Nachname Frau Mann Kinder bei Heirat Schweiz
NEU Nachnamen Frau Mann bei Heirat in der Schweiz. Namensrecht und Wahlfreiheit. Namen, Familiennamen, Ledigname und Nachname Frau, Mann, Kinder.

Das neue Namensrecht in der Schweiz für Nachnamen bei Heirat und Eheschliessung garantiert die Gleichberechtigung zwischen den Ehepaaren. Ab dem 1. Januar 2013 gilt hierzulande für den Mann und die Frau das neue Recht bezüglich der Nachnamen nach der Hochzeit.
Neu in der Schweiz ist, dass per Gesetz Regelung eine Frau bei der Heirat nicht mehr ihren Nachnamen verliert. Konkret bedeutet diese Namensregelung, dass jeder Ehepartner seinen Namen behält und in die Ehe mit einbringt. Die bekannten Doppelnamen wie zum Beispiel Widmer-Schlumpf fallen komplett weg. Sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann haben diesbezüglich die komplette Wahlfreiheit.
Inhalt:
- Frau Mann Nachnamen
- Nachnamen der Kinder verheirateter Eltern
- Nachnamen der Kinder nicht verheirateter Paare
- Nachträglich Ledignamen annehmen
Frau und Mann Nachnamen bei Heirat
Um dies anhand des oben genannten Namens zu veranschaulichen: Heiratet Frau Widmer den Herrn Schlumpf, bleibt Frau Widmer beim Nachnamen Widmer und Herr Schlumpf beim Namen Schlumpf.
Für beide Ehepartner gilt die Gleichberechtigung und auch die Wahlfreiheit. Eheleute sind also nicht verpflichtet, unbedingt ihren Nachnamen zu behalten. Sowohl der Mann als auch die Frau können zwischen ihrem Ledignamen wählen oder sich dazu entschliessen den Namen der Frau oder des Mannes als gemeinsamen Nach- bzw. Familiennamen anzunehmen.
Doch nicht nur Mann und Frau haben bei Heirat die Wahl. Gleichgeschlechtliche Paare sind von diesem Namensrecht nicht ausgeschlossen. Bei Hochzeit und Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft können beide Partner ihre Nachnamen behalten oder aber denjenigen des Ehemannes oder der Ehefrau als gemeinsamen Familiennamen annehmen.
Nachnamen der Kinder verheirateter Eltern
Wie sieht es bei den Nachnamen der Kinder aus, wenn zwei Partner heiraten und den Bund der Ehe eingehen? Gemäss dem neue Nachnamensrecht der Schweiz tragen die Kinder von verheirateten Eltern den gemeinsamen Familiennamen oder aber bei zwei unterschiedlichen Nachnamen denjenigen eines der Elternteile. Welcher Ledigname es für das Kind oder die Kinder sein wird, entscheidet das Hochzeitspaar bei der Heirat. Fall bei Heiraten kein Name bestimmt wird, so werden die Eltern dies spätestens bei der Geburtsmeldung des ersten Kindes beim Zivilstandsbeamten in schriftlicher Form melden.
Kinder Nachnamen bei nicht verheirateten Paaren
Wie sieht es denn in der Schweiz bei den Kindernamen von nicht verheirateten Partnerschaften aus? In der Regel bekommt das Kind den Nachnamen der leiblichen Mutter zugesprochen. Falls Mutter und Vater die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind haben, können die Eltern bei Wunsch auch entscheiden, dass die Kinder den Nachnamen des Vaters annimmt und dessen Ledignamen trägt.
Nachträglich den Ledignamen annehmen?
Bereits verheiratete Paare sind von dieser Namensregelung nicht ausgeschlossen. Wer nachträglich in der Ehe den gemeinsamen Familiennamen bzw. den Namen der Frau / des Mannes ablegen will, der kann gegen eine zusätzliche Gebühr wieder seinen Ledignamen annehmen. Insgesamt kostet es die Frau und den Mann total 75 Schweizer Franken, wenn sie oder er nachträglich den alten Nachnamen annehmen möchte. Damit die Gebühr für die Namensänderung gleich teuer wie bei der Nachnamenänderung bei Scheidung des Ehepaars. Die Namensänderung und Rückkehr zum alten Namen kann jederzeit auf dem Zivilstandesamt vorgenommen werden.
Das Parlament hat diese Namensänderung bzw. Gesetzesänderung rund ein Jahr zuvor gutgeheissen. Geregelt ist die neue Gesetzgebung zu den Nachnamen bei Frauen und Männer bei Hochzeit und Ehe in der Zivilstandsverordnung sowie in der Gebühren Verordnung im Zivilstandswesen.
Dieser Ratgeber wurde für die Schweiz recherchiert. Preise, Fristen und Regelungen beziehen sich auf Schweizer Verhältnisse und können kantonal variieren. Stand: 25.3.2013.
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Redaktion ConvivaPlus
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