Mieterhöhung Mietzins Schweiz Vorlage - Mietzinserhöhung

Mietzinserhöhungen durch den Vermieter - berechtigte Gründe oder anfechten?

Manchmal kommen sie als ungebetene Gäste ins Haus: Unerwartete oder vielleicht auch schon im Voraus erahnte Mieterhöhungen.

Wer in der Schweiz eine Mieterhöhung von seinem Vermieter erhält, sollte sich vor einer eventuellen Anfechtung, aber auch vor der Annahme der Erhöhung gründlich informieren. Wichtig ist dabei vor allem die Frage, ob es sich um eine berechtigte oder eine unberechtigte, das heisst somit auch eine anfechtbare Mieterhöhung handelt.

Inhalt:



Wann die Mieterhöhung berechtigt ist


Eine Berechtigung einer Mieterhöhung (= Mietzinserhöhung) kann unter Anderem in folgenden Fällen vorliegen:

  • a) bei Investitionen in das Mietobjekt durch den Vermieter

  • b) bei Korrektur einer bisher für die Wohngegend und den Ort unüblich niedrigen Miete nach oben

  • c) bei einer allgemeinen Kostensteigerung.

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Wohl die höchste Wahrscheinlichkeit auf eine Mieterhöhung besteht, wenn der Vermieter als Eigentümer erheblich in das Mietobjekt investiert, z.B. Reparaturen vorgenommen werden.

Generelle Kostensteigerung

Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Vermieter die Erhöhung des Mietzins mit einer generellen Kostensteigerung begründet.

Sind diese Gründe für eine Mietzinserhöhung argumentativ gut fundiert, sind die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung der Erhöhung ebenfalls eher gering.


Mieterhöhung anfechten


Wann es sich lohnt, eine Mieterhöhung anzufechten und was man dabei beachten sollte.

Gegen eine unberechtigte Mieterhöhung Einspruch erheben sollte man unter anderem immer dann, wenn der erhöhte Mietzins deutlich über dem allgemeinen Niveau des Mietzinses in der entsprechenden Wohngegend liegt.

Die Pflicht, dem Vermieter den überhöhten Mietzins nachzuweisen, liegt dann beim Mieter.

Die Anfechtung der Erhöhung sollte dabei in einem Zeitraum von einem Monat bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Eine fehlende Anfechtung gilt dabei als Akzeptanz der Mieterhöhung.

 

Mietzinserhöhung durch Vermieter


Was der Vermieter bei einer Mietzinserhöhung beachten sollte

Wer als Vermieter beabsichtigt, den Mietzins zu erhöhen, sollte sich zum Einen an formale sowie zum Anderen an rechtliche Gegebenheiten halten.

Zu den formalen Gegebenheiten gehört, dass der Vermieter die Mietzinserhöhung zeitlich so ankündigen muss, dass der Mieter danach laut Kündigungsfrist noch die Chance zum Aussprechen einer Kündigung erhält. Ausserdem muss eine Mietzinserhöhung dem Mieter formal korrekt auf einem extra hierfür vorgesehenen Formular (Variation der Formulare je nach Kanton) mit Unterschrift des Vermieters zugeschickt werden.

Inhaltlich sollte man als Vermieter der Argumentation, warum eine Erhöhung notwendig ist, vollste Aufmerksamkeit schenken, da gerade schwer nachvollziehbare Argumentationen und Gründe diesbezüglich dazu führen, dass der Mieter mit Anfechten und einer entsprechenden Klage Erfolg hat.

Wer die Gründe für eine geplante Erhöhung des Mietzins argumentativ gut und für jeden verständlich darlegen kann, hat als Vermieter schon halb gewonnen.

 

Mieter vs. Vermieter

Leichtfertige Erhöhungen des Mietzins ohne stichhaltige Argumente und Gründe führen somit oft genauso wenig zum Erfolg wie eine generelle Klage und Anfechtung gegen eine Solche.

Wer sich im Vorfeld über seine Rechte und Pflichten schlau macht, hat aber gute Chancen auf Erfolg.

Info Schweiz - ConvivaPlus.ch  Autor: Info Schweiz - Redaktion auf ConvivaPlus.ch
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