Swisscom-Abo bei Todesfall kündigen: Kostenlose Anleitung und Musterschreiben
Bei Todesfall: vorzeitig das Swisscom-Abo kündigen oder die Swisscom-Nummer übernehmen. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung bei Todesfall mit Muster Vorlage.

Bei einem Todesfall eines Angehörigen, Verwandten oder Bekannten kann man das Swisscom-Abo vorzeitig bzw. per Todestag kündigen oder die Swisscom-Nummer übernehmen – ohne dass Zusatzkosten entstehen. Dieser Artikel erklärt den Prozess detailliert und bietet praktische Hilfestellungen.
Inhalte:
1. Gültigkeit des Swisscom-Vertrags
nach einem Todesfall
Der Swisscom-Vertrag (Mobilfunk, Internet, Festnetz oder TV-Abo) bleibt grundsätzlich auch nach dem Tod eines Abonnenten gültig. Jedoch bietet Swisscom Angehörigen oder hierfür ermächtigten Personen Erben oder bevollmächtigten Personen die Möglichkeit, den Vertrag ohne zusätzliche Kosten ausserterminlich und vorzeitig aufzulösen.
Laut Swisscom können Verträge des Kunden im Todesfall vorzeitig gekündigt oder das Abo übernommen werden [direkt hier], sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Trotz langer Vertragslaufzeit: Angehörige oder hierfür ermächtigte Personen können den Swisscom-Vertrag eines/r Verstorbenen ausserterminlich und vorzeitig auflösen.
2. Swisscom-Nummer übernehmen?
Optionen für die Swisscom-Nummer nach einem Todesfall
Es bestehen zwei Hauptoptionen für den Umgang mit der Swisscom-Nummer eines Verstorbenen:
-
Kündigung: Der Vertrag wird beendet und die Nummer wird freigegeben.
-
Übernahme: Ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person kann den Vertrag und die Telefonnummer übernehmen.
Die Übernahme kann besonders sinnvoll sein, wenn die Nummer für geschäftliche Zwecke genutzt wurde oder emotional wertvoll ist. Hierfür ist ein separater Prozess der Vertragsübertragung notwendig und kann hier beantragt resp. in die Wege geleitet werden.
3. Schritt-für-Schritt-Anleitung
zur Kündigung nach einem Todesfall
Kündigung per Telefon
Die einfachste Methode zur Kündigung oder Vertragsübertragung ist der direkte Kontakt mit dem Swisscom-Kundendienst:
-
Gebührenfreie Telefon-Nummer: 0800 800 800
-
Erreichbarkeit: Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Der Kundendienst wird Sie durch den Prozess führen und alle notwendigen Schritte erklären. Die Swisscom ist in Todesfällen stets bemüht, das Anliegen der Angehörigen rasch und speditiv zu bearbeiten.
Kündigung über das Online-Formular
Für diejenigen, die eine Online-Lösung bevorzugen, bietet Swisscom ein spezielles Kündigungsformular für Todesfälle an:
-
Füllen Sie das Formular mit den Daten und Personalien des/der Verstorbenen aus
-
Wählen Sie den betreffenden Vertragstyp: «Mobile» oder «Festnetz/TV/Internet-Vertrag»
-
Bestimmen Sie das gewünschte Kündigungsdatum
-
Geben Sie Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen an
Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die offizielle Kündigungsbestätigung und die Schlussrechnung werden an die angegebene Adresse geschickt.
4. Benötigte Unterlagen und Dokumente
zur Kündigung nach einem Todesfall
Für eine reibungslose Abwicklung der Kündigung benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
Kopie der Todesurkunde oder des Familienbüchleins mit Eintrag des Todesfalls
-
Kopie eines gültigen Ausweisdokuments der Person, die die Kündigung vornimmt
-
Bei Vertragsübernahme: Zusätzlich ein Nachweis der Erbberechtigung (z.B. Erbschein)
Diese Dokumente können Sie dem Online-Formular anhängen oder bei telefonischer Kündigung nachreichen.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
zur Kündigung nach einem Todesfall
Frage: Kann ich als Nicht-Erbe die Kündigung vornehmen?
Antwort: Grundsätzlich sollte die Kündigung von einem Erben oder einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. In der Praxis zeigt sich Swisscom jedoch oft kulant, wenn nahestehende Personen die Kündigung einreichen.
Frage: Was passiert mit noch offenen Rechnungen?
Antwort: Offene Rechnungen müssen aus dem Nachlass beglichen werden. Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung wenden Sie sich bitte direkt an den Swisscom-Kundendienst.
Frage: Kann ich die Handynummer auf mich übertragen lassen?
Antwort: Ja, eine Übertragung ist möglich. Kontaktieren Sie hierfür den Swisscom-Kundendienst, der Sie durch den Prozess der Vertragsübertragung führen wird.
6. Muster Vorlage
zur Kündigung nach einem Todesfall
Hier finden Sie eine professionelle Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
EINSCHREIBEN
Swisscom AG
Kundenservice
Alte Tiefenaustrasse 6
3050 Bern
[Datum]
Betreff: Kündigung des Swisscom-Vertrags aufgrund eines Todesfalls
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Swisscom-Vertrag von [Name des/der Verstorbenen] aufgrund eines Todesfalls. Die Vertragsnummer lautet: [Vertragsnummer].
Vertragsinhaber:
[Name des/der Verstorbenen]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Geburtsdatum]
Todestag: [Datum]
Ich bitte Sie, den Vertrag zum [gewünschtes Kündigungsdatum, z.B. Todestag] aufzulösen. Eine Kopie der Todesurkunde liegt diesem Schreiben bei.
Bitte senden Sie die Kündigungsbestätigung und die Schlussrechnung an folgende Adresse:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Telefon: [Ihre Telefonnummer]
E-Mail: [Ihre E-Mail-Adresse]
Mit freundlichen Grüssen,
[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]
Anlagen:
- Kopie der Todesurkunde
- Kopie meines Personalausweises

Autor: INFO Schweiz - Redaktion
(Last updated: 14.08.2024, 13:00)
Diese Vorlage wurde für die Schweiz erstellt und berücksichtigt Schweizer Recht (OR, ZGB). Für rechtlich bindende Dokumente empfehlen wir eine Prüfung durch eine Fachperson. Stand: 14.08.2024.
Alle Angaben recherchiert und geprüft. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch
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Letzte Aktualisierung: 14.08.2024
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