Wohnungskündigung: Mehrere Mieter + einer zieht aus

In einer Wohngemeinschaft mit zwei oder mehreren Mietern gestaltet sich die Kündigung des Mietvertrages resp. der Wohnung alles andere als einfach.

Haben in einer Mitmieterschaft mehrere Mieter den Mietvertrag unterschrieben, bilden sie gemeinsam eine einfache Gesellschaft (OR Art. 530 ff.). Die Mitglieder der WG haften in diesem Fall für alle Verbindlichkeiten solidarisch.

Für den Vermieter ist das Innenverhältnis zwischen den Mitmietern diesbezüglich nicht von Relevanz.

 

Wohnungskündigung, aber wie?

Eine Kündigung durch nur einen Mitmieter - egal ob nur für sich oder für alle im Haushalt - ist nicht gültig.

Wohnungskündigungen haben immer gemeinschaftlich zu erfolgen. Teilweise separate Kündigungen sind nicht möglich. Selbst wenn einer auszieht, haftet er weiterhin für die Verbindlichkeiten des Mietvertrages und den Mietzins.

Lösung: Will einer der Mitmieter ausziehen und ist der Vermieter damit einverstanden, muss er seinen Mietvertrag auf die/den anderen Mitmieter übertragen. Diese Vereinbarung müssen sodann alle beteiligten Parteien unterschrieben: Man selbst, der/die Mitmieter und der Vermieter.

Weiterführende Informationen:
- Wohngemeinschaft: Besonderheiten bei Mietverträgen mit mehreren Mietern (Weka)

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Lokal. Regional. National. CH - www.ConvivaPlus.ch Autor: Schweiz - Redaktion

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(Last updated: 28.06.2017, 00:22)