Lücken füllen, Steuern sparen – der komplette Guide zur neuen Nachzahlungsmöglichkeit
- ✓ Neu ab 2026: Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich
- ✓ Rückwirkend: Bis zu 10 Jahre (nur für Lücken ab 2025)
- ✓ Maximalbetrag: CHF 7'258 pro Jahr zusätzlich zum ordentlichen Beitrag
- ✓ Gesamteinzahlung 2026: Bis zu CHF 14'516 (ordentlich + Nachzahlung)
- ✓ Voraussetzung: AHV-pflichtiges Einkommen im Einkaufs- UND Lückenjahr
- ✓ Steuerabzug: Nachzahlung ist vollständig abzugsfähig
- ✓ Wichtig: Lücken vor 2025 können NICHT geschlossen werden
Ab 2026 können Erwerbstätige in der Schweiz erstmals Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich schliessen. Wer seit 2025 nicht den vollen Maximalbetrag von CHF 7'258 eingezahlt hat, darf bis zu zehn Jahre rückwirkend nachholen – und diesen Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Der Bundesrat hat am 6. November 2024 die entsprechende BVV 3-Verordnung in Kraft gesetzt. Dieser Ratgeber erklärt alle Voraussetzungen, Maximalbeträge und Strategien für optimale Steuerersparnis.
📑 Inhalt
- 📋 Was ist die Säule 3a Nachzahlung?
- ✅ Wer kann nachzahlen? Die 5 Voraussetzungen
- 💰 Wie viel kann ich maximal nachzahlen?
- 📝 Schritt-für-Schritt: Nachzahlung beantragen
- 🧮 Steuerersparnis berechnen: Beispielrechnung
- 🏦 Bank oder Versicherung: Was ist besser?
- ⚠️ Häufige Fehler vermeiden
- ❓ FAQ: Häufige Fragen zur 3a Nachzahlung
- 📚 Quellen & Verweise
📋 Was ist die Säule 3a Nachzahlung?
Die Säule 3a Nachzahlung ermöglicht es Erwerbstätigen ab dem Steuerjahr 2026, verpasste oder unvollständige Einzahlungen in die gebundene Vorsorge nachträglich zu leisten. Diese neue Regelung basiert auf der Motion Ettlin (19.3702) und wurde vom Bundesrat am 6. November 2024 durch Änderung der BVV 3-Verordnung umgesetzt.
Was ist neu ab 2026?
Bisher galt: Wer den jährlichen Maximalbetrag nicht voll ausschöpfte, konnte diese Lücke nicht mehr nachholen. Das ändert sich grundlegend:
| Aspekt | Bisherige Regelung | Neue Regelung ab 2026 |
|---|---|---|
| Nachzahlung möglich? | Nein | Ja, bis 10 Jahre rückwirkend |
| Für welche Jahre? | – | Nur für Lücken ab 2025 |
| Maximalbetrag Nachzahlung | – | CHF 7'258 pro Jahr |
| Steuerabzug | – | Vollständig abzugsfähig |
| Erste Nachzahlung | – | 2026 (für 2025) |
Rechtliche Grundlage
Die Änderung erfolgte durch Anpassung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). Der Bundesrat setzte die Änderung per 1. Januar 2025 in Kraft, wobei erste Einkäufe ab dem Steuerjahr 2026 möglich sind.
Die ursprüngliche Motion Ettlin sah grosszügigere Regelungen vor. Der Bundesrat hat die Umsetzung jedoch eingeschränkt – insbesondere können Lücken vor 2025 NICHT mehr geschlossen werden.
Aber das ist noch nicht alles...
✅ Wer kann nachzahlen? Die 5 Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Nachzahlung in die Säule 3a müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
1. AHV-pflichtiges Einkommen im Einkaufsjahr
Du musst im Jahr der Nachzahlung (z.B. 2026) ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Dies gilt für:
- Angestellte mit Lohn
- Selbständigerwerbende
- Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung
- Teilinvalide mit AHV-pflichtigem Einkommen
2. AHV-pflichtiges Einkommen im Lückenjahr
Auch im Jahr, für das du nachzahlen möchtest, musstest du ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Warst du beispielsweise 2025 im Ausland ohne Schweizer Erwerbstätigkeit, kannst du für dieses Jahr keine Nachzahlung leisten.
3. Ordentlicher Jahresbeitrag vollständig eingezahlt
Der Einkauf ist erst möglich, nachdem du den ordentlichen Maximalbetrag des laufenden Jahres vollständig eingezahlt hast. Beispiel: Willst du 2026 nachzahlen, musst du zuerst die CHF 7'258 für 2026 einzahlen.
4. Kein altersbedingter Vorbezug aus der Säule 3a
Sobald du einen Vorbezug aus der Säule 3a im Rahmen der Pensionierung getätigt hast (frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter), sind keine Nachzahlungen mehr erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem 3a-Konto oder welcher Police der Bezug erfolgte.
5. Weiterhin erwerbstätig
Nachzahlungen sind nur zulässig, solange du noch erwerbstätig bist. Dies kann bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters der Fall sein.
Wer kann NICHT nachzahlen?
- Personen ohne AHV-pflichtiges Einkommen im Lückenjahr (z.B. Studium, Auslandaufenthalt)
- Personen, die bereits Säule-3a-Leistungen bezogen haben
- Personen, die im Lückenjahr nicht in der Schweiz erwerbstätig waren
- Für Beitragslücken vor dem 1. Januar 2025
💰 Wie viel kann ich maximal nachzahlen?
Maximalbeträge 2025/2026
| Kategorie | Ordentlicher Beitrag | Max. Nachzahlung | Max. Gesamtbeitrag |
|---|---|---|---|
| Mit Pensionskasse | CHF 7'258 | CHF 7'258 | CHF 14'516 |
| Ohne Pensionskasse* | CHF 36'288 | CHF 7'258** | CHF 43'546 |
*20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288
**Auch Selbständige ohne PK können nur den "kleinen Beitrag" nachzahlen
Wichtige Einschränkungen
Für Selbständige ohne Pensionskasse: Obwohl du normalerweise bis zu CHF 36'288 jährlich einzahlen darfst, ist die Nachzahlung auf den "kleinen Beitrag" von CHF 7'258 beschränkt.
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Teilweise Einzahlung 2025
Anna (Angestellte mit PK) hat 2025 nur CHF 3'000 eingezahlt statt CHF 7'258.
- Beitragslücke 2025: CHF 4'258
- Nachzahlung 2026: CHF 4'258 (die tatsächliche Lücke)
- Plus ordentlicher Beitrag 2026: CHF 7'258
- Gesamteinzahlung 2026: CHF 11'516
Beispiel 2: Keine Einzahlung 2025
Marco (Angestellter mit PK) hat 2025 nichts eingezahlt.
- Beitragslücke 2025: CHF 7'258
- Nachzahlung 2026: CHF 7'258 (Maximum)
- Plus ordentlicher Beitrag 2026: CHF 7'258
- Gesamteinzahlung 2026: CHF 14'516
Beispiel 3: Mehrere Lückenjahre
Lisa (Angestellte mit PK) hat weder 2025 noch 2026 eingezahlt. Im Jahr 2027 möchte sie aufholen.
- Pro Jahr kann sie nur EINE Lücke füllen
- 2027: Ordentlich CHF 7'258 + Nachzahlung für 2025 CHF 7'258 = CHF 14'516
- 2028: Ordentlich CHF 7'258 + Nachzahlung für 2026 CHF 7'258 = CHF 14'516
10-Jahres-Frist beachten
Die Nachzahlung ist nur innerhalb von 10 Jahren nach Entstehen der Lücke möglich:
| Lückenjahr | Nachzahlung möglich bis |
|---|---|
| 2025 | Ende 2035 |
| 2026 | Ende 2036 |
| 2027 | Ende 2037 |
📝 Schritt-für-Schritt: Nachzahlung beantragen
Schritt 1: Vorsorgelücken identifizieren
Prüfe deine bisherigen Säule-3a-Einzahlungen. Kontaktiere deine Bank oder Versicherung für eine Übersicht. Du kannst Lücken nur für Jahre ab 2025 schliessen.
Checkliste:
- AHV-Lohnausweise der betreffenden Jahre sammeln
- Einzahlungsbestätigungen der 3a-Anbieter prüfen
- Differenz zum Maximalbetrag berechnen
Schritt 2: Berechtigung prüfen
Stelle sicher, dass du alle 5 Voraussetzungen erfüllst:
- AHV-pflichtiges Einkommen im aktuellen Jahr
- AHV-pflichtiges Einkommen im Lückenjahr
- Noch keinen altersbedingten 3a-Bezug getätigt
- Noch erwerbstätig
- Ordentlicher Jahresbeitrag wird/wurde vollständig eingezahlt
Schritt 3: Anbieter kontaktieren
Wende dich an deine Bank oder Versicherung. Die Finanzinstitute haben interne Prozesse für die Abwicklung von Nachzahlungen entwickelt. Du benötigst:
- Nachweis über das AHV-pflichtige Einkommen im Lückenjahr
- Bestätigung der bereits geleisteten Einzahlungen
- Angabe des gewünschten Nachzahlungsbetrags
Schritt 4: Nachweise beschaffen
Du musst belegen können, dass im Lückenjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen vorlag, der damalige Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde und der aktuelle Jahresbeitrag vollständig geleistet wird.
Die Vorsorgeeinrichtung prüft die Berechtigung und dokumentiert den Einkauf für spätere Steuerkontrollen.
Schritt 5: Einzahlung tätigen
Überweise den Betrag auf dein 3a-Konto. Achte darauf:
- Zuerst den ordentlichen Jahresbeitrag vollständig einzahlen
- Dann die Nachzahlung als separate Transaktion kennzeichnen
- Frist: Einzahlung muss bis 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen
Schritt 6: Steuerabzug geltend machen
Trage sowohl den ordentlichen Beitrag als auch die Nachzahlung in deiner Steuererklärung ein. Du erhältst von deinem Anbieter eine entsprechende Bescheinigung.
🧮 Steuerersparnis berechnen: Beispielrechnung
Steuervorteile der Nachzahlung
Die Nachzahlung ist – wie die reguläre Einzahlung – vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die tatsächliche Ersparnis hängt ab von deinem steuerbaren Einkommen, deinem Wohnkanton und deiner Gemeinde sowie deinem Zivilstand.
Steuerersparnis nach Kantonen (CHF 7'258 Einzahlung)
| Kanton | Bei CHF 80'000 Einkommen | Bei CHF 120'000 Einkommen |
|---|---|---|
| Zürich | ca. CHF 1'900 | ca. CHF 2'400 |
| Bern | ca. CHF 1'700 | ca. CHF 2'200 |
| Basel-Stadt | ca. CHF 2'100 | ca. CHF 2'600 |
| Genf | ca. CHF 2'300 | ca. CHF 2'900 |
| Zug | ca. CHF 1'200 | ca. CHF 1'600 |
Annahmen: Ledig, reformiert, ohne Kinder. Quelle: ESTV, 2025
Konkrete Beispielrechnung
Situation: Thomas, 42, ledig, wohnhaft in Bern, steuerbares Einkommen CHF 100'000, hat 2025 nichts in die Säule 3a eingezahlt.
Einzahlung 2026:
- Ordentlicher Beitrag 2026: CHF 7'258
- Nachzahlung für 2025: CHF 7'258
- Gesamt: CHF 14'516
Steuerersparnis 2026:
Auf CHF 14'516 ca. 25% = ca. CHF 3'600 Steuerersparnis
Hätte Thomas nur den ordentlichen Beitrag (CHF 7'258) eingezahlt, läge die Ersparnis bei ca. CHF 1'800. Die Nachzahlung verdoppelt also seinen Steuervorteil!
Strategische Überlegungen
In Jahren mit hohem Einkommen nachzahlen: Die Steuerersparnis ist grösser, wenn du in Jahren mit hohem Einkommen nachzahlst. Die Progression wirkt zu deinen Gunsten.
Nachzahlungen staffeln: Statt mehrere Lücken auf einmal zu füllen, kann es steuerlich günstiger sein, die Nachzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. So profitierst du wiederholt vom Progressionseffekt.
Koordination mit Pensionskassen-Einkäufen: Stimme Nachzahlungen in die Säule 3a mit freiwilligen Einkäufen in die 2. Säule ab, um die Steuerlast optimal zu verteilen.
🏦 Bank oder Versicherung: Was ist besser?
Bank (Vorsorgekonto oder Wertschriftendepot)
Vorteile:
- Maximale Flexibilität bei Ein- und Auszahlungen
- Tiefere Gebühren
- Freie Wahl zwischen Konto und Wertschriften
- Einfacher Anbieterwechsel
Nachteile:
- Kein integrierter Risikoschutz
Bei Banken ist die Abwicklung oft unkomplizierter, da keine langfristigen Verträge bestehen.
Versicherung (Vorsorgepolice)
Vorteile:
- Kombiniert Sparen mit Risikoschutz (Tod, Invalidität)
- Garantierte Leistungen möglich
- Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
Nachteile:
- Weniger flexible Beitragsgestaltung
- Höhere Kosten
- Langfristige Vertragsbindung
- Komplexere Nachzahlungsabwicklung
Empfehlung: Für reine Steueroptimierung und Vermögensaufbau sind Bank-Lösungen meist vorteilhafter. Versicherungslösungen eignen sich, wenn du zusätzlichen Risikoschutz benötigst.
⚠️ Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Lücken vor 2025 einzahlen wollen
Die neue Regelung gilt ausschliesslich für Beitragslücken ab dem 1. Januar 2025. Alle früheren Lücken bleiben unwiderruflich verloren.
Fehler 2: Nachzahlung vor ordentlichem Beitrag
Der ordentliche Jahresbeitrag muss zuerst vollständig eingezahlt werden, bevor eine Nachzahlung möglich ist. Andernfalls wird die Einzahlung als ordentlicher Beitrag gewertet.
Fehler 3: Mehrere Teilzahlungen für ein Lückenjahr
Eine Beitragslücke kann nur mit einer einzigen Einzahlung geschlossen werden. Hast du 2026 nur CHF 3'000 für das Lückenjahr 2025 nachgezahlt, kannst du die restlichen CHF 4'258 nicht später nachholen.
Fehler 4: 10-Jahres-Frist verpassen
Lücken verfallen nach 10 Jahren. Eine Lücke aus 2025 kann nur bis Ende 2035 geschlossen werden. Plane rechtzeitig!
Fehler 5: Nachzahlung nach Vorbezug
Sobald du einen altersbedingten Vorbezug aus irgendeiner Säule 3a getätigt hast, sind keine Nachzahlungen mehr möglich – auch nicht in andere 3a-Konten.
Fehler 6: Falsche Erwartungen bei Selbständigen
Selbständige ohne Pensionskasse dürfen zwar bis zu CHF 36'288 jährlich einzahlen, aber bei der Nachzahlung gilt auch für sie die Limite von CHF 7'258.
❓ Häufig gestellte Fragen
Kann ich für 2024 oder früher noch nachzahlen?
Nein. Die Möglichkeit zur Nachzahlung gilt ausschliesslich für Beitragslücken, die ab dem 1. Januar 2025 entstanden sind. Alle früheren Lücken können nicht mehr geschlossen werden – das ist ein erheblicher Nachteil besonders für die Generation, die in den nächsten ein bis zwei Jahrzehnten in den Ruhestand tritt.
Wie weise ich Vorsorgelücken nach?
Dein 3a-Anbieter dokumentiert alle bisherigen Einzahlungen. Zusätzlich musst du das AHV-pflichtige Einkommen im Lückenjahr belegen (Lohnausweis, Steuerbescheid). Die Vorsorgeeinrichtung prüft die Berechtigung und stellt entsprechende Bescheinigungen aus.
Lohnt sich die Nachzahlung steuerlich?
Ja, unbedingt! Die Nachzahlung ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Je nach Einkommen und Wohnort sparst du 20-45% der eingezahlten Summe an Steuern. Bei maximaler Nachzahlung von CHF 7'258 sind das bis zu CHF 3'200.
Kann ich auf mehrere 3a-Konten nachzahlen?
Die Nachzahlung erfolgt auf ein bestehendes 3a-Konto oder eine bestehende 3a-Police. Du kannst wählen, bei welchem Anbieter du die Nachzahlung tätigst. Es empfiehlt sich, die Nachzahlung auf ein Konto einzuzahlen, das du nicht in den nächsten Jahren beziehen wirst.
Was passiert bei Auswanderung?
Bei endgültigem Verlassen der Schweiz müssen alle Säule-3a-Guthaben bezogen werden. Eine Nachzahlung nach Auswanderung ist nicht mehr möglich, da kein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz mehr vorliegt.
Gibt es eine Frist für Nachzahlungen?
Ja, du hast 10 Jahre Zeit, eine Lücke zu schliessen. Für das Lückenjahr 2025 ist eine Nachzahlung bis Ende 2035 möglich. Danach verfällt die Nachzahlungsmöglichkeit.
Zählt die Nachzahlung zum Jahresmaximum?
Nein, die Nachzahlung kommt zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag. Du kannst also 2026 bis zu CHF 14'516 einzahlen: CHF 7'258 ordentlich plus CHF 7'258 Nachzahlung.
Kann ich als Selbständiger ohne Pensionskasse den grossen Beitrag nachzahlen?
Nein. Obwohl du als Selbständiger ohne PK bis zu CHF 36'288 jährlich einzahlen darfst, ist die Nachzahlung auch für dich auf den "kleinen Beitrag" von CHF 7'258 beschränkt. Diese Einschränkung gilt für alle, unabhängig vom PK-Status.
Was passiert, wenn die Säule-3a-Police fällig wird?
Sobald eine Säule-3a-Leistung bezogen wurde – egal ob durch Kontolösung oder Policenfälligkeit – sind keine weiteren Nachzahlungen mehr möglich.
Kann ich die Nachzahlung mit meinem Partner koordinieren?
Ja. Beide Ehepartner können unabhängig voneinander Nachzahlungen tätigen, sofern beide die Voraussetzungen erfüllen. Bei gemeinsamer Besteuerung kann es sinnvoll sein, die Nachzahlungen auf den Partner mit dem höheren Grenzsteuersatz zu konzentrieren.
📚 Quellen & Verweise
🏛️ Offizielle Stellen (Tier 1):
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): bsv.admin.ch
- Schweizerische Eidgenossenschaft – Medienmitteilung Bundesrat, 6.11.2024: admin.ch
- Kanton Bern TaxInfo – Säule 3a Nachzahlungen: taxinfo.sv.fin.be.ch
- Kanton Zürich Steuerwissen: zh.ch
📰 Qualitätsmedien & Finanzinstitute (Tier 2):
- Zurich Versicherung – Nachträgliche Einzahlungen Säule 3a: zurich.ch
- Frankly (ZKB) – Säule 3a nachzahlen ab 2026: frankly.ch
- Finpension – Säule 3a rückwirkend einzahlen: finpension.ch
- Raiffeisen – Nachzahlung in die Säule 3a: raiffeisen.ch
- OBT Treuhand – Einkäufe in die Säule 3a ab 2026: obt.ch
Stand: Dezember 2025 – Alle Angaben ohne Gewähr.

