Darlehensvertrag Vorlage Schweiz: gratis ausfüllen (PDF & Word) – plus der Risiko-Check, der dein Geld vor dem stillen Totalverlust schützt

«Klar leih ich dir die 15'000, unter uns brauchts doch keinen Vertrag.» Ein Handschlag, ein Bier, erledigt. Bis der Kollege drei Jahre später schulterzuckend behauptet, das sei ein Geschenk gewesen, und du keinen Fetzen Papier hast. Hier ist die Gratis-Vorlage, die dein Privatdarlehen in zwei Minuten beweisbar macht. Und ein Werkzeug, das sonst keiner hat: die Darlehens-Risiko-Ampel, die live prüft, ob dein Vertrag nach OR Art. 312–318 wasserdicht ist. Oder wo die Lücke klafft, die dich dein Geld kostet.

Das Wichtigste in Kürze
Ein Darlehensvertrag (OR Art. 312–318) muss in der Schweiz nicht schriftlich sein – ein mündliches Darlehen ist gültig, aber im Streit praktisch unbeweisbar. Bei einem Privatdarlehen gilt: Zinsen sind nur geschuldet, wenn ihr sie ausdrücklich vereinbart (Art. 313 OR), aber ab Verzug schuldet der Schuldner immer 5 % Verzugszins (Art. 104 OR). Ohne vereinbarte Frist ist das Darlehen mit 6 Wochen Kündigungsfrist rückforderbar (Art. 318 OR), und die Rückforderung verjährt nach 10 Jahren (Art. 127 OR): dann ist dein Geld rechtlich weg. Dein wichtigster Satz im Vertrag bleibt die Empfangsquittung.
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Darlehensvertrag Schweiz: ausgefüllte Vorlage mit zwei Unterschriften, Geldscheinen, Taschenrechner und Gesetzbuch OR
Art. 312–318
OR-Grundlage
regelt jedes private Darlehen
5 %
Verzugszins von Gesetzes wegen
ab Verzug, auch ohne Vereinbarung (Art. 104 OR)
10 Jahre
dann verjährt die Rückforderung
Art. 127 OR, dann ist das Geld weg
0 CHF
kostet die Vorlage
PDF + Word, sofort nutzbar

🏛️ Was beim Privatdarlehen rechtlich gilt (und was passiert, wenn ihr nichts regelt)

Der grösste Irrtum zuerst: Ein Darlehen unter Privaten ist nicht harmlos, nur weil man sich kennt. Das Schweizer Gesetz behandelt den Darlehensvertrag (Art. 312 ff. OR) als ernstes Geschäft mit klaren Pflichten. Gut zu wissen: Schriftform ist nicht zwingend, auch ein mündliches Darlehen ist gültig. Nur nützt dir das vor Gericht genau nichts, wenn der andere abstreitet, je Geld bekommen zu haben. Darum ist der schriftliche Vertrag mit Empfangsquittung dein einziger echter Schutz.

Jetzt die Sache, die fast alle falsch herum im Kopf haben: Wer privat Geld verleiht, hat von Gesetzes wegen kein Recht auf einen einzigen Rappen Zins, ausser ihr habt ihn schwarz auf weiss vereinbart (Art. 313 Abs. 1 OR). Schweigt der Vertrag, läuft das Darlehen zinslos. Im Geschäftsverkehr ist es genau umgekehrt, da tickt der Zins auch ohne Abrede. Und jede Lücke, die ihr offenlasst, füllt das Gesetz selbst, meistens nicht zu deinen Gunsten.

Was das Gesetz regelt, wenn euer Vertrag schweigt

Genau diese drei Punkte vergessen die meisten, und genau hier setzt das Gesetz seine eigenen Regeln durch:

1
Kündigung: nur 6 Wochen Frist
Habt ihr keinen Rückzahlungstermin vereinbart, kann der Darlehensgeber jederzeit mit 6 Wochen Frist kündigen und das Geld zurückverlangen (Art. 318 OR). Der Schuldner kann sich also nicht auf «irgendwann» verlassen, und der Geber nicht auf eine feste Laufzeit.
2
Verzug: 5 % Zins, immer
Zahlt der Schuldner nach Fälligkeit und Mahnung nicht, schuldet er 5 % Verzugszins pro Jahr (Art. 104 OR), selbst bei einem ausdrücklich zinslosen Darlehen. Das ist gesetzlich fix und gilt auch ohne jede Klausel.
3
Verjährung: nach 10 Jahren ist Schluss
Die Rückforderung verjährt nach 10 Jahren (Art. 127 OR). Bei einem unbefristeten Darlehen läuft die Frist ab dem Tag, an dem erstmals gekündigt werden konnte, also 10 Jahre und 6 Wochen ab Auszahlung. Danach ist dein Geld rechtlich verloren.
Einordnung
Steuerlich ist ein Darlehen nie unsichtbar: Der Geber muss die offene Forderung im Wertschriftenverzeichnis deklarieren (sie zählt zum steuerbaren Vermögen), erhaltene Zinsen sind Einkommen. Der Schuldner darf die Schuld im Schuldenverzeichnis abziehen. Wer Geld lieber endgültig weitergibt, prüft statt des Darlehens den Erbvorbezug, mit ganz anderen steuerlichen Folgen.

📝 Dein Darlehensvertrag in 2 Minuten

Zwölf Felder. Zwei Minuten. Und du hast, was zehn gegoogelte «Gratis-Vorlagen» nicht hinkriegen: einen Vertrag mit der einen Zeile, an der vor Gericht alles hängt: der Empfangsquittung. Fülle die Felder aus, der Generator baut dir daraus einen vollständigen, schweizweit gültigen Darlehensvertrag mit allen Pflicht-Klauseln. Als PDF herunterladen, ausdrucken, beide unterschreiben, fertig. Wer noch feilen will, kopiert den Text und passt ihn in Word an.

🛠️ Darlehensvertrag-Generator

Felder ausfüllen → fertiger Vertrag als PDF oder zum Kopieren. Kostenlos, keine Anmeldung.

DARLEHENSVERTRAG

zwischen … (nachfolgend «Darlehensgeber») und … (nachfolgend «Darlehensnehmer»). 1. Darlehenssumme Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen von CHF … (in Worten: …). Verwendungszweck: …. 2. Auszahlung und Empfangsquittung Auszahlung: …. Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, den oben genannten Betrag vollständig erhalten zu haben. 3. Zinsen Zinssatz: … pro Jahr. Vereinbarte Zinsen sind jeweils am Jahresende zur Zahlung fällig. 4. Rückzahlung Rückzahlung: …. Fälligkeit: …. Zahlungen erfolgen nachweisbar (Banküberweisung, kein Bargeld). 5. Kündigung Kündigungsfrist: …. Die Kündigung erfolgt schriftlich (eingeschrieben empfohlen). 6. Verzug … Im Übrigen schuldet der Darlehensnehmer ab Verzug einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). 7. Anwendbares Recht und Verjährung Es gilt schweizerisches Recht (Art. 312 ff. OR). Die Rückforderung verjährt nach 10 Jahren (Art. 127 OR). … Unterschrift Darlehensgeber: __________________ Unterschrift Darlehensnehmer (zugleich Empfangsquittung): __________________

Tipp: Überweise die Summe per Bank, nie in bar. So hast du neben der Quittung auch den Zahlungsfluss als Beweis. Ein zinsloses Darlehen schreibst du am besten ausdrücklich «zinslos», damit später niemand Zinsen behauptet.

Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bei grossen Beträgen oder komplexen Fällen lohnt sich der Gang zum Anwalt oder Notar.

geprüft · ConvivaPlus

🚦 Die Darlehens-Risiko-Ampel: hält dein Vertrag im Ernstfall?

Hier scheitern die meisten Privatdarlehen, und kein anderes Vorlagen-Portal sagt es dir: Ein Vertrag ist nur so stark wie seine schwächste Klausel. Genau dafür haben wir die ConvivaPlus Darlehens-Risiko-Ampel gebaut – den ersten Schweizer Live-Check seiner Art. Sie prüft deinen Vertrag gegen die fünf Punkte, an denen Privatdarlehen vor Gericht reihenweise platzen, und sagt dir in einer Sekunde, ob er grün, gelb oder rot leuchtet. Klick durch und finde die Lücke, bevor sie dich dein Geld kostet.

🚦 ConvivaPlus Darlehens-Risiko-Ampel

Fünf Klicks: prüft die kritischen Punkte deines Darlehensvertrags nach OR Art. 312–318.

Gibt es einen schriftlichen Vertrag (von beiden unterschrieben)?
Bestätigt der Schuldner schriftlich den Empfang des Geldes (Empfangsquittung)?
Ist die Rückzahlung klar geregelt (Termin oder Ratenplan)?
Gibt es eine Klausel für Zahlungsverzug / Kündigung bei Rückstand?
Ist der Zins schriftlich festgehalten (Satz – oder ausdrücklich «zinslos»)?
🟡Lückenhaft: noch nachbessernOffene Lücken: 1

Fast dort. Ein, zwei Punkte fehlen noch. Jede Lücke ist im Streitfall ein Einfallstor – ergänze sie über den Generator oben, bevor das Geld fliesst. Besonders die Empfangsquittung und ein klarer Rückzahlungstermin gehören rein.

4/5

Orientierungs-Check, keine Rechtsberatung. Privatdarlehen unterstehen nicht dem Konsumkreditgesetz (KKG) – das gilt nur für gewerbliche Kredite. Sittenwidrig hohe Zinsen können dennoch angefochten werden (Art. 21 OR).

So wertet die ConvivaPlus Darlehens-Risiko-Ampel: Sie zählt, wie viele der fünf vor Gericht entscheidenden Bausteine dein Vertrag abdeckt. Fehlt einer der beiden Kern-Punkte (schriftlicher Vertrag oder geregelte Rückzahlung) oder klaffen drei und mehr Lücken, springt sie auf Rot; bei ein bis zwei kleineren Lücken auf Gelb. Diese Gewichtung ist die Einordnung laut ConvivaPlus, hergeleitet aus den typischen Streitpunkten bei Privatdarlehen nach OR Art. 312–318.

🧮 Verzugszins- & Verjährungs-Rechner

Zahlt dein Schuldner nicht, tickt die Uhr gleich doppelt: Ab Verzug läuft der gesetzliche Zins von 5 % (Art. 104 OR), und im Hintergrund verjährt deine Forderung lautlos. Dieser Rechner zeigt dir beides in Sekunden: wie viel Verzugszins schon aufgelaufen ist und an welchem Tag dein Geld rechtlich verloren wäre.

🧮 Verzugszins- & Verjährungs-Rechner

Ausstehenden Betrag und Fälligkeit eingeben → Verzugszins (5 %, Art. 104 OR) und Verjährungsdatum (Art. 127 OR).

Tage im Verzug
0
Verzugszins (5 %, Art. 104 OR)CHF 0
Gesamtforderung am StichtagCHF 5'000
Verjährt am (Art. 127 OR)

Tipp: Unterbrich die Verjährung rechtzeitig. Eine Betreibung, eine Klage oder eine schriftliche Schuldanerkennung setzt die 10-Jahres-Frist komplett neu (Art. 135 OR).

Orientierungswert. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % p.a. (Art. 104 OR), sofern kein höherer Zins vereinbart wurde; die Rückforderung verjährt 10 Jahre nach Fälligkeit (Art. 127 OR). Massgebend bleibt der konkrete Vertrag.

📋 Was zwingend in den Darlehensvertrag gehört

Ein Handschlag und ein «passt scho»? Vor Gericht ist das Konfetti. Ein Darlehensvertrag, der wirklich hält, braucht sieben Bausteine, und am häufigsten fehlt ausgerechnet der eine, der beweist, dass das Geld überhaupt geflossen ist. Der Generator oben baut alle sieben automatisch ein. Hier siehst du, warum jeder davon dein Geld schützt.

BausteinWas rein mussWarum
ParteienVoller Name + Adresse von Geber und NehmerOhne klare Parteien kein durchsetzbarer Vertrag: wer schuldet wem.
DarlehenssummeBetrag in Zahlen UND in WortenWorte schliessen den Streit über eine verrutschte Null aus.
EmpfangsquittungBestätigung, dass das Geld erhalten wurdeDer häufigste Streitpunkt: ohne Quittung leugnet der Schuldner den Empfang.
ZinsSatz pro Jahr, oder ausdrücklich «zinslos»Privat sind Zinsen nur geschuldet, wenn vereinbart (Art. 313 OR).
RückzahlungTermin oder Ratenplan + FälligkeitOhne Termin gilt nur die gesetzliche 6-Wochen-Kündigung (Art. 318 OR).
Verzug/KündigungKlausel bei ZahlungsrückstandMacht den Restbetrag bei Rückstand sofort fällig, sonst zähe Betreibung.
UnterschriftenOrt, Datum + Unterschrift beider ParteienMacht den Vertrag zum gültigen, beweisbaren Dokument.
Einordnung
Der wichtigste Satz ist die Empfangsquittung: «… bestätigt, den Betrag erhalten zu haben.» Ohne sie kann der Schuldner später behaupten, das Geld sei nie geflossen, und du beweist das Gegenteil nur mühsam. Brauchst du daneben eine andere rechtssichere Vorlage, findest du im Kündigungsschreiben-Hub für jede Situation eine.

⚠️ Die 5 teuersten Fehler beim Privatdarlehen

Jeder dieser fünf Fehler hat schon jemandem das verliehene Geld gekostet, oft auch die Freundschaft. Der häufigste passiert, bevor überhaupt ein Franken fliesst. Lies sie einmal, dann tappst du in keinen.

⚠️

Nur mündlich abgemacht. «Wir kennen uns doch» endet vor Gericht regelmässig im Desaster. Ohne schriftlichen Vertrag und ohne Empfangsquittung kann der Schuldner schlicht bestreiten, je Geld bekommen zu haben – und du stehst mit leeren Händen da.

⚠️

Kein Rückzahlungstermin. Ohne Datum gilt nur die gesetzliche 6-Wochen-Kündigung (Art. 318 OR), und die Verjährung läuft. Nach 10 Jahren ist dein Geld rechtlich weg, auch wenn der Schulden-Stand glasklar ist.

⚠️

Zins nicht geregelt. Schweigt der Vertrag, ist das private Darlehen zinslos (Art. 313 OR); wer Zinsen wollte, schaut in die Röhre. Umgekehrt führt ein verschwiegener, aber kassierter Zins zu Ärger mit dem Steueramt. Schreib den Zins (oder «zinslos») ausdrücklich hin.

⚠️

Verjährung verschlafen. Die 10-Jahres-Frist wird nur durch eine Zahlung, eine Betreibung, eine Klage oder eine erneute Schuldanerkennung unterbrochen (Art. 135 OR). Wer nie nachfasst, verliert die Forderung lautlos.

⚠️

Darlehen in der Steuererklärung vergessen. Der Geber muss die Forderung im Wertschriftenverzeichnis angeben (Vermögenssteuer), erhaltene Zinsen als Einkommen. Wer es verschweigt, riskiert eine Nachsteuer. Der Schuldner darf die Schuld im Gegenzug abziehen.

Ein Darlehen unter Freunden wird erst dann zum Freundschaftsdienst, wenn es schriftlich ist. Sonst ist es oft der Anfang vom Ende der Freundschaft.

✅ In 5 Schritten zum gültigen Darlehensvertrag

Fünf Schritte, keiner länger als deine Kaffeepause, und am Ende liegt ein Vertrag auf dem Tisch, der wirklich hält. So gehst du von der Abmachung bis zur Auszahlung durch, ohne dass dir Jahre später eine vergessene Zeile auf die Füsse fällt.

1
Betrag, Zins und Rückzahlung festlegen
Klärt vorab: Wie viel, zinslos oder verzinst, und bis wann zurück (einmalig oder in Raten). Schreibt es so konkret wie möglich; «irgendwann» ist kein Termin.
2
Vertrag mit dem Generator erstellen
Fülle die Felder aus und lade den Darlehensvertrag als PDF herunter. Alle sieben Pflicht-Bausteine inklusive Empfangsquittung sind automatisch drin.
3
Geld nachweisbar überweisen
Zahle die Summe per Bank, nie in bar. So hast du neben der Quittung auch den Zahlungsfluss als zweiten Beweis.
4
Beide unterschreiben, je ein Original
Ort, Datum, beide Unterschriften. Die Unterschrift des Nehmers gilt zugleich als Empfangsquittung. Jede Partei behält ein unterschriebenes Original.
5
In der Steuererklärung deklarieren
Geber: offene Forderung ins Wertschriftenverzeichnis, Zinsen als Einkommen. Nehmer: Schuld ins Schuldenverzeichnis. So gibt es keine bösen Überraschungen.
Achtung
Bei grösseren Summen, Darlehen mit Sicherheiten (z. B. Grundpfand) oder im Familienkontext lohnt sich der Gang zum Anwalt oder Notar. Ein Erstkontakt kostet wenig und verhindert teure Formfehler.
💎 Goldnugget

Der Verjährungs-Trick, den kaum jemand kennt: Jede Raten- oder Zinszahlung, jede Betreibung und jede erneute schriftliche Schuldanerkennung setzt die 10-Jahres-Frist komplett neu (Art. 135 OR). Wer bei einem langlaufenden Darlehen einmal im Jahr eine kleine Zahlung oder eine kurze «Ich anerkenne die Restschuld von CHF …»-Notiz quittieren lässt, hält die Forderung praktisch unbegrenzt am Leben. Dieselbe Sorgfalt lohnt sich bei jedem Geld-in-der-Familie-Thema, etwa beim Erbvorbezug.

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Quellen & Methodik4
Recherchiert & mit Quelle geprüft · für die Schweiz
Stand: 23. Juni 2026
01
Obligationenrecht (OR) – Art. 312–318 DarlehensvertragGesetzliche Grundlage: Übergabe, Zinsen (Art. 313), Kündigung mit 6-Wochen-Frist (Art. 318), Rückgabepflicht.
02
Obligationenrecht (OR) – Art. 104 & Art. 127/1355 % Verzugszins von Gesetzes wegen, 10-jährige Verjährung der Rückforderung und ihre Unterbrechung.
03
Konsumkreditgesetz (KKG, SR 221.214.1)Schützt nur gewerbliche Konsumkredite (CHF 500–80'000); Höchstzins wird jährlich neu festgelegt. Private Darlehen fallen nicht darunter.
04
ESTV – Steuerlich anerkannte Zinssätze für DarlehenJährlich aktualisierte, steuerlich anerkannte (Safe-Haven-)Zinssätze für Darlehen in CHF und Fremdwährungen.

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Ein privates Darlehen ist auch mündlich gültig, aber im Streit praktisch unbeweisbar. Der wichtigste Satz im Vertrag ist die Empfangsquittung: Ohne sie kann der Schuldner behaupten, das Geld sei nie geflossen. Und: Die Rückforderung verjährt nach 10 Jahren (Art. 127 OR).

Quelle: OR Art. 312–318
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Diskussion

6 Stimmen aus der Community

R
Reto B.aus Luzern

Genau das ist mir passiert: 8000 Franken einem Kollegen geliehen, alles per Whatsapp abgemacht. Heute sagt er, das sei ein Geschenk gewesen. Ohne Quittung stehe ich blöd da. Hätte ich diesen Artikel zwei Jahre früher gelesen.

C
Claudia H.aus St. Gallen

Die Risiko-Ampel ist genial. Bei mir war's sofort gelb, weil die Verzugsklausel gefehlt hat. Zwei Klicks später im Generator ergänzt, jetzt grün. Endlich mal ein Tool, das mir sagt WAS fehlt, nicht nur dass etwas fehlt.

CP
ConvivaPlus Redaktion

Danke, Claudia – genau dafür haben wir die Ampel gebaut. Die Verzugsklausel ist der Punkt, der im Ernstfall den ganzen Restbetrag auf einen Schlag fällig macht, statt jeder Rate einzeln hinterherzurennen. Schön, dass es bei dir jetzt grün leuchtet.

M
Marco T.aus Lugano

Wichtigster Satz im ganzen Artikel: bei Verzug 5 Prozent, auch wenn das Darlehen zinslos ist. Wusste ich nicht. Hab meinem Schwager genau das zitiert, und plötzlich kam die Rate doch.

B
Beatrice W.aus Thun

Dass ich das Darlehen in der Steuererklärung als Forderung angeben muss, war mir neu. Gut, stand hier und nicht erst im Brief vom Steueramt. Habe es nachgetragen, alles sauber.

D
Dänu F.aus Bern

Han mim Sohn Gäld glehnt für s Outo. Vorlag uusdruckt, beidi underschribe, Gäld überwise statt bar – so wies do steit. Eifach, klar, ohni Juriste-Gschwafel. Merci.

Geschrieben von
Miriam Frei
Miriam Frei

Redaktorin ConvivaPlus · Recht & Wohnen

Schreibt über Miet-, Vertrags- und Alltagsrecht – Gesetzestexte in geprüfte Vorlagen übersetzt.

  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  • Vorlagen & Muster
  • Wohnen
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