Nach Vertragsende Swisscom Abo kündigen: Wie ist die Kündigungsfrist?

Wenn die Mindestvertragslaufzeit für Ihr Swisscom-Abo abgelaufen ist (Handy, Internet, TV, Festnetz), können Sie Ihren Vertrag kündigen. Aber: nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Wer also rechtzeitig vor Ende der Mindestvertragszeit die Kündigung einreicht, kann den Vertrag fristgerecht zum letzten Tag der Mindestvertragsdauer auflösen. Was aber passiert nach dem Vertragsende? Kann man das Abo dann sofort kündigen oder gibt es da eine Kündigungsfrist?

So funktioniert die Kündigung: Nach dem Mindesvertragsende können Sie Ihren Vertrag bei der Swisscom mit einer Frist von 60 Tagen kündigen jeweils auf Ende eines Monats.

Wer sein Swisscom-Abo jedoch frühzeitig noch innerhalb der Mindesvertragslaufzeit oder unmittelbar nach einer Vertragsverlängerung kündigen möchte, dem werden von der Swisscom die restlichen monatlichen Grundgebühren bis zum Ablauf der Mindestvertrags- bzw. bis zum Ablauf der Verlängerungsdauer verrechnet.

Hast Du die Swisscom Abo-Kündigungsfrist verpasst? - Das kannst Du tun: 5 Tipps!

Vielleicht interessiert Dich auch:



Autor: INFO Schweiz - Redaktion

Die Schweiz kompakt - ConvivaPlus.ch
Lokales, regionales und nationales Wissen.
 

(Last updated: 09.03.2021, 10:21)