Mietzinssenkung verlangen: wie du dir mit gesunkenem Referenzzins hunderte Franken pro Jahr zurückholst, mit Gratis-Rechner, fertigem Musterbrief und dem Fristen-Trick auf den nächsten Kündigungstermin
Der Referenzzinssatz steht bei 1,25 Prozent, doch deine Miete tut so, als wären wir noch im Hochzins-Jahr 2023. Basiert dein Mietzins auf 1,75 Prozent, schuldet dir der Vermieter rund 5,7 Prozent weniger Miete, das sind bei CHF 1'800 netto über 1'200 Franken im Jahr. Nur: er sagt es dir nicht von selbst. Hier ist der Rechner, der dir deinen Anspruch auf den Franken genau nennt, der fertige Senkungsbrief und der Fristen-Rechner, der dir den letzten Tag verrät, an dem du noch pünktlich bist.

💡 Bevor du rechnest: wann steht dir überhaupt eine Senkung zu?
Die meisten Mieten in der Schweiz hängen an einem einzigen Wert: dem hypothekarischen Referenzzinssatz. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) gibt ihn vierteljährlich bekannt, gerundet auf den nächsten Viertelprozentwert. Steigt er, dürfen Vermieter die Miete erhöhen, sinkt er, hast du spiegelbildlich Anspruch auf eine Senkung. Aktuell steht er bei 1,25 Prozent (Stand 2. Juni 2026). Wer noch auf einem Mietzins sitzt, der auf 1,50, 1,75 oder gar 2,00 Prozent gerechnet wurde, zahlt heute schlicht zu viel.
Der entscheidende Satz, den kaum jemand kennt: Die Senkung kommt nicht automatisch. Während Erhöhungen vom Vermieter aktiv mit amtlichem Formular zugestellt werden, musst du die Reduktion selbst verlangen (Art. 270a OR). Tust du es nicht, behält der Vermieter die Differenz, ganz legal. Genau deshalb existiert diese Seite: Sie sagt dir, ob du Anspruch hast, wie viel, und liefert dir den Brief und die Fristen gleich mit. Wichtig ist nur ein Punkt vorab: Dein laufender Mietzins muss auf einem höheren Referenzzins beruhen als heute, sonst gibt es nichts zu holen.
So setzt sich zusammen, was am Ende auf deinem Konto landet (alles auf die Nettomiete, nie auf die Nebenkosten):
🧮 Wie viel steht dir zu? Der ConvivaPlus Mietzinssenkungs-Rechner
Schluss mit dem Rätselraten. Trag deine aktuelle Nettomiete ein und den Referenzzins, auf dem sie basiert (steht in deinem letzten Mietzins-Anpassungsschreiben), und der ConvivaPlus Mietzinssenkungs-Rechner zeigt dir in einer Sekunde den Brutto-Anspruch, zieht Teuerung und Kostenpauschale ab und nennt dir die durchsetzbare Senkung in Prozent und Franken, pro Monat und pro Jahr. Kein anderes Schweizer Portal rechnet dir die drei Bausteine so transparent vor.
🧮 ConvivaPlus Mietzinssenkungs-Rechner
Nettomiete und Basis-Referenzzins eintragen → durchsetzbare Senkung in % und CHF, Teuerung und Kostenpauschale bereits abgezogen.
Richtwert ohne Gewähr. Die exakte Senkung hängt vom Einzelfall ab (Datum der letzten Festsetzung, vereinbarte Vorbehalte). Bei Index- oder Staffelmiete gelten Sonderregeln.
So rechnet der ConvivaPlus Mietzinssenkungs-Rechner: Wir zählen die 0,25-Prozentpunkt-Stufen vom Basis-Referenzzins bis zum aktuellen Satz (1,25 %) und wenden je Stufe den amtlichen Satz an (2,91 % unter 5 %, 2,44 % zwischen 5 und 6 %, 1,96 % darüber), verkettet multiplikativ. Vom Brutto-Anspruch ziehen wir 40 % deiner eingegebenen Teuerung sowie 0,5 % pro Jahr Kostenpauschale ab. Das Ergebnis ist die durchsetzbare Senkung laut ConvivaPlus, ein Richtwert, der dem Vorgehen der Schlichtungsbehörden entspricht.
✉️ Dein Senkungsbegehren in 2 Minuten
Du kennst deinen Anspruch, jetzt brauchst du das Schreiben. Trag deine Eckdaten ein, und der Generator baut dir ein formell korrektes Mietzinssenkungs-Begehren an die Vermieterschaft: Es nennt den gesunkenen Referenzzins, verlangt die Senkung auf den nächsten Kündigungstermin und setzt die gesetzliche 30-Tage-Antwortfrist. Als PDF herunterladen, unterschreiben, eingeschrieben verschicken, fertig. Den Text kannst du auch kopieren.
🛠️ Senkungsbegehren-Generator
Eckdaten eintragen → fertiges Senkungsbegehren mit Referenzzins-Begründung und Frist als PDF oder zum Kopieren. Kostenlos, keine Anmeldung.
🚦 Hast du überhaupt Anspruch? Der Anspruchs-Check
Bevor du den Brief abschickst, kläre in einer Sekunde, ob sich der Aufwand lohnt. Der ConvivaPlus Anspruchs-Check stellt dir vier Fragen und zeigt dir, ob du klar Anspruch hast (grün), ob du genauer prüfen solltest (gelb) oder ob aktuell kein Zins-Anspruch besteht (rot).
🚦 ConvivaPlus Anspruchs-Check
Vier Fragen, und du weisst, ob du eine Mietzinssenkung verlangen kannst.
Basiert deine Miete auf einem Referenzzins über 1,25 % (z. B. 1,5 % oder 1,75 %)?
Wurde dir die letzte Referenzzins-Senkung bereits gutgeschrieben?
Hast du eine Index- oder Staffelmiete vereinbart?
Ist der nächste Kündigungstermin mehr als 3 Monate (Kündigungsfrist) entfernt?
So urteilt der ConvivaPlus Anspruchs-Check: Beruht deine Miete auf einem höheren Referenzzins und wurde die Senkung noch nicht weitergegeben, besteht klar Anspruch (grün). Bei Index- oder Staffelmiete oder einer Miete bereits auf 1,25 % entfällt der Referenzzins-Anspruch (rot). Alles dazwischen heisst: nachrechnen (gelb). Diese Einordnung ist die Lesart laut ConvivaPlus, hergeleitet aus Art. 270a OR und der VMWG.
📅 Bis wann musst du handeln? Der Frist- & Termin-Rechner
Beim Senkungsbegehren entscheidet das Timing über bares Geld: Die Senkung gilt erst ab dem nächsten Kündigungstermin, und dein Begehren muss vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter sein. Trag den nächsten Kündigungstermin ein, und der ConvivaPlus Frist-Rechner nennt dir den letzten Einreichetag, die 30-Tage-Antwortfrist des Vermieters und die Frist, bis zu der du danach zur Schlichtungsbehörde kannst.
📅 ConvivaPlus Frist- & Termin-Rechner
Nächsten Kündigungstermin eintragen → letzter Einreichetag, Antwortfrist und Schlichtungsfrist auf einen Blick.
Richtwerte ohne Gewähr. Massgebend sind dein konkreter Mietvertrag und die ortsüblichen Termine. Schicke das Begehren immer eingeschrieben.
So rechnet der ConvivaPlus Frist-Rechner: Der letzte Einreichetag ist der Kündigungstermin minus die Kündigungsfrist (Art. 270a in Verbindung mit den Kündigungsfristen nach OR 266c/266d). Ab Eingang hat der Vermieter 30 Tage Zeit zu antworten; lehnt er ab oder schweigt er, hast du weitere 30 Tage, um die Schlichtungsbehörde anzurufen. Diese Fristen sind die Lesart laut ConvivaPlus, hergeleitet aus Art. 270a OR.
📊 Die ConvivaPlus Senkungs-Matrix und der Zins-Verlauf
Damit du auf einen Blick siehst, was drinliegt: Die ConvivaPlus Senkungs-Matrix zeigt dir je nach Referenzzins, auf dem deine Miete basiert, die durchsetzbare Brutto-Senkung bis zum aktuellen Satz von 1,25 %. Darunter der Verlauf des Referenzzinssatzes, damit du erkennst, in welcher Zins-Phase deine Miete zuletzt festgesetzt wurde.
| Miete basiert auf | Stufen bis 1,25 % | Brutto-Senkung |
|---|---|---|
| 1,50 % | 1 Stufe | 2,91 % |
| 1,75 % | 2 Stufen | 5,74 % |
| 2,00 % | 3 Stufen | 8,48 % |
| 2,25 % | 4 Stufen | 11,14 % |
| 2,50 % | 5 Stufen | 13,73 % |
Brutto-Werte vor Abzug von Teuerung und Kostenpauschale (alle Stufen liegen unter 5 %, daher 2,91 % je Stufe, multiplikativ verkettet). Deinen Netto-Betrag rechnet dir der Rechner oben aus.
Verlauf des Referenzzinssatzes
Quelle: BWO-Bekanntgaben (admin.ch/de/referenzzinssatz)
So entsteht die ConvivaPlus Senkungs-Matrix: Wir zählen die 0,25-Prozentpunkt-Stufen vom jeweiligen Basis-Referenzzins bis zum aktuellen Satz (1,25 %) und verketten den amtlichen Senkungssatz von 2,91 % je Stufe multiplikativ. Die Verlaufsdaten stammen, laut ConvivaPlus-Auswertung, aus den BWO-Bekanntgaben.
⚠️ Die fünf teuersten Fehler beim Senkungsbegehren
Wer diese Fehler vermeidet, holt sich die Senkung schneller und vollständiger:
Auf den Vermieter warten. Die Senkung kommt nie von selbst, du musst sie aktiv verlangen (Art. 270a OR). Jeder Monat ohne Begehren ist verlorenes Geld, denn die Senkung gilt erst ab dem nächsten Kündigungstermin nach deinem Begehren.
Den Kündigungstermin verpassen. Dein Begehren muss vor Ablauf der Kündigungsfrist (meist 3 Monate) beim Vermieter sein. Zu spät heisst: erst der übernächste Termin. Der Frist-Rechner nennt dir den letzten Einreichetag.
Nur den Zinseffekt rechnen. Wer 5,7 % verlangt und die Teuerung samt Kostenpauschale ignoriert, bekommt vom Vermieter zu Recht Gegenwind. Rechne netto, dann ist dein Begehren wasserdicht.
Nicht eingeschrieben verschicken. Ohne Zustellnachweis kannst du im Streit nicht beweisen, dass und wann du das Begehren gestellt hast. Immer per Einschreiben, und eine Kopie behalten.
Bei Ablehnung aufgeben. Reagiert der Vermieter nicht oder lehnt er ab, hast du 30 Tage, um die Schlichtungsbehörde anzurufen. Das Verfahren ist kostenlos (ZPO Art. 113) und in mietfreundlichen Fällen sehr wirksam.
Die Senkung steht dir zu, aber nur, wenn du sie verlangst. Wer wartet, schenkt dem Vermieter jeden Monat Geld.
✅ In 6 Schritten zur Mietzinssenkung
So holst du dir die Senkung Schritt für Schritt, vom letzten Anpassungsschreiben bis aufs Konto:
Der Timing-Trick: Du musst nicht bis zur nächsten Zinsänderung warten. Solange deine Miete auf einem höheren Referenzzins beruht, kannst du jederzeit auf den nächsten Kündigungstermin senken. Clever ist, das Begehren früh zu stellen und parallel zu prüfen, ob bei der letzten Erhöhung 2023 alle Vorbehalte korrekt deklariert wurden, denn ein nicht vorbehaltener Erhöhungsgrund darf später nicht mehr nachgeschoben werden. Wer beides kombiniert, holt teils mehr heraus als die reine Zins-Rechnung verspricht.
Hast du schon einmal eine Mietzinssenkung verlangt?
Ein Klick – anonym, keine Anmeldung nötig.
❓ Häufige Fragen zur Mietzinssenkung
Die wichtigsten Fragen rund um die Mietzinssenkung bei gesunkenem Referenzzins, kurz und konkret beantwortet.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch
Pro 0,25-Prozentpunkt-Stufe, die der Referenzzinssatz unter 5 Prozent gefallen ist, hast du Anspruch auf rund 2,91 Prozent weniger Nettomiete, aber nur, wenn du die Senkung aktiv auf den nächsten Kündigungstermin verlangst (Art. 270a OR).
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Diskussion
8 Stimmen aus der Community
Hätte nie gedacht, dass ich das selber verlangen muss. Meine Miete war noch auf 1,75 % gerechnet. Mit dem Rechner kam ich auf gut 5 % netto, der Brief war in fünf Minuten draussen. Verwaltung hat nach drei Wochen zugestimmt. Über 1100 Franken im Jahr, einfach so liegen gelassen bisher.
Merci fürs Teilen, Reto. Genau das ist der Punkt: Die Senkung kommt nie von selbst. Schön, hat es so schnell geklappt, und gut, hast du es eingeschrieben verschickt.
Wichtig fand ich den Hinweis mit der Teuerung. Ich hatte zuerst die vollen 5,7 % verlangt, die Verwaltung hat dann mit Teuerung und Unterhalt gegengerechnet. Am Ende waren es noch 4,1 %. Immer noch gut, aber jetzt weiss ich, warum.
Der Frist-Rechner hat mir den Hintern gerettet. Mein Kündigungstermin ist Ende September, ich dachte ich hätte ewig Zeit. Tatsächlich musste der Brief Ende Juni raus wegen der drei Monate Frist. Gerade noch geschafft.
Danke, Marco. Genau dafür ist der Rechner da. Tipp: Stell das Begehren beim nächsten Mal ruhig ein paar Wochen früher, dann hast du Puffer, falls die Post trödelt.
Bei mir war es leider rot: Indexmiete. Wusste gar nicht, dass das einen Unterschied macht. Schade, aber wenigstens habe ich jetzt verstanden, warum die Senkung bei mir nicht greift.
Verwaltung hat einfach nicht geantwortet. Nach 30 Tagen bin ich zur Schlichtungsbehörde, kostenlos, wie hier beschrieben. Zwei Wochen später kam plötzlich die Zustimmung. Manchmal braucht es halt diesen einen Schritt.
Stark, Fatima, und merci fürs Mutmachen. Genau so funktioniert es: Schweigen ist keine Ablehnung, die Schlichtung ist kostenlos und wirkt oft schon durch die blosse Anmeldung.

Redaktorin ConvivaPlus · Recht & Wohnen
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