Schweizweit einzigartige Änderung im Stipendiengesetz für Luzern.
Die Luzerner Studentinnen und Studenten können ihre finanzielle Unterstützung mittels Stipendien künftig auch von privaten Stiftungen sowie von Privatpersonen in Anspruch nehmen dürfen. Private kaufen sich quasi in die Ausbildung des Studenten ein und partizipieren nach abgeschlossener Ausbildung am Lohn des finanziell Unterstützten. Diese Form des Stipendiums wird auch als «die Studenten-Aktie» bezeichnet.
Die Studentin bzw. der Student wird dadurch zum Spekulations- und Investitions-Objekt von Privaten. Ein einzigartiger Ausverkauf der Bildung.
Konkret heisst das: die Stipendiumsvergabe wird nicht mehr eine reine Staatsaufgabe sein. Eine solche Regelung ist gesamtschweizerisch gesehen noch neu. Das neue Stipendienverfahren wirft allerdings auch zahlreiche Fragen und Sorgen auf.
Der Kanton Luzern soll sich an diesen privaten Studentendarlehen bzw. Studenten-Aktien beteiligen. Dies hat der Kantonsrat von Luzern im neuen Stipendiengesetz beschlossen. Das neue Stipendiengesetz soll ab dem 1. April 2014 offiziell in Kraft treten.
Inhalt:
Das amtliche Verdikt ist deutlich: Die Merheit des Luzerner Kantonsrates stimmte für eine Stipendien-Privatisierung, welche einerseits die Zahl der Gesuchsteller reduzieren soll und andererseits die Ausbildung an den Meistbietenden verkauft. Der Auszubildende als Investitions-Objekt. Dem Investor winkt ein hübsches regelmässiges Sümmchen pro Monat.
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Als Dank hat der Student oder die Studentin nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung monatlich einen Lohnanteil von bis zu 9,25% an den Stipendiengeber zu entrichten. Die Investition soll sich schliesslich rechnen. Wer ein Stipendium vergibt, kann ungefähr mit einer Zielrendite von durchschnittlich 5% rechnen, so die Bildungsprivatisierer.
Mit diesem Beschluss möchte Luzern neue Anreize für Stiftungen und Privatpersonen schaffen, damit diese sich vemehrt der finanziellen Untersützung der Ausbildung von Studentinnen und Studenten annehmen. Schliesslich winkt ein gutes Geschäft.
Die Absichten der Kantonsregierung liegen auf der Hand. Mit dem neuen Stipendiengesetz wird in Zukunft auf weit weniger Stipendium-Gesuche eingegangen. Die Ausbildung soll ausgelagert und privatisiert werden - freier Zugang für Bildungsspekulanten. Der Staat wird sich schrittweise vor seiner Aufgabe drücken. Die Zahl der berücksichtigten Gesuchsteller wird reduziert.
Auf der anderen Seite soll laut Kantonsregierung die durchschnittliche Stipendienhöhe von Ausbildungsbeiträgen leicht steigen - von 5300 Franken pro Jahr auf 6700 Franken pro Jahr (+1400.- CHF/Jahr). Der Kanton Luzern (LU) rechnet mit rund 500'000 Franken höheren kantonalen Beiträgen im Vergleich zum Jahr 2011 (total 13,2 Millionen Franken).
Die Berechnung der Elternbeiträge wird ebenso neu aufgegleist. Laut Kantonsregierung fällt die Berechnung nun realistischer aus.
Der Elternbeitrag wird neu basierend auf dem tatsächlichen Einkommen berechnet (vormals steuerbares Einkommen).
Begeistert zeigte sich Reto Wyss (CVP), seines Zeichens Bildungsdirektor im Kanton Luzern. Er lobte die Gesetzesänderung als innovativ. Gegen die vom Kantonsrat abgesegnete Änderung des Stipendiengesetzes und die Einführung einer Studenten-Aktie regte sich aber auch Widerstand - allen voran von Seiten der Sozialdemokratischen Partei (SP) und der Grünen Partei.
Ihre grösste Sorge: Eine Amerikanisierung der hiesigen Ausbildungsfinanzierung.
Denn: Die Finanzierung der Ausbildung ist in der Schweiz traditionell und seit jeher eine Aufgabe des Staates und kein unternehmerisches Projekt, so die Kantonsrätin Priska Lorenz (SP).
Autor: Wojtek Bernet auf ConvivaPlus.ch
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