Die rechtlich geprüfte Muster-Hausordnung Vorlage für Mehrfamilienhäuser – mit Ruhezeiten nach Kanton, Tierhaltung, E-Mobilität und mehr.
- â Nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber für Mehrfamilienhäuser dringend empfohlen
- â Rechtlich bindend nur wenn Teil des Mietvertrags oder Vertrag darauf verweist
- â Änderungen erfordern amtliches Formular (gilt als Vertragsänderung)
- â Kleintiere (Hamster, Fische, Wellensittiche) dürfen nicht verboten werden
- â Generelle Grillverbote auf dem Balkon sind unzulässig
- â Verstösse können nach Mahnung zur Kündigung führen (OR Art. 257f)
Die Hausordnung Vorlage für die Schweiz steht Ihnen hier kostenlos zum Download bereit – als Word-Dokument zur individuellen Anpassung und als PDF zum Ausdrucken. Ob Sie Mieter, Vermieter oder Liegenschaftsverwaltung sind: Mit unserer rechtlich geprüften Muster-Hausordnung sind Sie auf der sicheren Seite.
Eine Hausordnung ist in der Schweiz zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber rechtlich bindend, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags ist oder der Vertrag ausdrücklich auf sie verweist. Sie regelt das Zusammenleben im Mehrfamilienhaus – von Ruhezeiten über Treppenhausnutzung bis zur Haustierhaltung.
Unser Muster enthält alle wichtigen Punkte nach Schweizer Mietrecht (OR Art. 257f, ZGB Art. 684) und berücksichtigt aktuelle Themen wie E-Bike-Laden, Balkonkraftwerke und kantonal unterschiedliche Ruhezeiten.
ð Inhaltsverzeichnis
- ð Ist eine Hausordnung in der Schweiz Pflicht?
- âïž Wann ist die Hausordnung rechtlich bindend?
- â Was darf eine Hausordnung regeln?
- â Was darf NICHT geregelt werden?
- ð¥ Kostenlose Vorlage herunterladen (Word & PDF)
- ð Ruhezeiten in der Schweiz nach Kanton
- ðª Treppenhaus & Brandschutz
- ðŸ Haustiere in der Mietwohnung
- ð¥ Grillen auf dem Balkon
- â¡ E-Mobilität: E-Bike & Balkonkraftwerk
- â ïž Verstösse & Konsequenzen
- ð¢ Hausordnung im Stockwerkeigentum
- ð Schweiz vs. Deutschland vs. Österreich
- â Häufige Fragen (FAQ)
- âïž Rechtlicher Hinweis
- ð Quellen & weiterführende Infos
Zuerst die rechtlichen Grundlagen...
ð Ist eine Hausordnung in der Schweiz Pflicht?
Nein, eine Hausordnung ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt keine Pflicht für Vermieter, eine Hausordnung zu erstellen. Dennoch ist sie für Mehrfamilienhäuser aus mehreren Gründen dringend zu empfehlen:
- Rechtssicherheit: Klare Regeln verhindern Streitigkeiten zwischen Mietern
- Durchsetzbarkeit: Nur schriftlich fixierte Regeln können bei Verstössen durchgesetzt werden
- Einheitlichkeit: Alle Bewohner werden gleich behandelt
- Werterhalt: Gepflegte Liegenschaften behalten ihren Wert
Anders als in Deutschland (wo Hausordnungen oft Teil der Landesbauordnung sind) gibt es in der Schweiz keine kantonalen Vorschriften zur Hausordnung. Das Mietrecht ist bundesweit einheitlich im OR (Obligationenrecht) geregelt.
ð Wer braucht eine Hausordnung?
| Situation | Hausordnung empfohlen? | Begründung |
|---|---|---|
| ð¢ Mehrfamilienhaus (3+ Parteien) | â Sehr empfohlen | Viele Berührungspunkte, hohes Konfliktpotenzial |
| ð Zweifamilienhaus | â ïž Empfohlen | Weniger komplex, aber sinnvoll |
| ð¡ Einfamilienhaus (vermietet) | â Optional | Keine gemeinsamen Räume |
| ð¬ Stockwerkeigentum | â Pflicht (faktisch) | Meist im Reglement verankert |
| ðïž Gewerbeliegenschaft | â Sehr empfohlen | Spezielle Regelungen nötig |
âïž Wann ist die Hausordnung rechtlich bindend?
Eine Hausordnung entfaltet nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie korrekt in das Mietverhältnis einbezogen wurde. Es gibt drei Möglichkeiten:
1ïžâ£ Hausordnung als Teil des Mietvertrags
Die Hausordnung wird dem Mietvertrag als Anhang beigefügt und vom Mieter unterschrieben. Dies ist die rechtlich sicherste Variante.
2ïžâ£ Verweis im Mietvertrag
Der Mietvertrag enthält eine Klausel wie: «Die Hausordnung vom [Datum] ist Bestandteil dieses Vertrages.» Der Mieter muss die Hausordnung erhalten haben.
3ïžâ£ Konkludente Anerkennung
Der Mieter hat die Hausordnung jahrelang befolgt, ohne zu widersprechen. Diese Variante ist rechtlich unsicher und nicht zu empfehlen.
Änderungen an der Hausordnung gelten als Vertragsänderung! Sie müssen mit dem amtlichen Formular für Mietvertragsänderungen mitgeteilt werden (je nach Kanton unterschiedlich). Einseitige Änderungen durch den Vermieter sind nicht zulässig.
ð Checkliste: Ist Ihre Hausordnung rechtlich bindend?
| Kriterium | Erfüllt? | Konsequenz wenn nicht erfüllt |
|---|---|---|
| Hausordnung bei Vertragsabschluss übergeben | â | Nicht bindend für diesen Mieter |
| Im Mietvertrag erwähnt oder angehängt | â | Rechtlich anfechtbar |
| Mieter hat unterschrieben oder Empfang bestätigt | â | Beweisproblem bei Streit |
| Inhalt ist rechtlich zulässig | â | Unzulässige Klauseln sind nichtig |
| Änderungen korrekt mitgeteilt | â | Alte Version gilt weiter |
â Was darf eine Hausordnung regeln?
Die Hausordnung darf alle Bereiche regeln, die das Zusammenleben im Mehrfamilienhaus betreffen und nicht gegen zwingendes Recht verstossen. Die wichtigsten zulässigen Regelungen:
ð Ruhezeiten & Lärm
- Nachtruhe (üblicherweise 22:00–07:00 Uhr, kantonal unterschiedlich)
- Mittagsruhe (üblicherweise 12:00–13:00 Uhr)
- Sonn- und Feiertagsruhe
- Einschränkungen für laute Tätigkeiten (Bohren, Musizieren)
- Regelungen zu Partys und Festen
ðª Gemeinschaftsräume
- Nutzung und Reinigung des Treppenhauses
- Waschküchen-Belegung und Waschzeiten
- Benutzung von Veloräumen und Kellerabteilen
- Nutzung von Garten und Gemeinschaftsflächen
- Parkplatz- und Garagenordnung
ðŸ Tierhaltung
- Bewilligungspflicht für Hunde und Katzen
- Leinenpflicht in Gemeinschaftsräumen
- Kotbeseitigung auf dem Grundstück
- Lärmbelästigung durch Tiere
ð Sicherheit
- Schlüsselregelungen und Ersatzschlüssel
- Abschliessen von Haustüren und Kellern
- Brandschutzvorschriften (Fluchtweg freihalten)
- Meldung von Schäden und Mängeln
ðïž Abfallentsorgung
- Mülltrennung (Papier, Glas, PET, etc.)
- Bereitstellungszeiten für Kehrichtabfuhr
- Sperrgut-Entsorgung
- Kompostierung (falls vorhanden)
ð¿ Balkon & Aussenbereiche
- Blumenkästen und Bepflanzung
- Grillen (mit Einschränkungen)
- Teppiche klopfen und Wäsche aufhängen
- Sichtschutz und Sonnenstoren
- Balkonkraftwerke (mit Genehmigung)
Formulieren Sie Regeln positiv und konkret. Statt «Lärm ist verboten» besser: «Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit sind lärmintensive Tätigkeiten zu unterlassen.»
ð Übersicht: Zulässige Regelungen
| Bereich | Beispiele für zulässige Regelungen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ruhezeiten | Nachtruhe 22–07 Uhr, Mittagsruhe 12–13 Uhr | ZGB Art. 684 |
| Treppenhaus | Freihaltung, Reinigungspflicht, Schuhabstreifen | OR Art. 257f |
| Waschküche | Reservationssystem, Reinigung nach Gebrauch | OR Art. 257f |
| Haustiere | Bewilligungspflicht für Hunde/Katzen | OR Art. 257f |
| Balkon | Grillzeiten, Bepflanzung, Sauberkeit | ZGB Art. 684 |
| Abfall | Trennung, Bereitstellungszeiten | Kommunale Vorschriften |
| Sicherheit | Türen schliessen, Brandschutz | VKF-Brandschutzvorschriften |
Was darf NICHT geregelt werden? Das kommt jetzt...
â Was darf eine Hausordnung NICHT regeln?
Es gibt klare rechtliche Grenzen für Hausordnungen. Regelungen, die gegen zwingendes Recht verstossen oder unverhältnismässig in die Persönlichkeitsrechte der Mieter eingreifen, sind nichtig – auch wenn der Mieter unterschrieben hat.
Nichtige Klauseln sind von Anfang an unwirksam. Mieter müssen sie nicht befolgen, auch wenn sie unterschrieben haben. Im Streitfall entscheidet die Schlichtungsbehörde oder das Gericht.
ð« Absolut unzulässige Regelungen
| Unzulässige Regelung | Warum verboten? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| â Generelles Haustierverbot | Kleintiere (Hamster, Fische, Wellensittiche) dürfen nie verboten werden | Bundesgerichtsentscheid |
| â Generelles Besuchsverbot | Eingriff in Persönlichkeitsrechte | ZGB Art. 28 |
| â Übernachtungsverbot für Gäste | Unverhältnismässiger Eingriff | ZGB Art. 28 |
| â Generelles Grillverbot auf Balkon | Grillen gehört zum vertragsgemässen Gebrauch | OR Art. 256 |
| â Absolutes Musizierverbot | Musik in Zimmerlautstärke ist zulässig | ZGB Art. 684 |
| â Verbot des Duschens nach 22 Uhr | Körperhygiene ist Grundrecht | BGE 136 III 186 |
| â Kinderwagen-Verbot im Treppenhaus | Bei Platzmangel (kein Lift) unzulässig | Verhältnismässigkeit |
| â Verbot von Kinderlärm | Kinderlärm ist hinzunehmen | ZGB Art. 684 |
| â Religionsausübungs-Verbote | Diskriminierung, Grundrechte | BV Art. 15 |
| â Rauchverbot in der Wohnung | Private Lebensführung (Balkon: einschränkbar) | BGE 4A_65/2018 |
â ïž Grenzfälle – Kommt auf die Formulierung an
| Thema | â Unzulässig | â Zulässig |
|---|---|---|
| ð Hundehaltung | «Hunde sind verboten» | «Hunde bedürfen der Zustimmung des Vermieters» |
| ð¥ Grillen | «Grillen auf dem Balkon ist verboten» | «Elektrogrill erlaubt, Holzkohle nur mit Zustimmung» |
| ðž Musizieren | «Musizieren ist verboten» | «Musizieren ist von 10–12 und 14–20 Uhr gestattet» |
| ð¬ Rauchen | «Rauchen in der Wohnung verboten» | «Rauchen auf dem Balkon mit Rücksicht auf Nachbarn» |
| ð¶ Kinderwagen | «Kinderwagen im Treppenhaus verboten» | «Kinderwagen bitte im Veloraum abstellen (falls Lift vorhanden)» |
| ð Partys | «Partys sind verboten» | «Feiern nach 22 Uhr mit vorgängiger Info an Nachbarn» |
Formulieren Sie Einschränkungen statt Verbote. «Bewilligungspflicht» ist rechtssicherer als «Verbot». So behalten Sie die Kontrolle, ohne in Grundrechte einzugreifen.
Jetzt die Vorlage herunterladen...
ð¥ Kostenlose Hausordnung Vorlage herunterladen
Laden Sie unsere professionelle Hausordnung Vorlage kostenlos herunter – als bearbeitbares Word-Dokument oder druckfertiges PDF. Die Vorlage ist nach Schweizer Mietrecht (OR Art. 257f) erstellt und enthält alle wichtigen Regelungen für Mehrfamilienhäuser.
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â 100% kostenlos · â Keine Registrierung · â Sofort bearbeitbar · â Rechtlich geprüft
ð Was enthält die Komplett-Vorlage?
| Paragraph | Inhalt |
|---|---|
| §1 Geltungsbereich | Für wen gilt die Hausordnung, Zweck |
| §2 Ruhezeiten | Nachtruhe 22–07 Uhr, Mittagsruhe, Sonn-/Feiertage |
| §3 Allgemeine Flächen | Treppenhaus, Keller, Einstellhalle, Lift |
| §4 Waschküche | Nutzungszeiten, Reservierung, Reinigung |
| §5 Abfallentsorgung | Mülltrennung, Bereitstellungszeiten, Sperrgut |
| §6 Balkon & Sitzplatz | Grillen, Pflanzen, Lärmvermeidung |
| §7 Haustiere | Bewilligungspflicht Hunde/Katzen, Kleintiere |
| §8 Sicherheit | Türen, Schlüssel, Brandschutz, Fluchtwege |
| §9 Schäden & Mängel | Meldepflicht, kleiner Unterhalt |
| §10 Schlussbestimmungen | Inkrafttreten, Änderungen, Unterschriften |
Passen Sie die Platzhalter [Adresse], [Ort] und [Datum] an Ihre Liegenschaft an. Die Ruhezeiten können Sie je nach Kanton anpassen – siehe Tabelle weiter unten.
ð Ergänzende Vorlagen für Spezialthemen
Für spezifische Regelungen zu heiklen Themen bieten wir zusätzliche Ergänzungsvorlagen:
Die Ergänzungsvorlagen können als Anhang zur Haupthausordnung verwendet werden. Sie eignen sich besonders, wenn Sie detailliertere Regelungen zu einem Spezialthema benötigen.
Weiter mit den kantonalen Ruhezeiten...
ð Ruhezeiten in der Schweiz nach Kanton
Die Ruhezeiten sind in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Während die meisten Kantone von einer Nachtruhe ab 22:00 Uhr ausgehen, gibt es Unterschiede. Die Hausordnung kann strengere, aber keine lockereren Zeiten festlegen als das kommunale Recht.
Ruhezeiten sind kantonal und kommunal geregelt. Massgebend sind die Polizeiverordnungen der Gemeinden. Die hier genannten Zeiten sind Richtwerte – prüfen Sie immer die lokalen Vorschriften.
ð Übersicht Ruhezeiten nach Kanton
| Kanton | Nachtruhe | Mittagsruhe | Sonn-/Feiertage |
|---|---|---|---|
| ðïž Zürich (ZH) | 22:00–07:00 | Nicht vorgeschrieben | Ganztägige Ruhe |
| ðïž Bern (BE) | 22:00–07:00 | 12:00–13:30 | Ganztägige Ruhe |
| ð Luzern (LU) | 22:00–06:00 | 12:00–13:00 | Ganztägige Ruhe |
| ð³ Aargau (AG) | 22:00–06:00 | 12:00–13:00 | Ganztägige Ruhe |
| ðïž Basel-Stadt (BS) | 22:00–07:00 | 12:00–14:00 | Ganztägige Ruhe |
| ð Basel-Land (BL) | 22:00–06:00 | 12:00–13:00 | Ganztägige Ruhe |
| â°ïž St. Gallen (SG) | 22:00–07:00 | 12:00–13:00 | Ganztägige Ruhe |
| ðïž Graubünden (GR) | 22:00–07:00 | 12:00–13:30 | Ganztägige Ruhe |
| ð· Waadt (VD) | 22:00–07:00 | Nicht üblich | Ganztägige Ruhe |
| â Genf (GE) | 22:00–07:00 | Nicht üblich | Ganztägige Ruhe |
| âïž Tessin (TI) | 23:00–07:00 | 12:00–14:00 | Ganztägige Ruhe |
| ðïž Wallis (VS) | 22:00–07:00 | 12:00–14:00 | Ganztägige Ruhe |
| ð² Thurgau (TG) | 22:00–06:00 | 12:00–13:00 | Ganztägige Ruhe |
| ðïž Solothurn (SO) | 22:00–07:00 | 12:00–13:00 | Ganztägige Ruhe |
| ð Zug (ZG) | 22:00–07:00 | 12:00–13:00 | Ganztägige Ruhe |
Hinweis: Die Angaben basieren auf den kantonalen Polizeigesetzen und kommunalen Verordnungen. Lokale Abweichungen sind möglich. Stand: Januar 2026.
ðš Was gilt als Lärm während der Ruhezeiten?
| Tätigkeit | Während Ruhezeiten | Ausserhalb Ruhezeiten |
|---|---|---|
| ðš Bohren, Hämmern | â Verboten | â Erlaubt (mit Mass) |
| ðž Musizieren | â Verboten (laut) | â Erlaubt (übliche Zeiten) |
| ðº TV/Musik laut | â Verboten | â ïž Zimmerlautstärke |
| ð§¹ Staubsaugen | â ïž Vermeiden | â Erlaubt |
| ð Wäsche waschen | â ïž Je nach Hausordnung | â Erlaubt |
| ð¿ Duschen/Baden | â Erlaubt (Grundrecht!) | â Erlaubt |
| ð¶ Kinderlärm | â Hinzunehmen | â Hinzunehmen |
| ð Hundegebell | â ïž Dauerhaftes Bellen vermeiden | â ïž Mit Mass |
Duschen nach 22 Uhr ist erlaubt! Das Bundesgericht hat entschieden, dass Körperhygiene ein Grundbedürfnis ist und nicht durch eine Hausordnung eingeschränkt werden darf (BGE 136 III 186). Ein Verbot wäre nichtig.
ðª Treppenhaus & Brandschutz
Das Treppenhaus ist Fluchtweg und Gemeinschaftsbereich zugleich. Die Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) sind zwingend – hier hat die Hausordnung nur ergänzende Funktion.
ð¥ Brandschutzvorschriften (VKF-konform)
- Fluchtweg freihalten: Keine Gegenstände in Treppenhäusern und Korridoren, die den Fluchtweg versperren (VKF-Brandschutzrichtlinie)
- Brandlasten vermeiden: Keine brennbaren Materialien (Kartons, Papier, Holzmöbel) im Treppenhaus
- Türen schliessen: Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein
- Rauchmelder: Nicht abdecken oder manipulieren
- Feuerlöscher: Zugang nicht verstellen
Brandschutzvorschriften sind nicht verhandelbar! Sie gelten unabhängig von der Hausordnung. Verstösse können bei Kontrollen durch die Feuerpolizei zu Bussen führen – und im Brandfall zu strafrechtlichen Konsequenzen.
ð¶ Kinderwagen im Treppenhaus – Was gilt?
Ein häufiger Streitpunkt: Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden?
| Situation | Kinderwagen im Treppenhaus | Begründung |
|---|---|---|
| ð¢ Kein Lift, kein Veloraum | â Erlaubt | Keine zumutbare Alternative, Verhältnismässigkeit |
| ð¢ Lift vorhanden | â ïž Einschränkbar | Zumutbar, in Wohnung oder Keller zu bringen |
| ð¢ Veloraum vorhanden | â ïž Einschränkbar | Alternative vorhanden |
| ð¢ Kinderwagen blockiert Fluchtweg | â Verboten | Brandschutz geht vor |
ð² Was darf im Treppenhaus stehen?
| Gegenstand | Erlaubt? | Bedingungen |
|---|---|---|
| ð Schuhregal (klein) | â Meist ja | Direkt neben Wohnungstür, nicht im Weg |
| ð± Kleine Pflanze | â Meist ja | Kein Brandrisiko, nicht im Fluchtweg |
| ð§¹ Fussmatte | â Ja | Üblich und zulässig |
| ð² Fahrrad | â Nein | Blockiert Fluchtweg, Brandlast |
| ðŠ Kartons, Möbel | â Nein | Brandlast, Fluchtweg blockiert |
| ð Rollator/Rollstuhl | â Ja (Sonderfall) | Medizinische Hilfsmittel sind privilegiert |
ð§¹ Treppenhausreinigung
Die Reinigung des Treppenhauses kann unterschiedlich organisiert sein:
- Professionelle Reinigung: Kosten werden über Nebenkosten abgerechnet
- Turnusmässig durch Mieter: Wochenweise Rotation (muss in Hausordnung geregelt sein)
- Jeder vor seiner Tür: Nur bei kleinen Häusern praktikabel
Erstellen Sie einen Reinigungsplan mit Unterschrift. So können Sie bei Nichteinhaltung nachweisen, wer wann dran war. Unsere Word-Vorlage enthält einen Muster-Reinigungsplan.
Haustiere, Grillen und E-Mobilität – die heissen Themen...
ðŸ Haustiere in der Mietwohnung
Die Tierhaltung in Mietwohnungen ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Das Schweizer Recht unterscheidet klar zwischen verschiedenen Tierarten – und setzt der Hausordnung enge Grenzen.
ð Was darf die Hausordnung regeln?
| Tierart | Verbot möglich? | Bewilligungspflicht möglich? | Rechtslage |
|---|---|---|---|
| ð¹ Kleintiere (Hamster, Meerschweinchen) | â Nein | â Nein | Immer erlaubt, ohne Zustimmung |
| ð Aquarium-Fische | â Nein | â Nein | Immer erlaubt (normale Grösse) |
| ðŠ Wellensittiche, Kanarienvögel | â Nein | â Nein | Immer erlaubt (1-2 Tiere) |
| ð± Katze | â Nein | â Ja | Bewilligungspflicht zulässig |
| ð Hund | â Nein | â Ja | Bewilligungspflicht zulässig |
| ðŠ Grosse Papageien | â ïž Grenzfall | â Ja | Wegen Lärm einschränkbar |
| ð Reptilien (Schlangen, Echsen) | â ïž Grenzfall | â Ja | Bei Gefährdung einschränkbar |
| ð Hühner, Kaninchen (Garten) | â Ja | â Ja | Nutztierhaltung nur mit Genehmigung |
Kleintiere können nie verboten werden. Das Bundesgericht hat klargestellt, dass Tiere, die in der Wohnung gehalten werden und keine Belästigung verursachen (Geruch, Lärm, Schäden), zum normalen Wohngebrauch gehören.
ð Regelungen für Hunde und Katzen
Bei Hunden und Katzen kann der Vermieter eine Bewilligungspflicht verlangen. Er darf die Bewilligung aber nicht willkürlich verweigern. Zulässige Auflagen:
- Leinenpflicht in allen Gemeinschaftsräumen (Treppenhaus, Garten)
- Kotbeseitigung auf dem gesamten Grundstück
- Lärmvermeidung: Dauerhaftes Bellen ist zu unterbinden
- Haftpflichtversicherung: Nachweis kann verlangt werden
- Maximale Anzahl: z.B. maximal 2 Katzen pro Wohnung
ð Muster-Formulierung für die Hausordnung
§ Tierhaltung 1. Kleintiere (Hamster, Meerschweinchen, Fische, Ziervögel) sind ohne besondere Genehmigung gestattet, sofern sie keine Belästigung für Mitbewohner darstellen. 2. Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Verwaltung. Ein entsprechendes Gesuch ist vor Anschaffung des Tieres einzureichen. 3. In allen Gemeinschaftsräumen (Treppenhaus, Waschküche, Garten) gilt Leinenpflicht für Hunde. 4. Tierkot ist von den Haltern unverzüglich zu beseitigen. 5. Die Tierhalter haften für alle durch ihre Tiere verursachten Schäden und Belästigungen.
Ein generelles Haustierverbot ist nichtig! Auch wenn es im Mietvertrag steht. Mieter können es ignorieren – zumindest für Kleintiere und mit Bewilligung auch für Hunde/Katzen.
ð¥ Grillen auf dem Balkon
Grillen gehört zum Schweizer Sommer – und ist ein klassisches Streitthema in Mehrfamilienhäusern. Die Rechtslage: Grillen auf dem Balkon darf nicht generell verboten werden, aber es können Einschränkungen gemacht werden.
âïž Was ist erlaubt?
| Grillart | Auf Balkon | Im Garten | Einschränkungen |
|---|---|---|---|
| â¡ Elektrogrill | â Erlaubt | â Erlaubt | Geringe Rauchentwicklung, meist unproblematisch |
| ðµ Gasgrill | â Erlaubt | â Erlaubt | Wenig Rauch, meist zulässig |
| 𪵠Holzkohlegrill | â ïž Einschränkbar | â Erlaubt | Starke Rauchentwicklung, kann eingeschränkt werden |
| ð¥ Offenes Feuer | â Verboten | â ïž Mit Einschränkungen | Brandschutz, meist nicht gestattet |
ð Zulässige Regelungen in der Hausordnung
- Grillart einschränken: «Holzkohlegrill nur im Gartenbereich, Elektro-/Gasgrill auf Balkon gestattet»
- Zeiten festlegen: «Grillen ist von 11:00–14:00 und 18:00–21:00 Uhr gestattet»
- Rücksichtnahme: «Bei starkem Wind oder wenn Nachbarn Wäsche aufgehängt haben, ist auf Grillen zu verzichten»
- Häufigkeit: «Grillen ist an maximal 3 Tagen pro Woche gestattet» (umstritten, aber tendenziell zulässig)
Kommunikation ist alles! Informieren Sie Ihre Nachbarn vorab, wenn Sie grillen möchten. Ein kurzes «Wir grillieren heute Abend» vermeidet die meisten Konflikte – auch ohne Hausordnung.
â Was ist NICHT zulässig?
- Generelles Grillverbot: Grillen gehört zum normalen Wohngebrauch (OR Art. 256)
- Verbot bei Eigentum: Stockwerkeigentümer können sich nur selbst einschränken, nicht Mieter
- Willkürliche Einschränkungen: Ohne sachlichen Grund unzulässig
ð Muster-Formulierung für die Hausordnung
§ Grillen 1. Grillen mit Elektro- oder Gasgrill ist auf dem Balkon gestattet. 2. Die Verwendung von Holzkohlegrills ist nur im Gartenbereich erlaubt. 3. Beim Grillen ist auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Bei starker Rauchentwicklung oder wenn Nachbarn Wäsche zum Trocknen aufgehängt haben, ist auf das Grillen zu verzichten. 4. Die üblichen Ruhezeiten sind auch beim Grillen einzuhalten. 5. Der Grillplatz ist nach Gebrauch sauber zu hinterlassen.
â¡ E-Mobilität: E-Bike, Balkonkraftwerk & Co.
Die Elektromobilität stellt Hausordnungen vor neue Herausforderungen. Von E-Bike-Ladestationen bis zu Mini-Solaranlagen auf dem Balkon – hier die wichtigsten Regelungen für 2026.
ð² E-Bike Laden in der Mietwohnung
Wo darf ein E-Bike-Akku geladen werden? Diese Frage beschäftigt immer mehr Mieter und Vermieter.
| Ort | Laden erlaubt? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| ð In der Wohnung | â Ja | Normaler Wohngebrauch, kann nicht verboten werden |
| ðª Im Treppenhaus | â Nein | Brandschutz, kein Stromanschluss für Mieter |
| ð² Im Veloraum (ohne Steckdose) | â Nein | Keine Infrastruktur vorhanden |
| ð Im Veloraum (mit Steckdose) | â ïž Mit Genehmigung | Stromkosten-Regelung nötig |
| ð ¿ïž Tiefgarage / Parkplatz | â ïž Mit Genehmigung | Oft eigene E-Ladestationen vorhanden |
Bieten Sie Lademöglichkeiten im Veloraum an! Dies steigert die Attraktivität der Liegenschaft und vermeidet, dass Mieter Kabel durch Fenster legen. Die Stromkosten können pauschal über die Nebenkosten abgerechnet werden.
âïž Balkonkraftwerk (Mini-Solaranlage)
Stecker-Solaranlagen für den Balkon werden immer beliebter. Seit 2024 sind sie in der Schweiz bis 600 Watt vereinfacht zugelassen – aber was sagt die Hausordnung?
| Frage | Antwort | Rechtslage |
|---|---|---|
| Darf der Vermieter es verbieten? | Jein | Muss sachliche Gründe haben (z.B. Statik, Denkmalschutz) |
| Brauche ich eine Genehmigung? | Empfohlen | Schriftliche Zustimmung einholen |
| Maximale Leistung? | 600 Watt | Bis 600W vereinfachte Meldepflicht |
| Meldung beim Netzbetreiber? | Ja, Pflicht | Einfache Online-Meldung |
| Befestigung an Fassade? | Nur mit Genehmigung | Bauliche Veränderung, Vermieter muss zustimmen |
Balkonkraftwerke bis 600 Watt: Seit 2024 gilt eine vereinfachte Meldepflicht beim lokalen Netzbetreiber. Eine Baubewilligung ist nicht nötig. Für Mieter empfiehlt sich trotzdem die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
ð E-Auto Ladestationen
Die Installation von E-Auto Ladestationen in Tiefgaragen ist komplexer und betrifft meist das Stockwerkeigentum oder grössere Liegenschaften:
- Mieter: Können Installation nicht erzwingen, aber anfragen
- Vermieter: Keine Pflicht zur Installation, aber zunehmend üblich
- Stockwerkeigentum: Beschluss der Eigentümerversammlung nötig (einfaches Mehr)
- Kosten: Werden meist dem Nutzer verrechnet (pro kWh oder Pauschale)
ð Muster-Formulierung für die Hausordnung
§ Elektromobilität und erneuerbare Energien 1. Das Laden von E-Bike-Akkus in der eigenen Wohnung ist gestattet. 2. Die Nutzung von Steckdosen in Gemeinschaftsräumen (Veloraum, Keller, Treppenhaus) zum Laden von Elektrogeräten ist nicht gestattet, sofern keine separate Vereinbarung besteht. 3. Die Installation von Balkon-Solaranlagen (Stecker-Photovoltaik bis 600W) bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Verwaltung. Die Meldepflicht beim Netzbetreiber obliegt dem Mieter. 4. Bauliche Veränderungen an Fassade oder Balkongeländer zur Befestigung von Solarmodulen sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. 5. Für E-Auto-Ladestationen in der Tiefgarage gelten separate Regelungen.
Die Rechtslage entwickelt sich: Mit dem Ausbau der E-Mobilität werden Vermieter zunehmend verpflichtet sein, Lademöglichkeiten anzubieten. Schon jetzt werten Ladestationen eine Liegenschaft auf.
Was passiert bei Verstössen? Und alle FAQs...
â ïž Verstösse gegen die Hausordnung – Was tun?
Was passiert, wenn ein Mieter die Hausordnung wiederholt oder schwerwiegend verletzt? Das Schweizer Mietrecht kennt einen klaren Eskalationspfad – von der Mahnung bis zur Kündigung.
ð Der Eskalationspfad bei Verstössen
| Stufe | Massnahme | Wann? | Form |
|---|---|---|---|
| 1ïžâ£ | Mündliche Ansprache | Erstmaliger leichter Verstoss | Persönlich oder telefonisch |
| 2ïžâ£ | Schriftliche Ermahnung | Wiederholter oder stärkerer Verstoss | Brief (ohne Einschreiben) |
| 3ïžâ£ | Formelle Abmahnung | Nach erfolgloser Ermahnung | Einschreiben mit Fristsetzung |
| 4ïžâ£ | Ordentliche Kündigung | Nach erfolgloser Abmahnung | Amtliches Formular |
| 5ïžâ£ | Ausserordentliche Kündigung | Nur bei schweren Verstössen | Amtliches Formular, 30 Tage Frist |
Eine Kündigung wegen Hausordnungsverstössen ist nur nach vorgängiger Abmahnung zulässig! (OR Art. 257f Abs. 3). Ohne dokumentierte Abmahnung ist die Kündigung anfechtbar.
ð Wann ist eine Kündigung gerechtfertigt?
| Verstoss | Schwere | Kündigungsart |
|---|---|---|
| ð Einmaliger Partylärm | Leicht | Keine Kündigung, nur Ermahnung |
| ð Wiederholter Lärm trotz Abmahnung | Mittel | Ordentliche Kündigung möglich |
| ð Unerlaubte Hundehaltung | Mittel | Ordentliche Kündigung nach Abmahnung |
| ðïž Wiederholte Müllprobleme | Leicht-Mittel | Ordentliche Kündigung nach mehrfacher Abmahnung |
| ð¬ Starkes Rauchen mit Geruchsbelästigung | Mittel | Ordentliche Kündigung möglich |
| ð Bedrohung von Nachbarn | Schwer | Ausserordentliche Kündigung möglich |
| ð¥ Grobe Brandschutzverletzung | Schwer | Ausserordentliche Kündigung möglich |
| ð Drogenhandel in der Wohnung | Sehr schwer | Ausserordentliche Kündigung |
ð Muster: Formelle Abmahnung
[Absender: Verwaltung/Vermieter] [Adresse] [PLZ Ort] Einschreiben [Mieter Name] [Adresse] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Betreff: Abmahnung wegen Verstoss gegen die Hausordnung Mietobjekt: [Adresse der Wohnung] Sehr geehrte/r [Name] Wir müssen Sie hiermit formell abmahnen. Trotz unserer mündlichen/schriftlichen Ermahnung vom [Datum] haben Sie erneut gegen die Hausordnung verstossen: [Beschreibung des Verstosses, Datum, Uhrzeit] Gemäss Mietvertrag und Hausordnung sind Sie verpflichtet, [betroffene Regel]. Wir fordern Sie auf, dieses Verhalten unverzüglich und dauerhaft einzustellen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, behalten wir uns vor, das Mietverhältnis gemäss OR Art. 257f zu kündigen. Freundliche Grüsse [Unterschrift] [Name Verwaltung/Vermieter]
Führen Sie ein Protokoll! Notieren Sie jeden Verstoss mit Datum, Uhrzeit und Beschreibung. Im Streitfall vor der Schlichtungsbehörde ist diese Dokumentation Gold wert.
ðïž Was können Mieter bei falschen Beschuldigungen tun?
Wenn Sie als Mieter zu Unrecht beschuldigt werden:
- Schriftlich widersprechen: Antworten Sie auf jede Abmahnung schriftlich und begründet
- Beweise sammeln: Zeugenaussagen, Fotos, eigene Dokumentation
- Schlichtungsbehörde: Bei ungerechtfertigter Kündigung kostenlos anrufen
- Mieterverband: Rechtsberatung für Mitglieder
ð¢ Hausordnung bei Stockwerkeigentum
Im Stockwerkeigentum (StWE) gelten besondere Regeln. Hier ist die Hausordnung meist Teil des Reglements und hat einen anderen rechtlichen Stellenwert als bei Mietverhältnissen.
ð Die drei Regelwerke im Stockwerkeigentum
| Dokument | Inhalt | Änderung durch |
|---|---|---|
| ð Begründungsakt | Aufteilung, Wertquoten, Grundstruktur | Einstimmigkeit aller Eigentümer |
| ð Reglement | Nutzung, Verwaltung, Kostenverteilung | Qualifiziertes Mehr (je nach Thema) |
| ð Hausordnung | Detaillierte Verhaltensregeln | Einfaches Mehr der Versammlung |
âïž Unterschiede zur Mietwohnung
| Aspekt | Mietwohnung | Stockwerkeigentum |
|---|---|---|
| Wer erstellt die Hausordnung? | Vermieter/Verwaltung | Eigentümerversammlung |
| Wer muss sie einhalten? | Mieter und Besucher | Eigentümer, Mieter und Besucher |
| Änderung möglich? | Nur durch Vermieter (mit Formular) | Durch Mehrheitsbeschluss |
| Sanktionen bei Verstoss | Abmahnung, Kündigung | Konventionalstrafe möglich (wenn im Reglement) |
| Rechtliche Grundlage | OR Art. 257f | ZGB Art. 712a ff. |
Als Stockwerkeigentümer sind Sie Miteigentümer! Sie können an der Versammlung über die Hausordnung mitbestimmen. Als Mieter in einer StWE-Wohnung gilt die Hausordnung ebenfalls – Sie haben aber kein Stimmrecht.
ð§ Typische Regelungen im Stockwerkeigentum
- Nutzung gemeinschaftlicher Räume: Waschküche, Veloraum, Garten, Parkplätze
- Bauliche Veränderungen: Was darf der Eigentümer ohne Zustimmung ändern?
- Vermietung: Regeln für Kurzzeitvermietung (Airbnb) – oft eingeschränkt
- Erneuerungsfonds: Beiträge für gemeinsame Renovationen
- Versicherungen: Wer versichert was?
- Haustierhaltung: Kann strenger sein als bei Mietverhältnissen
Konventionalstrafen sind bei Stockwerkeigentum zulässig. Das Reglement kann Bussen für Verstösse vorsehen (z.B. CHF 100 bei wiederholtem Falschparkieren). Bei Mietverhältnissen sind solche Strafen nicht möglich.
Vergleich mit Deutschland & Österreich, Quellen und Autorenbox...
ð Hausordnung im DACH-Vergleich
Die Rechtslage bei Hausordnungen unterscheidet sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz teilweise erheblich. Hier die wichtigsten Unterschiede für Grenzgänger und Interessierte.
| Aspekt | ðšð Schweiz | ð©ðª Deutschland | ðŠð¹ Österreich |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Pflicht? | Nein | Nein | Nein |
| Rechtsgrundlage | OR Art. 257f, ZGB Art. 684 | BGB § 535 ff. | ABGB, MRG |
| Nachtruhe (üblich) | 22:00–07:00 | 22:00–06:00 | 22:00–06:00 |
| Mittagsruhe | Kantonal verschieden | 13:00–15:00 (regional) | 12:00–15:00 (regional) |
| Haustierverbot möglich? | Nein (nur Bewilligungspflicht) | Nein (seit BGH 2013) | Teilweise (je nach Mietrecht) |
| Duschen nach 22 Uhr | Erlaubt (Grundrecht) | Erlaubt (max. 30 Min.) | Erlaubt |
| Grillverbot möglich? | Nein (Einschränkungen ja) | Regional verschieden | Einschränkbar |
| Kündigung bei Verstoss | Nach Abmahnung (OR 257f) | Nach Abmahnung (BGB § 543) | Nach Abmahnung (MRG) |
| Schlichtung | Schlichtungsbehörde (kostenlos) | Mieterverein, Gericht | Schlichtungsstelle, Gericht |
| Besonderheit | Föderalismus (26 Kantone) | Mietpreisbremse in Städten | Mietrechtsgesetz (MRG) sehr mieterfreundlich |
Die Schweiz hat das mieterfreundlichste Schlichtungssystem: Die Schlichtungsbehörden sind kostenlos und müssen vor jedem Gerichtsverfahren angerufen werden. In Deutschland und Österreich sind Gerichtsverfahren oft kostenpflichtig.
â Häufig gestellte Fragen zur Hausordnung
Ist eine Hausordnung in der Schweiz Pflicht?
Nein, eine Hausordnung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie ist jedoch für Mehrfamilienhäuser dringend empfohlen, da sie klare Regeln für das Zusammenleben schafft und bei Streitigkeiten als Grundlage dient.
Kann der Vermieter Haustiere komplett verbieten?
Nein. Kleintiere (Hamster, Fische, Wellensittiche) dürfen nie verboten werden. Für Hunde und Katzen kann eine Bewilligungspflicht eingeführt werden, aber kein generelles Verbot. Das hat das Bundesgericht mehrfach bestätigt.
Darf ich nach 22 Uhr noch duschen?
Ja, unbedingt! Das Bundesgericht hat entschieden, dass Körperhygiene ein Grundbedürfnis ist. Ein Verbot des Duschens oder Badens nach 22 Uhr in der Hausordnung ist nichtig und muss nicht befolgt werden (BGE 136 III 186).
Gilt die Hausordnung auch für Besucher?
Ja, indirekt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass auch seine Gäste die Hausordnung einhalten. Bei Verstössen durch Besucher kann der Mieter abgemahnt werden.
Kann die Hausordnung während des Mietverhältnisses geändert werden?
Nur eingeschränkt. Wesentliche Änderungen gelten als Vertragsänderung und müssen mit dem amtlichen Formular für Mietzinserhöhungen mitgeteilt werden. Der Mieter kann innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Was sind die üblichen Ruhezeiten in der Schweiz?
Die meisten Kantone und Gemeinden kennen eine Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr. Viele haben zusätzlich eine Mittagsruhe (meist 12:00–13:00 Uhr). An Sonn- und Feiertagen gilt ganztägige Ruhe. Die genauen Zeiten variieren je nach Gemeinde.
Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Grundsätzlich ja. Grillen gehört zum normalen Wohngebrauch. Die Hausordnung kann aber Einschränkungen machen: z.B. nur Elektro-/Gasgrill (kein Holzkohlegrill) oder bestimmte Uhrzeiten. Ein generelles Grillverbot ist unzulässig.
Kann ich wegen Lärm gekündigt werden?
Ja, aber nur nach vorgängiger Abmahnung. Einmaliger Lärm (z.B. Geburtstagsparty) reicht nicht. Erst bei wiederholten, schwerwiegenden Verstössen trotz Abmahnung kann ordentlich gekündigt werden. Bei extremen Fällen (z.B. nächtlicher Dauerlärm) ist auch eine ausserordentliche Kündigung möglich.
Darf der Vermieter meine Wohnung ohne Vorankündigung betreten?
Nein. Der Vermieter muss den Besuch mindestens einige Tage vorher ankündigen, ausser bei Notfällen (Wasserschaden, Brand). Das Hausrecht liegt beim Mieter. Ein jederzeitiges Zutrittsrecht in der Hausordnung ist nichtig.
Wo kann ich mich bei Streit um die Hausordnung beraten lassen?
Die Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten in Ihrem Bezirk bietet kostenlose Beratung und Schlichtungsverfahren. Alternativ hilft der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) seinen Mitgliedern mit Rechtsberatung.
Darf ich mein E-Bike im Treppenhaus laden?
Nein, das Laden im Treppenhaus ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet. In der Wohnung dürfen Sie den Akku aber ohne Einschränkung laden. Für Gemeinschaftsräume (Veloraum) braucht es eine Regelung mit dem Vermieter wegen der Stromkosten.
Brauche ich für ein Balkonkraftwerk eine Bewilligung?
Für Mini-Solaranlagen bis 600 Watt brauchen Sie seit 2024 keine Baubewilligung, aber eine Meldung beim Netzbetreiber. Als Mieter sollten Sie dennoch die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen, besonders wenn Sie etwas an der Fassade befestigen möchten.
Ist Kinderlärm ein Verstoss gegen die Hausordnung?
Nein. Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen und kann nicht verboten werden. Kinder dürfen spielen, auch wenn es dabei laut wird. Nur bei extremem, vermeidbarem Lärm (z.B. Eltern lassen Kind stundenlang schreien ohne einzugreifen) können Grenzen gesetzt werden.
Darf ich meinen Kinderwagen im Treppenhaus abstellen?
Das kommt auf die Situation an. Wenn kein Lift und kein Veloraum vorhanden ist, muss der Vermieter das Abstellen dulden. Bei vorhandenen Alternativen (Lift, Veloraum) kann das Abstellen im Treppenhaus verboten werden. Der Fluchtweg muss aber immer frei bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Hausordnung und Mietvertrag?
Der Mietvertrag regelt die Hauptpflichten (Mietzins, Mietdauer, Kündigungsfristen). Die Hausordnung ergänzt dies mit detaillierten Verhaltensregeln für das Zusammenleben. Beide zusammen bilden die vertragliche Grundlage des Mietverhältnisses.
âïž Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel und die Mustervorlagen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Anwalt, den Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons.
ð Quellen & Verweise
ðïž Gesetze & Verordnungen:
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Art. 253–274: fedlex.admin.ch
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 684 (Nachbarrecht): fedlex.admin.ch
- Stockwerkeigentum (ZGB Art. 712a–712t): fedlex.admin.ch
- Bundesverfassung Art. 15 (Religionsfreiheit): fedlex.admin.ch
âïž Bundesgerichtsentscheide:
ð¥ Brandschutzvorschriften:
- VKG – Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen, Brandschutzrichtlinien: vkg.ch
- Brandschutzvorschriften 2015 (BSV 2015): bsvonline.ch
ð Fachverbände & Beratung:
- Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV): mieterverband.ch
- Hauseigentümerverband Schweiz (HEV): hev-schweiz.ch
- Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT): svit.ch
- Schlichtungsbehörden nach Kanton: mietrecht.ch
â¡ E-Mobilität & Solaranlagen:
- EnergieSchweiz (Bundesamt für Energie): energieschweiz.ch
- Swissgrid (Netzanschluss, Meldepflicht): swissgrid.ch
- Pronovo (Herkunftsnachweise, Förderprogramme): pronovo.ch
Stand: Januar 2026 – Alle Angaben ohne Gewähr. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde oder einen Rechtsanwalt.





