Aktiensplit Eigenkapital Börse AG
Aktiensplit splittet mehrere alte Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) in neue Aktien. Aktiensplit Eigenkapital stellt eine reine Kaptialmaßnahme dar. Aktien Split Info Schweiz CH.

Bei einem Aktiensplit werden mehrere alte Aktien einer AG (Aktiengesellschaft) in neue Aktien gesplittet. Der Aktiensplit stellt eine reine Kaptialmaßnahme dar, es werden hierbei die Werte der bestehenden Aktien herabgesetzt und die Anzahl der Aktien erhöht. Das dient dazu, den Kurs einer Aktie zu erleichtern und die Aktie nach dem Aktiensplit wieder leichter handelbar zu machen für die Allgemeinheit.
Bei einem 1:2 Split einer Aktie die vorher einen Kurs von 100 Schweizer Franken hatte, findet man nach dem Split zwei Aktien mit dem Wert von 50 Schweizer Franken im Aktiendepot. Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft muss hierzu für diese Massnahme einen Aktiensplit beschließen.
Diese Aktiensplit Maßnahme ist eigentlich reine Formsache, da sich an den Besitzverhältnissen eines Aktionärs nichts ändert. Die Aktie wird lediglich mit einem leichteren Preis an der Börse gehandelt und das Eigenkapital der Gesellschaft, wie auch der Wert des Aktienbestandes eines einzelnen Aktionärs ändert sich nicht. Der Aktiensplit bei einer AG.
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Quellen: Öffentlich zugängliche Schweizer Primärquellen (admin.ch, BFS, kantonale Ämter). Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.