💰 13. AHV-Rente 2026: Berechnung, Höhe & Auszahlung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der komplette Guide zur historischen Zusatzrente für 2,5 Millionen Schweizer Rentnerinnen und Rentner

Aelteres Schweizer Ehepaar am Kuechentisch mit offiziellen AHV-Dokumenten - symbolisiert die historische 13. AHV-Rente fuer 2,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz. Warmes Morgenlicht und Alpenblick im Hintergrund. Betrag zwischen CHF 1260 und CHF 2520 pro Person.

Die 13. AHV-Rente bringt 2,5 Millionen Schweizer Rentnerinnen und Rentnern eine jährliche Zusatzrente von CHF 1260 bis CHF 2520. Der historische Volksentscheid von 2024 wird ab 2026 zur Realität.

💰 Bis CHF 2'520 pro Jahr! 📅 Dezember 2026! 🎁 Automatisch ausbezahlt!
💡 Auf einen Blick Das Wichtigste zur 13. AHV-Rente 2026
  • Erste Auszahlung: Dezember 2026 (spätestens 20. Dezember)
  • Höhe: 1/12 Ihrer jährlichen Altersrente (CHF 1'260 bis CHF 2'520)
  • Rhythmus: Einmal jährlich im Dezember
  • Antrag nötig? Nein – automatische Auszahlung
  • Rentensteigerung: +8,3% mehr AHV pro Jahr
  • Ergänzungsleistungen: Keine Kürzung durch 13. Rente
  • Betroffene: Rund 2,5 Mio. AHV-Rentner in der Schweiz

Im Dezember 2026 erhalten alle AHV-Altersrentnerinnen und -rentner in der Schweiz erstmals die 13. AHV-Rente. Die zusätzliche Monatsrente beträgt zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Jahr für Einzelpersonen, bei Ehepaaren maximal CHF 3'780. Die Auszahlung erfolgt automatisch – Sie müssen nichts unternehmen.

Rund 2,5 Millionen Personen profitieren von diesem historischen Entscheid der Volksabstimmung vom 3. März 2024. In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles zur Berechnung, den Auszahlungsterminen und was Sie als Rentner oder angehender Pensionär wissen müssen.

 

✅ Was ist die 13. AHV-Rente?

Am 3. März 2024 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» angenommen. Damit erhalten alle Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente ab 2026 eine zusätzliche Monatsrente pro Jahr.

Die 13. AHV-Rente entspricht einem Anstieg der jährlichen Altersrente um 8,3 Prozent. Sie wird als Zuschlag zur regulären Dezemberrente ausbezahlt – analog zum 13. Monatslohn, den viele Arbeitnehmende in der Schweiz kennen.

🇨🇭
Historischer Volksentscheid

Die 13. AHV-Rente ist die erste Sozialversicherungs-Volksinitiative, die seit der Einführung der AHV 1948 an der Urne erfolgreich war.

Die wichtigsten Eckdaten

Merkmal Details
Rechtsgrundlage Art. 197 Ziff. 16 BV (Bundesverfassung)
Volksabstimmung 3. März 2024 – angenommen
Einführung Ab 2026
Erste Auszahlung Dezember 2026
Auszahlungsrhythmus Jährlich im Dezember
Berechnung 1/12 der im Kalenderjahr bezogenen Altersrenten
Kosten 2026 ca. CHF 4,2 Milliarden
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Wann genau kommt das Geld? Alle Details...
 

📅 Wann wird die 13. AHV-Rente 2026 ausbezahlt?

Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt. Gemäss Bundesrat sollen alle Berechtigten das Geld spätestens am 20. Dezember 2026 auf ihrem Konto haben.

Zeitplan der Auszahlung

  • Dezember 2026: Erste Auszahlung zusammen mit der regulären Dezember-Altersrente
  • Ab 2027: Jährlich im Dezember als fester Bestandteil der AHV-Leistungen

Müssen Sie etwas unternehmen?

Automatische Auszahlung

Nein, Sie müssen nichts tun! Die Auszahlung erfolgt vollautomatisch durch Ihre zuständige AHV-Ausgleichskasse. Kein Antrag, keine Formulare. Wenn Sie im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen, erhalten Sie automatisch auch die 13. Rente.

 

💰 Wie hoch ist meine 13. AHV-Rente?

Die Höhe Ihrer 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel (1/12) der Summe aller Altersrenten, die Sie im betreffenden Kalenderjahr bezogen haben.

Übersicht der Beträge 2026

Rentensituation Monatliche AHV-Rente 13. Rente pro Jahr Jahrestotal (inkl. 13.)
Minimalrente Einzelperson CHF 1'260 CHF 1'260 CHF 16'380
Maximalrente Einzelperson CHF 2'520 CHF 2'520 CHF 32'760
Ehepaar (beide Maximalrente, plafoniert) je CHF 1'890 je CHF 1'890 CHF 49'140

Berechnungsformel

13. AHV-Rente = Summe aller monatlichen Altersrenten im Jahr ÷ 12

Beispiel: Wer das ganze Jahr 2026 die Maximalrente von CHF 2'520 pro Monat bezieht, erhält:
12 × CHF 2'520 = CHF 30'240 ÷ 12 = CHF 2'520 als 13. Rente

Was wird NICHT mitgerechnet?

Folgende Leistungen werden bei der Berechnung der 13. AHV-Rente nicht berücksichtigt:

  • Kinderrenten zur Altersrente
  • Zusatzrenten für den Ehegatten
  • Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration (AHV 21)
 

👫 Berechnung für Ehepaare: Plafonierung erklärt

Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften gilt eine besondere Regel: Die Summe beider Renten ist auf 150 Prozent der Maximalrente plafoniert – das sind aktuell CHF 3'780 pro Monat.

Wie funktioniert die Plafonierung?

Wenn beide Ehepartner Anspruch auf die Maximalrente hätten (je CHF 2'520), würde die Summe CHF 5'040 betragen. Wegen der Plafonierung werden beide Renten jedoch auf je CHF 1'890 gekürzt – total CHF 3'780.

Musterrechnung: Ehepaar mit versetztem Rentenbeginn

Situation Monat 1-6 (nur Partner A) Monat 7-12 (beide pensioniert)
Partner A CHF 2'520/Mt. CHF 1'890/Mt. (plafoniert)
Partner B CHF 1'890/Mt. (plafoniert)
13. Rente Partner A 6 × 210 + 6 × 157.50 = CHF 2'205

In den Folgejahren beträgt die 13. Rente für jeden Ehepartner CHF 1'890, da die Plafonierung das ganze Jahr gilt.

Ehepaare vs. Konkubinat

Lebensform Maximale AHV (beide Partner) 13. Rente (beide)
Ehepaar CHF 3'780/Mt. CHF 3'780/Jahr
Konkubinat CHF 5'040/Mt. CHF 5'040/Jahr

Unverheiratete Paare erhalten keine Plafonierung und können zusammen bis zu CHF 5'040 pro Monat beziehen – und entsprechend eine höhere 13. Rente.

 

⏳ Vorbezug und Aufschub: Auswirkungen auf die 13. Rente

Der flexible Altersrücktritt gemäss AHV 21 erlaubt einen Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren. Sowohl Vorbezug als auch Aufschub haben Auswirkungen auf die Höhe der 13. AHV-Rente.

Vorbezug: Kürzung gilt auch für die 13. Rente

Wer die AHV-Rente vorbezieht, erhält eine gekürzte Rente. Diese Kürzung gilt lebenslang – und damit auch für die 13. Rente.

Vorbezugsdauer Kürzungssatz Maximalrente nach Kürzung 13. Rente
12 Monate –6,8% CHF 2'349 CHF 2'349
18 Monate –10,2% CHF 2'263 CHF 2'263
24 Monate –13,6% CHF 2'178 CHF 2'178
⚠️
Achtung bei Vorbezug

Bei 18 Monaten Vorbezug wird die Maximalrente von CHF 2'520 um 10,2% auf CHF 2'263 gekürzt. Die 13. Rente beträgt ebenfalls nur noch CHF 2'263 statt CHF 2'520 – ein Unterschied von CHF 257 pro Jahr.

Aufschub: Zuschlag auch für die 13. Rente

Wer den Rentenbezug aufschiebt, erhält einen Zuschlag. Die 13. Rente wird erst ab dem tatsächlichen Rentenbeginn ausbezahlt – dann aber auf Basis der erhöhten Rente.

 

❌ Wer hat keinen Anspruch?

Die 13. AHV-Rente gilt ausschliesslich für Altersrenten. Folgende Personengruppen haben keinen Anspruch:

Kein Anspruch auf 13. Rente

  • IV-Rentnerinnen und -Rentner: Bezüger von Invalidenrenten erhalten keine 13. Rente
  • Hinterlassene: Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden weiterhin nur 12-mal pro Jahr ausbezahlt
  • Erben: Verstirbt ein Rentner vor Dezember, besteht kein Anspruch auf die 13. Rente für die Erbschaft
  • Personen ohne Rentenbezug im Dezember: Nur wer im Dezember tatsächlich eine AHV-Altersrente bezieht, erhält die 13. Rente
🎯
Wichtig bei Todesfall

Verstirbt eine Person am 30. November, besteht kein Anspruch auf die 13. Rente. Verstirbt sie hingegen am 1. Dezember oder später, wird die 13. Rente noch ausbezahlt.

 

🛡️ Ergänzungsleistungen und 13. AHV-Rente

Viele AHV-Rentner mit tiefen Einkommen beziehen Ergänzungsleistungen (EL). Die gute Nachricht: Die 13. AHV-Rente führt nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen.

Gesetzliche Regelung

Die Bundesverfassung (Art. 197 Ziff. 16 BV) schreibt ausdrücklich vor, dass die 13. Rente weder zu einer Reduktion noch zum Verlust des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen führen darf.

Keine Kürzung bei EL

Die 13. AHV-Rente wird bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen. EL-Bezüger erhalten die volle 13. Rente zusätzlich zu ihren bisherigen Leistungen. Es gibt keine negativen Auswirkungen auf andere Sozialleistungen.

 

💸 Finanzierung: Stand der Debatte

Die 13. AHV-Rente verursacht erhebliche Mehrkosten für die AHV. Die Finanzierung ist jedoch noch nicht abschliessend geregelt (Stand: Dezember 2025).

Kosten der 13. AHV-Rente

Jahr Geschätzte Kosten
2026 ca. CHF 4,2 Mrd.
2030 ca. CHF 4,6 Mrd.

Vorschläge zur Finanzierung

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. National- und Ständerat haben jedoch unterschiedliche Konzepte verabschiedet:

Kammer Vorschlag
Nationalrat MWST +0,7 Prozentpunkte, befristet bis 2030, keine Lohnbeiträge
Ständerat MWST + Lohnbeiträge +0,4 Prozentpunkte (ab 2028), unbefristet
ℹ️
Auszahlung garantiert

Die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat wird 2026 fortgesetzt. Unabhängig von der Finanzierungsfrage wird die 13. AHV-Rente im Dezember 2026 garantiert ausbezahlt – die gesetzlichen Grundlagen sind vom Parlament bereits genehmigt.

Nützliche Hilfsmittel

Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) bietet einen kostenlosen Online-Rechner zur Schätzung Ihrer Altersrente:

ESCAL – Online Rentenschätzung

💡
Tipp

Für eine verbindliche Berechnung können Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung anfordern. Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Monate.

❓ Häufige Fragen (FAQ)

Wann bekomme ich die 13. AHV-Rente zum ersten Mal?

Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt, spätestens am 20. Dezember 2026. Sie erhalten das Geld zusammen mit Ihrer regulären Dezember-Altersrente.

Muss ich einen Antrag für die 13. AHV-Rente stellen?

Nein, die Auszahlung erfolgt vollautomatisch. Wenn Sie im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen, erhalten Sie automatisch auch die 13. Rente.

Wie hoch ist die maximale 13. AHV-Rente für Einzelpersonen?

Die maximale 13. AHV-Rente für Einzelpersonen beträgt CHF 2'520 pro Jahr (Stand 2026). Dies entspricht einer monatlichen Maximalrente von CHF 2'520.

Wie hoch ist die 13. AHV-Rente für Ehepaare?

Aufgrund der Plafonierung erhalten Ehepaare zusammen maximal CHF 3'780 pro Jahr als 13. Rente (je CHF 1'890 pro Partner).

Erhalte ich auch eine 13. IV-Rente?

Nein, die 13. Rente gilt ausschliesslich für AHV-Altersrenten. Invalidenrenten und Hinterlassenenrenten werden weiterhin nur 12-mal pro Jahr ausbezahlt.

Wird meine Ergänzungsleistung wegen der 13. Rente gekürzt?

Nein. Die 13. AHV-Rente ist bei der EL-Berechnung explizit ausgeschlossen und führt weder zu einer Kürzung noch zum Verlust des EL-Anspruchs.

Was passiert, wenn ich im Laufe des Jahres pensioniert werde?

Die 13. Rente wird anteilsmässig berechnet. Wer beispielsweise erst ab Oktober 2026 eine AHV-Rente bezieht, erhält die Summe der Oktober-, November- und Dezemberrente geteilt durch 12.

Wirkt sich ein Rentenvorbezug auf die 13. AHV-Rente aus?

Ja. Die Kürzung beim Vorbezug gilt auch für die 13. Rente. Bei 18 Monaten Vorbezug beträgt die Kürzung 10,2% – die 13. Rente wird entsprechend reduziert.

Wie wird die 13. Rente finanziert?

Die Finanzierung ist noch nicht abschliessend geregelt (Stand Dezember 2025). Der Nationalrat schlägt eine befristete MWST-Erhöhung vor, der Ständerat will zusätzlich die Lohnbeiträge erhöhen.

Haben Auslandschweizer Anspruch auf die 13. AHV-Rente?

Ja. Alle Personen mit Anspruch auf eine AHV-Altersrente erhalten auch die 13. Rente – unabhängig vom Wohnort.

📚 Quellen & Verweise

🏛️ Offizielle Stellen (Tier 1):

📰 Medienberichte (Tier 2):

  • Beobachter – So hoch fällt Ihre 13. AHV-Rente wirklich aus: beobachter.ch
  • SRF – Finanzierung der 13. AHV-Rente: srf.ch
  • VZ VermögensZentrum – Die 10 wichtigsten Fragen zur AHV-Rente: vermoegenszentrum.ch

Stand: Dezember 2025 – Alle Angaben ohne Gewähr.