Swisscom kündigen & Nummer behalten: Festnetz & Handy - so klappt’s Rufnummernportierung

Jetzt Swisscom-Festnetz oder Handy kündigen und die Telefon Nummer behalten - So funktioniert es:

Das Problem: Bei einer Abo-Kündigung verfällt in der Regel auch das Recht an der eigenen Telefonnummer (Festnetz & Handy). Um die bestehende alte Rufnummer mitnehmen zu können, muss man deshalb eine Rufnummernportierung beantragen. Nur so können Sie Ihre Festnetz-Nummer bei einem Abo-Wechsel zum neuen Anbieter mitnehmen. Hier gibt es alle wichtigen Infos.

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Anleitung

Doch wie und vor allem wo kann man eine solche Nummerportierung in Auftrag geben?

Ganz einfach: Wer eine Rufnummernportierung veranlassen und die eigene Festnetz-/Handy-Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchte, muss den neuen Anbieter damit beauftragen.

Die meisten Telekomanbieter bieten die Option „Rufnummerportierung“ direkt beim Abschluss eines neuen Abos bzw. Vertrages an.


Heisst: Wer für sein Festnetz oder sein Handy-Abo einen Anbieter-Wechsel vornimmt, muss nicht selber kündigen, sondern kann zusammen mit dem Antrag auf Rufnummerportierung den nächsten Anbieter damit beauftragen.

Beachten Sie: Auch der neue Anbieter ist dazu verpflichtet, die Kündigungsfristen des alten Anbieters einzuhalten. Sollten Sie noch eine Mindesvertragslaufzeit haben, kann die Kündigung erst danach und unter Einhaltung der Kündigungsfrist vorgenommen werden.

Den Auftrag zur Kündigung inklusive Rufnummernportierung können Sie unabhängig von Vertragslaufzeit jederzeit in Auftrag geben (beim neuen Anbieter). Die Kündigung erfolgt dann automatisch zwischen den beiden Anbietern pünktlich zum fristgerechten Kündigungstermin und Abowechsel.

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Autor: INFO Schweiz - Redaktion

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(Last updated: 09.03.2021, 10:18)