Der komplette Guide zur historischen Zusatzrente für 2,5 Millionen Schweizer Rentnerinnen und Rentner
- ✓ Erste Auszahlung: Dezember 2026 (spätestens 20. Dezember)
- ✓ Höhe: 1/12 Ihrer jährlichen Altersrente (CHF 1'260 bis CHF 2'520)
- ✓ Rhythmus: Einmal jährlich im Dezember
- ✓ Antrag nötig? Nein – automatische Auszahlung
- ✓ Rentensteigerung: +8,3% mehr AHV pro Jahr
- ✓ Ergänzungsleistungen: Keine Kürzung durch 13. Rente
- ✓ Betroffene: Rund 2,5 Mio. AHV-Rentner in der Schweiz
Im Dezember 2026 erhalten alle AHV-Altersrentnerinnen und -rentner in der Schweiz erstmals die 13. AHV-Rente. Die zusätzliche Monatsrente beträgt zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Jahr für Einzelpersonen, bei Ehepaaren maximal CHF 3'780. Die Auszahlung erfolgt automatisch – Sie müssen nichts unternehmen.
Rund 2,5 Millionen Personen profitieren von diesem historischen Entscheid der Volksabstimmung vom 3. März 2024. In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles zur Berechnung, den Auszahlungsterminen und was Sie als Rentner oder angehender Pensionär wissen müssen.
📑 Inhalt
- ✅ Was ist die 13. AHV-Rente?
- 📅 Wann wird die 13. AHV-Rente 2026 ausbezahlt?
- 💰 Wie hoch ist meine 13. AHV-Rente?
- 👫 Berechnung für Ehepaare: Plafonierung erklärt
- ⏳ Vorbezug und Aufschub: Auswirkungen
- ❌ Wer hat keinen Anspruch?
- 🛡️ Ergänzungsleistungen und 13. AHV-Rente
- 💸 Finanzierung: Stand der Debatte
- ❓ Häufige Fragen (FAQ)
- 📚 Quellen und weiterführende Links
✅ Was ist die 13. AHV-Rente?
Am 3. März 2024 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» angenommen. Damit erhalten alle Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente ab 2026 eine zusätzliche Monatsrente pro Jahr.
Die 13. AHV-Rente entspricht einem Anstieg der jährlichen Altersrente um 8,3 Prozent. Sie wird als Zuschlag zur regulären Dezemberrente ausbezahlt – analog zum 13. Monatslohn, den viele Arbeitnehmende in der Schweiz kennen.
Die 13. AHV-Rente ist die erste Sozialversicherungs-Volksinitiative, die seit der Einführung der AHV 1948 an der Urne erfolgreich war.
Die wichtigsten Eckdaten
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 197 Ziff. 16 BV (Bundesverfassung) |
| Volksabstimmung | 3. März 2024 – angenommen |
| Einführung | Ab 2026 |
| Erste Auszahlung | Dezember 2026 |
| Auszahlungsrhythmus | Jährlich im Dezember |
| Berechnung | 1/12 der im Kalenderjahr bezogenen Altersrenten |
| Kosten 2026 | ca. CHF 4,2 Milliarden |
Wann genau kommt das Geld? Alle Details...
📅 Wann wird die 13. AHV-Rente 2026 ausbezahlt?
Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt. Gemäss Bundesrat sollen alle Berechtigten das Geld spätestens am 20. Dezember 2026 auf ihrem Konto haben.
Zeitplan der Auszahlung
- Dezember 2026: Erste Auszahlung zusammen mit der regulären Dezember-Altersrente
- Ab 2027: Jährlich im Dezember als fester Bestandteil der AHV-Leistungen
Müssen Sie etwas unternehmen?
Nein, Sie müssen nichts tun! Die Auszahlung erfolgt vollautomatisch durch Ihre zuständige AHV-Ausgleichskasse. Kein Antrag, keine Formulare. Wenn Sie im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen, erhalten Sie automatisch auch die 13. Rente.
💰 Wie hoch ist meine 13. AHV-Rente?
Die Höhe Ihrer 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel (1/12) der Summe aller Altersrenten, die Sie im betreffenden Kalenderjahr bezogen haben.
Übersicht der Beträge 2026
| Rentensituation | Monatliche AHV-Rente | 13. Rente pro Jahr | Jahrestotal (inkl. 13.) |
|---|---|---|---|
| Minimalrente Einzelperson | CHF 1'260 | CHF 1'260 | CHF 16'380 |
| Maximalrente Einzelperson | CHF 2'520 | CHF 2'520 | CHF 32'760 |
| Ehepaar (beide Maximalrente, plafoniert) | je CHF 1'890 | je CHF 1'890 | CHF 49'140 |
Berechnungsformel
Beispiel: Wer das ganze Jahr 2026 die Maximalrente von CHF 2'520 pro Monat bezieht, erhält:
12 × CHF 2'520 = CHF 30'240 ÷ 12 = CHF 2'520 als 13. Rente
Was wird NICHT mitgerechnet?
Folgende Leistungen werden bei der Berechnung der 13. AHV-Rente nicht berücksichtigt:
- Kinderrenten zur Altersrente
- Zusatzrenten für den Ehegatten
- Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration (AHV 21)
👫 Berechnung für Ehepaare: Plafonierung erklärt
Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften gilt eine besondere Regel: Die Summe beider Renten ist auf 150 Prozent der Maximalrente plafoniert – das sind aktuell CHF 3'780 pro Monat.
Wie funktioniert die Plafonierung?
Wenn beide Ehepartner Anspruch auf die Maximalrente hätten (je CHF 2'520), würde die Summe CHF 5'040 betragen. Wegen der Plafonierung werden beide Renten jedoch auf je CHF 1'890 gekürzt – total CHF 3'780.
Musterrechnung: Ehepaar mit versetztem Rentenbeginn
| Situation | Monat 1-6 (nur Partner A) | Monat 7-12 (beide pensioniert) |
|---|---|---|
| Partner A | CHF 2'520/Mt. | CHF 1'890/Mt. (plafoniert) |
| Partner B | — | CHF 1'890/Mt. (plafoniert) |
| 13. Rente Partner A | 6 × 210 + 6 × 157.50 = CHF 2'205 | |
In den Folgejahren beträgt die 13. Rente für jeden Ehepartner CHF 1'890, da die Plafonierung das ganze Jahr gilt.
Ehepaare vs. Konkubinat
| Lebensform | Maximale AHV (beide Partner) | 13. Rente (beide) |
|---|---|---|
| Ehepaar | CHF 3'780/Mt. | CHF 3'780/Jahr |
| Konkubinat | CHF 5'040/Mt. | CHF 5'040/Jahr |
Unverheiratete Paare erhalten keine Plafonierung und können zusammen bis zu CHF 5'040 pro Monat beziehen – und entsprechend eine höhere 13. Rente.
⏳ Vorbezug und Aufschub: Auswirkungen auf die 13. Rente
Der flexible Altersrücktritt gemäss AHV 21 erlaubt einen Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren. Sowohl Vorbezug als auch Aufschub haben Auswirkungen auf die Höhe der 13. AHV-Rente.
Vorbezug: Kürzung gilt auch für die 13. Rente
Wer die AHV-Rente vorbezieht, erhält eine gekürzte Rente. Diese Kürzung gilt lebenslang – und damit auch für die 13. Rente.
| Vorbezugsdauer | Kürzungssatz | Maximalrente nach Kürzung | 13. Rente |
|---|---|---|---|
| 12 Monate | –6,8% | CHF 2'349 | CHF 2'349 |
| 18 Monate | –10,2% | CHF 2'263 | CHF 2'263 |
| 24 Monate | –13,6% | CHF 2'178 | CHF 2'178 |
Bei 18 Monaten Vorbezug wird die Maximalrente von CHF 2'520 um 10,2% auf CHF 2'263 gekürzt. Die 13. Rente beträgt ebenfalls nur noch CHF 2'263 statt CHF 2'520 – ein Unterschied von CHF 257 pro Jahr.
Aufschub: Zuschlag auch für die 13. Rente
Wer den Rentenbezug aufschiebt, erhält einen Zuschlag. Die 13. Rente wird erst ab dem tatsächlichen Rentenbeginn ausbezahlt – dann aber auf Basis der erhöhten Rente.
❌ Wer hat keinen Anspruch?
Die 13. AHV-Rente gilt ausschliesslich für Altersrenten. Folgende Personengruppen haben keinen Anspruch:
Kein Anspruch auf 13. Rente
- IV-Rentnerinnen und -Rentner: Bezüger von Invalidenrenten erhalten keine 13. Rente
- Hinterlassene: Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden weiterhin nur 12-mal pro Jahr ausbezahlt
- Erben: Verstirbt ein Rentner vor Dezember, besteht kein Anspruch auf die 13. Rente für die Erbschaft
- Personen ohne Rentenbezug im Dezember: Nur wer im Dezember tatsächlich eine AHV-Altersrente bezieht, erhält die 13. Rente
Verstirbt eine Person am 30. November, besteht kein Anspruch auf die 13. Rente. Verstirbt sie hingegen am 1. Dezember oder später, wird die 13. Rente noch ausbezahlt.
🛡️ Ergänzungsleistungen und 13. AHV-Rente
Viele AHV-Rentner mit tiefen Einkommen beziehen Ergänzungsleistungen (EL). Die gute Nachricht: Die 13. AHV-Rente führt nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen.
Gesetzliche Regelung
Die Bundesverfassung (Art. 197 Ziff. 16 BV) schreibt ausdrücklich vor, dass die 13. Rente weder zu einer Reduktion noch zum Verlust des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen führen darf.
Die 13. AHV-Rente wird bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen. EL-Bezüger erhalten die volle 13. Rente zusätzlich zu ihren bisherigen Leistungen. Es gibt keine negativen Auswirkungen auf andere Sozialleistungen.
💸 Finanzierung: Stand der Debatte
Die 13. AHV-Rente verursacht erhebliche Mehrkosten für die AHV. Die Finanzierung ist jedoch noch nicht abschliessend geregelt (Stand: Dezember 2025).
Kosten der 13. AHV-Rente
| Jahr | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| 2026 | ca. CHF 4,2 Mrd. |
| 2030 | ca. CHF 4,6 Mrd. |
Vorschläge zur Finanzierung
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. National- und Ständerat haben jedoch unterschiedliche Konzepte verabschiedet:
| Kammer | Vorschlag |
|---|---|
| Nationalrat | MWST +0,7 Prozentpunkte, befristet bis 2030, keine Lohnbeiträge |
| Ständerat | MWST + Lohnbeiträge +0,4 Prozentpunkte (ab 2028), unbefristet |
Die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat wird 2026 fortgesetzt. Unabhängig von der Finanzierungsfrage wird die 13. AHV-Rente im Dezember 2026 garantiert ausbezahlt – die gesetzlichen Grundlagen sind vom Parlament bereits genehmigt.
Nützliche Hilfsmittel
Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) bietet einen kostenlosen Online-Rechner zur Schätzung Ihrer Altersrente:
→ ESCAL – Online Rentenschätzung
Für eine verbindliche Berechnung können Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung anfordern. Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Monate.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
Wann bekomme ich die 13. AHV-Rente zum ersten Mal?
Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt, spätestens am 20. Dezember 2026. Sie erhalten das Geld zusammen mit Ihrer regulären Dezember-Altersrente.
Muss ich einen Antrag für die 13. AHV-Rente stellen?
Nein, die Auszahlung erfolgt vollautomatisch. Wenn Sie im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente beziehen, erhalten Sie automatisch auch die 13. Rente.
Wie hoch ist die maximale 13. AHV-Rente für Einzelpersonen?
Die maximale 13. AHV-Rente für Einzelpersonen beträgt CHF 2'520 pro Jahr (Stand 2026). Dies entspricht einer monatlichen Maximalrente von CHF 2'520.
Wie hoch ist die 13. AHV-Rente für Ehepaare?
Aufgrund der Plafonierung erhalten Ehepaare zusammen maximal CHF 3'780 pro Jahr als 13. Rente (je CHF 1'890 pro Partner).
Erhalte ich auch eine 13. IV-Rente?
Nein, die 13. Rente gilt ausschliesslich für AHV-Altersrenten. Invalidenrenten und Hinterlassenenrenten werden weiterhin nur 12-mal pro Jahr ausbezahlt.
Wird meine Ergänzungsleistung wegen der 13. Rente gekürzt?
Nein. Die 13. AHV-Rente ist bei der EL-Berechnung explizit ausgeschlossen und führt weder zu einer Kürzung noch zum Verlust des EL-Anspruchs.
Was passiert, wenn ich im Laufe des Jahres pensioniert werde?
Die 13. Rente wird anteilsmässig berechnet. Wer beispielsweise erst ab Oktober 2026 eine AHV-Rente bezieht, erhält die Summe der Oktober-, November- und Dezemberrente geteilt durch 12.
Wirkt sich ein Rentenvorbezug auf die 13. AHV-Rente aus?
Ja. Die Kürzung beim Vorbezug gilt auch für die 13. Rente. Bei 18 Monaten Vorbezug beträgt die Kürzung 10,2% – die 13. Rente wird entsprechend reduziert.
Wie wird die 13. Rente finanziert?
Die Finanzierung ist noch nicht abschliessend geregelt (Stand Dezember 2025). Der Nationalrat schlägt eine befristete MWST-Erhöhung vor, der Ständerat will zusätzlich die Lohnbeiträge erhöhen.
Haben Auslandschweizer Anspruch auf die 13. AHV-Rente?
Ja. Alle Personen mit Anspruch auf eine AHV-Altersrente erhalten auch die 13. Rente – unabhängig vom Wohnort.
📚 Quellen & Verweise
🏛️ Offizielle Stellen (Tier 1):
- BSV – Umsetzung der 13. AHV-Rente: bsv.admin.ch
- AHV-IV Informationsstelle – 13. AHV-Rente: ahv-iv.ch
- ch.ch – Die Rente in der Schweiz: ch.ch
- Parlament.ch – Geschäft 24.073: parlament.ch
- ESCAL Online-Rechner: zas.admin.ch
📰 Medienberichte (Tier 2):
- Beobachter – So hoch fällt Ihre 13. AHV-Rente wirklich aus: beobachter.ch
- SRF – Finanzierung der 13. AHV-Rente: srf.ch
- VZ VermögensZentrum – Die 10 wichtigsten Fragen zur AHV-Rente: vermoegenszentrum.ch
Stand: Dezember 2025 – Alle Angaben ohne Gewähr.
