Mietkaution zurückfordern: So zwingst du dein Mietzinsdepot frei, mit Gratis-Freigabe-Brief und dem 1-Jahres-Trick gegen den schweigenden Vermieter

Deine 5'700 Franken Kaution liegen auf einem Sperrkonto, die Wohnung ist längst übergeben, und der Vermieter meldet sich einfach nicht? Du musst nicht betteln. Das Geld gehört dir, es liegt auf einem Konto auf deinen Namen, und das Gesetz gibt dir einen Hebel, der die Bank zwingt, dir auszuzahlen, ob der Vermieter will oder nicht. Hier ist der Gratis-Freigabe-Brief, die Ampel, die dir sagt, ob du schon darfst, und der Rechner, der dir das exakte Datum nennt.

Das Wichtigste in Kürze
Eine Mietkaution (bei Wohnungen höchstens 3 Monatsmieten) liegt zwingend auf einem Sperrkonto auf deinen Namen (Art. 257e OR). Die Bank gibt sie frei bei gemeinsamer Unterschrift, bei rechtskräftigem Urteil oder Zahlungsbefehl, oder 1 Jahr nach Mietende ohne Anspruch des Vermieters. Dann verlangst du die Freigabe direkt von der Bank.
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Mietkaution zurückfordern in der Schweiz: Mietzinskautionskonto-Auszug, Freigabe-Formular, Wohnungsübergabeprotokoll, Schlüssel und Franken-Noten als Symbol für die Rückzahlung des Depots nach Art. 257e OR
3 Monatsmieten
Max. Kaution (Wohnung)
zwingend, Art. 257e OR
Dein Konto
Depot lautet auf deinen Namen
Sperrkonto bei der Bank
1 Jahr
dann zahlt die Bank ohne Vermieter
Art. 257e Abs. 3 OR
5% p.a.
Verzugszins ab Mahnung
Art. 104 OR

💡 Bevor du forderst: Wem gehört die Kaution überhaupt?

Die wichtigste Nachricht zuerst: Die Kaution ist und bleibt dein Geld. In der Schweiz darf der Vermieter eine Mietzinskaution verlangen, bei Wohnungen aber höchstens drei Monatsmieten(Art. 257e Abs. 2 OR). Dieses Geld muss er auf ein Sperrkonto bei einer Bank legen, das ausschliesslich auf deinen Namen lautet. Liegt deine Kaution auf dem Privat- oder Geschäftskonto des Vermieters, ist das schlicht gesetzeswidrig, und im Konkursfall wärst du ungesichert.

Weil das Konto auf deinen Namen läuft, kommt aber auch niemand allein dran, weder du noch der Vermieter. Die Bank hat es gesperrt und gibt es nur unter klaren Bedingungen frei. Genau hier scheitern viele: Sie warten passiv auf die Unterschrift des Vermieters. Dabei zwingt dich nichts dazu. Das Gesetz kennt mehrere Wege zur Freigabe, und der stärkste, die 1-Jahres-Frist, funktioniert sogar gegen einen Vermieter, der einfach abtaucht. Auch der Zins auf dem Konto gehört übrigens dir.

Die drei Wege, wie die Bank freigibt

Das Depot ist gesperrt. Die Bank zahlt es nur in genau diesen drei Fällen aus (Art. 257e Abs. 3 OR):

1
1. Gemeinsame Unterschrift
Mieter und Vermieter unterschreiben zusammen die Freigabe (Rückerstattungsbescheinigung). Der schnellste Weg, sobald die Wohnung sauber übergeben ist. Genau dafür ist der Freigabe-Brief unten gedacht: Du forderst die Unterschrift schriftlich und mit Frist ein.
2
2. Urteil, Zahlungsbefehl oder Schlichtungsentscheid
Streiten sich die Parteien über Schäden oder offene Mieten, entscheidet die Schlichtungsbehörde (kostenlos) oder das Gericht. Mit dem rechtskräftigen Entscheid gibt die Bank den entsprechenden Teil frei. Auch ein Zahlungsbefehl genügt der Bank als Beleg.
3
3. Ein Jahr nach Mietende, ganz ohne Vermieter
Hat der Vermieter binnen eines Jahres nach Mietende keine Betreibung, Klage oder Schlichtung eingeleitet, musst du nicht länger warten: Du verlangst die Freigabe direkt bei der Bank, ohne seine Zustimmung. Das ist der Trumpf gegen den, der einfach schweigt.
Einordnung
Merksatz: Du brauchst die Unterschrift des Vermieters nicht zwingend. Sie ist der bequeme Weg, nicht der einzige. Schweigt er, läuft die 1-Jahres-Frist für dich. Brauchst du daneben eine andere mietrechtliche Vorlage, findest du im Mietrecht-Vorlagen-Hub für jede Situation eine.

✉️ Dein Freigabe-Brief in 2 Minuten

Schluss mit der Suche nach «Mietkaution Freigabe Vorlage». Trag deine Eckdaten ein, und der Generator baut dir ein sauberes, formell korrektes Aufforderungsschreiben an die Vermieterschaft: Es verlangt die Freigabe deines Depots, setzt eine Frist und erinnert höflich, aber bestimmt an die 1-Jahres-Regel als Druckmittel. Als PDF herunterladen, unterschreiben, einschreiben, fertig. Den Text kannst du auch kopieren. Ist das Mietende über ein Jahr her und der Vermieter weiter still, richtest du dasselbe Schreiben direkt an die Bank.

🛠️ Kautions-Freigabe-Brief-Generator

Eckdaten eintragen → fertiges Aufforderungsschreiben mit Frist und OR-257e-Hebel als PDF oder zum Kopieren. Kostenlos, keine Anmeldung.

🚦 Darfst du die Freigabe schon verlangen?

Hier sitzt der eigentliche Wert dieser Seite. Kein anderes Portal sagt dir so direkt, ob du jetzt handeln kannst. Der ConvivaPlus Freigabe-Check stellt dir vier Fragen zu deiner Situation und zeigt dir in einer Sekunde, ob du direkt zur Bank kannst (grün), ob du zuerst den Vermieter auffordern oder die Schlichtung anrufen solltest (gelb), oder ob das Depot vorerst blockiert bleibt (rot).

🚦 ConvivaPlus Freigabe-Check

Vier Fragen, und du weisst, ob du die Kaution jetzt herausverlangen kannst.

Ist das Mietverhältnis bereits beendet und die Wohnung übergeben?

Läuft wegen der Kaution eine Betreibung, Klage oder Schlichtung?

Liegt das Mietende mehr als ein Jahr zurück?

Hat der Vermieter eine offene Forderung (Schaden, Mietschuld) geltend gemacht?

So urteilt der ConvivaPlus Freigabe-Check: Ist das Mietverhältnis noch nicht beendet oder läuft ein Verfahren, bleibt das Depot gesperrt (rot). Ist es beendet und seit über einem Jahr ohne Verfahren, kannst du direkt zur Bank (grün). In allen anderen Fällen lohnt sich die schriftliche Aufforderung oder die Schlichtung (gelb). Diese Einordnung ist die Lesart laut ConvivaPlus, hergeleitet aus Art. 257e OR.

📅 Wann genau gibt die Bank frei? Der Termin-Rechner

Ein einziges Datum entscheidet, ab wann du den Vermieter nicht mehr brauchst: Mietende plus ein Jahr. Trag dein Mietende ein, und der ConvivaPlus Freigabe-Termin-Rechner nennt dir den genauen Tag, ab dem die Bank ohne Zustimmung auszahlen muss, dazu die übliche 30-Tage-Frist für die saubere Abgabe und, falls der Vermieter trotz Fälligkeit nicht zahlt, deinen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR).

📅 ConvivaPlus Freigabe-Termin-Rechner

Mietende eintragen → exaktes Datum der direkten Bankfreigabe, die übliche Rückgabefrist und dein Verzugszins.

Wohnung sauber übergeben, keine offenen Forderungen?
Trag dein Mietende ein, um die Termine zu berechnen.

Richtwerte ohne Gewähr. Bei laufender Betreibung, Klage oder Schlichtung bleibt das Depot bis zum Entscheid gesperrt.

geprüft · ConvivaPlus

So rechnet der ConvivaPlus Freigabe-Termin-Rechner: Die direkte Bankfreigabe ergibt sich aus dem Mietende plus exakt zwölf Monate (Art. 257e Abs. 3 OR). Die übliche 30-Tage-Frist gilt bei mängelfreier Abgabe als Praxisrichtwert (nicht als starre Gesetzesfrist). Der Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 OR), berechnet auf den eingetragenen Kautionsbetrag.

📊 Wie viel Kaution ist normal? Der ConvivaPlus Kautions-Index

Weil die Kaution drei Monatsmieten beträgt, hängt ihre Höhe direkt an deiner Region. Der ConvivaPlus Kautions-Index zeigt dir, mit welchem Depot du für eine typische 3,5-Zimmer-Wohnung rechnen musst, von rund CHF 3'450 auf dem Land bis CHF 6'450 in Zug. Trag deine Kaution ein und sieh, ob sie im regionalen Rahmen liegt, oder ob der Vermieter über die zulässigen drei Monatsmieten hinausgegangen ist.

📊 ConvivaPlus Kautions-Index

Typische Mietkaution (3 Bruttomonatsmieten, 3,5-Zimmer-Wohnung) nach Region. Vergleiche deine Kaution.

ConvivaPlus Kautions-Index · 4500 CHF = 100
Zug
143
Genf
137
Zürich
133
Lausanne
117
Basel
110
Bern
103
Tessin
87
Ländlich
77

Richtwerte (3 Bruttomonatsmieten einer typischen 3,5-Zimmer-Wohnung), Basis BFS-Mietpreisstatistik + Inserate Homegate/ImmoScout24, Stand 2026. Bei Wohnungen sind höchstens 3 Monatsmieten zulässig (Art. 257e Abs. 2 OR).

So entsteht der ConvivaPlus-Kautionsindex:Wir multiplizieren die typische Bruttomonatsmiete einer 3,5-Zimmer-Wohnung je Region mit drei (der gesetzlichen Obergrenze für Wohnungen) und setzen den CH-Schnitt von rund CHF 4'500 auf Index 100. Datenbasis sind, laut ConvivaPlus-Auswertung, die BFS-Mietpreisstatistik und aktuelle Inserate. Liegt deine Kaution deutlich über dem regionalen Wert, lohnt der Blick auf die 3-Monats-Grenze.

📋 Was darf der Vermieter überhaupt von der Kaution abziehen?

Der häufigste Grund für eine zurückgehaltene Kaution sind angebliche Schäden. Doch der Vermieter darf längst nicht alles abziehen. Die Faustregel: normale Abnutzung trägt er selbst, echte Schäden nur zeitwertbereinigt (also abzüglich Alter und Lebensdauer). Was wirklich abziehbar ist, zeigt diese Tabelle. Wie viel ein Schaden nach Lebensdauer noch wert ist, rechnet dir der Abnutzungs-Rechner im Mängelliste-Ratgeber aus.

PostenAbziehbar?Grundlage
Normale Abnutzung (übliche Bohrlöcher, abgewohnter Teppich, kleine Gebrauchsspuren)✗ NeinVermietersache, mit dem Mietzins abgegolten
Echter Schaden (Brandloch, gesprungenes Lavabo, Haustierkratzer)✓ Ja, zeitwertbereinigtabzüglich Alter / Lebensdauer (paritätische Tabelle)
Endreinigung bei unsauber übergebener Wohnung✓ Janur die tatsächlichen Kosten, mit Beleg
Ausstehende Mietzinse oder Nebenkosten-Saldo✓ Jaoffene, fällige Forderung aus dem Mietverhältnis
Renovation, Wertvermehrung, altersbedingter Ersatz✗ NeinInvestition des Eigentümers, nicht überwälzbar
Verwaltungs- oder Bearbeitungspauschale für die Rückabwicklung✗ Neinohne gesetzliche Grundlage
Einordnung
Wichtig: Der Vermieter darf nicht einfach die ganze Kaution sperren, weil ein kleiner Schaden vorliegt. Er darf nur den strittigen, belegten Betrag zurückbehalten, den unbestrittenen Rest muss er freigeben. Verlange eine detaillierte, belegte Schadenaufstellung, bevor du irgendetwas akzeptierst. Hält er das Depot wegen eines offenen Nebenkosten-Saldos zurück, prüf die Abrechnung zuerst im Nebenkostenabrechnung-Check.

🛡️ Depot oder Mietkautionsversicherung, was ist beim Rückfordern besser?

Statt Geld auf einem Sperrkonto zu blockieren, kann man die Kaution auch über eine Mietkautionsversicherung (eine Bürgschaft) absichern. Beim Rückfordern verhalten sich die beiden Modelle grundverschieden, und das entscheidet, ob du am Ende dein Geld zurückbekommst oder nie welches hattest.

Mietzinsdepot (Sperrkonto)

Dein Kapital ist blockiert, aber es bleibt deins. Beim Auszug bekommst du es samt Zins zurück, sobald die Freigabe erfolgt oder die 1-Jahres-Frist abläuft. Nachteil: das Geld ist während der ganzen Mietdauer gebunden.

Mietkautionsversicherung (Bürgschaft)

Du blockierst kein Kapital, sondern zahlst eine Jahresprämie von rund 4 bis 5 % der Kautionssumme (bei AXA 4 % plus 5 % Stempelsteuer, bei goCaution ab CHF 94.50 im Jahr). Vorteil: volle Liquidität. Achtung: Bei dieser Variante gibt es am Schluss nichts zurückzufordern, die Prämien sind weg.

Die Kostenfalle

Bei einer Kaution von CHF 5'700 zahlst du rund CHF 230 bis 285 pro Jahr Prämie. Wohnst du zehn Jahre, sind das CHF 2'300 bis 2'850, ohne je einen Rappen zurückzubekommen. Spätestens nach etwa 17 bis 25 Jahren übersteigen die Prämien die Kautionssumme selbst.

Achtung
Faustregel: Wer das Geld flüssig hat, fährt mit dem Depot langfristig günstiger, denn es kommt zurück. Die Versicherung lohnt sich vor allem, wenn die drei Monatsmieten gerade nicht verfügbar sind. Wichtig: Eine Bürgschaft befreit dich nicht von berechtigten Schadenforderungen, die Versicherung zahlt dem Vermieter und holt sich das Geld danach bei dir.

⚠️ Die fünf teuersten Fehler beim Rückfordern

Wer diese Fehler vermeidet, bekommt seine Kaution schneller und vollständiger zurück:

⚠️

Die Kaution auf dem Konto des Vermieters lassen. Sie muss zwingend auf ein Sperrkonto auf deinen Namen. Liegt sie woanders, verlange sofort die korrekte Hinterlegung, sonst ist dein Geld im Konkursfall verloren.

⚠️

Das Übergabeprotokoll unsorgfältig unterschreiben. Es ist das wichtigste Beweismittel. Halte jeden Mangel fest, mach Fotos, und unterschreibe nie unter Druck «alles in Ordnung», wenn es das nicht ist.

⚠️

Mehr als drei Monatsmieten akzeptieren. Bei Wohnungen ist das die gesetzliche Obergrenze (Art. 257e Abs. 2 OR). Wurde mehr verlangt, kannst du den überschiessenden Teil zurückfordern.

⚠️

Passiv auf die Unterschrift warten. Schweigt der Vermieter, läuft die 1-Jahres-Frist trotzdem. Setze ihm früh schriftlich eine Frist und geh nach einem Jahr direkt zur Bank.

⚠️

Normale Abnutzung als Schaden bezahlen. Abgewohnte Teppiche und übliche Bohrlöcher sind Vermietersache. Lass dir jeden Abzug zeitwertbereinigt und mit Beleg vorlegen, bevor du zustimmst.

Die Kaution ist dein Geld auf deinem Konto. Der Vermieter kann sie blockieren, aber er kann sie nach einem Jahr nicht mehr festhalten.

✅ In 6 Schritten zur vollständigen Rückzahlung

So holst du deine Kaution Schritt für Schritt zurück, vom Auszug bis aufs Konto:

1
Übergabe sauber protokollieren
Mach die Wohnungsabnahme gemeinsam mit dem Vermieter, halte jeden Punkt im Protokoll fest und mach Fotos. Dieses Protokoll ist später dein Schlüssel bei der Bank.
2
Freigabe schriftlich verlangen
Fordere die Vermieterschaft mit dem Brief-Generator oben schriftlich auf, die Kaution freizugeben, am besten eingeschrieben und mit klarer Frist (z. B. 30 Tage).
3
Strittige Abzüge prüfen
Macht der Vermieter Schäden geltend, lass dir eine belegte Aufstellung geben und prüfe sie zeitwertbereinigt (Abnutzungs-Rechner im Mängelliste-Ratgeber). Den unbestrittenen Teil muss er sofort freigeben.
4
Schlichtungsbehörde anrufen, wenn nötig
Bleibt es strittig oder reagiert der Vermieter nicht, wende dich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen. Das Verfahren ist kostenlos (ZPO Art. 113).
5
Nach 1 Jahr direkt zur Bank
Hat der Vermieter binnen eines Jahres kein Verfahren eingeleitet, verlange die Freigabe direkt bei der Bank. Lege Kündigung und Übergabeprotokoll bei, das genügt als Nachweis (Art. 257e Abs. 3 OR).
6
Verzugszins geltend machen
Zahlt der Vermieter trotz Fälligkeit und Mahnung verspätet, fordere zusätzlich 5 % Verzugszins (Art. 104 OR). Den genauen Betrag nennt dir der Termin-Rechner.
Achtung
Dieser Ablauf ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei grösseren Streitwerten oder unklaren Schäden lohnt sich der Gang zur Schlichtungsbehörde oder zum Mieterverband.
💎 Goldnugget

Der 1-Jahres-Trick im Detail: Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Mietende, nicht mit dem Tag deiner letzten Forderung. Schreib also gleich nach dem Auszug ein datiertes Aufforderungsschreiben, lege es ab, und exakt zwölf Monate nach Mietende zwingt Art. 257e Abs. 3 OR die Bank zur Auszahlung, egal wie hartnäckig der Vermieter mauert. Du brauchst dann nur noch Kündigung und Übergabeprotokoll als Nachweis, dass das Mietverhältnis über ein Jahr beendet ist.

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❓ Häufige Fragen zur Mietkaution

Die wichtigsten Fragen zur Rückforderung des Mietzinsdepots, kurz und konkret beantwortet.

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Quellen & Methodik5
Recherchiert & mit Quelle geprüft · für die Schweiz
Stand: Stand: Juni 2026 · alle Angaben ohne Gewähr
01
Obligationenrecht Art. 257e (SR 220)Sicherheiten durch den Mieter: Höhe, Sperrkonto, Freigabe nach 1 Jahr (Abs. 3).
02
Obligationenrecht Art. 104 (SR 220)Verzugszins von 5 % pro Jahr, wenn nichts anderes vereinbart ist.
03
Mieterinnen- & Mieterverband (Kaution)Maximalhöhe, Sperrkonto auf Namen des Mieters, Zins, Freigabe ohne Vermieter nach 1 Jahr.
04
mietrecht24.ch (Rückerstattung der Kaution)Praxisfrist von 30 Tagen, Dokumente für die Bank, direkter Bankzugriff nach 1 Jahr.
05
Schlichtungsbehörde / ZPO Art. 113Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos.

Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch

💡Wusstest du?

Ein Jahr nach Mietende muss die Bank dir das Mietzinsdepot auch ohne Zustimmung des Vermieters auszahlen, wenn dieser bis dahin keine Betreibung, Klage oder Schlichtung eingeleitet hat (Art. 257e Abs. 3 OR).

Quelle: OR Art. 257e Abs. 3 / Mieterverband
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Diskussion

5 Stimmen aus der Community

M
Manuela R.aus Winterthur

Genau mein Fall, gäll. Verwaltung hat sich nach dem Auszug einfach nicht mehr gemeldet. Nach dem Brief mit Frist kam plötzlich die Unterschrift. Hätte ich das mit der 1-Jahres-Frist früher gewusst, hätte ich gar nicht so lange genervt.

CP
ConvivaPlus Redaktion

Merci fürs Teilen, Manuela. Genau so ist es gedacht: Der Brief mit Frist plus der Hinweis auf Art. 257e Abs. 3 OR wirkt oft schon, bevor das Jahr überhaupt um ist. Schön, kam dein Depot zurück.

D
Daniel B.aus Bern

Wichtiger Punkt mit der zeitwertbereinigten Abrechnung. Mein Vermieter wollte einen kompletten neuen Teppich verrechnen, dabei war der schon 12 Jahre alt. Mit der Lebensdauer-Tabelle blieb fast nichts übrig zum Abziehen.

S
Sofia M.aus Lugano

Der Termin-Rechner ist super praktisch. Ich wusste gar nicht, dass das Datum so genau zählt. Bei mir sind es noch 4 Monate, dann gehe ich direkt zur Bank.

CP
ConvivaPlus Redaktion

Danke, Sofia. Tipp: Schreib jetzt schon ein datiertes Aufforderungsschreiben und leg es ab. Dann hast du den Nachweis, dass du rechtzeitig aktiv warst, falls es doch noch Diskussionen gibt.

Geschrieben von
Miriam Frei
Miriam Frei

Redaktorin ConvivaPlus · Recht & Wohnen

Schreibt über Miet-, Vertrags- und Alltagsrecht – Gesetzestexte in geprüfte Vorlagen übersetzt.

  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  • Vorlagen & Muster
  • Wohnen
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