Die aktuellen Regelungen für Telearbeit: 49,9%-Regel, 60-Tage-Regel und das neue Bundesgesetz – mit interaktivem Rechner
- ✓ Sozialversicherung: Max. 49,9% Homeoffice-Anteil für Verbleib im CH-System
- ✓ Steuern: Homeoffice-Tage zählen NICHT als Nichtrückkehrtage (60-Tage-Regel)
- ✓ Quellensteuer: 4,5% vom Bruttolohn, anrechenbar auf DE-Einkommensteuer
- ✓ Neu ab 2025: Bundesgesetz Telearbeit-Besteuerung in Kraft
- ✓ Arbeitgeber-Pflicht: A1-Bescheinigung bei 25-49,9% Homeoffice beantragen
- ✓ Statistik: Rund 65'000 deutsche Grenzgänger arbeiten in der Schweiz
- ✓ Gültigkeit: Multilaterale Vereinbarung gilt mindestens bis Juli 2028
Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz stehen vor einer komplexen Situation: Wann darf ich im Homeoffice arbeiten, ohne meine Sozialversicherung oder meinen Steuerstatus zu gefährden? Die gute Nachricht: Seit 2023 gibt es klare Regelungen – doch diese werden häufig verwechselt.
Mit dem neuen Bundesgesetz zur Telearbeit-Besteuerung, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, kommen zusätzliche Dokumentationspflichten auf Arbeitgeber zu. Dieser Guide erklärt beide Regelwerke verständlich, bietet einen interaktiven Rechner und eine druckbare Checkliste für die Praxis.
📑 Inhalt
- 🔀 Die zwei Regelwerke verstehen
- 📊 Die 49,9%-Regel für Sozialversicherungen
- 📅 Die 60-Tage-Regel für Steuern
- ⚠️ Homeoffice vs. Nichtrückkehrtage
- 🧮 Interaktiver Homeoffice-Rechner
- 🆕 Was ändert sich 2025?
- 📝 Welche Formulare werden benötigt?
- 👔 Pflichten für Arbeitgeber
- ✅ Checkliste zum Ausdrucken
- ❓ Häufig gestellte Fragen
🔀 Die zwei Regelwerke verstehen: Sozialversicherung vs. Steuern
Bei der Telearbeit für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz existieren zwei vollständig getrennte Regelwerke. Diese Unterscheidung ist entscheidend, wird jedoch häufig verwechselt.
Sozialversicherung: Die 49,9%-Grenze
Die multilaterale Vereinbarung zur Telearbeit, die am 1. Juli 2023 in Kraft trat, regelt ausschliesslich die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Sie basiert auf der EU-Verordnung 883/2004 und bestimmt, in welchem Land ein Grenzgänger AHV-, IV- und ALV-Beiträge zahlt.
Steuern: Die 60-Tage-Regel nach DBA
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA-CH) regelt hingegen die Besteuerung. Artikel 15a definiert den steuerlichen Grenzgängerstatus über die sogenannte 60-Tage-Regel – diese bezieht sich auf beruflich bedingte Übernachtungen, nicht auf Homeoffice-Tage.
| Bereich | Rechtsgrundlage | Grenze | Was wird geregelt? |
|---|---|---|---|
| Sozialversicherung | Multilaterale Vereinbarung / EU-VO 883/2004 | Max. 49,9% Homeoffice | Zuständigkeit für AHV, IV, ALV |
| Steuern | DBA-CH Art. 15a | Max. 60 Nichtrückkehrtage | Besteuerungsrecht CH vs. DE |
📊 Die 49,9%-Regel für Sozialversicherungen
Die 49,9%-Regelung ermöglicht Grenzgängern, fast die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Deutschland zu verbringen, ohne dass sich die Zuständigkeit für die Sozialversicherung ändert.
Wie funktioniert die Regel?
Solange ein Grenzgänger weniger als 50 Prozent seiner Gesamtarbeitszeit im Homeoffice in Deutschland verbringt, bleibt er in der Schweiz sozialversichert:
- AHV-Beiträge werden weiterhin in der Schweiz gezahlt
- IV-Beiträge laufen über die Schweiz
- ALV-Beiträge werden in der Schweiz abgeführt
- Die G-Bewilligung bleibt erhalten
Voraussetzungen für die Anwendung
Damit die 49,9%-Regelung greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
1. Der Arbeitgeber hat seinen Sitz in der Schweiz
2. Beide Länder haben die multilaterale Vereinbarung unterzeichnet
3. Der Arbeitgeber beantragt eine A1-Bescheinigung
4. Die Telearbeit erfolgt unter Verwendung von Informatikmitteln
5. Der Grenzgänger kehrt regelmässig (mind. 1×/Woche) an den Arbeitsort zurück
Die A1-Bescheinigung
Für Homeoffice-Anteile zwischen 25% und 49,9% müssen Schweizer Arbeitgeber bei ihrer AHV-Ausgleichskasse über die Plattform ALPS (Applicable Legislation Portal Switzerland) eine A1-Bescheinigung beantragen. Diese ist bis zu drei Jahre gültig und kann verlängert werden.
📅 Die 60-Tage-Regel für Steuern
Die steuerliche Behandlung von Grenzgängern wird durch Artikel 15a Absatz 2 des DBA zwischen Deutschland und der Schweiz bestimmt.
Das Grundprinzip
Echte Grenzgänger werden grundsätzlich in ihrem Wohnsitzstaat Deutschland besteuert. Die Schweiz behält lediglich eine reduzierte Quellensteuer von 4,5 Prozent des Bruttolohns ein, die vollständig auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird.
Wann entfällt der Grenzgängerstatus steuerlich?
Der steuerliche Grenzgängerstatus entfällt, wenn ein Arbeitnehmer an mehr als 60 Arbeitstagen pro Kalenderjahr aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt.
| Zählt als Nichtrückkehrtag ✓ | Zählt NICHT ✗ |
|---|---|
| Beruflich bedingte Übernachtung am Arbeitsort CH | Normale Arbeitstage mit Rückkehr nach DE |
| Mehrtägige Geschäftsreisen (AG trägt Kosten) | Homeoffice-Tage in Deutschland |
| Dienstreisen mit Übernachtung ausserhalb Wohnsitz | Private Übernachtungen in der Schweiz |
| Bereitschaftsdienste mit Präsenzpflicht | Tage mit weniger als 30 Min. Arbeit |
⚠️ Homeoffice-Tage vs. Nichtrückkehrtage: Der wichtige Unterschied
Homeoffice-Tage in Deutschland sind KEINE Nichtrückkehrtage im Sinne der 60-Tage-Regel!
Warum ist das so wichtig?
Wer im Homeoffice in Deutschland arbeitet, befindet sich bereits an seinem Wohnsitz. Eine "Nichtrückkehr" kann also gar nicht stattfinden.
| Situation | 60-Tage-Regel (Steuern) | 49,9%-Regel (Sozialversicherung) |
|---|---|---|
| Homeoffice in Deutschland | Zählt NICHT als Nichtrückkehrtag ✓ | Zählt zum Homeoffice-Anteil |
| Übernachtung am Arbeitsort CH | Zählt als Nichtrückkehrtag | Nicht relevant |
| Dienstreise mit Übernachtung CH | Zählt als Nichtrückkehrtag | Nicht relevant |
Ein Grenzgänger kann theoretisch an 2-3 Tagen pro Woche im Homeoffice arbeiten, ohne dass dies seinen steuerlichen Grenzgängerstatus gefährdet – solange er nicht zusätzlich an mehr als 60 Tagen aus anderen beruflichen Gründen in der Schweiz übernachtet.
Achtung: Bei der Sozialversicherung würde ein Homeoffice-Anteil von mehr als 49,9% jedoch zum Verlust des Schweizer SV-Status führen.
Jetzt wird's praktisch: Berechne deinen Status!
🧮 Interaktiver Homeoffice-Rechner für Grenzgänger
Berechnen Sie, ob Sie unter den kritischen Grenzen bleiben – für Sozialversicherung UND Steuern.
📊 Sozialversicherung (49,9%-Regel)
📅 Steuern (60-Tage-Regel)
Sozialversicherung
Steuern (60-Tage-Regel)
🆕 Was ändert sich 2025? Das neue Bundesgesetz
Am 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Zweck des neuen Gesetzes
Das Gesetz schafft eine binnenrechtliche Grundlage dafür, dass die Schweiz Erwerbseinkünfte von Grenzgängern auch dann besteuern kann, wenn diese Telearbeit in ihrem Wohnsitzland ausüben.
Geltungsbereich
Das Gesetz beschränkt sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Liechtenstein.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes müssen Arbeitgeber:
• Einen detaillierten Arbeitsort-Kalender für Grenzgänger führen
• Die Telearbeitsquote pro Kalenderjahr erfassen
• Die Daten an die kantonalen Steuerbehörden übermitteln
Automatischer Lohndatenaustausch
| Land | Status |
|---|---|
| 🇮🇹 Italien | Datenaustausch seit März 2025 (für Steuerjahr 2024) |
| 🇫🇷 Frankreich | Geplant ab Herbst 2027 (für Steuerjahr 2026) |
📝 Welche Formulare brauchen Grenzgänger?
| Formular | Bezeichnung | Zweck | Wer stellt aus? |
|---|---|---|---|
| Gre-1 | Ansässigkeitsbescheinigung | Nachweis Wohnsitz DE → Ermässigung auf 4,5% | Deutsches Finanzamt |
| Gre-2 | Verlängerung | Jährliche Verlängerung der Gre-1 | Deutsches Finanzamt |
| Gre-3 | Nichtrückkehr-Bescheinigung | Dokumentation >60 Nichtrückkehrtage | Arbeitgeber |
| Gre-4 | Öffentlicher Dienst CH | Für im CH-öffentlichen Dienst Beschäftigte | Deutsches Finanzamt |
| Gre-5 | Hinterbliebene | Für Hinterbliebene von CH-Beamten | Deutsches Finanzamt |
Das Formular Gre-3 muss bis spätestens 31. März des Folgejahres beim kantonalen Steueramt eingereicht werden. Verspätete Einreichungen werden nicht berücksichtigt!
👔 Pflichten für Arbeitgeber in der Schweiz
Bei Homeoffice zwischen 25% und 49,9%
- A1-Bescheinigung beantragen – über Plattform ALPS bei der AHV-Ausgleichskasse (rückwirkend bis 3 Monate möglich, Gültigkeit max. 3 Jahre)
- Dokumentationspflichten – Arbeitsort-Kalender führen, Telearbeitsquote berechnen, Daten an Steuerbehörden übermitteln
Bei mehr als 60 Nichtrückkehrtagen
- Formular Gre-3 ausstellen und unterschreiben
- Nichtrückkehrtage detailliert dokumentieren
- Quellensteuerabzug anpassen (voller Tarif statt 4,5%)
Bei erheblicher Homeoffice-Tätigkeit kann unter Umständen eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland entstehen – insbesondere wenn der Mitarbeiter von dort aus Verträge aushandelt und unterzeichnet. Mögliche Folgen: separate Buchhaltung, Steuerpflicht in DE, erhöhter Aufwand.
✅ Checkliste zum Ausdrucken
📋 Vor Arbeitsbeginn
📊 Laufende Überwachung
📅 Jährliche Pflichten
Noch keine Punkte erledigt
📋 Bei Einstellung eines Grenzgängers
📊 Bei 25-49,9% Homeoffice
📅 Laufende Pflichten (ab 2025)
⚠️ Bei >60 Nichtrückkehrtagen eines Mitarbeiters
Noch keine Punkte erledigt
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie viel Homeoffice darf ich als Grenzgänger machen?
Für die Sozialversicherung gilt: maximal 49,9 Prozent der Arbeitszeit. Bei Überschreitung wechselt die Zuständigkeit nach Deutschland. Für die Steuern gibt es keine direkte Homeoffice-Grenze – hier zählt die 60-Tage-Regel für beruflich bedingte Übernachtungen.
Zählen Homeoffice-Tage als Nichtrückkehrtage?
Nein. Homeoffice-Tage in Deutschland zählen nicht als Nichtrückkehrtage im Sinne der 60-Tage-Regel. Da Sie sich bereits an Ihrem Wohnsitz befinden, findet keine "Nichtrückkehr" statt.
Was ist die 60-Tage-Regel für Grenzgänger?
Die 60-Tage-Regel besagt: Wer als Grenzgänger an mehr als 60 Arbeitstagen pro Jahr aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt, verliert den steuerlichen Grenzgängerstatus. Das Einkommen wird dann vollständig in der Schweiz besteuert.
Welches Formular brauche ich für den Grenzgängerstatus?
Für den normalen Grenzgängerstatus benötigen Sie das Formular Gre-1 (Ansässigkeitsbescheinigung) von Ihrem deutschen Finanzamt. Dieses legen Sie Ihrem Schweizer Arbeitgeber vor, um die reduzierte Quellensteuer von 4,5% zu erhalten.
Was ändert sich 2025 für Grenzgänger?
Seit 1. Januar 2025 gilt das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit. Arbeitgeber müssen nun die Homeoffice-Tage dokumentieren und an die Steuerbehörden melden. Zudem werden ab 2027 Lohndaten automatisch zwischen den Ländern ausgetauscht.
Wie hoch ist die Quellensteuer für deutsche Grenzgänger?
Die reduzierte Quellensteuer für echte Grenzgänger beträgt 4,5 Prozent des Bruttolohns. Diese wird vollständig auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Ohne Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1) gilt der volle kantonale Tarif (10-30%).
Muss mein Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen?
Ja, wenn Sie zwischen 25% und 49,9% Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. Der Schweizer Arbeitgeber beantragt die A1-Bescheinigung bei seiner AHV-Ausgleichskasse über die Plattform ALPS.
Was passiert, wenn ich mehr als 49,9% im Homeoffice arbeite?
Bei Überschreitung der 49,9%-Grenze verlieren Sie den Schweizer Sozialversicherungsstatus. Sie werden dann in Deutschland sozialversicherungspflichtig und müssen sich dort krankenversichern. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall keinen Krankenversicherungsbeitrag.
Wie viele Grenzgänger aus Deutschland arbeiten in der Schweiz?
Laut Bundesamt für Statistik (BFS) arbeiten rund 65'000 Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland in der Schweiz. Das entspricht etwa 16% aller ausländischen Grenzgänger. Die meisten kommen aus den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz.
Bis wann muss das Formular Gre-3 eingereicht werden?
Das Formular Gre-3 muss bis spätestens 31. März des Folgejahres beim kantonalen Steueramt eingereicht werden. Verspätete Einreichungen werden nicht berücksichtigt!
📚 Quellen & Verweise
🏛️ Offizielle Stellen (Tier 1):
- BSV – Telearbeit-Informationsseite: bsv.admin.ch
- ESTV – DBA Deutschland: estv.admin.ch
- Bundesrat – Medienmitteilung Telearbeit-Gesetz: admin.ch
- Kanton Aargau – Grenzgänger-Formulare: ag.ch
- BFS – Grenzgängerstatistik: bfs.admin.ch
📰 Fachquellen (Tier 2):
- Haufe Personal – Grenzgänger im Homeoffice: haufe.de
- BDO Schweiz – Steuerliche Unterscheidung: bdo.ch
- PwC Schweiz – HR-Update 2025: pwc.ch
- VZ VermögensZentrum – Grenzgänger Homeoffice: vermoegenszentrum.de
Stand: Dezember 2025 – Alle Angaben ohne Gewähr.
