Seit 1. September: Das neue Nachrichtendienstgesetz tritt in Kraft
Es ist soweit: Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ist seit 1. September in Kraft ✅ Der Nachrichtendienst (NDB) darf: Privaträume durchsuchen & verwanzen, Telefongespräche abhören, Computer h

Es ist soweit: Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) tritt am 1. September in Kraft. Der Nachrichtendienst (NDB) erhält mehr Kompetenzen.
Er darf:
- Privaträume durchsuchen
- Privaträume verwanzen
- Telefongespräche abhören
- Computer hacken (Staatstrojaner)
- Ortungsgeräte verwenden
- Kabelaufklärung betreiben
Inhalte:
- Überwachung
- Kabelaufklärung
- Unabhängige Aufsichtsbehörde?
- Überwachungsmassnahmen wie oft?
- NDB-Dokumente bleiben neu 80 Jahre geheim
- Ausländische Geheimdienste!
Überwachung:
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält weitreichende neue Kompetenzen zur Überwachung. Dazu zählen u.a. Verwanzungen und Durchsuchungen privater Räume, das Einschleusen sogenannter Staatstrojaner auf private Computer, das Abhören von Telefongesprächen, die Verwendung von Ortungsgeräten sowie Kabelaufklärung.
Kabelaufklärung:
Der Schweizer Geheimdienst darf neu sogenannte Kabeläufklärung betreiben. Das heisst, der NDB kann die Daten der Internetkommunikation überwachen und auswerten.
Die Ausführung der Kabelaufklärung obliegt dem Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) der Führungsunterstützungsbasis der Schweizer Armee.
Kritische Schweizer Nachrichten
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Unabhängige Aufsichtsbehörde?
Zum Chef der unabhängigen Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes (AB-ND) wurde Thomas Fritschi ernannt. Administrativ zählt diese Behörde zum VBS, was auch der Grund ist, weshalb NDG-Kritiker deren Unabhängigkeit anzweifeln. Die Aufsichtsbehörde soll dem Nachrichtendienst auf die Finger schauen.
ABER: Die Aufsichtsbehörde hat keinerlei Entscheidungskompetenzen und kann daher lediglich Empfehlungen aussprechen.
Sollte der VBS eine Empfehlung der AB-ND zurückweisen, muss diese dem Bundesrat vorgelegt werden, der dann darüber zu befinden hat.
Wie oft?
Der Bundesrat versuchte vor der Abstimmung die Bedenken von NDG-Gegnern zu zerstreuen und betonte, «die neuen Überwachungsmassnahmen würden lediglich in etwa zehn Fällen pro Jahr angewendet», schreibt Swissinfo.
Geheimdokumente:
Der Bundesrat hat ausserdem beschlossen, die Schutzfrist geheimer Daten und Akten des Nachrichtendienstes im Bundesarchiv von 50 Jahre auf 80 Jahre zu erhöhen.
Brisant: Der Bundesrat begründet die Verlängerung der Schutzfrist damit, dass vor allem jene Dokumente länger geheim gehalten werden sollen, in denen ausländische Geheimdienste involviert sind.
Ausländische Geheimdienste und der NDB:
Das neue Nachrichtendienstgesetz stellt ausserdem eine Grundlage dar, die es dem Schweizer Nachrichtendienst erlaubt, mit ausländischen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten und sich auszutauschen.
Brisant: Der NDB kann neu selbstständig Vereinbarungen mit ausländischen Geheimdiensten abschliessen.
Das schreiben andere:
- Bundesrat bleibt bei längerer Schutzfrist für Geheimdienstakten (Swissinfo)
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Autor: Schweiz - Redaktion
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Quellen: Öffentlich zugängliche Schweizer Primärquellen (admin.ch, BFS, kantonale Ämter). Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.