Zürich

Migrationsamt Zürich - Niederlassungsbewilligung Aufenthaltsbewilligung

Migrationsamt Zürich - Niederlassungsbewilligung Aufenthaltsbewilligung. Öffnungszeiten, Adresse und Informationen. Migrationsamt für Ausländer in der Stadt Zürich.

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Das Migrationsamt Zürich hat die Aufgabe, den in der Schweiz lebenden Ausländern und Ausländerinnen bei der Integration unterstützend beizustehen, um Chancengleichheit zu ermöglichen.

Der Staat und die Kantone müssen die Rahmenbedingungen schaffen, das Migrationsamt Zürich setzt sie um.

Hierbei wird eng mit den Botschaften, Arbeitsämtern, den Fürsorgebehörden und natürlich dem Bundesamt für Migration zusammengearbeitet. Durch engen Kontakt mit der Stadt Zürich kann das Migrationsamt bei der besseren Eingliederung der Ausländer und Ausländerinnen beitragen. Es kann u. a. bei Weiterbildungsmöglichkeiten und Sprachförderung beratend zu Seite stehen.

Inhalt:



Die Zuständigkeit des Migrationsamtes


Das Migrationsamt Zürich prüft in erster Linie Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen, Visaverlängerungen und die Ausstellung von Rückreisevisa.

Ausländer und Ausländerinnen dürfen nur dann zum Arbeitsantritt oder Daueraufenthalt einreisen, wenn sie sich innerhalb von acht Tagen nach ihrer Einreise bei der Einwohnerkontrolle gemeldet haben.

 

Niederlassungsbewilligung durch das Migrationsamt


Die Niederlassungsbewilligung wird erst erteilt, wenn eine Aufenthaltsbewilligung vorliegt. Erst nach zehnjährigem, ordnungsgemässen Aufenthalt und Prüfung des Verhaltens wird diese erteilt.

Es liegt im Ermessen des Migrationsamtes Zürich, ob diese nach erfolgreicher Integration auch früher erteilt werden kann.

Aufenthaltsbewilligung

Ausländische Staatsangehörige müssen sich die meiste Zeit des Jahres über in der Schweiz aufhalten, damit die Aufenthaltsbewilligung weiter bestehen bleibt.

Bei Auslandsaufenthalts eines EU- oder EFTA-Staatsangehörigen erlischt die Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz nach sechs Monaten, ausgenommen ist der Militärdienst.

 

Schengen-Visum


Seit Dezember 2011 besteht ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Ausländer und Ausländerinnen, die eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz besitzen, dürfen alle EU-Länder bereisen, also ganz Europa, es finden keine Passkontrollen mehr statt. Das Einzige, was sie benötigen, ist ein sogenanntes „Schengen-Visum“, welches vom Migrationsamt Zürich ausgestellt wird.

Die Verlängerung von Visa und Ausländerausweisen von Bürgern der EU- und EFTA-Länder wird vom Migrationsamt in Zürich automatisch vorgenommen.

Aufenthaltsbewilligung dank Heirat

Die schöne Wortschöpfung Konkubinat bezeichnet eine „wilde Ehe“ zwischen Ausländerinnen und Ausländern.

Auch hier ist es grundsätzlich möglich, eine Bewilligung zum Aufenthalt, zur Niederlassung oder für einen Jahresaufenthalt in der Schweiz zu erhalten.

Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit genehmigt wird. Auch dies liegt in der Kompetenz des Migrationsamtes Zürich.

Scheinehen

Ein grosses Problem für das Migrationsamt Zürich sind die Scheinehen, die nur sehr schwer nachzuweisen sind.

Um diesen entgegenzuwirken, wurden ab 2011 neue, schwerere und umstrittene Auflagen erteilt.

Es gilt ein Eheverbot für Ausländer und Ausländerinnen, die keine gültige Aufenthaltsbewilligung vorweisen können.

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Quellen: Öffentlich zugängliche Schweizer Primärquellen (admin.ch, BFS, kantonale Ämter). Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.

Zürich · 25.3.2014✓ Zuletzt geprüft: 25.3.2014