Lohntransparenz Schweiz 2026: Warum dein Chef deinen Lohn geheim hält

Die Schweiz hat kein Lohntransparenzgesetz. Mehr als die Hälfte der Unternehmen ignoriert sogar die bestehende Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse. Während die EU ab Juni 2026 Lohnbänder in Stelleninseraten verlangt, bleibt die Schweiz das Land der verschlossenen Lohncouverts. 55% der Bevölkerung wollen das ändern.

·Quellen: BFS, EBG, BFH, EUR-Lex·
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Lohntransparenz Schweiz 2026: Verschlossenes Lohncouvert auf Schweizer Schreibtisch, 55% wollen Transparenz, EU-Richtlinie 2023/970 als Druckmittel, Logib-Tool des Bundes
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Lohntransparenz-Gesetze
in der Schweiz
>50%
Ignorieren die Pflicht
Lohngleichheitsanalyse
55%
Wollen Transparenz
der Bevölkerung
7.6.2026
EU-Deadline
Richtlinie 2023/970

Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllt ihre gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse nicht. Es gibt keine Sanktionen.

BFH-Studie, März 2025

Status quo: Das Land der verschlossenen Lohncouverts

In der Schweiz über Geld zu reden ist ungefähr so beliebt wie beim Zahnarzt zu sitzen. Während in Norwegen jeder die Steuererklärung des Nachbarn online abrufen kann und die EU ab Sommer 2026 Lohnbänder in Stelleninseraten verlangt, gilt hierzulande: Was du verdienst, geht niemanden etwas an.

Das Problem: Dieses Schweigen nützt vor allem denen, die bereits gut verdienen. Wer beim Lohnvergleich schlecht abschneidet – und das sind überproportional Frauen und Geringverdienende – hat ohne Transparenz keine Verhandlungsgrundlage. Der Branchenvergleich zeigt: Zwischen Tabakindustrie (CHF 14'304) und Coiffeur (CHF 4'496) liegen Welten – doch innerhalb derselben Firma bleiben die Unterschiede unsichtbar.

Die Schweiz hat kein Lohntransparenzgesetz. Was sie hat: ein zahnloses Instrument zur Lohngleichheitsanalyse, das von mehr als der Hälfte der betroffenen Unternehmen ignoriert wird. Und eine Bevölkerung, die zunehmend genug davon hat.

Das Gesetz: Art. 13a Gleichstellungsgesetz – gut gemeint, schlecht umgesetzt

Am 14. Dezember 2018 verabschiedete das Parlament eine Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG). Seit dem 1. Juli 2020 müssen Arbeitgebende mit mindestens 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Analyse muss von unabhängigen Dritten geprüft und die Ergebnisse den Mitarbeitenden schriftlich mitgeteilt werden.

Art. 13a GlG – die drei Pflichten
  1. Analyse: Alle 4 Jahre eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen
  2. Prüfung: Ergebnis von unabhängiger Stelle (Revisionsstelle oder Arbeitnehmervertretung) überprüfen lassen
  3. Information: Mitarbeitende innerhalb eines Jahres schriftlich über das Ergebnis informieren

Das Instrument: Logib, ein kostenloses Online-Tool des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung (EBG). Es analysiert auf Basis von Lohn- und Personaldaten, ob es systematische geschlechtsspezifische Lohnunterschiede gibt. Der Bund stellt zwei Module bereit – eines für grosse, eines für kleine Unternehmen.

Börsenkotierte Gesellschaften müssen das Ergebnis sogar im Anhang der Jahresrechnung publizieren. Unternehmen im öffentlich-rechtlichen Sektor müssen die Analyse ebenfalls veröffentlichen. Klingt streng. Ist es aber nicht.

Das Versagen: Mehr als die Hälfte ignoriert die Pflicht

Im März 2025 publizierte die Berner Fachhochschule (BFH) eine Zwischenbilanz. Das Ergebnis ist vernichtend: Mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse nicht. Jede fünfte Analyse fehlt komplett.

Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse
Pflicht erfüllt~47%%
Pflicht nicht erfüllt>53%%

Die Gründe laut BFH-Studie: fehlendes Problembewusstsein, fehlendes Wissen über die gesetzlichen Pflichten – und vor allem: fehlende Sanktionen. Wer die Analyse nicht macht, dem passiert nichts. Kein Bussgeld, kein Eintrag, keine Konsequenz. Das Gesetz hat Zähne – aber keinen Biss.

Zahnloser Tiger

Das Gleichstellungsgesetz kennt keine Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse. Ein Unternehmen, das die Analyse nicht durchführt, riskiert nichts. Zum Vergleich: Die EU-Richtlinie sieht Entschädigungszahlungen, Beweislastumkehr und Sammelklagen vor.

Immerhin: Bei den Unternehmen, die die Analyse durchgeführt haben, sieht das Bild besser aus. Eine Studie des CCDI der Universität St. Gallen im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands hat 615 Unternehmen mit rund 550'000 Mitarbeitenden ausgewertet. Ergebnis: Die durchschnittliche unerklärte Lohndifferenz beträgt 3.3% – deutlich unter der Toleranzschwelle von 5%, die der Bund als akzeptabel erachtet.

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Lohntransparenz-Quiz

3 Fragen – teste dein Wissen

1.Wie viel Prozent der Schweizer Firmen erfüllen die Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse NICHT?

2.Seit wann gilt die Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse in der Schweiz?

3.Welche Sanktion droht Unternehmen, die keine Lohngleichheitsanalyse durchführen?

EU-Druck: Richtlinie 2023/970 – und die Schweiz schaut zu

Am 30. März 2023 hat das Europäische Parlament die Lohntransparenzrichtlinie (2023/970) verabschiedet. Die EU-Staaten müssen sie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Was das bedeutet:

EU-Richtlinie 2023/970 – Kernpunkte
1

Lohnband in Stelleninseraten: Vor dem Bewerbungsgespräch muss die Gehaltsspanne kommuniziert werden.

2

Auskunftsrecht: Arbeitnehmende dürfen den Durchschnittslohn gleichwertiger Positionen erfragen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

3

Berichtspflicht: Ab 2026 für 250+ Mitarbeitende, ab 2031 für 100+ Mitarbeitende.

4

Konsequenzen: Beweislastumkehr, Entschädigungszahlungen, Sammelklagen – bei einem Gender Pay Gap über 5%.

Die Richtlinie gilt nicht direkt für die Schweiz. Aber sie erzeugt enormen Druck. Schweizer Konzerne mit EU-Töchtern – Roche, Novartis, Nestlé, ABB – müssen die Regeln dort ohnehin einhalten. Und wenn die Niederlassung in München Lohnbänder publiziert, wird die Belegschaft in Basel fragen: Warum nicht hier?

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung (EBG) hat bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Implikationen der EU-Richtlinie für die Schweiz untersucht. Die Botschaft: Der Status quo wird nicht ewig halten.

Die Vorreiter: Wer schon jetzt Lohnbänder zeigt

Während die Mehrheit schweigt, preschen einzelne Unternehmen vor. Nicht aus Altruismus – sondern weil sie merken, dass Transparenz im Recruiting ein Vorteil ist.

Swiss ReAktiv

Publiziert als Vorreiterin Lohnbänder in Stelleninseraten – auch in der Schweiz. Begründung: Fairness und Wettbewerbsvorteil im Recruiting.

HelsanaAktiv

Die Krankenversicherung legt Löhne bereits in Stelleninseraten offen – als eines der ersten grossen Schweizer Unternehmen.

Post / PostFinancePilot

Pilotprojekt in der Zustellung Region Ostschweiz. PostFinance publiziert Lohnbänder in Inseraten. Erfahrungen sollen in breitere Umsetzung fliessen.

Roche / NovartisGeplant

Planen, den EU-Lohntransparenzstandard auch im Schweizer Heimmarkt einzuführen. Treiber: Die Richtlinie muss ohnehin in den EU-Niederlassungen umgesetzt werden.

SwisscomEingestellt

Testete Lohnangaben in einzelnen Inseraten (z.B. CHF 34'000–64'000/Jahr). Stellte den Versuch wieder ein – die Transparenz habe nicht zu weniger Rückfragen geführt, und man wollte keine Kandidaten verlieren.

Auffällig: Die Bundesverwaltung selbst geht nicht voran. Ein Vorstoss im Parlament, Lohnangaben in Stelleninseraten der Bundesbehörden verpflichtend zu machen, wurde abgelehnt.

Was Arbeitnehmende wollen: Schluss mit dem Lohn-Tabu

Die Bevölkerung ist weiter als die Unternehmen. Mehrere repräsentative Umfragen zeichnen ein klares Bild:

Einstellung zur Lohntransparenz
Bereit, eigenes Gehalt offenzulegen75%%
Wollen Lohn in Stelleninseraten71%%
Befürworten generelle Transparenz55%%
Recruiter: können sich vorstellen33%%

Der Graben verläuft entlang von Geschlecht und Einkommen: Frauen und Geringverdienende befürworten Transparenz stärker. Wer über CHF 10'000 im Monat verdient, ist am wenigsten begeistert. Das überrascht nicht – wer vom Status quo profitiert, hat wenig Grund, ihn zu ändern.

Die Universität Luzern formuliert es treffend: Nicht «wie viel», sondern «wie» ist entscheidend. Transparenz über das System – welche Kriterien bestimmen den Lohn? – wird von Arbeitnehmenden als fairer empfunden als die blosse Offenlegung einzelner Zahlen. Wer das Lohnband kennt und versteht, warum er wo im Band steht, verhandelt besser und ist zufriedener.

Gender Pay Gap: 16.2% – und 8.1% sind unerklärbar

Lohntransparenz ist keine abstrakte Forderung. Sie hat einen konkreten Grund: den Gender Pay Gap. Laut BFS Lohnstrukturerhebung (LSE) 2022 beträgt der gesamte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern 16.2%. Das ist ein Rückgang von 18.0% (2020), aber immer noch massiv.

16.2%
Gesamter Pay Gap
BFS LSE 2022
8.1%
Unerklärbar
Privatwirtschaft, BFS

«Unerklärbar» heisst: Selbst wenn man Ausbildung, Berufserfahrung, Branche, Hierarchiestufe und Arbeitspensum berücksichtigt, bleiben 8.1% Lohnunterschied in der Privatwirtschaft übrig, die sich nicht durch objektive Faktoren erklären lassen. In der Logib-Analyse der 615 Unternehmen des Arbeitgeberverbands lag die unerklärte Differenz bei 3.3% – unter der 5%-Toleranzschwelle. Der Unterschied zeigt: Wer analysiert, hat oft weniger Probleme als befürchtet.

Der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt 8.1% in der Privatwirtschaft. Das entspricht rund CHF 570 weniger pro Monat – bei gleicher Qualifikation, gleicher Branche, gleicher Position.

Bundesamt für Statistik, LSE 2022

Bei einem Medianlohn von CHF 7'024 bedeuten 8.1% rund CHF 570 weniger pro Monat – oder knapp CHF 6'800 pro Jahr. Über ein Erwerbsleben von 40 Jahren: mehr als eine Viertelmillion Franken, die Frauen allein durch den unerklärten Gap verlieren.

Tools: Was es jetzt schon gibt

Auch ohne gesetzliche Pflicht gibt es Werkzeuge, die Licht ins Dunkel bringen – für Unternehmen und Arbeitnehmende:

Logib – Lohngleichheits-Tool des Bundes

Kostenloses, anonymes Online-Tool des EBG. Analysiert betriebsinterne Lohngleichheit auf Basis von Lohn- und Personaldaten. Zwei Module: Modul 1 für Unternehmen mit 50+ Mitarbeitenden (Regressionsanalyse), Modul 2 für kleinere Teams (Paarvergleich).

→ ebg.admin.ch/lohngleichheit-logib
Salarium – BFS Lohnrechner

Statistischer Lohnrechner des BFS. Berechnet den erwarteten Monatslohn für eine Stelle basierend auf Region, Branche, Berufsgruppe, Alter, Ausbildung und Dienstjahren. Datengrundlage: Lohnstrukturerhebung LSE.

→ bfs.admin.ch/salarium
jobs-mit-gehaltsangabe.ch

Aggregiert Stelleninserate mit Lohnangabe aus der ganzen Schweiz. Zeigt, welche Branchen und Regionen transparent sind – und welche nicht.

→ jobs-mit-gehaltsangabe.ch

Ausblick: Kommt das Schweizer Lohntransparenzgesetz?

2025 steht die Wiederholung der Lohngleichheitsanalyse an – vier Jahre nach der ersten Runde von 2021. Ob die Compliance-Quote steigt oder ob das Gesetz weiterhin folgenlos ignoriert wird, zeigt sich in den kommenden Monaten.

Gleichzeitig wächst der Druck von mehreren Seiten: Die EU-Richtlinie zwingt Schweizer Konzerne mit EU-Präsenz zum Handeln. Die Bevölkerung fordert Transparenz. Und Unternehmen wie Swiss Re und Helsana zeigen, dass Transparenz kein Wettbewerbsnachteil ist – im Gegenteil.

Was fehlt, ist der politische Wille. Ein Lohntransparenzgesetz nach EU-Vorbild – mit Sanktionen, Auskunftsrecht und Pflichtangabe in Stelleninseraten – steht in der Schweiz nicht auf der Agenda. Doch die Frage ist weniger ob, sondern wann. Die Erfahrung zeigt: Was in der EU Standard wird, erreicht die Schweiz. Manchmal dauert es nur etwas länger.

Was du jetzt tun kannst
  • Prüfe deinen Marktwert mit dem BFS Salarium – kostenlos und anonym
  • Frage deinen Arbeitgeber nach dem Logib-Ergebnis – er muss dich informieren (Art. 13a GlG)
  • Suche auf jobs-mit-gehaltsangabe.ch nach transparenten Stelleninseraten
  • Vergleiche dein Gehalt mit dem Medianlohn deiner Branche
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Lohntransparenz Schweiz – die wichtigsten Antworten

Basierend auf Art. 13a GlG, BFH-Studie 2025, EU-Richtlinie 2023/970

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Einordnung

Dieser Artikel basiert auf dem Gleichstellungsgesetz (Art. 13a GlG), der BFH-Studie zur Zwischenevaluation (März 2025), der EU-Richtlinie 2023/970, der BFS Lohnstrukturerhebung LSE 2022 und repräsentativen Umfragen von MIS Trend und Statista. Alle Zahlen wurden per Webrecherche verifiziert.

Redaktion ConvivaPlus

Wirtschaft

Schweizer Wirtschaft: Zahlen, Trends, Einordnung.

Letzte Aktualisierung: 23.03.2026

Quellen & Methodik
Stand: 23. März 2026
01
EBG – Lohngleichheit mit LogibKostenloses Analyse-Tool des Bundes
03
BFS – Lohnstrukturerhebung LSE 2022Gender Pay Gap und Medianlohn
04
EUR-Lex – Richtlinie 2023/970EU-Lohntransparenzrichtlinie (Volltext)
05
BFS – Salarium LohnrechnerStatistischer Lohnrechner

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💡Wusstest du?

Über ein Erwerbsleben verliert eine Frau in der Schweiz allein durch den unerklärten Gender Pay Gap von 8.1% mehr als eine Viertelmillion Franken – bei gleicher Qualifikation, gleicher Position.

Quelle: BFS LSE 2022, eigene Berechnung

Diskussion

3 Stimmen aus der Community

P
Priyaaus Wettingen
Vor 3 Tagen

Hab letztens bei der Bewerbung nach dem Lohnband gefragt. Die HR-Frau hat mich angeschaut als hätte ich nach ihrem Kontostand gefragt. Willkommen in der Schweiz 2026.

M
Marco T.aus Olten
Vor 6 Tagen

Arbeite im HR eines KMU mit 120 MA. Wir haben die Logib-Analyse gemacht – unerklärte Differenz war 2.1%. Hat uns selbst überrascht wie gut wir dastehen. Aber der Aufwand war minimal, vielleicht 2 Nachmittage. Verstehe nicht warum so viele es nicht machen.

CP
ConvivaPlus RedaktionVor 5 Tagen

In der EU wird das ab Juni 2026 Pflicht. Schweizer Firmen mit EU-Töchtern müssen dort Lohnbänder publizieren – der Druck steigt.

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Wirtschaft · 23.03.2026