Bei einem Todesfall eines Angehörigen, Verwandten oder Bekannten, kann man das Swisscom-Abo vorzeitig bzw. per Todestag kündigen - ohne dass Zusatzkosten entstehen. So funktioniert es.
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Was geschieht mit dem Swisscom Handy-Vertrag, Internet, Festnetz oder TV-Abo, wenn die Person (der Abonnent) verstirbt?
Trotz langer Vertragslaufzeit: Angehörige oder hierfür ermächtigte Personen können den Swisscom-Vertrag eines/r Verstorbenen ausserterminlich und vorzeitig auflösen.
Optional können hinterbliebene Familienmitglieder, zum Beispiel der Ehemann / die Ehefrau, oder eine Person aus dem nahestehenden Freundeskreis den Vertrag bzw. die Telefonnummer übernehmen und auf sich übertragen lassen.
In beiden Fällen, sowohl bei einer Kündigung und Auflösung des Vertrages wie auch bei einer Vertrags-Übertragung der Inhaberschaft auf eine andere Person, kann man beides telefonisch über die Kundendienst-Hotline der Swisscom erledigen (gebührenfreie Telefon-Nummer: 0800 800 800). Die Swisscom ist in Todesfällen stets bemüht, das Anliegen der Angehörigen rasch und speditiv zu bearbeiten.
Wer das lieber online erledigen möchte, dem steht bei der Swisscom auch ein entsprechendes online Kündigungsformular für Kündigungen im Todesfall zur Verfügung.
Bei einem Todesfall bietet die Swisscom nämlich auch die Möglichkeit an, online über dieses Formular zu kündigen. Dazu müssen Sie nur diese kleine Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen:
Die Kündigungsbestätigung und Schlussrechnung der Swisscom werden dann an die angegebene Adresse geschickt.
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Autor: INFO Schweiz - Redaktion