Der komplette Leitfaden zur Kündigung Ihrer Unia-Gewerkschaftsmitgliedschaft mit Mustervorlage, Rechner und allen Adressen
- ✓ Kündigungstermin: 30. Juni – Es gilt der Poststempel, nicht das Zustelldatum!
- ✓ Austrittsdatum: 31. Dezember – Nur per Jahresende möglich
- ✓ Versand: Per Einschreiben – An Ihr zuständiges regionales Sekretariat
- ✓ Handschriftliche Unterschrift – E-Mail-Kündigungen sind nicht gültig
- ✓ Keine Beitragsrückerstattung – Bereits bezahlte Beiträge werden nicht erstattet
Die Unia-Mitgliedschaft kündigen Sie schriftlich per Einschreiben an Ihr regionales Sekretariat. Wichtig: Der Kündigungsbrief muss spätestens am 30. Juni abgeschickt werden – es gilt der Poststempel, nicht das Zustelldatum. Der Austritt erfolgt dann per 31. Dezember desselben Jahres.
Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Das bedeutet: Wer am 1. Juli kündigt, wartet bis zu 18 Monate auf den Austritt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie für eine erfolgreiche Kündigung wissen müssen – inklusive Mustervorlage, Fristen-Rechner und allen Sekretariatsadressen.
Viele Websites nennen fälschlicherweise den 30. September als Kündigungstermin oder behaupten, der Brief müsse "vor Ort zugestellt" sein. Beides ist falsch. Die offizielle Unia-Website und das Reglement bestätigen eindeutig: 30. Juni, Poststempel gilt.
📑 Inhalt
- 📅 Kündigungsfristen im Detail
- 🧮 Fristen-Rechner: Wann muss ich kündigen?
- 📝 Schritt-für-Schritt: Unia Mitgliedschaft kündigen
- 📄 Mustervorlage Kündigungsschreiben
- 🔍 Zuständiges Sekretariat finden
- 🗺️ Unia Regionen: Alle Adressen
- 💰 Was kostet die Unia-Mitgliedschaft?
- ⚖️ Rechtlicher Hintergrund
- ⚠️ Häufige Fehler vermeiden
- 🚪 Nach der Kündigung: Was passiert jetzt?
- ❓ FAQ: Häufig gestellte Fragen
- 📚 Quellen
📅 Kündigungsfristen im Detail
Die Gewerkschaft Unia ist rechtlich ein Verein nach Schweizer Recht (Art. 60 ff. ZGB). Für Vereinsaustritte gilt gemäss Art. 70 ZGB eine maximale Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Jahresende – und genau diese Frist wendet die Unia an.
Die wichtigsten Termine für 2026
| Situation | Kündigungsfrist einhalten bis | Austritt per |
|---|---|---|
| Austritt per Ende 2026 | 30. Juni 2026 (Poststempel) | 31. Dezember 2026 |
| Austritt per Ende 2027 | 30. Juni 2027 (Poststempel) | 31. Dezember 2027 |
Warum ist die Frist so lang?
Die Unia nutzt die maximal erlaubte Kündigungsfrist nach Schweizer Vereinsrecht. Das bedeutet:
- Kündigen Sie am 1. Januar, warten Sie 12 Monate auf Ihren Austritt
- Kündigen Sie am 30. Juni, warten Sie noch 6 Monate
- Kündigen Sie am 1. Juli, warten Sie 18 Monate (nächstmöglicher Termin: 31.12. des Folgejahres)
Die Unia nutzt die maximal erlaubte Kündigungsfrist – das sorgt bei vielen Mitgliedern für Frust.
Poststempel oder Zustellung – was gilt?
Hier herrscht viel Verwirrung. Die offizielle Unia-Regelung laut Website und Reglement (Art. 4) lautet:
"Du kannst jeweils per 31. Dezember austreten. Sende dazu deine Kündigung bis spätestens 30. Juni (Poststempel) per eingeschriebenen Brief an dein regionales Sekretariat."
Das heisst: Der Poststempel zählt, nicht wann der Brief ankommt. Ein am 30. Juni aufgegebenes Einschreiben ist fristgerecht, auch wenn es erst am 2. oder 3. Juli zugestellt wird.
Jetzt wird's praktisch...
🧮 Fristen-Rechner: Wann muss ich kündigen?
Mit diesem Rechner ermitteln Sie sofort, bis wann Sie Ihre Kündigung abschicken müssen und wann Ihre Mitgliedschaft endet:
Wählen Sie das Datum, an dem Sie den Brief zur Post bringen werden.
📊 Fristen-Übersicht als Tabelle
Falls der Rechner nicht funktioniert, hier die wichtigsten Szenarien:
| Kündigung abgeschickt am... | Austritt möglich per... | Wartezeit |
|---|---|---|
| 1. Januar 2026 | 31. Dezember 2026 | 12 Monate |
| 1. April 2026 | 31. Dezember 2026 | 9 Monate |
| 30. Juni 2026 | 31. Dezember 2026 | 6 Monate |
| 1. Juli 2026 | 31. Dezember 2027 | 18 Monate! |
| 1. Oktober 2026 | 31. Dezember 2027 | 15 Monate |
| 31. Dezember 2026 | 31. Dezember 2027 | 12 Monate |
Frist um einen Tag verpasst? Das bedeutet bis zu 18 Monate zusätzliche Wartezeit.
📝 Schritt-für-Schritt: Unia Mitgliedschaft kündigen
So kündigen Sie Ihre Unia-Mitgliedschaft korrekt und fristgerecht:
Schritt 1: Zuständiges Sekretariat ermitteln
Die Kündigung muss an das regionale Sekretariat gesendet werden, das für Ihren Arbeitsort zuständig ist – nicht das Zentralsekretariat in Bern!
1. Gehen Sie auf unia.ch/de/mitglieder/ein-sekretariat-kontaktieren
2. Geben Sie die PLZ Ihres Arbeitsortes ein
3. Sie erhalten die vollständige Adresse Ihres zuständigen Sekretariats
Schritt 2: Kündigungsschreiben verfassen
Ihr Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- ✓ Ihren vollständigen Namen und Adresse
- ✓ Ihre Mitgliedsnummer (falls bekannt)
- ✓ Ihr Geburtsdatum (zur eindeutigen Identifikation)
- ✓ Klare Kündigungsabsicht ("Ich kündige meine Mitgliedschaft...")
- ✓ Gewünschtes Austrittsdatum (31. Dezember des laufenden/nächsten Jahres)
- ✓ Bitte um schriftliche Bestätigung
- ✓ Handschriftliche Unterschrift
Schritt 3: Per Einschreiben versenden
Wichtig: Senden Sie Ihre Kündigung unbedingt per Einschreiben (recommandé/raccomandata). So haben Sie:
- Einen Nachweis des Versanddatums (Poststempel)
- Eine Sendungsverfolgung
- Einen Zustellnachweis
Kosten für ein Einschreiben: ca. CHF 7.00–9.00 (Post.ch, Stand 2025)
Schritt 4: Bestätigung abwarten und archivieren
- Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg der Post auf
- Die Unia sollte Ihnen innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Bestätigung senden
- Falls keine Bestätigung kommt: Nach 4 Wochen nachfragen
✅ Checkliste vor dem Absenden
Haken Sie alle Punkte ab, bevor Sie Ihre Kündigung zur Post bringen:
📋 Kündigungsschreiben
📮 Versand
Jetzt kommt die Vorlage...
📄 Mustervorlage Kündigungsschreiben
Nutzen Sie diese Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben. Passen Sie die markierten Stellen an Ihre persönlichen Daten an:
Drucken Sie den Brief aus, unterschreiben Sie ihn handschriftlich und senden Sie ihn per Einschreiben. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
🔧 Kündigungsschreiben-Generator
Füllen Sie die Felder aus – Ihr Kündigungsschreiben wird automatisch erstellt:
👤 Ihre Angaben (Absender)
🏢 Unia Sekretariat (Empfänger)
📋 Kündigungsdetails
📄 Vorschau Ihres Kündigungsschreibens
🔍 Zuständiges Sekretariat finden
Die Unia ist in 13 Regionen unterteilt. Für Ihre Kündigung ist das Sekretariat zuständig, das Ihren Arbeitsort betreut – nicht Ihren Wohnort!
Online-Suche (empfohlen)
Der einfachste Weg: Nutzen Sie die offizielle Sekretariatssuche der Unia:
- Öffnen Sie unia.ch/de/mitglieder/ein-sekretariat-kontaktieren
- Geben Sie die PLZ Ihres Arbeitsortes ein
- Sie erhalten sofort die vollständige Adresse
Die Unia organisiert ihre Mitglieder nach Branchen und Arbeitsregionen. Wenn Sie z.B. in Zürich wohnen, aber in Baden arbeiten, ist die Region Aargau-Nordwestschweiz zuständig, nicht Zürich-Schaffhausen.
Nicht sicher? Rufen Sie im Zweifelsfall beim Zentralsekretariat an (031 350 21 11) – dort kann man Ihnen das zuständige Sekretariat nennen.
🗺️ Unia Regionen: Alle Adressen
Hier finden Sie alle 13 Unia-Regionen mit ihren Hauptsekretariaten. Senden Sie Ihre Kündigung an die für Ihren Arbeitsort zuständige Region:
Deutschschweiz
| Region | Hauptsekretariat | Website |
|---|---|---|
| Zürich-Schaffhausen | Stauffacherstrasse 60, 8004 Zürich | zuerich-schaffhausen.unia.ch |
| Zentralschweiz | Sankt Karlistrasse 21, 6004 Luzern | zentralschweiz.unia.ch |
| Bern | Monbijoustrasse 61, 3007 Bern | bern.unia.ch |
| Berner Oberland | Aarestrasse 40, 3601 Thun | berner-oberland.unia.ch |
| Aargau-Nordwestschweiz | Rebgasse 1, 4058 Basel | aargau-nordwestschweiz.unia.ch |
| Ostschweiz-Graubünden | Lämmlisbrunnenstrasse 41, 9004 St. Gallen | ostschweiz-graubuenden.unia.ch |
Westschweiz (Romandie)
| Region | Hauptsekretariat | Website |
|---|---|---|
| Genf / Genève | Rue des Gares 12, 1201 Genève | geneve.unia.ch |
| Waadt / Vaud | Place de la Riponne 4, 1005 Lausanne | vaud.unia.ch |
| Neuenburg / Neuchâtel | Rue de la Serre 10, 2300 La Chaux-de-Fonds | neuchatel.unia.ch |
Zweisprachige Regionen
| Region | Hauptsekretariat | Website |
|---|---|---|
| Wallis / Valais | Rue de la Dent-Blanche 9, 1950 Sion | wallis.unia.ch |
| Biel-Seeland/Solothurn | Murtenstrasse 33, 2502 Biel/Bienne | biel-solothurn.unia.ch |
| Freiburg / Fribourg | Rue des Alpes 11, 1700 Fribourg | fribourg.unia.ch |
Tessin (Italienischsprachige Schweiz)
| Region | Hauptsekretariat | Website |
|---|---|---|
| Tessin / Ticino | Via Canonica 3, 6900 Lugano | ticino.unia.ch |
Hinweis: Jede Region hat meist mehrere lokale Sekretariate. Die oben genannten Adressen sind die Hauptsekretariate. Die vollständige Liste finden Sie auf der jeweiligen Regions-Website unter "Kontakt" oder "Sekretariate".
Das Zentralsekretariat in Bern (Weltpoststrasse 20, 3000 Bern 16) ist nicht für Kündigungen zuständig. Senden Sie Ihre Kündigung hierhin, wird sie möglicherweise weitergeleitet – aber Sie verlieren wertvolle Zeit und riskieren, die Frist zu verpassen.
Gut zu wissen...
💰 Was kostet die Unia-Mitgliedschaft?
Die Mitgliedsbeiträge der Unia sind einkommensabhängig. Je höher Ihr Bruttolohn, desto höher der monatliche Beitrag. Hier die aktuelle Beitragstabelle:
Beitragstabelle nach Einkommen
| Brutto-Monatseinkommen (CHF) | Beitragsklasse | Monatsbeitrag (CHF) | Jahresbeitrag (CHF) |
|---|---|---|---|
| bis 999 | 1 | 12.70 | 152.40 |
| 1'000 – 1'299 | 2 | 15.90 | 190.80 |
| 1'300 – 1'599 | 3 | 19.10 | 229.20 |
| 1'600 – 1'899 | 4 | 22.30 | 267.60 |
| 2'000 – 2'299 | 5 | 25.40 | 304.80 |
| 2'300 – 2'599 | 6 | 28.60 | 343.20 |
| 2'600 – 2'899 | 7 | 30.70 | 368.40 |
| 2'900 – 3'299 | 8 | 32.90 | 394.80 |
| 3'300 – 3'699 | 9 | 35.00 | 420.00 |
| 3'700 – 3'999 | 10 | 38.20 | 458.40 |
| 4'000 – 4'499 | 11 | 40.30 | 483.60 |
| 4'500 – 4'999 | 12 | 42.40 | 508.80 |
| 5'000 und mehr | 13+ | 44.50+ | 534.00+ |
Spezielle Beitragsklassen
| Kategorie | Monatsbeitrag (CHF) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Rentner:innen | 10.60 | Reduzierter Beitrag im Ruhestand |
| Lernende | 7.50 (ca. 90.-/Jahr) | Vergünstigte Mitgliedschaft während der Lehre |
| Nichterwerbstätige | Individuell | Abhängig von der Situation |
| Arbeitslose | 50% Reduktion | Nach >1 Monat Arbeitslosigkeit möglich |
Hinweis: Die Beiträge werden gemäss Reglement Art. 15 jährlich per 1. Januar an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst. Die oben genannten Werte sind Richtwerte – erfragen Sie die aktuellen Beiträge bei Ihrem Sekretariat.
Bei einer Kündigung der Unia-Mitgliedschaft gibt es keine anteilige Rückerstattung der bereits bezahlten Beiträge. Haben Sie z.B. Jahresbeiträge im Voraus bezahlt und kündigen zum 31. Dezember, erhalten Sie nichts zurück.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund
Die Unia ist ein Verein
Die Gewerkschaft Unia ist rechtlich gesehen ein Verein nach Schweizer Recht (Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB). Das hat Auswirkungen auf die Kündigungsmodalitäten:
ZGB Art. 70 – Austritt aus Vereinen
Der relevante Gesetzesartikel lautet (vereinfacht):
"Der Austritt aus einem Verein ist jederzeit möglich, wenn die Statuten keine längere Kündigungsfrist vorsehen. Die Kündigungsfrist darf jedoch höchstens sechs Monate betragen und der Austritt kann nur auf das Ende eines Kalenderjahres oder eines Geschäftsjahres erfolgen."
Die Unia nutzt diese maximal erlaubte Frist voll aus:
- 6 Monate Kündigungsfrist
- Austritt nur per 31. Dezember (Kalenderjahresende)
Ist das legal?
Ja. Die Unia bewegt sich vollständig im gesetzlichen Rahmen. Die 6-monatige Kündigungsfrist auf Jahresende ist die Maximaldauer, die das ZGB erlaubt – aber sie ist legal.
Andere Gewerkschaften sind kulanter
Nicht alle Gewerkschaften nutzen die Maximalfrist. Zum Vergleich:
| Gewerkschaft | Kündigungsfrist | Austrittstermin |
|---|---|---|
| Unia | 6 Monate | Nur 31. Dezember |
| Angestellte Schweiz | Jederzeit | Ende Jahr |
| Syndicom | 6 Monate | Monatsende |
| Syna | 3 Monate | Quartalsende |
Die Unia begründet ihre strenge Regelung mit Planungssicherheit: Die Mitgliederbeiträge finanzieren die Gewerkschaftsarbeit, und eine lange Kündigungsfrist ermöglicht bessere Budgetplanung.
⚠️ Häufige Fehler vermeiden
Diese Fehler führen oft dazu, dass Kündigungen unwirksam sind oder sich die Mitgliedschaft ungewollt verlängert:
Rote Karte! Diese 7 Fehler sollten Sie bei der Unia-Kündigung unbedingt vermeiden.
❌ Fehler 1: Falsches Datum – 30. September statt 30. Juni
Falsch: "Ich habe bis Ende September Zeit..."
Einige Websites (z.B. kuendigung.services) nennen fälschlicherweise den 30. September als Kündigungstermin. Das ist falsch!
✅ Richtig: Der Kündigungstermin ist der 30. Juni (Poststempel).
❌ Fehler 2: An das Zentralsekretariat senden
Falsch: Kündigung an "Unia, Weltpoststrasse 20, 3000 Bern" senden
Das Zentralsekretariat ist nicht für Kündigungen zuständig. Ihre Kündigung wird zwar wahrscheinlich weitergeleitet, aber Sie verlieren Zeit.
✅ Richtig: Kündigung an das regionale Sekretariat senden, das für Ihren Arbeitsort zuständig ist.
❌ Fehler 3: Zustellung statt Poststempel
Falsch: "Der Brief muss bis 30. Juni beim Sekretariat angekommen sein..."
Die offizielle Unia-Regelung ist klar:
✅ Richtig: Es gilt der Poststempel. Ein am 30. Juni aufgegebenes Einschreiben ist fristgerecht, auch wenn es erst am 2. Juli ankommt.
❌ Fehler 4: Per E-Mail kündigen
Falsch: Kündigung nur per E-Mail senden
Eine E-Mail-Kündigung ist nicht rechtsgültig. Die Unia verlangt eine schriftliche Kündigung mit handschriftlicher Unterschrift.
✅ Richtig: Kündigung per Einschreiben mit handschriftlicher Unterschrift.
❌ Fehler 5: Wohnort statt Arbeitsort
Falsch: Kündigung ans Sekretariat am Wohnort senden
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Arbeitsort, nicht dem Wohnort.
✅ Richtig: PLZ des Arbeitsortes eingeben und an das entsprechende Sekretariat senden.
❌ Fehler 6: Keine Bestätigung verlangen
Falsch: Kündigung abschicken und vergessen
Ohne Bestätigung haben Sie keinen Nachweis, dass die Unia Ihre Kündigung erhalten und akzeptiert hat.
✅ Richtig: Im Kündigungsschreiben um schriftliche Bestätigung bitten und den Einlieferungsbeleg aufbewahren.
❌ Fehler 7: Unterschrift vergessen
Falsch: Kündigung nur ausdrucken und absenden
Eine Kündigung ohne handschriftliche Unterschrift ist ungültig.
✅ Richtig: Brief ausdrucken, von Hand unterschreiben, dann absenden.
🚪 Nach der Kündigung: Was passiert jetzt?
Zeitlicher Ablauf
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Versand der Kündigung | Sie erhalten einen Einlieferungsbeleg (aufbewahren!) |
| Nach ca. 1–2 Wochen | Die Unia sollte eine Empfangsbestätigung senden |
| Nach ca. 2–4 Wochen | Schriftliche Kündigungsbestätigung mit Austrittsdatum |
| Bis 31. Dezember | Sie bleiben vollwertiges Mitglied mit allen Rechten und Pflichten |
| Ab 1. Januar | Ihre Mitgliedschaft ist beendet |
Was Sie noch tun sollten
- LSV/Dauerauftrag stoppen: Falls Sie die Beiträge per Lastschriftverfahren oder Dauerauftrag zahlen, müssen Sie diesen nach dem Austrittsdatum bei Ihrer Bank stoppen.
- Mitgliederausweis: Gemäss den Statuten sollten Sie den Mitgliederausweis nach Austritt beim Sekretariat abgeben. In der Praxis wird das selten eingefordert.
- Laufende Fälle: Falls Sie aktuell Rechtsschutzleistungen der Unia nutzen (z.B. ein Arbeitsrechtsfall), klären Sie mit dem Sekretariat, was nach Ihrem Austritt passiert.
Was Sie verlieren
Mit dem Austritt verlieren Sie:
- ✗ Rechtsschutz bei Arbeitskonflikten
- ✗ Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
- ✗ Weiterbildungsbeiträge (bis CHF 750/Jahr)
- ✗ Vergünstigungen (Reka-Geld, Hotels, etc.)
- ✗ Mitspracherecht in der Gewerkschaft
- ✗ Zugang zu GAV-Informationen
Falls Sie einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind, zahlen Sie möglicherweise weiterhin Berufsbeiträge (auch Vollzugskostenbeiträge genannt). Diese werden direkt vom Lohn abgezogen und sind unabhängig von der Unia-Mitgliedschaft. Mit der Kündigung Ihrer Unia-Mitgliedschaft enden diese Abzüge nicht automatisch.
Alternativen zur Kündigung
Bevor Sie kündigen, prüfen Sie diese Optionen:
- Beitragsreduktion: Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Sozialhilfe können die Beiträge um 50% reduziert werden
- Andere Gewerkschaft: Bei Branchenwechsel können Sie zu einer anderen SGB-Gewerkschaft wechseln (Mitgliedsjahre werden angerechnet)
- Sistierung: In manchen Fällen ist eine temporäre Sistierung der Mitgliedschaft möglich – fragen Sie Ihr Sekretariat
Noch Fragen?
❓ Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Unia jederzeit kündigen?
Nein. Die Unia hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende Kalenderjahr. Der Austritt ist nur per 31. Dezember möglich. Die Kündigung muss bis spätestens 30. Juni (Poststempel) bei Ihrem zuständigen Sekretariat eingehen.
Bis wann muss ich die Kündigung einreichen?
Bis spätestens 30. Juni (Poststempel). Verpasste Fristen bedeuten automatisch eine Verlängerung der Mitgliedschaft bis mindestens 31. Dezember des Folgejahres – also weitere 18 Monate!
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Die Unia verlangt eine schriftliche Kündigung mit handschriftlicher Unterschrift. Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
An wen muss ich die Kündigung senden?
An das Unia-Sekretariat, das für Ihren Arbeitsort zuständig ist – nicht Ihren Wohnort! Die Unia ist in 13 Regionen organisiert. Nutzen Sie die Sekretariatssuche auf unia.ch oder wählen Sie die Region im Generator oben.
Gilt das Absendedatum oder das Ankunftsdatum?
Es gilt der Poststempel (Aufgabedatum). Ein am 30. Juni aufgegebenes Einschreiben ist fristgerecht, auch wenn es erst am 2. Juli ankommt. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg als Nachweis auf.
Wie viel kostet die Unia-Mitgliedschaft?
Die Beiträge sind einkommensabhängig und reichen von CHF 12.70/Monat (Einkommen bis CHF 999) bis CHF 44.50/Monat (Einkommen ab CHF 5'000). Rentner zahlen CHF 10.60/Monat, Lernende ca. CHF 7.50/Monat.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Ihre Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Verpassen Sie z.B. den 30. Juni 2026, können Sie erst zum 31. Dezember 2027 austreten – 18 Monate später.
Bekomme ich nach der Kündigung Geld zurück?
Nein. Bei einer Kündigung gibt es keine Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge. Haben Sie z.B. im Voraus für das ganze Jahr bezahlt, erhalten Sie nichts zurück.
Ist die 6-monatige Kündigungsfrist legal?
Ja. Gemäss ZGB Art. 70 darf die Kündigungsfrist eines Vereins maximal 6 Monate betragen und der Austritt nur auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Unia nutzt diese gesetzliche Maximaldauer voll aus.
Was verliere ich bei einem Austritt?
Sie verlieren den Rechtsschutz bei Arbeitskonflikten, die arbeitsrechtliche Beratung, Weiterbildungsbeiträge (bis CHF 750/Jahr), Vergünstigungen (Reka-Geld, Hotels) und das Mitspracherecht in der Gewerkschaft.
Muss ich den Dauerauftrag selbst stoppen?
Ja. Falls Sie die Beiträge per Lastschriftverfahren (LSV) oder Dauerauftrag zahlen, müssen Sie diesen nach dem Austrittsdatum bei Ihrer Bank selbst stoppen.
Kann ich während der Kündigungsfrist noch Leistungen nutzen?
Ja. Bis zum Austrittsdatum (31. Dezember) bleiben Sie vollwertiges Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Sie können alle Leistungen weiterhin in Anspruch nehmen.
Enden mit der Kündigung auch die Berufsbeiträge/GAV-Abzüge?
Nein. Wenn Sie einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind, zahlen Sie weiterhin Berufsbeiträge (Vollzugskostenbeiträge). Diese werden direkt vom Lohn abgezogen und sind unabhängig von Ihrer Unia-Mitgliedschaft.
📚 Quellen & Verweise
🏛️ Offizielle Quellen (Tier 1):
- Unia Statuten & Reglement: unia.ch/de/ueber-uns/statuten-und-reglement
- Unia Mitgliedschaft kündigen: unia.ch/de/mitglieder/mitgliedschaft/mitgliedschaft-kuendigen
- Unia Sekretariatssuche: unia.ch/de/mitglieder/ein-sekretariat-kontaktieren
- Unia Mitgliedsbeiträge: unia.ch/de/mitglieder/mitgliedschaft
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 70): fedlex.admin.ch
📰 Weiterführende Informationen (Tier 2):
- Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB): sgb.ch
- Beobachter – Gewerkschaften: beobachter.ch
🔗 Regionale Unia-Websites:
- Zürich-Schaffhausen: zuerich-schaffhausen.unia.ch
- Bern: bern.unia.ch
- Genf: geneve.unia.ch
- Tessin: ticino.unia.ch
Stand: Dezember 2025 – Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie aktuelle Fristen und Beiträge direkt bei der Unia.

