Kurzarbeit in der Schweiz: Wie viel Lohn dir wirklich bleibt, mit Rechner und Vorlage

Dein Chef sagt «wir müssen auf Kurzarbeit», und dein Kopf rechnet sofort: Wie viel fehlt Ende Monat? Atme durch, die Schweizer Arbeitslosenversicherung zahlt 80% deines Lohnausfalls (Art. 34 AVIG), nicht null. Der Haken, den dir keiner sagt: einen Karenztag pro Monat trägt der Betrieb selbst, und die Voranmeldung muss 10 Tage vorher raus, sonst gibt es gar nichts.

Das Wichtigste in Kürze
Bei Kurzarbeit zahlt die ALV 80% deines anrechenbaren Lohnausfalls (Art. 34 AVIG), gedeckelt bei einem Verdienst von CHF 12'350 im Monat. Deine Lücke ist also rund ein Fünftel des Ausfalls. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit 10 Tage vorher anmelden (Art. 36 AVIG) und trägt pro Periode einen Karenztag selbst.
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Schweizer Kurzarbeit erklärt: Taschenrechner, Lohnabrechnung und Franken-Noten mit Aufschlüsselung von Lohnausfall, 80% Kurzarbeitsentschädigung der ALV und der verbleibenden Lücke
80 %
des Lohnausfalls
zahlt die ALV (Art. 34)
10 Tage
Voranmeldung
vorher (Art. 36)
CHF 12'350
Höchstgrenze/Monat
darüber ungedeckt
1 Tag
Karenz pro Periode
trägt der Betrieb

📋 Kurzarbeit, kurz erklärt: Job behalten statt Kündigung

Kurzarbeit ist die Notbremse, die deine Stelle rettet, wenn dem Betrieb vorübergehend die Arbeit ausgeht. Statt dich zu entlassen, reduziert der Arbeitgeber deine Arbeitszeit, und die Arbeitslosenversicherung (ALV) springt für den Lohnausfall ein. Du bleibst angestellt, der Vertrag läuft weiter, und am Ende der Flaute bist du wieder voll dabei. Genau dafür wurde die Kurzarbeitsentschädigung im AVIG (SR 837.0) geschaffen.

Die Mechanik ist einfach: Für die Stunden, die du noch arbeitest, zahlt dir der Arbeitgeber den vollen Lohn. Für die ausgefallenen Stunden bekommst du 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls über die Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Wie viel das konkret ist, rechnet dir der Rechner unten aus. Wer wissen will, ob der eigene Bruttolohn überhaupt marktgerecht ist, vergleicht ihn im Schweizer Lohnvergleich.

Kurzarbeit auf einen Blick
Job bleibt
Vertrag läuft weiter, keine Kündigung
80% Ausfall
Die ALV zahlt für ausgefallene Stunden
Voller Lohn
Für die gearbeiteten Stunden, ganz normal
Befristet
Bis die Auftragslage sich erholt

🧮 Wie viel Lohn bleibt dir bei Kurzarbeit?

Jetzt zur Zahl, die wirklich zählt. Viele rechnen falsch und erschrecken sich grundlos: Bei 40% Ausfall auf CHF 6'000 fehlen dir nicht CHF 2'400, sondern nur rund CHF 480, denn die Versicherung trägt 80% des Ausfalls. Gib unten deinen Bruttomonatslohn und den Ausfall in Prozent ein, und du siehst sofort deine Kurzarbeitsentschädigung, deine echte Lücke und den neuen Lohn diesen Monat. Wer den Bruttolohn danach einordnen will, schaut in den Lohn-Ratgeber oder rüstet sich mit dem Lohnerhöhungs-Musterbrief für die Zeit nach der Flaute.

🧮 ConvivaPlus Kurzarbeits-Rechner: Wie viel bleibt dir?

Bruttomonatslohn und Ausfall in Prozent eingeben, wir rechnen die 80%-Entschädigung und deine echte Lücke

Beispielwert: ändere Lohn und Ausfall oben für deine Zahlen.

Anrechenbarer VerdienstausfallCHF 2'400
Kurzarbeitsentschädigung (80 %, zahlt die Versicherung)+ CHF 1'920
Deine Lücke− CHF 480
Neuer Lohn diesen MonatCHF 5'520
Neuer Lohn diesen Monat = CHF 5'520
Neuer Lohn diesen MonatCHF 3'600
Kurzarbeitsentschädigung (80 %, zahlt die Versicherung)CHF 1'920
Deine LückeCHF 480

Vereinfachte ConvivaPlus-Schätzung nach Art. 34 AVIG. Karenztag = 1 Tag/Periode Arbeitgeber-Selbstbehalt (aktuell verkürzt); auf der KAE fallen normale AHV-Abzüge an. Verdienst über CHF 12'350/Monat ist nicht versichert. Ohne Gewähr.

Der ConvivaPlus-Kurzarbeits-Rechner berechnet die Entschädigung nach den offiziellen 80% (Art. 34 AVIG) und der ALV-Höchstgrenze CHF 12'350 pro Monat, damit du deine echte Lücke siehst, laut ConvivaPlus-Auswertung der AVIG-Regeln.

⚠️ Die versteckte Falle: Karenztag und ungedeckter Lohn

80% klingt komfortabel, doch zwei Details fressen still an deinem Polster. Erstens der Karenztag: pro Abrechnungsperiode trägt der Betrieb aktuell einen Tag Verdienstausfall selbst, das ist der Arbeitgeber-Selbstbehalt (der Standard nach Art. 32 AVIG geht bis 3 Tage, der Bund hat ihn auf 1 Tag reduziert und beibehalten). Zweitens die Deckelung: Verdienst über CHF 12'350 im Monat ist gar nicht versichert, dieser Teil fällt zu 100% weg. Und nicht vergessen: Die KAE ist AHV-pflichtig, vom Entschädigungsbetrag gehen die normalen Sozialabzüge ab, genau wie auf jeder Lohnabrechnung.

ElementWertBasis (AVIG)
Karenztag1 Tag/PeriodeArbeitgeber-Selbstbehalt (aktuell verkürzt)
KAE-Satz80 %des anrechenbaren Verdienstausfalls (Art. 34)
HöchstgrenzeCHF 12'350/Monatdarüber 0% gedeckt (CHF 148'200/Jahr)
SozialabzügeAHV-pflichtignormale Abzüge gehen von der KAE ab
Einordnung
Der Unterschied, den viele übersehen: Deine reale Lücke sind nicht «20% vom Lohn», sondern 20% des anrechenbaren Ausfalls plus der ganze Lohnteil über CHF 12'350. Wer also CHF 14'000 verdient, verliert auf den obersten CHF 1'650 die vollen 100% des Ausfalls. Der Rechner oben rechnet beides für dich zusammen.

⏰ Die 10-Tage-Frist: ohne Voranmeldung kein Geld

Hier scheitern die meisten Betriebe, und es kostet bare Franken. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit der kantonalen Amtsstelle mindestens 10 Tage vor Beginn mit dem Formular 10040 voranmelden (Art. 36 AVIG). Meldet er zu spät, läuft die Karenz erst ab dem Voranmeldetag, und für die Tage davor gibt es keine Entschädigung. Als Arbeitnehmer kannst du nichts direkt anmelden, aber du darfst nachfragen, ob die Voranmeldung sauber und fristgerecht raus ist, denn dein Lohnersatz hängt direkt daran.

Achtung
Praxis-Tipp: 10 Tage sind Kalendertage, nicht Arbeitstage. Wer die Kurzarbeit am 1. eines Monats starten will, muss die Voranmeldung spätestens am 21. des Vormonats bei der kantonalen Amtsstelle haben. Die Vorlage unten formuliert dir das Anschreiben fertig, inklusive Hinweis auf Formular 10040 und die Frist.

📅 Wie lange läuft die Kurzarbeit: 24 Monate oder 12 Perioden?

Es gibt zwei Zahlen, und beide stimmen, je nach Lage. Die normale Decke nach Art. 35 AVIG sind 12 Abrechnungsperioden innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist, also rund ein Jahr Bezug verteilt über zwei Jahre. Aktuell gilt zusätzlich eine verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 24 Monaten (AVIG-Notrevision 2025, in Kraft seit 1. November 2025, befristet, eine Verlängerung über Juli 2026 hinaus ist geplant). Welche Frist für deinen Betrieb gilt, klärt die kantonale Amtsstelle im Bewilligungsentscheid.

📝 Kurzarbeit beantragen in 5 Schritten

Fünf Schritte, und die Kurzarbeit ist sauber angemeldet, fristgerecht und mit korrekter Entschädigung.

  1. 1
    Ausfall feststellenDer Betrieb hält fest, welche Abteilungen wie stark betroffen sind und wie hoch der voraussichtliche Arbeitsausfall in Prozent ausfällt. Das ist die Basis für die Entschädigung.
  2. 2
    Zustimmung der Mitarbeitenden einholenKurzarbeit braucht dein Einverständnis. Stimmst du nicht zu, läuft dein Lohn zu 100% weiter, dann darf der Arbeitgeber aber ordentlich kündigen. In der Praxis ist Kurzarbeit fast immer das kleinere Übel.
  3. 3
    Voranmeldung 10 Tage vorherDer Arbeitgeber reicht das Formular 10040 mindestens 10 Kalendertage vor Beginn bei der kantonalen Amtsstelle ein (Art. 36 AVIG). Zu spät bedeutet kein Geld für die Tage davor.
  4. 4
    Bewilligung abwartenDie Amtsstelle prüft und erlässt einen Bewilligungsentscheid mit Dauer und Bedingungen. Erst danach ist der Anspruch gesichert.
  5. 5
    Monatlich abrechnenPro Abrechnungsperiode reicht der Betrieb die effektiven Ausfallstunden ein und zahlt dir die KAE aus, abzüglich Karenztag und mit normalen Sozialabzügen.

Hinweis: journalistische Orientierungshilfe mit den aktuellen AVIG-Regeln, keine Rechts- oder Sozialberatung. Massgebend sind der Bewilligungsentscheid der kantonalen Amtsstelle und die geltende Fassung von AVIG (SR 837.0) und AVIV (SR 837.02). Sätze und Fristen können ändern.

✉️ Voranmeldungs-Generator (Formular 10040)

Ausfüllen, fertiges Anschreiben zur Voranmeldung der Kurzarbeit erhalten. Kopieren oder als PDF. Kostenlos.

Voranmeldung von Kurzarbeit (Formular 10040)

Betrieb / Arbeitgeber
Kantonale Amtsstelle (AVAM)
Betroffene Abteilung
Beginn der Kurzarbeit (z.B. 1. August 2026)
Grund des Arbeitsausfalls

Wichtig: Diese Voranmeldung muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit bei der kantonalen Amtsstelle eingehen (Art. 36 AVIG). Sonst beginnt der Entschädigungsanspruch erst ab Eingang.

Mustertext mit den aktuellen AVIG-Regeln, ohne Gewähr. Die formelle Voranmeldung erfolgt über das offizielle Formular 10040 der kantonalen Amtsstelle. Massgebend ist deren Bewilligungsentscheid.

Die wichtigste Zahl bei Kurzarbeit ist nicht der Ausfall in Prozent, sondern was nach den 80% real fehlt. Wer das kennt, schläft ruhiger.

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Was du zur Kurzarbeit wirklich wissen musst

Auf Basis des AVIG und der offiziellen Weisungen von arbeit.swiss

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🏆 Das ConvivaPlus-Verdikt

Wir haben das AVIG, die AVIV und die Weisungen von arbeit.swiss durchgesehen. Das ConvivaPlus-Verdikt: Kurzarbeit ist viel weniger dramatisch, als das Wort klingt. Wer rechnet, sieht, dass von einem 40%-Ausfall real nur rund 8% Lohn fehlen. Die zwei echten Risiken sind organisatorisch, nicht finanziell: die verpasste 10-Tage-Frist und der vergessene Karenztag. Behalte beides im Blick, dann ist Kurzarbeit genau das, wofür sie gemacht wurde, eine Brücke über die Flaute statt einer Kündigung.

Redaktion ConvivaPlus

Vorlagen

Schweizer Muster & Vorlagen – rechtlich geprüft, sofort einsetzbar.

Letzte Aktualisierung:

Quellen & Methodik
Stand: 18. Juni 2026
01
arbeit.swiss – Kurzarbeitsentschädigung (SECO)Weisung AVIG KAE, Formular 10040, Voranmeldung
02
AVIG – Arbeitslosenversicherungsgesetz (Fedlex)Art. 32 (Karenz), 34 (80%), 35 (Dauer), 36 (Voranmeldung)
03
AVIV – Verordnung zum AVIG (Fedlex)SR 837.02, anrechenbarer Verdienst und Höchstgrenze

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💡Wusstest du?

Bei Kurzarbeit zahlt die Arbeitslosenversicherung 80% deines anrechenbaren Lohnausfalls (Art. 34 AVIG). Bei 40% Ausfall auf CHF 6'000 fehlen dir nicht CHF 2'400, sondern nur rund CHF 480, denn die Versicherung trägt den grössten Teil.

Quelle: AVIG / arbeit.swiss

Diskussion

3 Stimmen aus der Community

R
Retoaus Thun

Mir als Gschäftsinhaber het d Erinnerig mit de 10 Täg fascht de Füdle grettet. Hätt d Voranmeldig fasch verpasst, dänn wär s Gäld für die erschte Täg verlore gsi.

P
Petraaus Wil

Wichtiger Punkt mit dem Karenztag, das wusste ich gar nicht. In unserer Firma wurde das anfangs falsch abgerechnet, jetzt konnte ich nachfragen.

M
Marcoaus Schaffhausen

Hatte voll Panik als die Kurzarbeit kam. Der Rechner hat mir gezeigt, dass bei 50% Ausfall real nur etwa 10% fehlen. Das war eine echte Erleichterung, danke.

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Vorlagen · 19.06.2026