Testament Schweiz: Muster-Vorlage, Pflichtteil-Rechner und deine frei verfügbare Quote

Wer in der Schweiz kein Testament macht, lässt das Gesetz entscheiden, und das verteilt anders, als du denkst. Seit 2023 kannst du über mindestens 50 Prozent deines Nachlasses frei verfügen (der Pflichtteil der Kinder sank von drei Vierteln auf die Hälfte, der Eltern-Pflichtteil ist ganz weg). Aber nur, wenn dein Testament formell hält: handschriftlich, datiert, unterschrieben (Art. 505 ZGB).

Das Wichtigste in Kürze
Mit einem gültigen Testament kannst du in der Schweiz seit 2023 über mindestens die Hälfte deines Nachlasses frei verfügen, denn der Pflichtteil der Nachkommen beträgt nur noch die Hälfte (ZGB Art. 471) und der Eltern-Pflichtteil wurde abgeschafft. Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein (Art. 505 ZGB), sonst ist es ungültig.
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Schweizer Testament als Muster-Vorlage mit handschriftlichem letzten Willen, Füllfeder, ZGB-Gesetzbuch und Franken-Noten, Symbol für Pflichtteil, frei verfügbare Quote und die Formvorschriften nach Art. 505
1/2
Pflichtteil Nachkommen
seit 2023 (war 3/4)
≥ 50 %
frei verfügbare Quote
über die Hälfte (Art. 470)
0
Pflichtteil Eltern
abgeschafft seit 2023
Art. 505
von Hand + Datum
+ Unterschrift, sonst ungültig

📜 Warum ein Testament alles ändert: das Gesetz verteilt anders, als du denkst

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, und die kennt deine Wünsche nicht. Sie teilt nach festen Quoten: Hinterlässt du Ehepartner und Kinder, erbt jede Seite die Hälfte (ZGB Art. 462), die Kinder teilen ihre Hälfte unter sich auf. Wer den Partner stärker absichern oder ein bestimmtes Kind, ein Gotti oder eine Stiftung bedenken will, kommt um ein Testament nicht herum. Genau dafür hat das Zivilgesetzbuch (ZGB) die Verfügung von Todes wegen geschaffen.

Das Testament ist deine Stellschraube, aber sie hat eine Grenze: den Pflichtteil. Über alles, was nicht Pflichtteil ist, verfügst du frei, das ist die frei verfügbare Quote. Und genau hier hat die ZGB-Revision von 2023 deinen Spielraum spürbar vergrössert. Wer den eigenen Nachlass plant, denkt oft auch an Schenkungen zu Lebzeiten, dazu lohnt der Blick in den Erbvorbezug-Ratgeber mit Ausgleichungs-Rechner.

Testament auf einen Blick
Frei bestimmen
Über die verfügbare Quote entscheidest du
Pflichtteil als Grenze
Nachkommen und Ehepartner sind geschützt
Form ist Pflicht
Handschriftlich oder notariell, sonst ungültig
Jederzeit änderbar
Ein neues Testament ersetzt das alte

⚖️ Der Pflichtteil seit 2023: was sich für deinen Spielraum geändert hat

Hier liegt die wichtigste Neuerung. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, vorher waren es drei Viertel (ZGB Art. 471). Der Pflichtteil der Eltern wurde ganz abgeschafft. Der Pflichtteil des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerschaft bleibt bei der Hälfte. Unterm Strich heisst das: Über mindestens die Hälfte deines Nachlasses kannst du heute frei verfügen, deutlich mehr als früher.

ErbePflichtteil seit 2023Basis (ZGB)
Nachkommen (Kinder)1/2 des Erbteilsseit 1.1.2023, vorher 3/4 (Art. 471)
Ehepartner / eingetr. Partnerschaft1/2 des Erbteilsunverändert (Art. 471)
Elternabgeschafftkein Pflichtteil mehr seit 2023
Frei verfügbare Quotemind. 50 %gestiegen, vorher min. 25 % (Art. 470)
Einordnung
Was viele übersehen: Der Pflichtteil bemisst sich nicht am ganzen Nachlass, sondern an der gesetzlichen Erbquote. Beispiel Ehepartner plus zwei Kinder: Die Kinder erben gesetzlich zusammen die Hälfte, ihr Pflichtteil ist die Hälfte davon, also je ein Achtel des Nachlasses. Der Ehepartner-Pflichtteil ist ein Viertel. Zusammen ergibt das genau die Hälfte, die andere Hälfte ist frei. Wie hoch am Schluss die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt stark vom Wohnkanton ab, das zeigt der Steuervergleich der 26 Kantone.

Die Erbrechts-Reform 2023: dein Spielraum vorher und heute

Frei verfügbar bis 2022
25%
Frei verfügbar seit 2023
50%
Pflichtteil Kinder bis 2022
75%
Pflichtteil Kinder seit 2023
50%

Quelle: ZGB Art. 470 f., Revision 2023, laut ConvivaPlus-Auswertung

Nach dem Erbgang kommt die Steuer, und hier ist die Schweiz grosszügig: 23 von 26 Kantonen befreien direkte Nachkommen vollständig von der Erbschaftssteuer. Nur drei besteuern dein Kind, laut ConvivaPlus-Auswertung der ESTV-Daten: Appenzell Innerrhoden (1 %), Neuenburg (3 %) und die Waadt (3,5 %).

Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen je Kanton

steuerfrei3.5 %

Quelle: ESTV / kantonale Erbschaftssteuer, Stand 1.1.2025, laut ConvivaPlus-Auswertung

🧮 Über wie viel kannst du frei verfügen? Der Pflichtteil-Rechner

Jetzt zur Zahl, die wirklich zählt. Bei CHF 800'000 Nachlass, Ehepartnerin und zwei Kindern kannst du über CHF 400'000 frei bestimmen, die andere Hälfte ist Pflichtteil. Gib unten deinen Nachlass-Wert ein, sag uns, ob du einen Ehepartner hast und wie viele Kinder, und du siehst sofort die gesetzlichen Erbteile, die Pflichtteile je Erbe und deine frei verfügbare Quote. Wer zu Lebzeiten verschenkt, prüft zusätzlich die Ausgleichung im Erbvorbezug-Rechner.

🧮 ConvivaPlus Pflichtteil-Rechner: Über wie viel kannst du frei verfügen?

Nachlass-Wert, Ehepartner und Anzahl Kinder eingeben, wir rechnen die gesetzlichen Erbteile, die Pflichtteile und deine frei verfügbare Quote nach der ZGB-Fassung 2023

Beispielwert: ändere Nachlass, Ehepartner und Kinder oben für deine Zahlen.

Aufteilung nach ZGB 2023
EhepartnerGesetzlicher Erbteil: CHF 400'000Pflichtteil je Erbe (CHF): CHF 200'000
Kind 1Gesetzlicher Erbteil: CHF 200'000Pflichtteil je Erbe (CHF): CHF 100'000
Kind 2Gesetzlicher Erbteil: CHF 200'000Pflichtteil je Erbe (CHF): CHF 100'000
Pflichtteil gesamtCHF 400'000
Frei verfügbare Quote
CHF 400'000 (50%)
Pflichtteil gesamtCHF 400'000
Frei verfügbare QuoteCHF 400'000

Vereinfachte ConvivaPlus-Berechnung nach der revidierten ZGB-Fassung 2023 (Art. 462, 470 ff.): Pflichtteil Nachkommen 1/2, Ehepartner 1/2, Eltern-Pflichtteil abgeschafft. Ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung.

Der ConvivaPlus-Pflichtteil-Rechner berechnet die Pflichtteile nach der revidierten ZGB-Fassung 2023 (Nachkommen 1/2, Ehegatte 1/2, Eltern-Pflichtteil abgeschafft) und zeigt dir die frei verfügbare Quote in Franken, laut ConvivaPlus-Auswertung der ZGB-Quellen.

✍️ Eigenhändig oder öffentlich: welche Testamentsform passt

Das Schweizer Recht kennt zwei praktische Formen. Das eigenhändige Testament (Art. 505 ZGB) schreibst du komplett selbst von Hand, mit Ort, Datum und Unterschrift, gratis und ohne Notar. Das öffentliche Testament (Art. 499 ff. ZGB) errichtest du vor einer Urkundsperson, meist einem Notar, mit zwei Zeugen, das kostet, ist aber besonders sicher und beweiskräftig. Für die meisten reicht das eigenhändige Testament, solange die Form sitzt. Wer komplexe Verhältnisse hat, fährt mit der notariellen Variante ruhiger. Wer den überlebenden Partner zusätzlich absichern will, denkt auch an die Vorsorge, etwa an die AHV-Rente und ihre Hinterlassenenleistungen.

FormSo gilt sieBasis (ZGB)
Eigenhändiges Testamentvon Hand + Datum + UnterschriftArt. 505, gratis, ohne Notar
Öffentliches Testamentvor Notar, mit zwei ZeugenArt. 499 ff., kostet, sehr sicher
Mündliches Testamentnur im NotfallArt. 506, z.B. Lebensgefahr
Aufbewahrungsicher und auffindbarHinterlegung beim Kanton möglich
Achtung
Die goldene Regel beim eigenhändigen Testament: Es muss vollständig von deiner Hand stammen. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Blatt ist ungültig, ebenso ein Testament ohne Datum. Schreib also den ganzen Text selbst, setz Ort und Datum, und unterschreibe am Schluss. Die Vorlage unten formuliert dir den Mustertext, den du anschliessend von Hand abschreibst.

⚠️ Diese Fehler machen ein Testament ungültig

Ein Testament scheitert selten am Inhalt, fast immer an der Form. Diese vier Fehler tauchen in der Praxis am häufigsten auf, und jeder davon kann deinen letzten Willen kippen:

📝 Testament richtig aufsetzen in 5 Schritten

Fünf Schritte, und dein eigenhändiges Testament ist rechtssicher, formgültig und tut genau, was du willst.

  1. 1
    Nachlass und Erben klärenVerschaff dir einen Überblick über dein Vermögen und darüber, wer pflichtteilsgeschützt ist (Nachkommen, Ehepartner). Daraus ergibt sich deine frei verfügbare Quote, die dir der Rechner oben ausgibt.
  2. 2
    Wünsche festlegenEntscheide, wer was bekommt: Wer wird Erbe, wer erhält ein bestimmtes Vermächtnis (eine Sache oder einen Geldbetrag), wer soll innerhalb der freien Quote bevorzugt werden.
  3. 3
    Den ganzen Text von Hand schreibenSchreibe das Testament vollständig handschriftlich. Tippen am Computer macht ein eigenhändiges Testament ungültig (Art. 505 ZGB). Formuliere klar und eindeutig.
  4. 4
    Ort, Datum und UnterschriftSetze am Schluss den Ort und das vollständige Datum (Tag, Monat, Jahr) und unterschreibe von Hand. Ohne diese drei Elemente ist das Testament anfechtbar.
  5. 5
    Sicher aufbewahrenVerwahre das Testament so, dass es nach deinem Tod gefunden wird, aber sicher vor Verlust. In vielen Kantonen kannst du es offiziell hinterlegen. Sag einer Vertrauensperson, wo es liegt.

Hinweis: journalistische Orientierungshilfe mit den aktuellen ZGB-Regeln, keine Rechtsberatung. Bei grösserem Vermögen, Patchwork-Familien, Unternehmen oder Liegenschaften lohnt sich der Gang zum Notar oder zur Fachperson. Massgebend ist die geltende Fassung des ZGB (SR 210).

✉️ Testament-Generator (eigenhändiges Testament, Art. 505 ZGB)

Ausfüllen, fertigen Mustertext für dein eigenhändiges Testament erhalten. Kopieren oder als PDF. Anschliessend von Hand abschreiben, datieren und unterschreiben. Kostenlos.

Eigenhändiges Testament

Ich, …, wohnhaft in …, bei klarem Verstand und aus freiem Willen, errichte hiermit mein Testament und verfüge wie folgt: Ich setze … als Erben ein und wende dieser Person … zu. Weitergehende frühere Verfügungen von Todes wegen hebe ich hiermit auf. {ort}, den … (Eigenhändige Unterschrift)

Wichtig (Art. 505 ZGB): Damit dieses eigenhändige Testament gültig ist, musst du den GANZEN Text von Hand abschreiben, mit Ort und vollständigem Datum versehen und am Schluss eigenhändig unterschreiben. Ein getipptes oder undatiertes Testament ist ungültig.

Mustertext nach den aktuellen ZGB-Regeln, ohne Gewähr. Dies ersetzt keine Rechtsberatung. Für ein rechtssicheres öffentliches Testament wendest du dich an einen Notar.

geprüft · ConvivaPlus

Ein Testament ist kein Misstrauen gegenüber deiner Familie, sondern ein Geschenk an sie: Klarheit statt Streit am offenen Grab. Und seit 2023 hast du dafür mehr Spielraum als je zuvor.

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Muster eines handschriftlichen Testaments für die Schweiz mit Platzhaltern für Name, Ort und Erbeinsetzung, formgültig nach ZGB, Vorlage von ConvivaPlus
So sieht die Vorlage aus
Das Muster: so muss ein handschriftliches Testament aussehen — Wort für Wort selbst schreiben.

Alle Vorlagen stehen unten zum Kopieren bereit — ohne Anmeldung, ohne Kosten.

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Was du zum Testament in der Schweiz wirklich wissen musst

Auf Basis des ZGB in der revidierten Fassung 2023 und der Informationen von ch.ch

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🏆 Das ConvivaPlus-Verdikt

Wir haben das ZGB in der revidierten Fassung 2023 durchgesehen. Das ConvivaPlus-Verdikt: Ein Testament ist einfacher und mächtiger, als die meisten denken. Seit 2023 gehört dir über die Hälfte deines Nachlasses frei, du brauchst keinen Notar, und ein Blatt Papier reicht. Die zwei echten Risiken sind nicht juristisch, sondern handwerklich: ein Formfehler beim Schreiben und ein Testament, das niemand findet. Schreib von Hand, datiere, unterschreibe, und sag jemandem, wo es liegt. Dann tut dein letzter Wille genau das, was du willst.

Geschrieben von
Miriam Frei
Miriam Frei

Redaktorin ConvivaPlus · Recht & Wohnen

Schreibt über Miet-, Vertrags- und Alltagsrecht – Gesetzestexte in geprüfte Vorlagen übersetzt.

  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  • Vorlagen & Muster
  • Wohnen
Recherchiert & mit Quelle geprüft · für die Schweiz
Quellen & Methodik3
Recherchiert & mit Quelle geprüft · für die Schweiz
Stand: 19. Juni 2026
01
ch.ch – Testament und Erbvertrag (Bund)Testamentsformen, Pflichtteil, gesetzliche Erbfolge
02
ZGB – Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Fedlex)Art. 462 (Erbquoten), 470 ff. (Pflichtteil), 499 ff. + 505 (Formen)
03
Bundesamt für Justiz – Revision Erbrecht 2023Reform des Pflichtteilsrechts, in Kraft seit 1.1.2023

Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch

💡Wusstest du?

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte (vorher drei Viertel), und der Pflichtteil der Eltern wurde abgeschafft. Du kannst heute über mindestens die Hälfte deines Nachlasses frei verfügen, deutlich mehr als vor der Revision.

Quelle: ZGB / ch.ch

Diskussion

3 Stimmen aus der Community

C
Carlaaus Chur

Dass de Pflichtteil vo de Chind 2023 vo drü Viertel uf d Hälfti gsunke isch, han i gar nöd gwüsst. Das gits mir vil meh Spielruum für mis Patechind. Merci für die klare Erklärig.

H
Hansueliaus Burgdorf

Wichtiger Hinweis mit dem getippten Testament. Ich hatte meines am Computer geschrieben und nur unterschrieben. Gut, dass ich es jetzt von Hand nochmals mache, sonst wäre es ungültig gewesen.

B
Brigitteaus Winterthur

Ich dachte immer, ich müsse zwingend zum Notar. Dass ein handschriftliches Blatt reicht, wenn die Form stimmt, war mir neu. Der Rechner hat mir gezeigt, dass ich über mehr frei verfügen kann, als ich dachte.

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Vorlagen · 01.07.2026

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