Chefs der Jungen SVP verurteilt wegen Rassendiskriminierung

Urteil Richter Gericht

 


Die Co-Präsidenten der Jungen SVP Kanton Bern (JSVP), Nils Fiechter und Adrian Spahr, sind vom Regionalgericht in Bern in erster Instanz schuldig gesprochen und wegen Rassendiskriminierung zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden.

Inhalt:

 

 

Das Plakat:

«Der Bund» berichtete heute von der Verurteilung. Die beiden SVP-Politiker publizierten im Vorfeld der kantonalen Grossrats-Wahlen 2018 ein Wahlkampfplakat bzw. ein Inserat auf Facebook, das mit einer pauschalisierenden, abwertenden Illustration gegen Transitplätze für ausländische Fahrende hetzte und die Fahrenden zudem als „Zigeuner“ betitelte. Das SVP-Plakat zeigt einen Schweizer Mann mit rotem Sennenkäppli und weissem Schweizer Kreuz auf dem Kopf, der sich in traditioneller Sennenkluft vor einem stinkenden Müllberg einer Roma-Wohnwagensiedlung die Nase zuhält, mit den Lettern:

SVP-PLAKAT:
„Millionenkosten für Bau und Unterhalt,
Schmutz, Fäkalien, Lärm, Diebstahl, etc.
Gegen den Willen der Bevölkerung.

Wir sagen NEIN zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!

Wählen Sie die JSVP-Kandidaten in den Grossen Rat!“

Plakat JSVP Wahlplakat Roma
Bild: Screenshot Nau.ch

→ Hier geht's zum Plakat.

 

 

Co-Präsidenten der jungen SVP wegen Rassendiskriminierung verurteilt:

Der Verband Sinti und Roma Schweiz wurde aktiv und erstattete gegen Fiechter und Spahr Anzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft aktiv und verurteilte die beiden JSVP-Chefs wegen Rassendiskriminierung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe.

Fiechter und Spahr erhoben jedoch Einsprache und zogen vor das Regionalgericht. Die Wahlkampfkampagne richte sich nicht gegen Menschen, sondern gegen Transitplätze, argumentierte Nils Fiechter. Ausserdem sei der Begriff „Zigeuner“ für Fiechter ein Synonym für „Fahrende“. In dasselbe Horn blies auch der Mitangeklagte Spahr. Es habe in der Schweiz nie eine öffentliche Begriffsdebatte über „Zigeuner“ stattgefunden. Und heute noch sei das Wort „Zigeunerschnitzel“ auf den hiesigen Speisekarten gang und gäbe. Ihr Anwalt, SVP-Grossrat Patrick Freudiger, pflichtete zwar bei, dass Illustration und Text des Plakates eine Provokation darstellten, «aber sie sind noch lange nicht strafbar», zitiert «Der Bund» den Anwalt.


SVP-Fraktionspräsident bezeichnet Roma als «Kleinkriminelle» und «Schlitzohren»

Ein SVP-Fraktionspräsident hat fahrende Roma als «Schlitzohren und Kleinkriminelle» bezeichnet. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Strafanzeige gegen den SVP-Politiker eingereicht ...


Die Einzelrichterin sah dies indes anders. „Zigeuner“, ein heute nicht mehr gebräuchlicher Begriff, stehe eindeutig für eine bestimmte Ethnie, was dazu führen könne, dass man das Wahlplakat als Verletzung der Menschenwürde wahrnehme. Zwar seien Kritik und Überspitzungen in politischen Debatten erlaubt, «die Frage ist einfach, wie man die Kritik äussert», so die Richterin laut «srf». Bei besagtem Wahlplakat sei die Kritik nicht sachlich, sondern pauschalisierend und abwertend. Man habe die Rassendiskriminierung zumindest in Kauf genommen.

 

Das Urteil:

Die Co-Präsidenten der Jungen SVP Bern, Adrian Spahr und Nils Fiechter werden zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen verurteilt. Bei Spahr macht das 3600 Franken, bei Fiechter sind es 3300 Franken. Beide SVP-Politiker haben die Möglichkeit, das Gerichtsurteil nicht anzuerkennen und weiterzuziehen. Fiechter und Spahr erklärten denn auch, das Urteil «höchstwahrscheinlich» weiterziehen zu wollen. Die Junge SVP Schweiz zeigt sich auf Twitter ob des Richterspruchs derweil empört: «Das Urteil gegen die Co-Präsidenten der JSVP BE ist ein Skandal! Es zeigt, wie absurd dieses Gesetz interpretiert werden kann und wie beschränkt unsere sogenannte #Meinungsfreiheit bereits ist.»

Weiterführende Informationen:
Urteil wegen Plakat (SRF)

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(Last updated: 14.01.2019, 20:05)