In der Schweiz liegt der Mindestanspruch für alle Arbeitnehmer bei 4 Wochen bezahlten Ferien pro Dienstjahr. Jugendliche Mitarbeiter bis 20 Jahre haben 5 Wochen Anspruch auf Urlaub. Je nach Vertrag ist aber auch ein höherer Ferienanspruch möglich. [Quelle Art. 329 OR]
Für ein unvollständiges Dienstjahr wird der Mindestanspruch an Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr berechnet.
Für Ü50-Arbeitnehmer ist in der Regel ein Anspruch auf 5 Wochen Ferien vorgesehen.
Weiterführende Informationen:
• Ferien (Staatssekretariat für Wirtschaft)
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Autor: Schweiz - Redaktion