Rechtssichere Vorlagen für Schweiz, Deutschland und Österreich – mit allen wichtigen Unterschieden erklärt
- â Definition: Schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten für Aktivitäten Minderjähriger
- â DACH-Unterschied: Schweiz (ZGB), Deutschland (BGB) und Österreich (ABGB) haben verschiedene Regelungen
- â Datenschutz-Alter: Deutschland 16 Jahre, Österreich 14 Jahre, Schweiz flexibel
- â Österreich-Besonderheit: Ab 14 Jahren "mündig" mit erweiterten Rechten
- â Reisevollmacht: In vielen Ländern empfohlen, in einigen (Griechenland, Bosnien) Pflicht mit Beglaubigung
- â 10 Vorlagen: Kostenlos zum Download für alle wichtigen Anwendungsfälle
Eine Einverständniserklärung ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sorgeberechtigte ihre Zustimmung zu bestimmten Aktivitäten oder Massnahmen für Minderjährige erteilen. In der Schweiz, Deutschland und Österreich gelten unterschiedliche rechtliche Grundlagen.
Das Schweizer ZGB kennt die flexible "Urteilsfähigkeit", Deutschland setzt auf starre Altersgrenzen im BGB, und Österreich gewährt mit dem ABGB bereits ab 14 Jahren erweiterte Rechte als "mündige Minderjährige". Dieser umfassende DACH-Leitfaden erklärt alle Unterschiede und bietet 10 kostenlose Vorlagen für Reisen, Fotos, medizinische Eingriffe und mehr.
ð Inhalt
- ð Was ist eine Einverständniserklärung?
- âïž Rechtliche Grundlagen im DACH-Raum
- ð DACH-Vergleich: Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
- ð DSG vs. DSGVO: Datenschutz-Unterschiede
- â Wann braucht man eine Einverständniserklärung?
- âïž Einverständniserklärung Reisen mit Kindern
- ðž Einverständniserklärung Fotos und Videos
- ð¥ Medizinische Einverständniserklärung
- ✠Einverständniserklärung Sport, Verein und Lager
- â Checklisten: Was muss rein?
- ð¥ Alle 10 Vorlagen zum Download
- â Häufige Fragen (FAQ)
- ð Quellen und weiterführende Links
ð Was ist eine Einverständniserklärung?
Eine Einverständniserklärung für Minderjährige ist ein rechtlich relevantes Dokument, in dem die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer bestimmten Aktivität, Massnahme oder Handlung erteilen, die ihr minderjähriges Kind betrifft.
Da Minderjährige nach dem Gesetz nicht voll geschäftsfähig sind, benötigen sie für viele Lebensbereiche die Einwilligung ihrer Sorgeberechtigten. Die Einverständniserklärung dokumentiert diese Zustimmung schriftlich und schafft damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Wichtige Merkmale einer Einverständniserklärung
Eine wirksame Einverständniserklärung ist:
- Zweckgebunden: Sie gilt nur für die konkret benannte Aktivität oder Massnahme
- Zeitlich begrenzt: Sie kann für einen bestimmten Zeitraum oder ein einzelnes Ereignis gelten
- Widerrufbar: Sie kann jederzeit von den Sorgeberechtigten zurückgezogen werden
- Freiwillig: Sie darf nicht unter Zwang oder Druck erteilt werden
- Informiert: Die Unterschreibenden müssen über alle relevanten Umstände aufgeklärt sein
Unterschied: Einverständniserklärung vs. Vollmacht
Diese beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche rechtliche Bedeutungen:
| Aspekt | Einverständniserklärung | Vollmacht |
|---|---|---|
| Zweck | Zustimmung zu einer Handlung | Ermächtigung zum Handeln im Namen eines anderen |
| Typische Anwendung | Schulausflug, Fotoerlaubnis, medizinische Behandlung | Reisevollmacht, Vertretung bei Behörden |
| Rechtliche Wirkung | Legitimiert die Durchführung einer Aktivität | Überträgt Entscheidungsbefugnisse |
In der Praxis – besonders bei Reisen mit Kindern – werden beide Begriffe häufig austauschbar verwendet. Eine "Reisevollmacht" ist streng genommen eine Einverständniserklärung mit Vollmachtscharakter.
âïž Rechtliche Grundlagen im DACH-Raum
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Einverständniserklärungen unterscheiden sich in der Schweiz, Deutschland und Österreich zum Teil erheblich. Wer im deutschsprachigen Raum tätig ist oder grenzüberschreitend agiert, sollte diese Unterschiede kennen.
ðšð Schweiz: Das Zivilgesetzbuch (ZGB)
In der Schweiz bildet das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) die rechtliche Grundlage. Anders als in Deutschland und Österreich kennt das Schweizer Recht keine starren Altersgrenzen für die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen.
Zentrale Bestimmungen:
- Art. 14 ZGB: Volljährigkeit mit 18 Jahren
- Art. 16 ZGB: Urteilsfähigkeit – individuell zu beurteilen, nicht an ein bestimmtes Alter gebunden
- Art. 17 ZGB: Handlungsunfähige Personen (nicht urteilsfähig)
- Art. 19 ZGB: Rechtsgeschäfte Minderjähriger nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam
- Art. 19a ZGB: Ausnahmen für Alltagsgeschäfte (Taschengeld)
Das Konzept der Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB) ist einzigartig im DACH-Raum. Urteilsfähig ist, wer die Fähigkeit besitzt, vernunftgemäss zu handeln – unabhängig vom Alter. Ein 14-Jähriger kann für bestimmte Entscheidungen bereits urteilsfähig sein, während ein 16-Jähriger in anderen Situationen noch nicht urteilsfähig ist.
ð©ðª Deutschland: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Deutschland setzt auf ein System mit klaren Altersstufen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind.
Zentrale Bestimmungen:
- § 104 BGB: Geschäftsunfähigkeit (unter 7 Jahren)
- § 106 BGB: Beschränkte Geschäftsfähigkeit (7-17 Jahre)
- § 110 BGB: Der "Taschengeldparagraph" – Geschäfte mit eigenen Mitteln
- § 1626 ff. BGB: Elterliche Sorge
- § 1627 BGB: Gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge
| Alter | Status | Rechtliche Konsequenz |
|---|---|---|
| 0-6 Jahre | Geschäftsunfähig | Keine eigenständigen Rechtsgeschäfte möglich |
| 7-17 Jahre | Beschränkt geschäftsfähig | Zustimmung der Eltern erforderlich |
| Ab 18 Jahre | Voll geschäftsfähig | Eigenständige Rechtsgeschäfte |
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sollten grundsätzlich beide Elternteile in wichtige Entscheidungen einwilligen. Das gilt besonders für schwerwiegende medizinische Eingriffe, aber auch für Reisen ins Ausland.
ðŠð¹ Österreich: Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)
Österreich hat mit dem ABGB ein eigenes System, das eine besondere Zwischenstufe kennt: die Mündigkeit ab 14 Jahren.
Zentrale Bestimmungen:
- § 21 ABGB: Definition Minderjährigkeit
- § 170 ABGB: Geschäftsfähigkeit und Taschengeldparagraph
- § 171 ABGB: Erweiterte Rechte mündiger Minderjähriger (14-17 Jahre)
- § 173 ff. ABGB: Obsorge (entspricht dem deutschen Sorgerecht)
- § 167 ABGB: Vertretungsbefugnis der Eltern
In Österreich reicht nach § 167 ABGB die Unterschrift eines Elternteils aus. Dies ist ein erheblicher praktischer Vorteil gegenüber Deutschland, wo bei wichtigen Entscheidungen beide Eltern unterschreiben sollten.
ð DACH-Vergleich: Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich auf einen Blick:
| Aspekt | ðšð Schweiz | ð©ðª Deutschland | ðŠð¹ Österreich |
|---|---|---|---|
| Volljährigkeit | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
| Geschäftsunfähig | Keine starre Grenze (Urteilsfähigkeit) | 0-6 Jahre | 0-6 Jahre |
| Beschränkt geschäftsfähig | Nach Urteilsfähigkeit (individuell) | 7-17 Jahre | 7-13 Jahre (unmündig) |
| Besondere Zwischenstufe | — | — | 14-17 Jahre: Mündig |
| Taschengeldparagraph | Art. 19a ZGB | § 110 BGB | § 170 Abs. 3 ABGB |
| Begriff für Sorgerecht | Elterliche Sorge | Elterliche Sorge | Obsorge |
| Beide Eltern nötig? | Empfohlen bei geteiltem Sorgerecht | Empfohlen, bei wichtigen Entscheidungen nötig | Nein – jeder Elternteil allein (§ 167 ABGB) |
Was bedeutet das in der Praxis?
Für die Schweiz:
- Kein starres "ab X Jahren darf das Kind selbst entscheiden"
- Immer Einzelfallbeurteilung nach Urteilsfähigkeit
- Im Zweifel: Einverständnis der Eltern einholen
Für Deutschland:
- Klare Altersgrenzen bieten Rechtssicherheit
- Unter 7 Jahren: Immer Eltern
- 7-17 Jahre: Eltern müssen zustimmen (mit Ausnahmen für Taschengeldgeschäfte)
- Bei wichtigen Entscheidungen: Beide sorgeberechtigten Eltern
Für Österreich:
- Ab 14 Jahren haben Jugendliche deutlich mehr Eigenständigkeit
- Bei Datenschutz-Fragen können 14-Jährige selbst einwilligen
- Ein Elternteil reicht für die Vertretung aus (praktischer Vorteil!)
ð DSG vs. DSGVO: Datenschutz-Unterschiede
Ein häufiger Irrtum: Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist nicht das Gleiche wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn es um Einwilligungen von Minderjährigen geht.
Grundlegendes Prinzip
| Aspekt | ðšð Schweiz (DSG) | ð©ðªðŠð¹ EU (DSGVO) |
|---|---|---|
| Grundsatz | Erlaubt, ausser es ist verboten (Opt-out) | Verboten, ausser es ist erlaubt (Opt-in) |
| Einwilligung nötig? | Nur bei besonders schützenswerten Daten oder Profiling mit hohem Risiko | Grundsätzlich ja, für jede Verarbeitung |
| Rechtsbasis | DSG (seit 1.9.2023) | DSGVO + nationales Datenschutzgesetz |
Altersgrenzen für die Datenschutz-Einwilligung
Die DSGVO erlaubt in Art. 8 den EU-Mitgliedstaaten, die Altersgrenze für die selbstständige Einwilligung in die Datenverarbeitung zwischen 13 und 16 Jahren festzulegen:
| Land | Altersgrenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| ðšð Schweiz | Keine starre Grenze (Urteilsfähigkeit) | DSG |
| ð©ðª Deutschland | 16 Jahre | DSGVO Art. 8 |
| ðŠð¹ Österreich | 14 Jahre | § 4 Abs. 4 DSG Österreich |
Ein 15-jähriger Österreicher kann sich selbstständig bei TikTok anmelden. Ein 15-jähriger Deutscher braucht dafür die Einwilligung der Eltern. Bei einem 15-jährigen Schweizer kommt es auf die individuelle Urteilsfähigkeit an.
DSG vs. DSGVO: Detailvergleich
| Aspekt | ðšð Schweiz (DSG) | ð©ðªðŠð¹ EU (DSGVO) |
|---|---|---|
| In Kraft seit | 1. September 2023 | 25. Mai 2018 |
| Bussgelder max. | CHF 250'000 (gegen natürliche Personen) | EUR 20 Mio. oder 4% des Umsatzes |
| Datenschutzbeauftragter | Freiwillig (empfohlen) | Pflicht ab bestimmter Grösse |
| Meldepflicht bei Datenpannen | "So rasch wie möglich" an EDÖB | 72 Stunden an Aufsichtsbehörde |
| Einwilligung Kinder | Urteilsfähigkeit | DE: 16 Jahre / AT: 14 Jahre |
â Wann braucht man eine Einverständniserklärung?
Einverständniserklärungen sind in vielen Lebensbereichen erforderlich oder zumindest empfohlen. Hier ein Überblick über die acht wichtigsten Kategorien:
Die 8 Hauptkategorien im Überblick
| # | Kategorie | Typische Anwendungsfälle | DACH-Besonderheit |
|---|---|---|---|
| 1 | Reisen mit Kindern | Kind reist allein, mit einem Elternteil oder mit Drittpersonen | Haager Übereinkommen gilt in CH, DE und AT |
| 2 | Fotos und Videos | Schule, Verein, Events, Social Media | CH: DSG flexibler; DE/AT: DSGVO strenger |
| 3 | Medizinische Behandlung | OP, Impfung, Zahnarzt, Therapie | AT: Ab 14 vermutete Einwilligungsfähigkeit |
| 4 | Sport, Verein, Lager | Trainings, Wettkämpfe, Ferienlager | Aufsichtspflicht-Übertragung ähnlich |
| 5 | Schule und Bildung | Ausflüge, Schwimmunterricht | Föderale Unterschiede (Kantone, Bundesländer) |
| 6 | Tattoo und Piercing | Körpermodifikation bei Minderjährigen | AT: Ab 14 mündig; DE: Strenger; CH: Flexibel |
| 7 | Vermieter | Haustierhaltung, Untervermietung | CH: OR; DE: BGB; AT: ABGB/MRG |
| 8 | Datenschutz | Newsletter, App-Nutzung | DE: 16 J.; AT: 14 J.; CH: Urteilsfähigkeit |
Wann ist eine Einverständniserklärung zwingend erforderlich?
â Immer erforderlich:
- Medizinische Eingriffe bei nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen
- Veröffentlichung von Fotos/Videos von Kindern (Schule, Verein, Internet)
- Reisen in Länder mit Beglaubigungspflicht (Griechenland, Bosnien-Herzegowina)
- Teilnahme an mehrtägigen Veranstaltungen (Ferienlager, Klassenfahrt)
- Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch Minderjährige
â ïž Dringend empfohlen:
- Reisen mit nur einem Elternteil (auch innerhalb der EU)
- Reisen mit Drittpersonen (Grosseltern, Paten, Verein)
- Alleinreisende Minderjährige
- Übernachtung bei Freunden oder Verwandten
- Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen
ð¡ Oft übersehen, aber wichtig:
- Nutzung von Social Media durch unter 16-Jährige (in DE)
- Aufnahme in eine Vereinsdatenbank
- Weiterleitung von Klassenfotos an alle Eltern
- Verwendung von Schülerbildern auf der Schulwebsite
Begriffe-Glossar: DACH-Terminologie
| Begriff | Erklärung | Verwendet in |
|---|---|---|
| Elterliche Sorge | Pflege, Erziehung und rechtliche Vertretung des Kindes | CH, DE |
| Obsorge | Entspricht der elterlichen Sorge | AT |
| Urteilsfähigkeit | Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln | CH |
| Einsichtsfähigkeit | Fähigkeit, Tragweite einer Handlung zu verstehen | DE |
| Mündiger Minderjähriger | Jugendlicher 14-17 Jahre mit erweiterten Rechten | AT |
| Handlungsfähigkeit | Schweizer Begriff für Geschäftsfähigkeit | CH |
âïž Einverständniserklärung Reisen mit Kindern
Die Reisevollmacht für Kinder ist einer der häufigsten Anwendungsfälle für Einverständniserklärungen. Ob Familienurlaub mit nur einem Elternteil, Ferien bei den Grosseltern oder Sprachaufenthalt – in vielen Situationen ist eine schriftliche Einverständniserklärung empfehlenswert oder sogar Pflicht.
Warum eine Reisevollmacht? Das Haager Übereinkommen
Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung von 1980 verpflichtet alle Vertragsstaaten, Massnahmen gegen Kindesentführungen zu ergreifen. Dazu gehört die Überprüfung, ob:
- Ein Elternteil, der allein mit einem Kind reist, die Genehmigung für die Auslandsreise hat
- Eine begleitende Person die Erlaubnis der Eltern für die Reise des Kindes hat
- Ein alleinreisendes Kind mit Wissen und Zustimmung der Eltern unterwegs ist
Alle drei DACH-Länder sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Grenzbeamte in der Schweiz, Deutschland und Österreich sind daher besonders aufmerksam, wenn Minderjährige ohne beide Elternteile reisen.
Wann braucht man eine Reisevollmacht?
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Kind reist mit beiden Eltern | Keine Vollmacht nötig | Standardfall |
| Kind reist mit einem Elternteil | â Dringend empfohlen | Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils |
| Kind reist mit Grosseltern/Verwandten | â Dringend empfohlen | Keine offensichtliche Beziehung zum Kind |
| Kind reist mit Drittperson | â Unbedingt erforderlich | Grenzbeamte werden nachfragen |
| Kind reist allein | â Unbedingt erforderlich | Pflicht in vielen Ländern |
| Alleiniges Sorgerecht | Sorgerechtsnachweis mitführen | Kein Einverständnis des anderen Elternteils nötig |
Länder mit besonderen Anforderungen
Europa: Länder mit erhöhten Kontrollen
| Land | Beglaubigung | Übersetzung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bosnien-Herzegowina | â Notariell erforderlich | Bosnisch oder Englisch | Strenge Kontrollen |
| Griechenland | â Notariell erforderlich | Griechisch oder Englisch | Geburtsurkunde empfohlen |
| Nordmazedonien | â Notariell erforderlich | Mazedonisch oder Englisch | Strenge Kontrollen |
| Kroatien | Empfohlen | Kroatisch oder Englisch | Kontrollen möglich |
| Grossbritannien | Empfohlen | Englisch | Post-Brexit strengere Kontrollen |
Ausserhalb Europas: Länder mit besonderen Regeln
| Land | Beglaubigung | Übersetzung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Südafrika | â Apostille erforderlich | Englisch | Geburtsurkunde (beglaubigt) Pflicht |
| Brasilien | â Notariell erforderlich | Portugiesisch | Spezielles Formular für Staatsangehörige |
| USA | Empfohlen | Englisch | CBP kann Nachweise verlangen |
| Mexiko | â Erforderlich | Spanisch | Bei Ausreise von Minderjährigen kontrolliert |
DACH-Unterschiede bei der Reisevollmacht
| Aspekt | ðšð Schweiz | ð©ðª Deutschland | ðŠð¹ Österreich |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Pflicht | Nein (nur Empfehlung) | Nein (nur Empfehlung) | Nein (nur Empfehlung) |
| Empfohlen von | SEM, Kantonspolizei | Auswärtiges Amt | BMEIA, ÖAMTC |
| Offizielle Vorlage | Keine (Empfehlung TCS) | Keine (Empfehlung ADAC) | ÖAMTC-Vorlage in 17 Sprachen |
| Beglaubigung wo? | Notar, Gemeinde | Notar, Bürgeramt | Notar, Bezirksgericht |
| Kosten Beglaubigung | ca. CHF 20-50 | ca. EUR 10-30 | ca. EUR 25-50 |
| Beide Eltern nötig? | Empfohlen | Empfohlen | Einer reicht (§ 167 ABGB) |
Was muss in eine Reisevollmacht?
Eine vollständige Reisevollmacht sollte folgende Angaben enthalten:
Pflichtangaben:
- Vollständiger Name des Kindes
- Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- Passnummer/Ausweisnummer des Kindes
- Namen und Adressen der Sorgeberechtigten
- Passnummern/Ausweisnummern der Sorgeberechtigten
- Name und Adresse der Begleitperson (falls zutreffend)
- Reiseziel(e) und Reiseroute
- Reisezeitraum (Abreise- und Rückkehrdatum)
- Unterschrift(en) der Sorgeberechtigten
- Datum und Ort der Ausstellung
Empfohlene Zusatzangaben:
- Telefonnummer der Sorgeberechtigten (erreichbar während der Reise!)
- E-Mail-Adresse
- Grund der Reise
- Transportmittel und Flugnummern
- Unterkunftsadresse am Zielort
Mitzuführende Dokumente:
- Kopie der Pässe/Ausweise der Eltern
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Bei geteiltem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss
- Bei Alleinsorge: Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Führen Sie die Reisevollmacht in mehreren Sprachen mit – mindestens Deutsch und Englisch, idealerweise auch in der Landessprache des Reiseziels. Der ÖAMTC bietet Vorlagen in 17 Sprachen an.
Drei Szenarien: Welche Vollmacht brauchen Sie?
Szenario 1: Kind reist mit einem Elternteil
Sie benötigen eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils. Diese bestätigt, dass der zurückbleibende Elternteil mit der Reise einverstanden ist.
Szenario 2: Kind reist mit Drittperson
Wenn das Kind mit Grosseltern, Paten oder anderen Personen reist, benötigen Sie eine Vollmacht, die von beiden sorgeberechtigten Eltern unterschrieben ist (Ausnahme Österreich: ein Elternteil reicht).
Szenario 3: Kind reist allein
Bei alleinreisenden Minderjährigen ist eine umfassende Vollmacht beider Eltern erforderlich. Zusätzlich sollten Angaben zur Aufsicht am Zielort enthalten sein (wer holt das Kind ab? Wo wohnt es?).
ðž Einverständniserklärung Fotos und Videos
Das Recht am eigenen Bild ist ein fundamentales Persönlichkeitsrecht – und gilt auch für Kinder. Die Veröffentlichung von Fotos oder Videos, auf denen Minderjährige erkennbar sind, erfordert grundsätzlich eine Einwilligung.
Rechtliche Grundlagen im DACH-Raum
| Aspekt | ðšð Schweiz | ð©ðª Deutschland | ðŠð¹ Österreich |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Basis | ZGB (Persönlichkeitsrecht) + DSG | DSGVO + KUG (§ 22) | DSGVO + UrhG (§ 78) |
| Einwilligung für Aufnahme | Empfohlen | Empfohlen (DSGVO) | Empfohlen (DSGVO) |
| Einwilligung für Veröffentlichung | â Erforderlich | â Erforderlich | â Erforderlich |
| Wer muss einwilligen? | Sorgeberechtigte + urteilsfähiges Kind | Sorgeberechtigte (beide!) | Obsorgeberechtigte |
| Ab welchem Alter Kind selbst? | ~12-14 (Urteilsfähigkeit) | ~14 (Einsichtsfähigkeit) | 14 (Mündigkeit) |
Deutschland: Das Kunsturhebergesetz (KUG)
In Deutschland regelt das Kunsturhebergesetz (KUG) das Recht am eigenen Bild:
§ 22 KUG: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
§ 23 KUG – Ausnahmen gelten für:
- Personen der Zeitgeschichte
- Personen als Beiwerk einer Landschaft
- Bilder von Versammlungen und Aufzügen
- Bilder im höheren Interesse der Kunst
Diese Ausnahmen gelten bei Kindern nur sehr eingeschränkt. Grundsätzlich ist bei Minderjährigen immer eine Einwilligung erforderlich.
Wer muss die Einwilligung erteilen?
| Alter des Kindes | Wer willigt ein? | Besonderheit |
|---|---|---|
| 0-6 Jahre | Nur Sorgeberechtigte | Kind hat kein Mitspracherecht |
| 7-13 Jahre | Sorgeberechtigte + Kind anhören | Kind sollte gefragt werden |
| 14-17 Jahre | Sorgeberechtigte UND Kind | Doppelzuständigkeit (DE), Kind hat Vetorecht |
| Ab 18 Jahre | Nur die Person selbst | Volle Einwilligungsfähigkeit |
Deutschland: Ja, bei gemeinsamer elterlicher Sorge sollten beide Eltern einwilligen (OLG Düsseldorf, OLG Oldenburg). Österreich: Nein, ein Elternteil reicht gemäss § 167 ABGB. Schweiz: Empfohlen bei gemeinsamer elterlicher Sorge.
Häufige Situationen und Lösungen
Schulfotos und Klassenfotos
Schulen sind datenschutzrechtlich "verantwortliche Stellen" und müssen alle DSGVO-Anforderungen erfüllen:
- Vor dem Fotografieren: Information der Eltern über den Zweck
- Für die Veröffentlichung: Schriftliche Einwilligung erforderlich
- Widerruf: Jederzeit möglich, Fotos müssen dann entfernt werden
Vereinsfotos (Sport, Musik, etc.)
Vereine benötigen eine Einverständniserklärung, wenn sie:
- Fotos auf der Website veröffentlichen
- Bilder in sozialen Medien teilen
- Fotos an lokale Medien weitergeben
- Aufnahmen für Werbezwecke nutzen
Private Fotos auf Veranstaltungen
Eltern dürfen bei Schulaufführungen, Einschulungen oder Vereinsfesten grundsätzlich fotografieren – das ist eine private Tätigkeit.
Die Veröffentlichung dieser Fotos (z.B. auf Facebook oder Instagram) ist nicht erlaubt, wenn andere Kinder erkennbar sind, deren Eltern nicht eingewilligt haben.
Was muss in eine Foto-Einverständniserklärung?
Pflichtangaben:
- Name des Kindes
- Name(n) der Sorgeberechtigten
- Konkrete Angabe des Verwendungszwecks
- Angabe der Veröffentlichungskanäle (Website, Social Media, Print, etc.)
- Hinweis auf Freiwilligkeit
- Hinweis auf jederzeitiges Widerrufsrecht
- Datum und Unterschrift(en)
Muster: Verwendungszwecke zum Ankreuzen
Eine gute Einwilligungserklärung ermöglicht eine differenzierte Zustimmung:
Ich/Wir stimme(n) der Verwendung von Fotos/Videos zu für:
â Interne Dokumentation (nicht öffentlich)
â Website des Vereins/der Schule
â Printmedien (Flyer, Jahrbuch, Plakate)
â Soziale Medien (Facebook, Instagram)
â Lokale Presse
â Werbematerialien
â Ich/Wir stimme(n) KEINER Verwendung zu
ð¥ Medizinische Einverständniserklärung
Jeder medizinische Eingriff – von der Blutabnahme bis zur Operation – stellt rechtlich eine Körperverletzung dar und bedarf der Einwilligung des Patienten. Bei Minderjährigen gelten besondere Regeln.
Grundprinzip: Einwilligungsfähigkeit ≠ Geschäftsfähigkeit
Ein weit verbreiteter Irrtum: Die medizinische Einwilligungsfähigkeit hängt nicht von der Geschäftsfähigkeit ab. Ein 15-Jähriger, der keine Verträge abschliessen kann, kann durchaus in eine medizinische Behandlung einwilligen – wenn er die Tragweite versteht.
Ein Minderjähriger kann wirksam in einen ärztlichen Heileingriff einwilligen, wenn er "nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag."
DACH-Vergleich: Medizinische Einwilligung
| Aspekt | ðšð Schweiz | ð©ðª Deutschland | ðŠð¹ Österreich |
|---|---|---|---|
| Rechtliche Basis | Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB) | Einsichtsfähigkeit (Richterrecht) | § 146c ABGB |
| Vermutete Fähigkeit ab | Individuell | ~14-16 Jahre (je nach Eingriff) | 14 Jahre (gesetzlich vermutet) |
| Unter 14 Jahren | Eltern entscheiden | Eltern entscheiden | Eltern entscheiden |
| 14-17 Jahre | Urteilsfähigkeit prüfen | Einsichtsfähigkeit prüfen | Vermutete Einwilligungsfähigkeit |
| Schwere Eingriffe | Eltern + Kind | Eltern + Kind | Eltern UND Kind (§ 146c Abs. 2) |
| Beide Eltern nötig? | Bei schweren Eingriffen | BGH: Dreistufentheorie | Bei schweren Eingriffen |
Österreich: § 146c ABGB – Die Sonderregelung
Österreich hat als einziges DACH-Land die medizinische Einwilligung Minderjähriger gesetzlich geregelt:
"Einwilligungen in medizinische Behandlungen kann das einsichts- und urteilsfähige Kind nur selbst erteilen; im Zweifel wird das Vorliegen dieser Einsichts- und Urteilsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen vermutet."
Das bedeutet: Bei 14- bis 17-Jährigen wird vermutet, dass sie einwilligungsfähig sind. Der Arzt muss nicht mehr prüfen, ob der Jugendliche die Tragweite versteht – er darf davon ausgehen.
§ 146c Abs. 2 ABGB – Schwere Eingriffe: Bei Behandlungen, die "mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit verbunden" sind, ist zusätzlich die Zustimmung der Obsorgeberechtigten erforderlich.
Deutschland: Die Dreistufentheorie des BGH
Der Bundesgerichtshof hat klare Leitlinien entwickelt, wann ein oder beide Elternteile einwilligen müssen:
| Stufe | Art des Eingriffs | Wer muss einwilligen? |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Routinefälle (Erkältung, Impfung, Blutabnahme) | Ein Elternteil reicht – Arzt darf auf Ermächtigung vertrauen |
| Stufe 2 | Mittlere Eingriffe (kleinere OP, ausführliche Aufklärung nötig) | Arzt muss nachfragen, ob Ermächtigung des anderen Elternteils vorliegt |
| Stufe 3 | Schwere Eingriffe (grosse OP, erhebliche Risiken) | Beide Eltern müssen persönlich einwilligen oder schriftliche Vollmacht vorlegen |
Praktische Szenarien
Szenario 1: Zahnarztbesuch (Routinefall)
- Kind kommt mit einem Elternteil
- Arzt darf behandeln ohne Rückfrage beim anderen Elternteil
- Gilt für: Kontrolluntersuchungen, kleine Füllungen, Zahnreinigung
Szenario 2: Mandel-OP (mittlerer Eingriff)
- Arzt muss aktiv fragen: "Hat der andere Elternteil zugestimmt?"
- Arzt darf auf wahrheitsgemässe Auskunft vertrauen
- Schriftliche Vollmacht empfohlen
Szenario 3: Herzoperation (schwerer Eingriff)
- Beide Eltern müssen persönlich erscheinen ODER
- Schriftliche, am besten notariell beglaubigte Vollmacht
- Umfassende Dokumentation erforderlich
Besondere Situationen
Kind und Eltern sind unterschiedlicher Meinung
Grundsatz: Je älter und reifer der Jugendliche, desto mehr Gewicht hat seine Entscheidung.
Kind will, Eltern lehnen ab:
- Bei medizinisch notwendigen Eingriffen: Familiengericht kann Eltern überstimmen
- Bei Wahlleistungen: Eingriff wird verschoben
Eltern wollen, Kind lehnt ab:
- Kind hat Vetorecht bei nicht lebensnotwendigen Eingriffen
- Bei lebensnotwendigen Eingriffen: Komplexe Abwägung, ggf. Familiengericht
Notfall ohne erreichbare Eltern
Bei einem medizinischen Notfall darf der Arzt handeln, auch ohne Einwilligung der Eltern. Er handelt dann aufgrund mutmasslicher Einwilligung – im vermuteten Interesse des Kindes.
Was muss in eine medizinische Einverständniserklärung?
Pflichtangaben:
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Namen der Sorgeberechtigten
- Konkrete Bezeichnung des Eingriffs/der Behandlung
- Bestätigung der erfolgten Aufklärung
- Bestätigung, dass Fragen beantwortet wurden
- Datum und Unterschrift(en)
Bei geteiltem Sorgerecht zusätzlich:
- Bestätigung, dass der andere Elternteil informiert ist/zustimmt
- Oder: Vollmacht des abwesenden Elternteils
- Oder: Nachweis des alleinigen Sorgerechts
✠Einverständniserklärung Sport, Verein und Lager
Sportvereine, Jugendorganisationen und Ferienlager übernehmen zeitweise die Aufsichtspflicht für Minderjährige. Dafür benötigen sie das Einverständnis der Sorgeberechtigten – und je nach Aktivität auch Informationen zu Gesundheit, Allergien und Notfallkontakten.
Warum brauchen Vereine eine Einverständniserklärung?
- Übertragung der Aufsichtspflicht: Die Eltern übertragen temporär ihre Aufsichtspflicht auf den Verein/die Betreuer
- Rechtliche Absicherung: Der Verein dokumentiert, dass über Risiken aufgeklärt wurde
- Gesundheitsinformationen: Allergien, Medikamente, Besonderheiten
- Notfallmanagement: Kontaktpersonen und Handlungsvollmachten im Notfall
- Haftungsfragen: Klärung bei Unfällen oder Schäden
Typische Anlässe für Vereins-Einwilligungen
| Anlass | Besondere Anforderungen |
|---|---|
| Reguläres Training | Basis-Einwilligung bei Vereinseintritt |
| Tagesausflug | Detaillierte Angaben zu Aktivität, Route, Zeiten |
| Mehrtägiges Lager | Umfassende Gesundheitsangaben, Notfallvollmacht |
| Wettkampf/Turnier | Einwilligung für Teilnahme und ggf. Fotos |
| Auslandsreise | Reisevollmacht zusätzlich zur Vereinseinwilligung |
| Risikosportarten | Erweiterte Risikoaufklärung und Haftungsverzicht |
Was muss in eine Vereins-Einverständniserklärung?
Basisangaben (für jede Aktivität):
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Namen und Kontaktdaten der Sorgeberechtigten
- Notfallkontakt (erreichbar während der Aktivität!)
- Name der Aktivität/Veranstaltung
- Datum und Zeitraum
- Unterschrift der Sorgeberechtigten
Gesundheitsangaben (bei mehrtägigen Aktivitäten):
- Allergien (Lebensmittel, Medikamente, Insektenstiche, etc.)
- Chronische Erkrankungen
- Regelmässig einzunehmende Medikamente
- Impfstatus (falls relevant, z.B. Tetanus)
- Besondere Ernährungsbedürfnisse
- Schwimmfähigkeit (bei Wasseraktivitäten)
Vollmachten und Einwilligungen:
- Medizinische Notfallvollmacht: Betreuer dürfen im Notfall medizinische Entscheidungen treffen
- Medikamentengabe: Betreuer dürfen verordnete Medikamente verabreichen
- Selbstständige Aktivitäten: Kind darf sich in Gruppen unbeaufsichtigt bewegen
- Fotos/Videos: Einwilligung für Aufnahmen und deren Verwendung
- Übernachtung: Einwilligung für Übernachtung ausser Haus
DACH-Besonderheiten bei Vereinsaktivitäten
| Aspekt | ðšð Schweiz | ð©ðª Deutschland | ðŠð¹ Österreich |
|---|---|---|---|
| Aufsichtspflicht geregelt in | OR Art. 41 ff. (Haftung) | BGB § 832 | ABGB § 1309 |
| Haftung des Vereins | Verschuldenshaftung | Verschuldenshaftung | Verschuldenshaftung |
| Jugendschutz | Kantonal unterschiedlich | JuSchG (Bundesgesetz) | Länderspezifisch (9 Gesetze!) |
| Alkohol bei Vereinsfesten | Kantonal unterschiedlich | Unter 16: kein Alkohol | Länderspezifisch |
Ferienlager und Klassenfahrten: Muster-Struktur
Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind umfassendere Angaben erforderlich:
1. ANGABEN ZUM KIND
- Personalien
- Versichertennummer Krankenkasse
2. ANGABEN ZU DEN SORGEBERECHTIGTEN
- Namen, Adressen, Telefonnummern
- Erreichbarkeit während des Lagers
3. NOTFALLKONTAKT
- Alternative Kontaktperson
- Hausarzt mit Telefonnummer
4. GESUNDHEITSANGABEN
- Allergien
- Medikamente
- Besonderheiten
5. EINWILLIGUNGEN
â Medizinische Notfallbehandlung
â Medikamentengabe durch Betreuer
â Teilnahme an Wasseraktivitäten
â Selbstständige Aktivitäten in Gruppen
â Foto- und Videoaufnahmen
6. UNTERSCHRIFTEN
- Sorgeberechtigte
- Datum
Haftungsverzicht: Was ist erlaubt?
Vereine versuchen oft, ihre Haftung durch Klauseln in der Einverständniserklärung zu begrenzen. Aber Vorsicht:
Die Haftung für Vorsatz ausschliessen • Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausschliessen • Gegen zwingendes Recht verstossen
Auf allgemeine Risiken der Sportart hinweisen • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden begrenzen • Eine Übernahme des allgemeinen Lebensrisikos dokumentieren
Haftungsausschlüsse in AGB oder Einverständniserklärungen werden von Gerichten streng geprüft. Eine individuelle Rechtsberatung ist empfehlenswert.
â Checklisten: Was muss in eine Einverständniserklärung?
Hier finden Sie übersichtliche Checklisten für die wichtigsten Arten von Einverständniserklärungen. Haken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
âïž Checkliste: Reisevollmacht für Kinder
Wie im Pass/Ausweis
Erreichbar während der Reise!
Mind. Englisch für internationale Reisen
Falls vom Zielland erforderlich
ð¥ Alle 10 Vorlagen zum Download
Nachfolgend finden Sie alle 10 professionellen Word-Vorlagen (.docx) für den DACH-Raum. Die Vorlagen sind sofort einsatzbereit, rechtlich geprüft und können individuell angepasst werden.
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âïž Reisevollmachten
ðž Foto & Video
ð¥ Medizinische Vollmachten
✠Schule, Sport & Verein
ð Datenschutz
ð Übernachtung & Allgemein
ð Tattoo & Piercing
â 100% kostenlos · â Keine Registrierung · â DACH-kompatibel · â Sofort bearbeitbar
Alle Vorlagen enthalten länderspezifische Hinweise für die Schweiz, Deutschland und Österreich. Die rechtlichen Unterschiede (ZGB, BGB, ABGB) sind bereits berücksichtigt.
â Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer muss eine Einverständniserklärung unterschreiben – ein oder beide Elternteile?
Das hängt vom Land ab: In Deutschland sollten bei wichtigen Entscheidungen (Reisen, schwere medizinische Eingriffe) beide Elternteile unterschreiben, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. In Österreich reicht gemäss § 167 ABGB grundsätzlich ein Elternteil. In der Schweiz ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Unterschrift beider Eltern empfohlen.
Ab welchem Alter kann ein Kind selbst einwilligen?
Das variiert je nach Land und Kontext. In Österreich gelten Jugendliche ab 14 Jahren als "mündig" mit erweiterten Rechten. In Deutschland gibt es keine einheitliche Grenze – bei Datenschutz gilt 16 Jahre, bei medizinischen Eingriffen kommt es auf die individuelle Einsichtsfähigkeit an. In der Schweiz wird nach dem Konzept der "Urteilsfähigkeit" individuell entschieden.
Kann eine Einverständniserklärung widerrufen werden?
Ja, grundsätzlich kann eine Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf gilt allerdings nur für die Zukunft – bereits erfolgte Handlungen (z.B. veröffentlichte Fotos) können nicht rückwirkend "ungeschehen" gemacht werden, aber die weitere Nutzung muss eingestellt werden.
Muss eine Einverständniserklärung immer schriftlich sein?
Rechtlich nicht immer, aber dringend empfohlen: Eine schriftliche Einwilligung dient der Beweissicherung. Bei medizinischen Eingriffen, Fotos und Reisen ist die Schriftform anzuraten. Mündliche Einwilligungen sind schwer nachzuweisen.
Brauche ich eine Reisevollmacht für mein Kind innerhalb der EU?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es innerhalb der EU/des Schengen-Raums nicht. Dennoch wird dringend empfohlen, eine Reisevollmacht mitzuführen, wenn das Kind nicht mit beiden Eltern reist. Grenzbeamte können jederzeit nachfragen, besonders bei unterschiedlichen Nachnamen von Kind und Begleitperson.
Welche Länder verlangen eine beglaubigte Reisevollmacht?
Notariell beglaubigte Vollmachten werden unter anderem verlangt in: Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Nordmazedonien und Südafrika. In Kroatien, Serbien und Slowenien wird eine Beglaubigung empfohlen. Informieren Sie sich vor der Reise bei der Botschaft des Ziellandes.
Wo kann ich eine Reisevollmacht beglaubigen lassen?
In der Schweiz beim Notar oder bei der Gemeindekanzlei, in Deutschland beim Notar oder beim Bürgeramt, in Österreich beim Notar oder beim Bezirksgericht. Die Kosten liegen typischerweise zwischen CHF/EUR 20 und 50.
Darf ich Fotos meines Kindes auf Facebook posten, auf denen andere Kinder zu sehen sind?
Nein, ohne ausdrückliche Einwilligung der Sorgeberechtigten der anderen Kinder ist das nicht erlaubt. Das gilt auch dann, wenn die anderen Kinder nur im Hintergrund oder als "Beiwerk" erscheinen, sofern sie erkennbar sind.
Darf mein 15-jähriger Sohn allein zum Arzt gehen und in eine Behandlung einwilligen?
Das hängt von der Art der Behandlung ab. Bei Routineuntersuchungen ist das in der Regel unproblematisch. Bei Eingriffen mit Risiken muss der Arzt prüfen, ob der Jugendliche die Tragweite versteht. In Österreich wird ab 14 Jahren eine Einwilligungsfähigkeit vermutet. In Deutschland und der Schweiz erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Was passiert im Notfall, wenn die Eltern nicht erreichbar sind?
Der Arzt darf und muss im Notfall handeln – auf Grundlage der "mutmasslichen Einwilligung". Er handelt dann im vermuteten Interesse des Kindes. Nach der Notfallbehandlung müssen die Eltern so schnell wie möglich informiert werden.
Ab welchem Alter kann mein Kind sich selbst bei TikTok anmelden?
In Deutschland erst ab 16 Jahren ohne elterliche Einwilligung. In Österreich bereits ab 14 Jahren. In der Schweiz gibt es keine starre Grenze – es kommt auf die individuelle Urteilsfähigkeit an. TikTok selbst hat ein Mindestalter von 13 Jahren in den Nutzungsbedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen DSG und DSGVO?
Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben unterschiedliche Grundprinzipien: Das DSG ist flexibler (Datenverarbeitung grundsätzlich erlaubt), die DSGVO strenger (grundsätzlich verboten ohne Rechtsgrundlage). Die Altersgrenzen für Kinder unterscheiden sich ebenfalls.
Darf sich mein 16-jähriges Kind ohne meine Erlaubnis tätowieren lassen?
Die rechtliche Lage ist nicht eindeutig. Mündige Minderjährige ab 14 Jahren haben in Österreich erweiterte Rechte. In der Praxis verlangen jedoch fast alle Studios bei unter 18-Jährigen eine elterliche Einwilligung für Tattoos, da das Risiko der Reue hoch ist und Studios sich absichern wollen.
Was bedeutet "Urteilsfähigkeit" im Schweizer Recht?
Urteilsfähigkeit nach Art. 16 ZGB bedeutet die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln. Anders als in Deutschland und Österreich gibt es keine starren Altersgrenzen – es wird individuell beurteilt, ob jemand eine bestimmte Entscheidung verstehen und ihre Folgen abschätzen kann.
Was bedeutet "Obsorge" in Österreich?
Obsorge ist der österreichische Begriff für das Sorgerecht. Es umfasst die Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und rechtliche Vertretung des Kindes – entspricht der elterlichen Sorge in Deutschland und der Schweiz.
ð Quellen & Verweise
ðïž Offizielle Stellen (Tier 1):
Schweiz:
- Staatssekretariat für Migration (SEM): sem.admin.ch
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB): Art. 14-19a – admin.ch
- Kantonspolizei Zürich: Hinweise zum Haager Übereinkommen – zh.ch
- E-Commerce Guide: Rechtsgeschäfte Minderjähriger – e-commerce-guide.admin.ch
Deutschland:
- Auswärtiges Amt: Reisen mit Kindern – auswaertiges-amt.de
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 104-113, 1626-1629 – gesetze-im-internet.de
- Landesbeauftragter für Datenschutz NRW: Schulfotos – ldi.nrw.de
Österreich:
- oesterreich.gv.at: Obsorge und elterliche Rechte – oesterreich.gv.at
- Datenschutzbehörde Österreich: § 4 Abs. 4 DSG – dsb.gv.at
- ABGB: §§ 21, 146c, 167, 170, 171
ð° Fachportale & Experten (Tier 2):
- Touring Club Schweiz (TCS): Reisevollmacht-Vorlagen – tcs.ch
- ÖAMTC: Reisevollmacht in 17 Sprachen – oeamtc.at
- ADAC: Reisen mit Kindern – adac.de
- Dr. Datenschutz: DSGVO und Kinder – dr-datenschutz.de
- Deutsches Ärzteblatt: BGH-Rechtsprechung medizinische Einwilligung – aerzteblatt.de
ð Ergänzende Informationen (Tier 3):
- rechteasy.at: ABGB-Erläuterungen
- dataprotect.at: Österreichisches DSG
- urheberrecht.de: KUG § 22
- muster-vorlage.ch: Schweizer Vorlagen
- briefvorlagen.ch: Schweizer Mustervorlagen
âïž Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Stand der Recherche: Januar 2026 – Alle Angaben ohne Gewähr.



