Kurzarbeit in der Schweiz: Wie viel Lohn dir wirklich bleibt, mit Rechner und Vorlage
Dein Chef sagt «wir müssen auf Kurzarbeit», und dein Kopf rechnet sofort: Wie viel fehlt Ende Monat? Atme durch, die Schweizer Arbeitslosenversicherung zahlt 80% deines Lohnausfalls (Art. 34 AVIG), nicht null. Der Haken, den dir keiner sagt: einen Karenztag pro Monat trägt der Betrieb selbst, und die Voranmeldung muss 10 Tage vorher raus, sonst gibt es gar nichts.

📋 Kurzarbeit, kurz erklärt: Job behalten statt Kündigung
Kurzarbeit ist die Notbremse, die deine Stelle rettet, wenn dem Betrieb vorübergehend die Arbeit ausgeht. Statt dich zu entlassen, reduziert der Arbeitgeber deine Arbeitszeit, und die Arbeitslosenversicherung (ALV) springt für den Lohnausfall ein. Du bleibst angestellt, der Vertrag läuft weiter, und am Ende der Flaute bist du wieder voll dabei. Genau dafür wurde die Kurzarbeitsentschädigung im AVIG (SR 837.0) geschaffen.
Die Mechanik ist einfach: Für die Stunden, die du noch arbeitest, zahlt dir der Arbeitgeber den vollen Lohn. Für die ausgefallenen Stunden bekommst du 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls über die Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Wie viel das konkret ist, rechnet dir der Rechner unten aus. Wer wissen will, ob der eigene Bruttolohn überhaupt marktgerecht ist, vergleicht ihn im Schweizer Lohnvergleich.
🧮 Wie viel Lohn bleibt dir bei Kurzarbeit?
Jetzt zur Zahl, die wirklich zählt. Viele rechnen falsch und erschrecken sich grundlos: Bei 40% Ausfall auf CHF 6'000 fehlen dir nicht CHF 2'400, sondern nur rund CHF 480, denn die Versicherung trägt 80% des Ausfalls. Gib unten deinen Bruttomonatslohn und den Ausfall in Prozent ein, und du siehst sofort deine Kurzarbeitsentschädigung, deine echte Lücke und den neuen Lohn diesen Monat. Wer den Bruttolohn danach einordnen will, schaut in den Lohn-Ratgeber oder rüstet sich mit dem Lohnerhöhungs-Musterbrief für die Zeit nach der Flaute.
🧮 ConvivaPlus Kurzarbeits-Rechner: Wie viel bleibt dir?
Bruttomonatslohn und Ausfall in Prozent eingeben, wir rechnen die 80%-Entschädigung und deine echte Lücke
Beispielwert: ändere Lohn und Ausfall oben für deine Zahlen.
Vereinfachte ConvivaPlus-Schätzung nach Art. 34 AVIG. Karenztag = 1 Tag/Periode Arbeitgeber-Selbstbehalt (aktuell verkürzt); auf der KAE fallen normale AHV-Abzüge an. Verdienst über CHF 12'350/Monat ist nicht versichert. Ohne Gewähr.
Der ConvivaPlus-Kurzarbeits-Rechner berechnet die Entschädigung nach den offiziellen 80% (Art. 34 AVIG) und der ALV-Höchstgrenze CHF 12'350 pro Monat, damit du deine echte Lücke siehst, laut ConvivaPlus-Auswertung der AVIG-Regeln.
⚠️ Die versteckte Falle: Karenztag und ungedeckter Lohn
80% klingt komfortabel, doch zwei Details fressen still an deinem Polster. Erstens der Karenztag: pro Abrechnungsperiode trägt der Betrieb aktuell einen Tag Verdienstausfall selbst, das ist der Arbeitgeber-Selbstbehalt (der Standard nach Art. 32 AVIG geht bis 3 Tage, der Bund hat ihn auf 1 Tag reduziert und beibehalten). Zweitens die Deckelung: Verdienst über CHF 12'350 im Monat ist gar nicht versichert, dieser Teil fällt zu 100% weg. Und nicht vergessen: Die KAE ist AHV-pflichtig, vom Entschädigungsbetrag gehen die normalen Sozialabzüge ab, genau wie auf jeder Lohnabrechnung.
| Element | Wert | Basis (AVIG) |
|---|---|---|
| Karenztag | 1 Tag/Periode | Arbeitgeber-Selbstbehalt (aktuell verkürzt) |
| KAE-Satz | 80 % | des anrechenbaren Verdienstausfalls (Art. 34) |
| Höchstgrenze | CHF 12'350/Monat | darüber 0% gedeckt (CHF 148'200/Jahr) |
| Sozialabzüge | AHV-pflichtig | normale Abzüge gehen von der KAE ab |
⏰ Die 10-Tage-Frist: ohne Voranmeldung kein Geld
Hier scheitern die meisten Betriebe, und es kostet bare Franken. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit der kantonalen Amtsstelle mindestens 10 Tage vor Beginn mit dem Formular 10040 voranmelden (Art. 36 AVIG). Meldet er zu spät, läuft die Karenz erst ab dem Voranmeldetag, und für die Tage davor gibt es keine Entschädigung. Als Arbeitnehmer kannst du nichts direkt anmelden, aber du darfst nachfragen, ob die Voranmeldung sauber und fristgerecht raus ist, denn dein Lohnersatz hängt direkt daran.
📅 Wie lange läuft die Kurzarbeit: 24 Monate oder 12 Perioden?
Es gibt zwei Zahlen, und beide stimmen, je nach Lage. Die normale Decke nach Art. 35 AVIG sind 12 Abrechnungsperioden innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist, also rund ein Jahr Bezug verteilt über zwei Jahre. Aktuell gilt zusätzlich eine verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 24 Monaten (AVIG-Notrevision 2025, in Kraft seit 1. November 2025, befristet, eine Verlängerung über Juli 2026 hinaus ist geplant). Welche Frist für deinen Betrieb gilt, klärt die kantonale Amtsstelle im Bewilligungsentscheid.
📝 Kurzarbeit beantragen in 5 Schritten
Fünf Schritte, und die Kurzarbeit ist sauber angemeldet, fristgerecht und mit korrekter Entschädigung.
- 1Ausfall feststellenDer Betrieb hält fest, welche Abteilungen wie stark betroffen sind und wie hoch der voraussichtliche Arbeitsausfall in Prozent ausfällt. Das ist die Basis für die Entschädigung.
- 2Zustimmung der Mitarbeitenden einholenKurzarbeit braucht dein Einverständnis. Stimmst du nicht zu, läuft dein Lohn zu 100% weiter, dann darf der Arbeitgeber aber ordentlich kündigen. In der Praxis ist Kurzarbeit fast immer das kleinere Übel.
- 3Voranmeldung 10 Tage vorherDer Arbeitgeber reicht das Formular 10040 mindestens 10 Kalendertage vor Beginn bei der kantonalen Amtsstelle ein (Art. 36 AVIG). Zu spät bedeutet kein Geld für die Tage davor.
- 4Bewilligung abwartenDie Amtsstelle prüft und erlässt einen Bewilligungsentscheid mit Dauer und Bedingungen. Erst danach ist der Anspruch gesichert.
- 5Monatlich abrechnenPro Abrechnungsperiode reicht der Betrieb die effektiven Ausfallstunden ein und zahlt dir die KAE aus, abzüglich Karenztag und mit normalen Sozialabzügen.
Hinweis: journalistische Orientierungshilfe mit den aktuellen AVIG-Regeln, keine Rechts- oder Sozialberatung. Massgebend sind der Bewilligungsentscheid der kantonalen Amtsstelle und die geltende Fassung von AVIG (SR 837.0) und AVIV (SR 837.02). Sätze und Fristen können ändern.
✉️ Voranmeldungs-Generator (Formular 10040)
Ausfüllen, fertiges Anschreiben zur Voranmeldung der Kurzarbeit erhalten. Kopieren oder als PDF. Kostenlos.
Voranmeldung von Kurzarbeit (Formular 10040)
| Betrieb / Arbeitgeber | … |
| Kantonale Amtsstelle (AVAM) | … |
| Betroffene Abteilung | … |
| Beginn der Kurzarbeit (z.B. 1. August 2026) | … |
| Grund des Arbeitsausfalls | … |
Wichtig: Diese Voranmeldung muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit bei der kantonalen Amtsstelle eingehen (Art. 36 AVIG). Sonst beginnt der Entschädigungsanspruch erst ab Eingang.
Mustertext mit den aktuellen AVIG-Regeln, ohne Gewähr. Die formelle Voranmeldung erfolgt über das offizielle Formular 10040 der kantonalen Amtsstelle. Massgebend ist deren Bewilligungsentscheid.
Die wichtigste Zahl bei Kurzarbeit ist nicht der Ausfall in Prozent, sondern was nach den 80% real fehlt. Wer das kennt, schläft ruhiger.
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Was du zur Kurzarbeit wirklich wissen musst
Auf Basis des AVIG und der offiziellen Weisungen von arbeit.swiss
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Wir haben das AVIG, die AVIV und die Weisungen von arbeit.swiss durchgesehen. Das ConvivaPlus-Verdikt: Kurzarbeit ist viel weniger dramatisch, als das Wort klingt. Wer rechnet, sieht, dass von einem 40%-Ausfall real nur rund 8% Lohn fehlen. Die zwei echten Risiken sind organisatorisch, nicht finanziell: die verpasste 10-Tage-Frist und der vergessene Karenztag. Behalte beides im Blick, dann ist Kurzarbeit genau das, wofür sie gemacht wurde, eine Brücke über die Flaute statt einer Kündigung.
Wer Kurzarbeit hat, will auch das wissen
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Redaktion ConvivaPlus
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Bei Kurzarbeit zahlt die Arbeitslosenversicherung 80% deines anrechenbaren Lohnausfalls (Art. 34 AVIG). Bei 40% Ausfall auf CHF 6'000 fehlen dir nicht CHF 2'400, sondern nur rund CHF 480, denn die Versicherung trägt den grössten Teil.
Diskussion
3 Stimmen aus der Community
Mir als Gschäftsinhaber het d Erinnerig mit de 10 Täg fascht de Füdle grettet. Hätt d Voranmeldig fasch verpasst, dänn wär s Gäld für die erschte Täg verlore gsi.
Wichtiger Punkt mit dem Karenztag, das wusste ich gar nicht. In unserer Firma wurde das anfangs falsch abgerechnet, jetzt konnte ich nachfragen.
Hatte voll Panik als die Kurzarbeit kam. Der Rechner hat mir gezeigt, dass bei 50% Ausfall real nur etwa 10% fehlen. Das war eine echte Erleichterung, danke.
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Vorlagen · 19.06.2026