Mängelliste & Übergabeprotokoll Wohnung: gratis Vorlage (PDF & Word) – plus der Abnutzungs-Rechner, der dich vor überrissenen Schadenrechnungen schützt

Wohnungsabnahme, der Verwalter zückt den Block und schreibt: «Teppich beschädigt, Ersatz CHF 2'400.» Du unterschreibst, zahlst, ärgerst dich jahrelang. Dabei war der Teppich acht Jahre alt und damit fast abgewohnt. Hier ist die Gratis-Vorlage, die deine Wohnungsabnahme lückenlos protokolliert. Und ein Werkzeug, das sonst keiner hat: der Abnutzungs-Rechner, der dir in einer Sekunde zeigt, was du nach Art. 267 OR wirklich schuldest, nämlich den Zeitwert statt den Neuwert.

Das Wichtigste in Kürze
Bei der Rückgabe haftest du nur für übermässige Abnutzung und echte Schäden, nicht für die normale Abnutzung (Art. 267 OR). Die ist mit dem Mietzins längst abgegolten. Liegt ein Schaden vor, zahlst du nur den Zeitwert: Neuwert minus Alter nach der paritätischen Lebensdauertabelle, nie den vollen Neupreis. Dein wichtigster Beweis ist das Antritts- und Rückgabeprotokoll. Und Achtung: Der Vermieter muss erkennbare Mängel sofort bei der Abnahme rügen (Art. 267a OR), sonst verfallen seine Ansprüche.
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Mängelliste Schweiz: ausgefülltes Wohnungs-Übergabeprotokoll mit Klemmbrett, Wohnungsschlüssel, Taschenrechner und Kugelschreiber
Art. 267 OR
Rückgabe-Grundlage
im vertragsgemässen Zustand
Zeitwert
zahlst du bei Schäden
nie den Neuwert (Lebensdauertabelle)
sofort
muss der Vermieter rügen
sonst verfallen Ansprüche (Art. 267a OR)
0 CHF
kostet die Vorlage
PDF + Word, sofort nutzbar

🏛️ Was bei der Wohnungsabnahme rechtlich gilt

Der grösste Irrtum zuerst: Du musst die Wohnung nicht wie neu zurückgeben. Das Gesetz verlangt nur den vertragsgemässen Zustand (Art. 267 OR), also den Zustand, der bei sorgfältigem Gebrauch entsteht. Für die normale Abnutzung haftest du nicht, denn die hast du mit jeder Mietzahlung längst bezahlt. Du zahlst nur für übermässige Abnutzung: Brandlöcher, tiefe Kratzer vom Haustier, ein Dutzend grobe Bohrlöcher, mutwillige Schäden.

Die zweite Überraschung betrifft das Geld. Selbst bei einem echten Schaden schuldest du nie den vollen Neupreis, sondern nur den Zeitwert. Ein beschädigter Gegenstand wird so behandelt, wie alt er schon ist: Je näher er an seiner Lebensdauer ist, desto weniger zahlst du. Genau das rechnet der Abnutzungs-Rechner weiter unten aus. Und dein bester Schutz gegen Streit ist von Anfang an das schriftliche Protokoll.

Normale Abnutzung: das zahlt der Vermieter

Diese Spuren sind normaler Gebrauch und gehen nicht zu deinen Lasten:

1
Verblasste Farbe, kleine Dübellöcher
Nachgedunkelte oder verblasste Wände, einzelne fachgerecht verschlossene Dübellöcher und übliche Gebrauchsspuren gelten als normale Abnutzung. Erst ein Übermass an groben Bohrlöchern wird kostenpflichtig.
2
Abgelaufener Bodenbelag
Ist ein Teppich oder Anstrich über seine Lebensdauer hinaus (z. B. Teppich nach 10 Jahren), gilt er als abgewohnt. Selbst bei einem Schaden schuldest du dann nichts mehr, weil der Restwert null ist.
3
Kalk, vergilbte Fugen, Gebrauchsspuren
Kalkflecken, vergilbte Silikonfugen, leichte Kratzer auf Arbeitsflächen und altersbedingter Verschleiss sind kein Schaden, sondern normaler Lauf der Dinge.
Einordnung
Wichtig ist die Rüge-Frist: Der Vermieter muss erkennbare Mängel sofort bei der Rückgabe prüfen und melden (Art. 267a OR). Tut er das nicht, verfallen seine Ansprüche, ausser bei versteckten Mängeln. Wer auszieht, sichert sich mit demselben Sorgfalts-Reflex ab wie bei jeder amtlichen Vorlage, etwa beim Untermietvertrag.

📝 Dein Übergabeprotokoll in 2 Minuten

Raum für Raum, zwei Minuten, und vor dir liegt ein vollständiges Wohnungs-Übergabeprotokoll, dem nichts Wichtiges fehlt. Schluss mit der Suche nach «Mängelliste Wohnung Excel gratis»: Fülle die Felder aus, der Generator baut daraus ein sauberes Protokoll mit allen Räumen, Zählerständen und Schlüsseln. Als PDF herunterladen, ausdrucken, beide unterschreiben, fertig. Wer noch anpassen will, kopiert den Text und feilt in Word weiter.

🛠️ Mängelprotokoll-Generator

Felder ausfüllen → fertiges Übergabeprotokoll als PDF oder zum Kopieren. Kostenlos, keine Anmeldung.

WOHNUNGS-ÜBERGABEPROTOKOLL

Art des Protokolls: … Mietobjekt: … Mieter/in: … Vermieter/in / Verwaltung: … Einzug am: …. Abnahme am: …. 1. Küche … 2. Bad / WC … 3. Wohn- und Schlafräume … 4. Zählerstände … 5. Schlüssel Übergebene Schlüssel: … Beide Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit dieses Protokolls. Nicht festgehaltene, bei normaler Prüfung erkennbare Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden (Art. 267a OR). … Unterschrift Mieter/in: __________________ Unterschrift Vermieter/in: __________________

Tipp: Mach von jedem Mangel ein Foto mit Datum und leg es dem Protokoll bei. Beide unterschreiben, jede Partei behält ein Original. Das ist im Streit dein stärkster Beweis.

Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittiger Wohnungsabgabe hilft die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.

🚦 Haftungs-Ampel: normale Abnutzung oder dein Schaden?

Bevor du über Frankenbeträge streitest, klär die eine Frage, an der die halbe Wohnungsabgabe hängt: Musst du überhaupt zahlen? Die ConvivaPlus Haftungs-Ampel ordnet den Mangel ein — normale Abnutzung trägt immer der Vermieter (🟢), bei Schaden oder übermässiger Abnutzung kommt es auf die Lebensdauer an (🟡/🔴). So weisst du in zehn Sekunden, ob du der Schlussrechnung widersprechen kannst.

🚦 ConvivaPlus Haftungs-Ampel

Zwei Fragen → grün, gelb oder rot. Klärt nach Art. 267 OR, ob du für einen Mangel zahlst — und ob die Null-Grenze greift.

Wie ist der Mangel entstanden?

Ist die Lebensdauer des Gegenstands laut paritätischer Tabelle schon abgelaufen?

So urteilt die ConvivaPlus Haftungs-Ampel: Sie trennt laut ConvivaPlus die zwei Stufen, die über deine Zahlpflicht entscheiden — erst die Art des Mangels (normale Abnutzung = Vermieter, Art. 267 Abs. 1 OR; übermässige Abnutzung oder Schaden = Mieter), dann die Null-Grenze: ist die Lebensdauer laut paritätischer Tabelle abgelaufen, fällt die Haftung auf null. Grün heisst zahlfrei, Rot heisst Zeitwert-Anteil.

🧮 Der Abnutzungs-Rechner: was du bei Schäden wirklich zahlst

Hier sitzt der Killer, und kein anderes Vorlagen-Portal rechnet es dir vor: Bei einem Schaden schuldest du nie den Neupreis, sondern nur den Zeitwert. Genau dafür haben wir den ConvivaPlus Abnutzungs-Rechner gebaut, den ersten Schweizer Live-Check seiner Art. Er nimmt die Lebensdauer aus der paritätischen Lebensdauertabelle, zieht das Alter ab und zeigt dir in einer Sekunde deinen echten Anteil. Oft ist es ein Bruchteil dessen, was auf der Schadenrechnung steht.

🧮 ConvivaPlus Abnutzungs-Rechner

Gegenstand, Alter und Neuwert eingeben → dein Zeitwert-Anteil nach der paritätischen Lebensdauertabelle.

🟡Teil-abgewohnt: nur ZeitwertRestwert-Anteil: 20 %

Der Gegenstand ist teilweise abgewohnt. Du zahlst nur den Zeitwert, nicht den Neuwert. Verlange vom Vermieter die Lebensdauer-Berechnung schriftlich und prüfe, ob überhaupt ein übermässiger Schaden vorliegt.

0 %50 %100 %
Dein Anteil (Zeitwert)
CHF 400
Du sparst gegenüber Neuwert
CHF 1'600

Richtwerte nach der paritätischen Lebensdauertabelle (HEV/MVD, Stand 2024). Einzelne Lebensdauern variieren je nach Material und Qualität. Im Streitfall entscheidet die Schlichtungsbehörde.

So rechnet der ConvivaPlus Abnutzungs-Rechner: Er nimmt den Neuwert, multipliziert ihn mit der verbleibenden Lebensdauer und teilt durch die Gesamtlebensdauer. Die Lebensdauer-Richtwerte stammen aus der paritätischen Lebensdauertabelle von HEV und Mieterverband. Erreicht ein Gegenstand seine Lebensdauer, ist der Restwert null. Diese Einordnung ist die Berechnung laut ConvivaPlus, hergeleitet aus der Zeitwert-Praxis nach Art. 267 OR.

📋 Was zwingend ins Übergabeprotokoll gehört

Ein flüchtiger Rundgang und ein «sieht gut aus»? Vor der Schlichtungsbehörde ist das wertlos. Ein Protokoll, das wirklich schützt, braucht sieben Bausteine, und am häufigsten fehlt der konkrete Mangel mit Foto. Der Generator oben baut die Struktur automatisch. Hier siehst du, warum jeder Baustein dein Geld schützt.

BausteinWas rein mussWarum
ParteienMieter, Vermieter, allfällige VertretungWer haftet und wer prüft, muss eindeutig sein.
DatumEinzug, Abnahme mit Datum und UhrzeitGrundlage für die Rüge-Frist nach Art. 267a OR.
Räume einzelnJeder Raum mit Zustand, lückenlosWas nicht protokolliert ist, gilt später als streitig.
Mängel konkretArt, Ort und Ausmass jedes Mangels«Küche ok» ist wertlos, ein Foto mit Datum hält.
ZählerständeStrom, Wasser, Gas ablesenSaubere Abgrenzung der Nebenkosten.
SchlüsselAnzahl übergebener SchlüsselVerhindert eine Forderung für den Schloss-Ersatz.
UnterschriftenBeide Parteien, Ort und DatumMacht das Protokoll zum gültigen Beweismittel.
Einordnung
Der stärkste Baustein ist das Antrittsprotokoll beim Einzug. Eine gesetzliche Vermutung, dass du die Wohnung in gutem Zustand erhalten hast, gibt es nicht mehr. Ohne Antrittsprotokoll kann dir der Vermieter beim Auszug alte Mängel anlasten. Brauchst du daneben eine andere Vorlage, findest du im Kündigungsschreiben-Hub für jede Situation eine.

⚠️ Die 5 teuersten Fehler bei der Wohnungsabnahme

Jeder dieser fünf Fehler hat schon jemandem mehrere hundert Franken gekostet, und der häufigste passiert schon beim Einzug. Lies sie einmal, dann tappst du in keinen.

⚠️

Kein Antrittsprotokoll gemacht. Ohne Protokoll beim Einzug kann der Vermieter dir beim Auszug Mängel anlasten, die längst da waren. Es gibt keine Vermutung mehr zu deinen Gunsten. Immer ein Antrittsprotokoll erstellen.

⚠️

Den Neuwert statt den Zeitwert akzeptiert. Für einen abgewohnten Teppich den Neupreis zu zahlen ist der teuerste Reflex überhaupt. Rechne mit dem Abnutzungs-Rechner oben und verlange die Lebensdauer-Berechnung.

⚠️

Mängel vage beschrieben. «Küche in Ordnung» hilft niemandem. Konkret: Art, Ort, Ausmass, dazu ein Foto mit Datum. Sonst stehst du vor der Schlichtungsbehörde mit leeren Händen da.

⚠️

Die Rüge-Frist verschenkt. Der Vermieter muss erkennbare Mängel sofort bei der Abnahme rügen (Art. 267a OR). Meldet er Tage später, sind seine Ansprüche verfallen. Bestehe auf der sofortigen Rüge im Protokoll.

⚠️

Ohne Unterschrift oder Kopie gegangen. Ein Protokoll, das nur eine Seite hat oder gar nicht unterschrieben ist, ist kein Beweis. Beide unterschreiben, jede Partei nimmt ein Original mit.

Für einen abgewohnten Teppich schuldest du keinen Rappen, auch wenn ein Loch drin ist. Das sagt nicht der Mieter, das sagt die Lebensdauertabelle.

✅ In 5 Schritten zur sauberen Wohnungsabnahme

Fünf Schritte, keiner länger als deine Kaffeepause, und am Ende hält dein Protokoll auch vor der Schlichtungsbehörde. So gehst du vom Einzug bis zur Abnahme durch, ohne dass dir am Schluss eine Schadenrechnung den Tag verdirbt.

1
Antrittsprotokoll beim Einzug erstellen
Geh die Wohnung Raum für Raum durch und halte jeden vorhandenen Mangel fest, mit Foto. Das ist dein Beweis für den Ausgangszustand.
2
Bei Auszug Raum für Raum protokollieren
Nutze den Generator und beschreibe jeden Mangel konkret: Art, Ort, Ausmass. Lies die Zählerstände ab und zähle die Schlüssel.
3
Bei Schäden den Zeitwert prüfen
Akzeptiere keine Neuwert-Forderung. Rechne mit dem Abnutzungs-Rechner den Zeitwert aus und verlange vom Vermieter die Lebensdauer-Berechnung.
4
Auf sofortiger Rüge bestehen
Der Vermieter muss erkennbare Mängel sofort melden (Art. 267a OR). Halte fest, was gerügt wurde, alles Spätere ist verspätet.
5
Beide unterschreiben, je ein Original
Ort, Datum, beide Unterschriften. Jede Partei behält ein unterschriebenes Protokoll mit den Fotos.
Achtung
Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen kostenlos (Art. 113 ZPO). Beratung gibt es beim Mieterverband. Ein Erstkontakt lohnt sich, bevor du eine überrissene Rechnung zahlst.
💎 Goldnugget

Der Hebel, den kaum jemand nutzt: Art. 267a OR zwingt den Vermieter, erkennbare Mängel sofort bei der Abnahme zu rügen. Schickt er die Schadenliste erst Tage später per Post, sind seine Ansprüche für alle sichtbaren Mängel verfallen. Wer das Protokoll sauber führt und auf der sofortigen Rüge besteht, dreht den Spiess um. Dieselbe Sorgfalt lohnt sich bei jedem Miet-Dokument, etwa beim Untermietvertrag.

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❓ Häufige Fragen zur Wohnungsabnahme

Die Fragen, die vor jeder Wohnungsübergabe im Kopf herumschwirren, kurz und ehrlich beantwortet.

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Quellen & Methodik
Stand: 23. Juni 2026
01
Obligationenrecht (OR) – Art. 267 & 267a Rückgabe der MietsacheRückgabe im vertragsgemässen Zustand, keine Haftung für normale Abnutzung, sofortige Rügepflicht des Vermieters.
02
Obligationenrecht (OR) – Art. 256 ÜbergabePflicht des Vermieters, die Wohnung in gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben (Antrittsprotokoll).
03
Paritätische Lebensdauertabelle (HEV / Mieterverband)Gemeinsame Richtwerte zur Lebensdauer von Einrichtungen, Grundlage der Zeitwert-Berechnung bei Schäden.
04
Mieterverband Schweiz – WohnungsabgabeRatgeber zu Übergabeprotokoll, normaler Abnutzung, Rügepflicht und Reinigung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch

💡Wusstest du?

Für die normale Abnutzung haftest du nicht (Art. 267 OR), sie ist mit dem Mietzins abgegolten. Und selbst bei einem echten Schaden zahlst du nur den Zeitwert nach der paritätischen Lebensdauertabelle, nie den vollen Neuwert. Ein abgewohnter Teppich kostet dich null.

Quelle: OR Art. 267 / Mieterverband
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Diskussion

6 Stimmen aus der Community

N
Nadia S.aus Zürich

Die Verwaltung wollte CHF 1'800 für den Spannteppich, der war 9 Jahre alt. Mit dem Abnutzungs-Rechner war sofort klar: Restwert fast null. Am Ende habe ich 150 Franken bezahlt statt 1'800. Dieser Rechner ist Gold wert.

P
Patrick L.aus Bern

Beim Einzug habe ich kein Antrittsprotokoll gemacht, grosser Fehler. Beim Auszug hiess es plötzlich, der Parkettkratzer sei von mir. Beweisen konnte ich nichts. Macht IMMER ein Antrittsprotokoll mit Fotos.

CP
ConvivaPlus Redaktion

Danke fürs Teilen, Patrick. Genau deshalb predigen wir das Antrittsprotokoll: Seit die gesetzliche Vermutung weg ist, liegt die Beweislast oft beim Mieter. Ein paar Fotos beim Einzug ersparen viel Ärger beim Auszug.

S
Sofia M.aus Lugano

Wichtigster Satz für mich: Der Vermieter muss sofort rügen. Die Schadenliste kam erst zehn Tage nach der Abnahme per Brief. Mit Verweis auf Art. 267a OR war die Sache vom Tisch.

B
Beat H.aus Luzern

Endlich mal eine Vorlage, die nicht nur Felder zum Ausfüllen hat, sondern auch erklärt, was normale Abnutzung ist. Die Liste mit den verblassten Wänden und Dübellöchern habe ich gleich der Verwaltung gezeigt.

K
Köbi W.aus Thun

Bi de Wohnigsabgab hani s Protokoll Ruum für Ruum uusgfüllt und vo jedem Mangel es Foti gmacht. D Verwaltig het nüt meh chönne säge. Eifach und klar, merci.

Redaktion ConvivaPlus

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