Können Ferienansprüche verjähren?

Frage: Können Ferienansprüche verjähren?

Antwort: Der Ferienanspruch eines Arbeitnehmers in der Schweiz verjährt nach 5 Jahren.

Die Verjährungsfrist startet jeweils nach Ablauf des Jahres, in dem die Ferien dem Arbeitnehmer hätten gewährt müssen.

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(Last updated: 04.03.2018, 07:49)