Testament Schweiz: Muster-Vorlage, Pflichtteil-Rechner und deine frei verfügbare Quote
Wer in der Schweiz kein Testament macht, lässt das Gesetz entscheiden, und das verteilt anders, als du denkst. Seit 2023 kannst du über mindestens 50 Prozent deines Nachlasses frei verfügen (der Pflichtteil der Kinder sank von drei Vierteln auf die Hälfte, der Eltern-Pflichtteil ist ganz weg). Aber nur, wenn dein Testament formell hält: handschriftlich, datiert, unterschrieben (Art. 505 ZGB).

📜 Warum ein Testament alles ändert: das Gesetz verteilt anders, als du denkst
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, und die kennt deine Wünsche nicht. Sie teilt nach festen Quoten: Hinterlässt du Ehepartner und Kinder, erbt jede Seite die Hälfte (ZGB Art. 462), die Kinder teilen ihre Hälfte unter sich auf. Wer den Partner stärker absichern oder ein bestimmtes Kind, ein Gotti oder eine Stiftung bedenken will, kommt um ein Testament nicht herum. Genau dafür hat das Zivilgesetzbuch (ZGB) die Verfügung von Todes wegen geschaffen.
Das Testament ist deine Stellschraube, aber sie hat eine Grenze: den Pflichtteil. Über alles, was nicht Pflichtteil ist, verfügst du frei, das ist die frei verfügbare Quote. Und genau hier hat die ZGB-Revision von 2023 deinen Spielraum spürbar vergrössert. Wer den eigenen Nachlass plant, denkt oft auch an Schenkungen zu Lebzeiten, dazu lohnt der Blick in den Erbvorbezug-Ratgeber mit Ausgleichungs-Rechner.
⚖️ Der Pflichtteil seit 2023: was sich für deinen Spielraum geändert hat
Hier liegt die wichtigste Neuerung. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, vorher waren es drei Viertel (ZGB Art. 471). Der Pflichtteil der Eltern wurde ganz abgeschafft. Der Pflichtteil des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerschaft bleibt bei der Hälfte. Unterm Strich heisst das: Über mindestens die Hälfte deines Nachlasses kannst du heute frei verfügen, deutlich mehr als früher.
| Erbe | Pflichtteil seit 2023 | Basis (ZGB) |
|---|---|---|
| Nachkommen (Kinder) | 1/2 des Erbteils | seit 1.1.2023, vorher 3/4 (Art. 471) |
| Ehepartner / eingetr. Partnerschaft | 1/2 des Erbteils | unverändert (Art. 471) |
| Eltern | abgeschafft | kein Pflichtteil mehr seit 2023 |
| Frei verfügbare Quote | mind. 50 % | gestiegen, vorher min. 25 % (Art. 470) |
Die Erbrechts-Reform 2023: dein Spielraum vorher und heute
Quelle: ZGB Art. 470 f., Revision 2023, laut ConvivaPlus-Auswertung
Nach dem Erbgang kommt die Steuer, und hier ist die Schweiz grosszügig: 23 von 26 Kantonen befreien direkte Nachkommen vollständig von der Erbschaftssteuer. Nur drei besteuern dein Kind, laut ConvivaPlus-Auswertung der ESTV-Daten: Appenzell Innerrhoden (1 %), Neuenburg (3 %) und die Waadt (3,5 %).
Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen je Kanton
Quelle: ESTV / kantonale Erbschaftssteuer, Stand 1.1.2025, laut ConvivaPlus-Auswertung
🧮 Über wie viel kannst du frei verfügen? Der Pflichtteil-Rechner
Jetzt zur Zahl, die wirklich zählt. Bei CHF 800'000 Nachlass, Ehepartnerin und zwei Kindern kannst du über CHF 400'000 frei bestimmen, die andere Hälfte ist Pflichtteil. Gib unten deinen Nachlass-Wert ein, sag uns, ob du einen Ehepartner hast und wie viele Kinder, und du siehst sofort die gesetzlichen Erbteile, die Pflichtteile je Erbe und deine frei verfügbare Quote. Wer zu Lebzeiten verschenkt, prüft zusätzlich die Ausgleichung im Erbvorbezug-Rechner.
🧮 ConvivaPlus Pflichtteil-Rechner: Über wie viel kannst du frei verfügen?
Nachlass-Wert, Ehepartner und Anzahl Kinder eingeben, wir rechnen die gesetzlichen Erbteile, die Pflichtteile und deine frei verfügbare Quote nach der ZGB-Fassung 2023
Beispielwert: ändere Nachlass, Ehepartner und Kinder oben für deine Zahlen.
Vereinfachte ConvivaPlus-Berechnung nach der revidierten ZGB-Fassung 2023 (Art. 462, 470 ff.): Pflichtteil Nachkommen 1/2, Ehepartner 1/2, Eltern-Pflichtteil abgeschafft. Ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung.
Der ConvivaPlus-Pflichtteil-Rechner berechnet die Pflichtteile nach der revidierten ZGB-Fassung 2023 (Nachkommen 1/2, Ehegatte 1/2, Eltern-Pflichtteil abgeschafft) und zeigt dir die frei verfügbare Quote in Franken, laut ConvivaPlus-Auswertung der ZGB-Quellen.
✍️ Eigenhändig oder öffentlich: welche Testamentsform passt
Das Schweizer Recht kennt zwei praktische Formen. Das eigenhändige Testament (Art. 505 ZGB) schreibst du komplett selbst von Hand, mit Ort, Datum und Unterschrift, gratis und ohne Notar. Das öffentliche Testament (Art. 499 ff. ZGB) errichtest du vor einer Urkundsperson, meist einem Notar, mit zwei Zeugen, das kostet, ist aber besonders sicher und beweiskräftig. Für die meisten reicht das eigenhändige Testament, solange die Form sitzt. Wer komplexe Verhältnisse hat, fährt mit der notariellen Variante ruhiger. Wer den überlebenden Partner zusätzlich absichern will, denkt auch an die Vorsorge, etwa an die AHV-Rente und ihre Hinterlassenenleistungen.
| Form | So gilt sie | Basis (ZGB) |
|---|---|---|
| Eigenhändiges Testament | von Hand + Datum + Unterschrift | Art. 505, gratis, ohne Notar |
| Öffentliches Testament | vor Notar, mit zwei Zeugen | Art. 499 ff., kostet, sehr sicher |
| Mündliches Testament | nur im Notfall | Art. 506, z.B. Lebensgefahr |
| Aufbewahrung | sicher und auffindbar | Hinterlegung beim Kanton möglich |
⚠️ Diese Fehler machen ein Testament ungültig
Ein Testament scheitert selten am Inhalt, fast immer an der Form. Diese vier Fehler tauchen in der Praxis am häufigsten auf, und jeder davon kann deinen letzten Willen kippen:
- ✕Getippt statt handschriftlich: Ein am Computer geschriebenes eigenhändiges Testament ist ungültig. Der ganze Text muss von deiner Hand stammen (Art. 505 ZGB).
- ✕Datum fehlt oder ist unvollständig: Ohne Tag, Monat und Jahr ist das eigenhändige Testament anfechtbar. Das Datum entscheidet auch, welches von mehreren Testamenten gilt.
- ✕Unterschrift fehlt: Ohne eigenhändige Unterschrift am Schluss ist das Dokument kein gültiges Testament, sondern nur ein Entwurf.
- ✕Pflichtteil verletzt: Übergehst du einen pflichtteilsgeschützten Erben, bleibt das Testament gültig, aber der Übergangene kann die Herabsetzungsklage erheben und seinen Pflichtteil einfordern.
📝 Testament richtig aufsetzen in 5 Schritten
Fünf Schritte, und dein eigenhändiges Testament ist rechtssicher, formgültig und tut genau, was du willst.
- 1Nachlass und Erben klärenVerschaff dir einen Überblick über dein Vermögen und darüber, wer pflichtteilsgeschützt ist (Nachkommen, Ehepartner). Daraus ergibt sich deine frei verfügbare Quote, die dir der Rechner oben ausgibt.
- 2Wünsche festlegenEntscheide, wer was bekommt: Wer wird Erbe, wer erhält ein bestimmtes Vermächtnis (eine Sache oder einen Geldbetrag), wer soll innerhalb der freien Quote bevorzugt werden.
- 3Den ganzen Text von Hand schreibenSchreibe das Testament vollständig handschriftlich. Tippen am Computer macht ein eigenhändiges Testament ungültig (Art. 505 ZGB). Formuliere klar und eindeutig.
- 4Ort, Datum und UnterschriftSetze am Schluss den Ort und das vollständige Datum (Tag, Monat, Jahr) und unterschreibe von Hand. Ohne diese drei Elemente ist das Testament anfechtbar.
- 5Sicher aufbewahrenVerwahre das Testament so, dass es nach deinem Tod gefunden wird, aber sicher vor Verlust. In vielen Kantonen kannst du es offiziell hinterlegen. Sag einer Vertrauensperson, wo es liegt.
Hinweis: journalistische Orientierungshilfe mit den aktuellen ZGB-Regeln, keine Rechtsberatung. Bei grösserem Vermögen, Patchwork-Familien, Unternehmen oder Liegenschaften lohnt sich der Gang zum Notar oder zur Fachperson. Massgebend ist die geltende Fassung des ZGB (SR 210).
✉️ Testament-Generator (eigenhändiges Testament, Art. 505 ZGB)
Ausfüllen, fertigen Mustertext für dein eigenhändiges Testament erhalten. Kopieren oder als PDF. Anschliessend von Hand abschreiben, datieren und unterschreiben. Kostenlos.
Eigenhändiges Testament
Ich, …, wohnhaft in …, bei klarem Verstand und aus freiem Willen, errichte hiermit mein Testament und verfüge wie folgt: Ich setze … als Erben ein und wende dieser Person … zu. Weitergehende frühere Verfügungen von Todes wegen hebe ich hiermit auf. {ort}, den … (Eigenhändige Unterschrift)
Wichtig (Art. 505 ZGB): Damit dieses eigenhändige Testament gültig ist, musst du den GANZEN Text von Hand abschreiben, mit Ort und vollständigem Datum versehen und am Schluss eigenhändig unterschreiben. Ein getipptes oder undatiertes Testament ist ungültig.
Mustertext nach den aktuellen ZGB-Regeln, ohne Gewähr. Dies ersetzt keine Rechtsberatung. Für ein rechtssicheres öffentliches Testament wendest du dich an einen Notar.
Ein Testament ist kein Misstrauen gegenüber deiner Familie, sondern ein Geschenk an sie: Klarheit statt Streit am offenen Grab. Und seit 2023 hast du dafür mehr Spielraum als je zuvor.
Was hält dich am meisten davon ab, ein Testament zu machen?
Ein Klick – anonym, keine Anmeldung nötig.

Alle Vorlagen stehen unten zum Kopieren bereit — ohne Anmeldung, ohne Kosten.
Muster als PDF öffnenWas du zum Testament in der Schweiz wirklich wissen musst
Auf Basis des ZGB in der revidierten Fassung 2023 und der Informationen von ch.ch
Nutzer fragen auch
Verwandte Fragen aus unserem Magazin
Wir haben das ZGB in der revidierten Fassung 2023 durchgesehen. Das ConvivaPlus-Verdikt: Ein Testament ist einfacher und mächtiger, als die meisten denken. Seit 2023 gehört dir über die Hälfte deines Nachlasses frei, du brauchst keinen Notar, und ein Blatt Papier reicht. Die zwei echten Risiken sind nicht juristisch, sondern handwerklich: ein Formfehler beim Schreiben und ein Testament, das niemand findet. Schreib von Hand, datiere, unterschreibe, und sag jemandem, wo es liegt. Dann tut dein letzter Wille genau das, was du willst.
Wer ein Testament plant, will auch das wissen
Erbrecht, Vorlagen und Vorsorge, sauber geregelt

Redaktorin ConvivaPlus · Recht & Wohnen
Schreibt über Miet-, Vertrags- und Alltagsrecht – Gesetzestexte in geprüfte Vorlagen übersetzt.
- Mietrecht
- Vertragsrecht
- Vorlagen & Muster
- Wohnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte (vorher drei Viertel), und der Pflichtteil der Eltern wurde abgeschafft. Du kannst heute über mindestens die Hälfte deines Nachlasses frei verfügen, deutlich mehr als vor der Revision.
Diskussion
3 Stimmen aus der Community
Dass de Pflichtteil vo de Chind 2023 vo drü Viertel uf d Hälfti gsunke isch, han i gar nöd gwüsst. Das gits mir vil meh Spielruum für mis Patechind. Merci für die klare Erklärig.
Wichtiger Hinweis mit dem getippten Testament. Ich hatte meines am Computer geschrieben und nur unterschrieben. Gut, dass ich es jetzt von Hand nochmals mache, sonst wäre es ungültig gewesen.
Ich dachte immer, ich müsse zwingend zum Notar. Dass ein handschriftliches Blatt reicht, wenn die Form stimmt, war mir neu. Der Rechner hat mir gezeigt, dass ich über mehr frei verfügen kann, als ich dachte.
Fehler entdeckt oder Feedback? Sag uns Bescheid oder schreib uns direkt.
Vorlagen · 01.07.2026