» Du unterschreibst, zahlst, ärgerst dich jahrelang. Dabei war der Teppich acht Jahre alt und damit fast abgewohnt. Hier ist die Gratis-Vorlage, die deine Wohnungsabnahme lückenlos protokolliert. Und ein Werkzeug, das sonst keiner hat: der Abnutzungs-Rechner, der dir in einer Sekunde zeigt, was du nach Art. 267 OR wirklich schuldest, nämlich den Zeitwert statt den Neuwert.

🏛️ Was bei der Wohnungsabnahme rechtlich gilt
Der grösste Irrtum zuerst: Du musst die Wohnung nicht wie neu zurückgeben. Das Gesetz verlangt nur den vertragsgemässen Zustand (Art. 267 OR), also den Zustand, der bei sorgfältigem Gebrauch entsteht. Für die normale Abnutzung haftest du nicht, denn die hast du mit jeder Mietzahlung längst bezahlt. Du zahlst nur für übermässige Abnutzung: Brandlöcher, tiefe Kratzer vom Haustier, ein Dutzend grobe Bohrlöcher, mutwillige Schäden.
Die zweite Überraschung betrifft das Geld. Selbst bei einem echten Schaden schuldest du nie den vollen Neupreis, sondern nur den Zeitwert. Ein beschädigter Gegenstand wird so behandelt, wie alt er schon ist: Je näher er an seiner Lebensdauer ist, desto weniger zahlst du. Genau das rechnet der Abnutzungs-Rechner weiter unten aus. Und dein bester Schutz gegen Streit ist von Anfang an das schriftliche Protokoll.
Diese Spuren sind normaler Gebrauch und gehen nicht zu deinen Lasten:
📝 Dein Übergabeprotokoll in 2 Minuten
Raum für Raum, zwei Minuten, und vor dir liegt ein vollständiges Wohnungs-Übergabeprotokoll, dem nichts Wichtiges fehlt. Schluss mit der Suche nach «Mängelliste Wohnung Excel gratis»: Fülle die Felder aus, der Generator baut daraus ein sauberes Protokoll mit allen Räumen, Zählerständen und Schlüsseln. Als PDF herunterladen, ausdrucken, beide unterschreiben, fertig. Wer noch anpassen will, kopiert den Text und feilt in Word weiter.
🛠️ Mängelprotokoll-Generator
Felder ausfüllen → fertiges Übergabeprotokoll als PDF oder zum Kopieren. Kostenlos, keine Anmeldung.
WOHNUNGS-ÜBERGABEPROTOKOLL
Art des Protokolls: … Mietobjekt: … Mieter/in: … Vermieter/in / Verwaltung: … Einzug am: …. Abnahme am: …. 1. Küche … 2. Bad / WC … 3. Wohn- und Schlafräume … 4. Zählerstände … 5. Schlüssel Übergebene Schlüssel: … Beide Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit dieses Protokolls. Nicht festgehaltene, bei normaler Prüfung erkennbare Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden (Art. 267a OR). … Unterschrift Mieter/in: __________________ Unterschrift Vermieter/in: __________________
Tipp: Mach von jedem Mangel ein Foto mit Datum und leg es dem Protokoll bei. Beide unterschreiben, jede Partei behält ein Original. Das ist im Streit dein stärkster Beweis.
Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittiger Wohnungsabgabe hilft die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.
🚦 Haftungs-Ampel: normale Abnutzung oder dein Schaden?
Bevor du über Frankenbeträge streitest, klär die eine Frage, an der die halbe Wohnungsabgabe hängt: Musst du überhaupt zahlen? Die ConvivaPlus Haftungs-Ampel ordnet den Mangel ein — normale Abnutzung trägt immer der Vermieter (🟢), bei Schaden oder übermässiger Abnutzung kommt es auf die Lebensdauer an (🟡/🔴). So weisst du in zehn Sekunden, ob du der Schlussrechnung widersprechen kannst.
🚦 ConvivaPlus Haftungs-Ampel
Zwei Fragen → grün, gelb oder rot. Klärt nach Art. 267 OR, ob du für einen Mangel zahlst — und ob die Null-Grenze greift.
Wie ist der Mangel entstanden?
Ist die Lebensdauer des Gegenstands laut paritätischer Tabelle schon abgelaufen?
So urteilt die ConvivaPlus Haftungs-Ampel: Sie trennt laut ConvivaPlus die zwei Stufen, die über deine Zahlpflicht entscheiden — erst die Art des Mangels (normale Abnutzung = Vermieter, Art. 267 Abs. 1 OR; übermässige Abnutzung oder Schaden = Mieter), dann die Null-Grenze: ist die Lebensdauer laut paritätischer Tabelle abgelaufen, fällt die Haftung auf null. Grün heisst zahlfrei, Rot heisst Zeitwert-Anteil.
🧮 Der Abnutzungs-Rechner: was du bei Schäden wirklich zahlst
Hier sitzt der Killer, und kein anderes Vorlagen-Portal rechnet es dir vor: Bei einem Schaden schuldest du nie den Neupreis, sondern nur den Zeitwert. Genau dafür haben wir den ConvivaPlus Abnutzungs-Rechner gebaut, den ersten Schweizer Live-Check seiner Art. Er nimmt die Lebensdauer aus der paritätischen Lebensdauertabelle, zieht das Alter ab und zeigt dir in einer Sekunde deinen echten Anteil. Oft ist es ein Bruchteil dessen, was auf der Schadenrechnung steht.
🧮 ConvivaPlus Abnutzungs-Rechner
Gegenstand, Alter und Neuwert eingeben → dein Zeitwert-Anteil nach der paritätischen Lebensdauertabelle.
Der Gegenstand ist teilweise abgewohnt. Du zahlst nur den Zeitwert, nicht den Neuwert. Verlange vom Vermieter die Lebensdauer-Berechnung schriftlich und prüfe, ob überhaupt ein übermässiger Schaden vorliegt.
Richtwerte nach der paritätischen Lebensdauertabelle (HEV/MVD, Stand 2024). Einzelne Lebensdauern variieren je nach Material und Qualität. Im Streitfall entscheidet die Schlichtungsbehörde.
So rechnet der ConvivaPlus Abnutzungs-Rechner: Er nimmt den Neuwert, multipliziert ihn mit der verbleibenden Lebensdauer und teilt durch die Gesamtlebensdauer. Die Lebensdauer-Richtwerte stammen aus der paritätischen Lebensdauertabelle von HEV und Mieterverband. Erreicht ein Gegenstand seine Lebensdauer, ist der Restwert null. Diese Einordnung ist die Berechnung laut ConvivaPlus, hergeleitet aus der Zeitwert-Praxis nach Art. 267 OR.
📋 Was zwingend ins Übergabeprotokoll gehört
Ein flüchtiger Rundgang und ein «sieht gut aus»? Vor der Schlichtungsbehörde ist das wertlos. Ein Protokoll, das wirklich schützt, braucht sieben Bausteine, und am häufigsten fehlt der konkrete Mangel mit Foto. Der Generator oben baut die Struktur automatisch. Hier siehst du, warum jeder Baustein dein Geld schützt.
| Baustein | Was rein muss | Warum |
|---|---|---|
| Parteien | Mieter, Vermieter, allfällige Vertretung | Wer haftet und wer prüft, muss eindeutig sein. |
| Datum | Einzug, Abnahme mit Datum und Uhrzeit | Grundlage für die Rüge-Frist nach Art. 267a OR. |
| Räume einzeln | Jeder Raum mit Zustand, lückenlos | Was nicht protokolliert ist, gilt später als streitig. |
| Mängel konkret | Art, Ort und Ausmass jedes Mangels | «Küche ok» ist wertlos, ein Foto mit Datum hält. |
| Zählerstände | Strom, Wasser, Gas ablesen | Saubere Abgrenzung der Nebenkosten. |
| Schlüssel | Anzahl übergebener Schlüssel | Verhindert eine Forderung für den Schloss-Ersatz. |
| Unterschriften | Beide Parteien, Ort und Datum | Macht das Protokoll zum gültigen Beweismittel. |
⚠️ Die 5 teuersten Fehler bei der Wohnungsabnahme
Jeder dieser fünf Fehler hat schon jemandem mehrere hundert Franken gekostet, und der häufigste passiert schon beim Einzug. Lies sie einmal, dann tappst du in keinen.
Kein Antrittsprotokoll gemacht. Ohne Protokoll beim Einzug kann der Vermieter dir beim Auszug Mängel anlasten, die längst da waren. Es gibt keine Vermutung mehr zu deinen Gunsten. Immer ein Antrittsprotokoll erstellen.
Den Neuwert statt den Zeitwert akzeptiert. Für einen abgewohnten Teppich den Neupreis zu zahlen ist der teuerste Reflex überhaupt. Rechne mit dem Abnutzungs-Rechner oben und verlange die Lebensdauer-Berechnung.
Mängel vage beschrieben. «Küche in Ordnung» hilft niemandem. Konkret: Art, Ort, Ausmass, dazu ein Foto mit Datum. Sonst stehst du vor der Schlichtungsbehörde mit leeren Händen da.
Die Rüge-Frist verschenkt. Der Vermieter muss erkennbare Mängel sofort bei der Abnahme rügen (Art. 267a OR). Meldet er Tage später, sind seine Ansprüche verfallen. Bestehe auf der sofortigen Rüge im Protokoll.
Ohne Unterschrift oder Kopie gegangen. Ein Protokoll, das nur eine Seite hat oder gar nicht unterschrieben ist, ist kein Beweis. Beide unterschreiben, jede Partei nimmt ein Original mit.
Für einen abgewohnten Teppich schuldest du keinen Rappen, auch wenn ein Loch drin ist. Das sagt nicht der Mieter, das sagt die Lebensdauertabelle.
✅ In 5 Schritten zur sauberen Wohnungsabnahme
Fünf Schritte, keiner länger als deine Kaffeepause, und am Ende hält dein Protokoll auch vor der Schlichtungsbehörde. So gehst du vom Einzug bis zur Abnahme durch, ohne dass dir am Schluss eine Schadenrechnung den Tag verdirbt.
Der Hebel, den kaum jemand nutzt: Art. 267a OR zwingt den Vermieter, erkennbare Mängel sofort bei der Abnahme zu rügen. Schickt er die Schadenliste erst Tage später per Post, sind seine Ansprüche für alle sichtbaren Mängel verfallen. Wer das Protokoll sauber führt und auf der sofortigen Rüge besteht, dreht den Spiess um. Dieselbe Sorgfalt lohnt sich bei jedem Miet-Dokument, etwa beim Untermietvertrag.
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❓ Häufige Fragen zur Wohnungsabnahme
Die Fragen, die vor jeder Wohnungsübergabe im Kopf herumschwirren, kurz und ehrlich beantwortet.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch
Für die normale Abnutzung haftest du nicht (Art. 267 OR), sie ist mit dem Mietzins abgegolten. Und selbst bei einem echten Schaden zahlst du nur den Zeitwert nach der paritätischen Lebensdauertabelle, nie den vollen Neuwert. Ein abgewohnter Teppich kostet dich null.
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Diskussion
6 Stimmen aus der Community
Die Verwaltung wollte CHF 1'800 für den Spannteppich, der war 9 Jahre alt. Mit dem Abnutzungs-Rechner war sofort klar: Restwert fast null. Am Ende habe ich 150 Franken bezahlt statt 1'800. Dieser Rechner ist Gold wert.
Beim Einzug habe ich kein Antrittsprotokoll gemacht, grosser Fehler. Beim Auszug hiess es plötzlich, der Parkettkratzer sei von mir. Beweisen konnte ich nichts. Macht IMMER ein Antrittsprotokoll mit Fotos.
Danke fürs Teilen, Patrick. Genau deshalb predigen wir das Antrittsprotokoll: Seit die gesetzliche Vermutung weg ist, liegt die Beweislast oft beim Mieter. Ein paar Fotos beim Einzug ersparen viel Ärger beim Auszug.
Wichtigster Satz für mich: Der Vermieter muss sofort rügen. Die Schadenliste kam erst zehn Tage nach der Abnahme per Brief. Mit Verweis auf Art. 267a OR war die Sache vom Tisch.
Endlich mal eine Vorlage, die nicht nur Felder zum Ausfüllen hat, sondern auch erklärt, was normale Abnutzung ist. Die Liste mit den verblassten Wänden und Dübellöchern habe ich gleich der Verwaltung gezeigt.
Bi de Wohnigsabgab hani s Protokoll Ruum für Ruum uusgfüllt und vo jedem Mangel es Foti gmacht. D Verwaltig het nüt meh chönne säge. Eifach und klar, merci.
Redaktion ConvivaPlus
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