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Joint Venture Definition

Joint Venture Definition Kooperation von mind. 2 gemeinschaftlichen Unternehmen und Firmen rechtlich unabhängig. Kapital Gründung Joint Venture Definition.

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Joint Venture Definition

Unter Joint Venture versteht man per Definition ein gemeinschaftliches Unternehmen, das von mindestens zwei eigenständigen Unternehmen bzw. Gesellschaften im Rahmen einer Kooperation gegründet wird.

Dieses neu gegründete Unternehmen ist rechtlich gesehen völlig unabhängig. Die Gründungsunternehmen bringen sowohl das Kapital als auch das Know-how in das Joint Venture Gemeinschaftsunternehmen ein, welches dann aber dennoch selbständig bleibt. Das heisst konkret, dass ein Joint Venture Unternehmen gemäss Definition nach der Gründung nicht unter Weisungen seitens der Gründungsgesellschaften arbeitet.


Die Joint Venture Vorteile


Ein solcher Zusammenschluss zwischen zwei Firmen zu einem rechtlich unabhängigen Gemeinschaftsunternehmen bietet einige Vorteile.

Der Hauptgrund für die Gründung eines Joint Venture Tochterunternehmens ist vor allem die Kosten- und Risikenverteilung. Aber auch das Erschliessen neuer Märkte kann mitunter ein wesentlicher Grund für die Gründung eines gemeinsamen Joint Venture Unternehmens sein. Ausserdem sollen mithilfe dieser Firmen-Kooperation neue innovative Technologien bedeutend kostengünstiger und schneller entwickelt werden, die in einem Alleingang der Firmen nicht zu finanzieren wären. Des Weiteren wollen die Gründer mit diesem Zusammenschluss die jeweiligen Stärken der beteiligten Unternehmen intensiv nutzen, um damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu erzielen.

Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmes verfolgt also primär das Ziel, die zuvor definierten Unternehmensziele rascher zu erreichen. Defintion Joint Venture Unternehmen.

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Quellen: Öffentlich zugängliche Schweizer Primärquellen (admin.ch, BFS, kantonale Ämter). Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.

Wirtschaft · 17.9.2012✓ Zuletzt geprüft: 17.9.2012