Hausordnung - Muster Vorlage kostenlos | Word & PDF


Jetzt Hausordnung - Muster Vorlage herunterladen: Gratis Text-Vorlage in Word + PDF (Schweiz) für Ruhezeiten, Nachtruhe, Waschküche, Lärm, Reinigung, Mietwohnung, Stockwerkeigentum, Treppenhaus und vieles mehr. Siehe auch: Waschküchenordnung Muster Vorlage. Das Wichtigste zur Hausordnung zusammengefasst inkl. gratis Mustervorlage als Orientierungshilfe, zum Kopieren oder Download.

Hausregeln sind nahezu unerlässlich im Zusammenhang mit Mietwohnungen. Die Regeln sollen das friedliche Zusammenleben mehrerer Menschen, in diesem Fall die Mieter, im selben Haus sicherstellen. Der wichtigste und unverzichtbare Punkt für Bewohner von Mietwohnungen ist daher die Lärmvermeidung bzw. Nachtruhe, Reinigung unter anderem der Waschküche oder Treppenhaus, die Ruhezeiten und die Nutzung von eventuellen Gemeinschaftsräumen.

Nicht nur für Miethäuser werden Hausordnungen benutzt. An fast allen Orten in der Schweiz, auch öffentlichen, finden Hausordnungen ihren Platz. Wobei an diesen, in erster Linie an den sachgemässen Gebrauch der zur Verfügung gestellten Geräte, Räume, etc. erinnert werden soll. Ebenfalls schriftlich abgefasste Ordnungen gibt es in der Regel auch für Hotels, Stockwerkeigentum, Eigentümerschaft und Häuser. Anbei die wichtigsten Punkte sowie eine kostenlose Muster Vorlage für die Hausordnung.

Inhalte:

 

 

 

Die wichtigsten Punkte
die eine Hausordnung
beinhalten sollte



Regeln Schachbrett Kampf

Hier finden Sie alle wichtigen Punkte, die unbedingt in der Hausordnung festgehalten werden sollten.

  • Ruhezeiten festlegen: Oftmals übernehmen Eigentümer einfach die ortsüblichen Ruhezeiten.

  • Reinigung: Vor allem bei grösseren Hausgemeinschaften ist es empfehlenswert für die Treppenhausreinigung und die Waschküchenreinigung eine exakte Vorgabe zu geben. Legen Sie beispielsweise einen Plan an, welcher im Treppenhaus oder im Waschraum aufgehängt werden kann, aus dem deutlich ersichtlich ist, wer, wann mit der Reinigung an der Reihe ist. Ebenso verhält es sich im Zusammenhang auf weitere Gemeinschaftsräume.

  • Gehören zum Haus oder zur Wohnung Wege, Stellplätze, etc. welche im Winter geräumt werden müssen? Dann sollte man auch solche Regelungen mit einbeziehen.

  • Denken Sie bitte auch an Regelungen von Abstellplätzen. Dürfen im Treppenhaus z. B. Kinderwägen, Schuhgestelle und ähnliches untergestellt werden?

Sie können dazu auch ganz einfach die kostenlose Muster Vorlage weiter unten nutzen. Vermietern wird zudem empfohlen, den Mietern die Hausordnung gleich zu anfangs transparent zum Mietvertrag dazu zu geben, so dass von Beginn an keinerlei Fragen und Zweifel aufkommen. Damit die Hausordnung auch von allen Mietern immer wieder gesehen wird und nicht in Vergessenheit gerät, sollten Vermieter den Zettel mit den Hausregeln am besten möglichst prominent neben der Eingangs- bzw. Ausgangstür im Treppenhaus sowie in den Gemeinschafsräumen beispielsweise an der Tür der Waschküche und des Trockenraums auf.

 

 

 

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Rücksichtnahme



Im Interesse eines guten Verhältnisses unter den Mietparteien verpflichten sich alle zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Jede Mietpartei bemüht sich um ein angenehmes Verhältnis mit ihren Mitmieter/innen, was in der Regel durch Höflichkeit, Rücksichtnahme und Toleranz zu erreichen ist. Das Leben in einem Mehrfamilienhaus erfordert von allen Mietern gegenseitige Rücksichtnahme. Ebenso haben alle Mieter auf einen sachgemässen Gebrauch des Eigentums zu achten.

 

Lärm und Ruhezeiten




Auf Balkonen und öffentlichen Plätzen innerhalb der Siedlungen ist mit Rücksicht auf die Nachbarn nach 22:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Im Übrigen wird auf die Lärmschutzverordnung oder gegebenenfalls auf die lokalen Lärmschutzreglemente sowie auf die Polizeiverordnung verwiesen.

Es gelten folgende Ruhezeiten: 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr und 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr.

An Sonn- u. Feiertagen ist die Nachtruhe bis morgens 09:00 Uhr einzuhalten. Jegliche Art von Lärm im Haus und Garten ist an Sonn- u. Feiertagen untersagt.

 

Reinigung



Ausserordentliche Verunreinigungen sind vom Verantwortlichen zu beseitigen.

In Treppenhäusern, die nicht durch eine beauftragte Firma/Person gereinigt werden, haben die Mieter/innen jedes Stockwerkes ihren Treppenteil nebst Geländer, Fenster und Podest wöchentlich abwechselnd zu reinigen. Je nach Bedarf, mindestens aber am Ende der Woche, sind Treppen und Podeste sauber aufzuwaschen. Die Parterremieter/innen sorgen zudem für die Sauberkeit des Hauszuganges. Die allgemeinen Räume im Keller und im Estrich sowie der zugehörigen Treppen, Fenster usw. sind in dem durch die Verwaltung festgelegten Turnus zu reinigen.

Durch rechtzeitiges Öffnen und Schliessen der Kellerfenster - je nach Witterung - ist für eine genügende Lufterneuerung zu sorgen; im Winter soll nur kurz gelüftet werden. Um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, ist eine genügende Luftzirkulation erforderlich. Deshalb dürfen Lattenverschläge nicht mit Tüchern, Holzplatten usw. verkleidet werden.

 

Gemeinsame Einrichtungen



Für das Teppichklopfen und das Wäscheaufhängen stehen besondere Plätze, Räume und Vorrichtungen zur Verfügung.

Für die Benützung der Waschküche, der Trockenräume sowie der Wäscheaufhängevorrichtung ausserhalb des Hauses besteht eine separate Benützungsordnung. Siehe auch: Waschküchenordnung Muster Vorlage.

An Sonn- und allgemeinen Feiertagen darf die Wäsche nur in Trockenräumen aufgehängt werden.

 

Sicherheit



Die Haustüre ist während der Nachtzeit zu schliessen.

 

Lift



Die im Lift angeschlagenen Vorschriften sind zu beachten. Betriebsstörungen sind dem Hauswart oder der Verwaltung sofort zu melden. Die Anlage soll mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden.

 

Grillieren



Beim Grillieren auf Balkonen und Gartensitzplätzen ist auf die übrigen Hausbewohner/innen Rücksicht zu nehmen. Bei berechtigten Reklamationen behält sich die Verwaltung vor, das Grillieren generell zu untersagen. Für Dachwohnungen kann die Verwaltung eine separate Regelung aufstellen.

 

Zu unterlassen ist


 

  • die Benützung von Wäschehängevorrichtungen, die Geländer und Balkonbrüstungen wesentlich überragen;

  • das Ausschütten und Ausklopfen von Behältnissen, Decken usw. aus den Fenstern sowie von Terrassen und Balkonen;

  • Teppiche vor 7:00 Uhr und nach 20:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuklopfen - an Sonn- und allgmeinen Feiertagen ist diese Arbeit grundsätzlich zu unterlassen;

  • das Musizieren von 8:00 Uhr und nach 21:00 Uhr und während der Mittagszeit von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Tonwiedergabegeräte, wie z.B. Radio-, Fernseh-, Musikgeräte und Musikinstrumente usw. müssen so eingestellt bzw. gespielt werden, dass sie Drittpersonen nicht stören oder belästigen (Zimmerlautstärke);

  • harte Gegenstände, Asche, Kehricht- und Kohlenabfälle, hygienische Binden und Wegwerfwindeln, Katzenstreu usw. in das WC zu werfen;

  • Gegenstände im Hausflur, in Korridoren und übrigen gemeinsamen Räumen zu deponieren;

  • Kehrichtsäcke im Hauseingang stehen zu lassen. Wo Container vorhanden sind, muss der Kehricht in verschlossenen Säcken direkt in dieselben deponiert werden. Abfälle jeglicher Art dürfen nur an den von der Verwaltung bestimmten Orten und in zweckmässiger Weise aufbewahrt werden;

  • schwere Gegenstände wie Kisten und dergleichen ohne schützende Unterlage über Treppen und Böden zu transportieren.

 

Empfehlung



a) Versicherungen
Den Mieter/innen wird der Abschluss einer Hausratversicherung sowie einer Privathaftpflichtversicherung mit Deckung von Mieterschäden empfohlen.

b) Heizung
Während der Heizperiode darf die Heizung in keinem Raum ganz abgestellt werden.

Wohn- und andere Räume sind während der Heizperiode nur kurz, aber kräftig zu lüften.

Keller- und Estrichfenster sollen bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt geschlossen werden.

c) Sonnenstoren
Sonnenstoren und Rollläden sollen bei Wind und Regenwetter nicht ausgestellt bleiben. Ebenso ist das ununterbrochene Ausstellen während längerer Zeit zu vermeiden.


Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt und enthält alle getroffenen Abmachungen. Jede Änderung oder Ergänzung derselben bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Vertrag hat erst Gültigkeit, wenn beide Vertragspartner unterzeichnet haben.


Vermieter
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MieterIn
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Autor: INFO Schweiz - Redaktion

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(Last updated: 05.03.2023, 20:46)