Pauschalsteuern Schweiz - Pauschalsteuer Kantone
Die Pauschalsteuer in der Schweiz und im Kanton. Pauschalsteuern für reiche Ausländer. Pauschalsteuer Reform durch kantonale Finanzdirektoren. FDK Steuer Reform.

Die Finanzdirektoren der Kantone in der Schweiz haben sich an einer Plenarssitzung für eine Erhöhung der Mindestlimite für Pauschalsteuern geeinigt und gleichzeitig das Mittel der Pauschalsteuer für Reiche als finanzieller Segen gepriesen.
Pauschalsteuer für reiche Ausländer
Die Pauschalbesteuerung von reichen Ausländern wird nach dem Willen der Finanzdirektoren der Schweizer Kantone in Zukunft verschärft behandelt. Dies geschieht nachdem die Finanzdirektoren befunden haben, dass das aktuelle Pauschalsteuer System einige Mängel aufweise und entsprechende Verbesserungen bei der Pauschalsteuer nötig seien. Der Vorschlag der kantonalen Finanzdirektoren lautet eine Erhöhung der Eintrittslimite für reiche Ausländer und mündet in einer Reform der Pauschalsteuern. Betroffen von der Pauschalsteuer Reform sind einerseits die Steuergesetze der Kantone, die direkte Bundessteuer im Bundesgesetz (DBG) und das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)
Neue Limite für die Pauschalsteuern
Neu soll die Limite für reiche Ausländer bei der direkten Bundessteuer nämlich im Minimum bei 400'000 Schweizer Franken liegen, damit die vermögende Person pauschal besteuert werden kann. Eine neue Pauschalsteuern Regelung mit Limite soll aber auch bei den einzelnen Kantonen eingeführt werden. Die Höhe des Mindest Betrag für die Pauschalbesteuerung liegt aber im Ermessen des jeweiligen Kantons. Der Kanton kann die Pauschalsteuer Limite selber festlegen.
Die Pauschalsteuern werden von den kantonalen Finanzdirektoren hauptsächlich mit dem Argument der Wirtschaftsstandort Attraktivität begründet. Der Beschluss der Finanzdirektion beruhe auf einer Untersuchung der Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, kurz KHSt. Die Pauschalsteuer Untersuchung samt Vorschlägen bei der KHSt in Auftrag gegeben hatte die Konferenz der Finanzdirektoren (FDK). Die Finanzdirektorenkonferenz unterstreicht und bekräftigt allerdings ihren Willen, das Pauschalsteuer System als solches weiterhin als Mittel zur Besteuerung reicher Ausländer einzusetzen. Im Wortlaut definiert die FDK das System der Pauschalsteuern für reiche Ausländer als ein strategisch wichtiges Instrument, um die Standort Attraktivität Schweiz auch künftig gewährleisten zu können.
Zunahme der Pauschalbesteuerung in der Schweiz
Nach Angaben der Schweizer Kantone und Finanzdirektoren steigt die pauschale Besteuerung von reichen Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. Gemäss den kantonalen Finanzdirektoren profitierten im Jahr 2008 hierzulande 5003 Personen von den Pauschalsteuern. Dies sind rund 1897 pauschalbesteuerte Peronsen mehr als noch 9 Jahre zuvor. Im Jahr 1999 kamennämlich 3106 Personen in den Genuss der Pauschalsteuer. Dennoch variiert die Anzahl der Personen, welche von der Pauschalbesteuerung profitieren, je nach Kanton in der Schweiz. Die meisten Personen, bei denen die Pauschalsteuer zum Zuge kommt, leben bzw. sind wohnhaft in den Kantonen Genf, Kanton Waadt und im Kanton Wallis. Die Steuereinnahmen durch die Pauschaulsteuer betragen für das Jahr 2008 total 578 Millionen Schweizer Franken.
Wirtschaftsdaten und Markteinschätzungen basieren auf öffentlichen Schweizer Quellen. Konjunktur und Rahmenbedingungen ändern sich – dieser Artikel gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Stand: 18.1.2013.
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Letzte Aktualisierung: 18.1.2013
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