Untermietvertrag Vorlage Schweiz: kostenlos ausfüllen (PDF & Word) – plus der Mietzins-Check, der dich vor dem Rauswurf schützt

Drei Monate Auslandsemester, das WG-Zimmer in der Schweiz soll sich nicht leer fressen, also untervermieten. Erlaubt. Aber ein vergessener Satz, eine fehlende Zustimmung oder ein zu hoher Untermietzins können dich die ganze Wohnung kosten. Hier ist die Gratis-Vorlage, die deinen Untermietvertrag in zwei Minuten wasserdicht macht. Dazu die ConvivaPlus-Untermietzins-Ampel: Sie rechnet wie das Bundesgericht und zeigt dir live, ob dein Preis nach Art. 262 OR noch zulässig ist.

Das Wichtigste in Kürze
In der Schweiz darfst du mit Zustimmung deines Vermieters ganz oder teilweise untervermieten (Art. 262 OR). Verlangen darfst du den anteiligen Hauptmietzins, möbliert plus rund 20 %. Eine Differenz von 30 % darüber nannte das Bundesgericht offensichtlich missbräuchlich (BGE 119 II 353). Und du haftest deinem Vermieter weiter für die ganze Miete.
Direkt zur Untermietzins-Ampel Schweiz (Art. 262 OR)
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Untermietvertrag Schweiz: ausgefüllte Vorlage mit Unterschriften, Wohnungsschlüssel und Taschenrechner
Art. 262
OR-Grundlage
Zustimmung des Vermieters nötig
≤ 20 %
Möblierungszuschlag
gilt noch als zulässig
100 %
der Miete haftest du
auch wenn der Untermieter nicht zahlt
0 CHF
kostet die Vorlage
PDF + Word, sofort nutzbar

🏛️ Was in der Schweiz erlaubt ist (und was nicht)

Der grösste Irrtum zuerst: Dein Vermieter kann dir das Untervermieten nicht einfach verbieten, so gern er das auch behauptet. Untervermieten ist in der Schweiz ein gesetzlich verankertes Recht, kein Gnadenakt. Art. 262 OR erlaubt dir, deine Wohnung oder ein Zimmer ganz oder teilweise weiterzuvermieten. Die einzige Bedingung: seine Zustimmung. Und die darf er nicht aus Laune verweigern.

Das Gesetz nennt nämlich abschliessend drei Gründe, mit denen dein Vermieter Nein sagen darf. Liegt keiner davon vor, gilt die Zustimmung. Schweigt er auf eine korrekte Anfrage, kann das sogar als stillschweigende Erlaubnis ausgelegt werden. Genau deshalb ist es so wichtig, die Bedingungen schriftlich und vollständig offenzulegen.

Art. 262 OR: die 3 einzigen Gründe für ein Nein

Dein Vermieter darf die Zustimmung zur Untermiete nur verweigern, wenn:

1
Du schweigst über die Konditionen
Du weigerst dich, ihm die Bedingungen der Untermiete (Mietzins, Dauer, Art der Nutzung) bekanntzugeben. Lösung: alles offenlegen, mit einem schriftlichen Untermietvertrag erledigt.
2
Die Konditionen sind missbräuchlich
Der Untermietzins ist im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich hoch, du machst also Gewinn. Genau das prüft die Untermietzins-Ampel weiter unten.
3
Ihm entstehen wesentliche Nachteile
Aus der Untermiete entstehen dem Vermieter wesentliche Nachteile, etwa Zweckentfremdung, Überbelegung oder eine unbefristete Gesamtvermietung ohne Rückkehrabsicht.
Einordnung
Wichtig: Die Zustimmung gilt für das konkrete Untermietverhältnis, das du gemeldet hast. Wechselt der Untermieter oder ändern sich die Konditionen wesentlich, musst du erneut fragen. Untervermieten ohne jede Zustimmung ist eine Vertragsverletzung und kann nach Abmahnung zur Kündigung deines eigenen Mietvertrags führen. Soll das Untermietverhältnis später enden, zeigt dir Untermietvertrag kündigen die korrekten Fristen.

📝 Dein Untermietvertrag in 2 Minuten

Der Untermietvertrag braucht keine Schriftform, seine Kündigung schon. Art. 266l OR verlangt für Wohnräume eine schriftliche Kündigung, und kündigst du als Hauptmieter, zusätzlich das amtliche Formular deines Kantons; wie das geht, zeigt Untermietvertrag kündigen. Darum steht die Frist gleich im Vertrag. Zwölf Felder, zwei Minuten, und vor dir liegt ein unterschriftsreifer Untermietvertrag. Als PDF herunterladen, ausdrucken, beide unterschreiben, fertig. Den Text kannst du auch kopieren und in Word einfügen.

🛠️ Untermietvertrag-Generator

Felder ausfüllen → fertiger Vertrag als PDF oder zum Kopieren. Kostenlos, keine Anmeldung.

✅ Ist deine Untermiete überhaupt zulässig? (Art. 262 OR)

Um 78'175 Stimmen wäre das Untervermieten heute schwieriger. Am 24. November 2024 lehnte das Stimmvolk eine Änderung von Art. 262 OR mit 48,4 % Ja ab. Sie hätte ein schriftliches Gesuch und eine schriftliche Zustimmung verlangt und dem Vermieter erlaubt, eine Untermiete über zwei Jahre zu verweigern. Es gilt also das bisherige Recht: Art. 262 OR verlangt die Zustimmung deiner Vermieterschaft, verweigern darf sie diese nur aus drei Gründen. Der Check sagt dir in vier Fragen, ob du auf der sicheren Seite bist.

✅ Zulässigkeits-Check: ist deine Untermiete erlaubt?

Vier Fragen nach Art. 262 OR: die Ampel zeigt dir, ob deine Untermiete grünes Licht hat oder du nachbessern musst.

Hast du die Zustimmung deiner Vermieterschaft zur Untermiete eingeholt?

Hast du die Bedingungen offengelegt (Untermietzins, an wen, wie lange)?

Bleibt dein Untermietzins ohne übermässigen Gewinn (höchstens anteilige Miete + angemessener Zuschlag)?

Habt ihr einen schriftlichen Untermietvertrag aufgesetzt?

🚦 Die Untermietzins-Ampel: ist dein Preis noch zulässig?

Vor Bundesgericht ging es 1993 auch um einen Kaffee. Eine Genfer Mieterin wollte zwei möblierte Zimmer untervermieten, die Untermieterinnen durften die Küche nur zum Kaffeekochen benutzen. Das kantonale Gericht rechnete dafür 5 % eines Zimmerzinses und schlug für die Möblierung 20 % auf. Die verlangten Mieten lagen 30 bis 40 % über diesem Betrag, und das Bundesgericht urteilte: offensichtlich missbräuchlich (BGE 119 II 353). Genau so rechnet die ConvivaPlus-Untermietzins-Ampel: anteiliger Hauptmietzins, Möblierungszuschlag, dann die Missbrauchsgrenze aus Art. 262 OR. In einer Sekunde siehst du, ob dein Wunschpreis grün, gelb oder rot leuchtet.

🚦 ConvivaPlus-Untermietzins-Ampel

Prüft nach Art. 262 OR, ob dein geplanter Untermietzins zulässig, grenzwertig oder missbräuchlich ist.

Möbliert untervermietet?
🟢ZulässigDein Aufschlag: +6 %

Dein Untermietzins bleibt im Rahmen. Der Aufschlag liegt im durch Möblierung und Aufwand gerechtfertigten Bereich. Trotzdem: Konditionen schriftlich offenlegen.

−20 %+30 %+80 %
Anteiliger Hauptmietzins
CHF 1'800
Faire Obergrenze
CHF 2'160

Orientierung nach BGE 119 II 353, kein gesetzlich fixierter Prozentsatz. Im Streitfall entscheidet die Schlichtungsbehörde anhand der konkreten Leistungen.

geprüft · ConvivaPlus

So rechnet die ConvivaPlus-Untermietzins-Ampel, nach BGE 119 II 353: Grundlage ist dein anteiliger Hauptmietzins. Bei möblierter Untermiete kommen 20 % dazu (im Leitentscheid 15 % für Möbel und Risiko plus 5 % für ein gut möbliertes Zimmer, vom Bundesgericht nicht beanstandet); unmöbliert gibt es keinen Zuschlag. Darüber schaltet die Ampel auf Gelb: Ein Aufpreis braucht echte Zusatzleistungen. Rot ab 30 % über diesem Betrag, denn diese Differenz nannte das Bundesgericht offensichtlich missbräuchlich. Das Urteil rechnet pro Zimmer (Hauptmietzins geteilt durch die Zimmer ohne Küche); vermietest du ein Zimmer, gib als Anteil 100 geteilt durch die Zimmerzahl ein. Die Einordnung stammt laut ConvivaPlus aus diesem einen Leitentscheid.

📋 Was zwingend in den Untermietvertrag gehört

Die Kaution deines Untermieters gehört nicht auf dein Konto. Art. 257e OR: Eine Sicherheit in Geld muss der Vermieter, in der Untermiete also du, «bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen», höchstens drei Monatszinse. Wie der Untermieter sie am Ende zurückbekommt, zeigt Mietkaution zurückfordern. Ein Handschlag und ein «passt scho»? Vor der Schlichtungsbehörde ist das Konfetti. Ein Untermietvertrag, der hält, braucht sieben Bausteine; der Generator oben baut alle sieben automatisch ein. Hier siehst du, warum jeder davon dein Geld schützt.

BausteinWas rein mussWarum
ParteienVoller Name + Adresse von Unter­vermieter und UntermieterWer haftet, wer zahlt: ohne klare Parteien kein durchsetzbarer Vertrag.
MietobjektGenaue Bezeichnung + Adresse + Zustand (möbliert?)Bestimmt, was vermietet ist und ob ein Möblierungszuschlag gerechtfertigt ist.
MietzinsUntermietzins + Nebenkosten, getrennt ausgewiesenGrundlage für die Missbrauchs-Prüfung nach Art. 262 OR.
DauerBefristet (Datum) oder unbefristet + KündigungsfristBefristet endet automatisch; unbefristet braucht eine klare Frist.
KautionHöhe + Rückzahlungsbedingung (max. 3 Monatsmieten)Schützt dich vor Schäden, schützt den Untermieter vor Willkür.
ZustimmungBestätigung, dass der Vermieter zugestimmt hatOhne sie ist die ganze Untermiete angreifbar (Art. 262 OR).
UnterschriftenOrt, Datum + Unterschrift beider ParteienMacht den Vertrag zum gültigen, beweisbaren Dokument.
Einordnung
Die Kaution darf wie beim normalen Mietvertrag maximal drei Monatsmieten betragen und muss auf ein Sperrkonto auf den Namen des Untermieters, nicht auf dein Privatkonto. Brauchst du daneben eine andere rechtssichere Vorlage, findest du im Kündigungsschreiben-Hub für jede Situation eine.

⚠️ Die 5 teuersten Fehler beim Untervermieten

Für jeden Fehltritt deines Untermieters stehst du gerade. Art. 262 Abs. 3 OR: «Der Mieter haftet dem Vermieter dafür, dass der Untermieter die Sache nicht anders gebraucht, als es ihm selbst gestattet ist.» Genau darum kosten die fünf Fehler unten Geld oder gleich die Wohnung.

⚠️

Keine Zustimmung eingeholt. Der häufigste und gefährlichste Fehler überhaupt. Untervermieten ohne Zustimmung ist eine Vertragsverletzung. Nach schriftlicher Abmahnung kann dir dein Vermieter ausserordentlich kündigen. Immer vorher fragen, am besten schriftlich.

⚠️

Zu viel verlangt. Wer Gewinn macht, der nicht durch Leistungen gedeckt ist, gibt dem Vermieter einen der drei Gründe für ein Nein (Art. 262 Abs. 2 lit. b OR). Wer trotzdem untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag. Nutze die Ampel oben.

⚠️

Vergessen, dass du voll haftest. Zahlt dein Untermieter nicht oder verwüstet die Wohnung, stehst du beim Vermieter gerade, für die ganze Miete und jeden Schaden. Kaution und ein sauberer Vertrag sind dein einziger Schutz.

⚠️

Nur mündlich abgemacht. «Wir kennen uns doch» endet vor der Schlichtungsbehörde regelmässig im Desaster. Ohne schriftlichen Vertrag stehst du bei Streit mit leeren Händen da. Zwei Minuten Generator sparen Monate Ärger.

⚠️

Kündigungsfristen ignoriert. Auch das Untermietverhältnis hat Fristen. Bei unbefristeter Untermiete gelten sinngemäss die gesetzlichen Mietfristen (Wohnung: 3 Monate auf einen Termin). Im Vertrag klar festhalten.

Untervermieten ist dein Recht, aber nur, solange du keinen Rappen Gewinn machst und die Zustimmung hast.

✅ In 5 Schritten zum gültigen Untermietvertrag

Kein Gericht rechnet dir den richtigen Untermietzins aus. Im Streit um die Zustimmung prüft es nur, ob deiner missbräuchlich ist: «Der Richter hat den zulässigen Betrag der Untermiete nicht im Urteilsdispositiv festzusetzen» (BGE 119 II 353). Den Preis legst du also selbst fest, bevor du fragst. So läufst du in fünf Schritten von der Anfrage bis zur Unterschrift.

1
Zustimmung beim Vermieter einholen
Frage deinen Vermieter schriftlich an und lege die Konditionen offen: Name des Untermieters, Untermietzins, Dauer. Das erfüllt die Offenlegungspflicht aus Art. 262 OR.
2
Untermietzins fair festlegen
Prüfe mit der Untermietzins-Ampel, ob dein Preis zulässig ist. Faustregel: anteiliger Hauptmietzins plus höchstens rund 20 % Möblierungszuschlag.
3
Vertrag mit dem Generator erstellen
Fülle die Felder aus und lade den Untermietvertrag als PDF herunter. Alle sieben Pflicht-Bausteine sind automatisch drin.
4
Beide unterschreiben + Kaution regeln
Je ein unterschriebenes Original für beide Parteien. Kaution (max. 3 Monatsmieten) auf ein Sperrkonto im Namen des Untermieters.
5
Kopie an den Vermieter
Gib deinem Vermieter eine Kopie des Vertrags. Damit ist alles offengelegt, und du hast den Beweis, falls es später Diskussionen gibt.
Achtung
Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen kostenlos (Art. 113 ZPO). Beratung gibt es beim Mieterverband. Ein Erstkontakt lohnt sich, bevor es eskaliert.
💎 Goldnugget

Schweigt dein Vermieter auf eine korrekte, vollständige Untermiete-Anfrage, darf das als stillschweigende Zustimmung gewertet werden. Genau deshalb fragst du schriftlich mit allen Konditionen – so erzeugst du im Zweifel den Beweis, dass er hätte widersprechen können und es nicht tat. Dieselbe Sorgfalt lohnt sich bei jedem amtlichen Dokument, etwa bei der Testament-Vorlage, wo ein Formfehler alles kippt.

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Quellen & Methodik5
Recherchiert & mit Quelle geprüft · für die Schweiz
Stand: 23. Juni 2026
01
Obligationenrecht (OR) – Art. 262 Untermiete →Gesetzliche Grundlage: Zustimmung, die drei Verweigerungsgründe und die Haftung des Hauptmieters.
02
Mieterverband Schweiz – Untermiete →Ratgeber zu Untermiete, Offenlegungspflicht, Haftung und WG-Modellen.
03
Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) →Offizielle Informationen zum Mietrecht und Verzeichnis der Schlichtungsbehörden.
04
Mietgericht / Gerichte Zürich – Voraussetzungen der Untermiete →Praxis zu den Verweigerungsgründen und zur missbräuchlichen Untermiete.
05
Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) – Art. 113 →Kostenlosigkeit des Schlichtungsverfahrens in Mietsachen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch

💡Wusstest du?

Untervermieten ist in der Schweiz ein gesetzliches Recht (Art. 262 OR): Dein Vermieter darf nur aus drei Gründen Nein sagen. Aber: Du darfst keinen Gewinn machen, und du haftest weiterhin für die ganze Miete, auch wenn dein Untermieter nicht zahlt.

Quelle: OR Art. 262 / Mieterverband
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Geschrieben von
Miriam Frei
Miriam Frei

Redaktorin ConvivaPlus · Recht & Wohnen

Schreibt über Miet-, Vertrags- und Alltagsrecht – Gesetzestexte in geprüfte Vorlagen übersetzt.

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