Die staatliche elektronische Identität der Schweiz – kostenlos, freiwillig und datenschutzkonform
- ✓ Verfügbar ab: Frühestens Sommer 2026
- ✓ Kosten: Komplett kostenlos für alle Nutzerinnen und Nutzer
- ✓ Nutzung: Freiwillig – alle Behördengänge bleiben auch ohne E-ID möglich
- ✓ Beantragung: Über die swiyu App (online) oder im Passbüro (vor Ort)
- ✓ Voraussetzung: Gültiger Schweizer Ausweis, Pass oder Ausländerausweis
- ✓ Smartphone: iOS 16+ oder Android 10+ erforderlich
- ✓ Aussteller: Bundesamt für Polizei (fedpol) – 100% staatlich
Die E-ID ist die neue staatliche elektronische Identität der Schweiz. Ab Sommer 2026 können alle Personen mit einem Schweizer Ausweis oder Ausländerausweis die E-ID kostenlos über die swiyu App beantragen. Die Nutzung ist freiwillig.
Die E-ID ermöglicht Altersnachweis, Bankkonto-Eröffnung, Behördenlogin und vieles mehr – digital, sicher und datenschutzkonform auf dem Smartphone. In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles, was Sie zur E-ID wissen müssen.
📑 Inhalt
- 🆔 Was ist die E-ID?
- 📱 E-ID beantragen: Schritt für Schritt
- 📋 Voraussetzungen für die E-ID
- 📲 Die swiyu App erklärt
- 🔄 E-ID vs. SwissID: Was ist der Unterschied?
- 🎯 Anwendungsfälle: Wofür kann ich die E-ID nutzen?
- 🔒 Sicherheit und Datenschutz
- 🗳️ Abstimmung 28. September 2025
- 🚗 eLFA: Der Lernfahrausweis als Pilotprojekt
- ❓ Häufige Fragen (FAQ)
- 📚 Quellen
🆔 Was ist die E-ID?
Die E-ID (elektronische Identität) ist ein offizieller digitaler Identitätsnachweis der Schweiz. Sie funktioniert wie eine digitale Version der Identitätskarte oder des Passes und wird vom Bund – konkret vom Bundesamt für Polizei (fedpol) – herausgegeben.
Mit der E-ID können Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung ihre Identität sowohl online als auch offline nachweisen. Der wesentliche Unterschied zu einem physischen Ausweis: Die E-ID ist rein digital, wird auf dem Smartphone gespeichert und ermöglicht datenschutzfreundliche Identifikation.
Die wichtigsten Eigenschaften der E-ID
| Eigenschaft | Details |
|---|---|
| Aussteller | Bundesamt für Polizei (fedpol) |
| Speicherung | Dezentral auf dem persönlichen Smartphone |
| Kosten | Kostenlos für alle Nutzerinnen und Nutzer |
| Nutzung | Vollständig freiwillig |
| Gültigkeit | Digital und physisch (z.B. im Club, am Schalter) |
| App | swiyu Wallet |
| Verfügbar ab | Frühestens Sommer 2026 |
Das Gesetz hinter der E-ID heisst offiziell «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise» (BGEID). Es wurde am 20. Dezember 2024 vom Parlament verabschiedet und am 28. September 2025 in einer Volksabstimmung mit 50.4% Ja-Stimmen angenommen.
So beantragen Sie Ihre E-ID...
📱 E-ID beantragen: Schritt für Schritt
Die Beantragung der E-ID ist bewusst einfach gehalten. Ab Sommer 2026 stehen zwei Wege zur Verfügung: die Online-Beantragung über die swiyu App oder der persönliche Gang ins Passbüro.
Option 1: Online-Beantragung (empfohlen)
Schritt 1: swiyu App herunterladen
Laden Sie die kostenlose swiyu App aus dem Apple App Store oder Google Play Store auf Ihr Smartphone.
Schritt 2: Beantragungsprozess starten
Öffnen Sie die App und starten Sie die E-ID-Beantragung.
Schritt 3: Ausweis scannen
Fotografieren Sie Ihren gültigen Schweizer Ausweis, Pass oder Ausländerausweis mit der Kamera.
Schritt 4: Selfie-Video aufnehmen
Nehmen Sie ein kurzes Selfie-Video auf. Dabei wird ein sogenannter «Liveness-Check» durchgeführt, der sicherstellt, dass Sie tatsächlich eine echte Person sind und kein Foto oder Video verwenden.
Schritt 5: Prüfung abwarten
Ihre Daten werden an das Bundesamt für Polizei übermittelt und geprüft. Bei erfolgreicher Überprüfung wird Ihre E-ID direkt in der swiyu App freigeschaltet.
Option 2: Vor-Ort-Beantragung im Passbüro
Wer die Online-Beantragung nicht nutzen möchte oder kann, geht einfach ins nächste Passbüro. Dort wird die Identität persönlich geprüft und die E-ID anschliessend freigeschaltet.
Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten und spart Ihnen den Gang zum Passbüro. Sie benötigen lediglich ein gültiges Ausweisdokument und ein kompatibles Smartphone.
📋 Voraussetzungen für die E-ID
Um eine E-ID beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Dokument-Voraussetzungen
Sie benötigen eines der folgenden gültigen Ausweisdokumente:
- Schweizer Identitätskarte (ID)
- Schweizer Pass
- Von der Schweiz ausgestellter Ausländerausweis
Technische Voraussetzungen
| Betriebssystem | Mindestanforderung |
|---|---|
| iPhone (iOS) | iOS 16.0 oder neuer |
| Android | Android 10 oder neuer (empfohlen) |
Ihr Smartphone muss zudem über eine sogenannte Secure Enclave (iPhone) bzw. ein Trusted Execution Environment (Android) verfügen. Diese Sicherheitskomponenten sind in praktisch allen modernen Smartphones seit etwa 2018/2019 verbaut.
Wer kann eine E-ID beantragen?
- Schweizer Staatsangehörige (auch Auslandschweizer)
- Personen mit Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz (Ausländerausweis)
- Mindestalter: Grundsätzlich keine Einschränkung (analog Identitätskarte)
📲 Die swiyu App erklärt
Die swiyu App ist die offizielle digitale Brieftasche (Wallet) des Bundes. In ihr wird Ihre E-ID gespeichert, aber auch andere digitale Nachweise wie der elektronische Lernfahrausweis oder zukünftig der Führerausweis.
Was bedeutet «swiyu»?
Der Name swiyu ist ein Kunstwort mit drei Komponenten:
- SWI = Switzerland (Schweiz)
- I = Ich, Identität, Innovation
- YU = You (Du), Unity (Einigkeit)
Funktionen der swiyu App
Nachweise empfangen: E-ID und andere digitale Dokumente von Behörden oder Unternehmen erhalten.
Nachweise speichern: Alle digitalen Nachweise sicher auf dem Smartphone aufbewahren.
Nachweise vorweisen: Per QR-Code Ihre Identität oder einzelne Daten teilen.
Kontrolle behalten: Vor jeder Datenweitergabe sehen Sie genau, welche Daten angefordert werden und können zustimmen oder ablehnen.
Download der swiyu App
| Plattform | Download-Link |
|---|---|
| iPhone | Apple App Store |
| Android | Google Play Store |
| Android (ohne Play Store) | APK-Download auf eid.admin.ch (geplant) |
Aktuell können Sie die App bereits herunterladen und mit einer Beta-ID testen. Die produktive E-ID wird frühestens ab Sommer 2026 verfügbar sein.
🔄 E-ID vs. SwissID: Was ist der Unterschied?
Eine der häufigsten Verwirrungen: Viele Menschen verwechseln die E-ID mit der SwissID. Dabei handelt es sich um zwei völlig verschiedene Systeme.
Vergleichstabelle: E-ID vs. SwissID
| Kriterium | E-ID | SwissID |
|---|---|---|
| Herausgeber | Bund (fedpol) – STAATLICH | SwissSign AG (Post-Tochter) – PRIVAT |
| Status | Offizieller Identitätsnachweis | Private Login-Lösung |
| Verfügbar ab | Sommer 2026 | Seit 2017 |
| Kosten | Kostenlos | Kostenlos |
| Nutzer | Ab 2026 für alle | Über 3.4 Millionen |
| Datenspeicherung | Dezentral auf Smartphone | Zentral bei SwissSign |
| Rechtliche Grundlage | BGEID (Bundesgesetz) | Privatrechtlich |
| Verwendung | Amtlicher Ausweis-Ersatz | Login für Online-Dienste |
Die Geschichte der digitalen Identität in der Schweiz
2010: Die SuisseID wird vom Bund lanciert – sie sollte rechtsgültige elektronische Signaturen ermöglichen, scheiterte aber an hohen Kosten und komplizierter Technik.
2017: Die SwissID wird von der SwissSign Group (Konsortium aus Post, SBB, Banken, Versicherungen) lanciert.
2021: Das erste E-ID-Gesetz scheitert in der Volksabstimmung mit 64.4% Nein – hauptsächlich weil private Unternehmen die E-ID herausgeben sollten.
2025: Das neue E-ID-Gesetz wird mit 50.4% Ja knapp angenommen. Diesmal gibt der Bund die E-ID selbst heraus.
2026: Geplanter Start der staatlichen E-ID.
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen das Volk über die Einführung einer digitalen Identität abstimmen durfte. Das zeigt, wie ernst der Datenschutz genommen wird.
🎯 Anwendungsfälle: Wofür kann ich die E-ID nutzen?
Die E-ID vereinfacht zahlreiche Alltagssituationen, in denen heute ein physischer Ausweis gezeigt werden muss.
Ab Einführung möglich (Sommer 2026)
- ✅ Altersnachweis erbringen – Im Club, beim Alkoholkauf, bei altersbeschränkten Produkten
- ✅ Bankkonto eröffnen – Vollständig digital ohne Filialbesuch
- ✅ Mobilfunkvertrag abschliessen – Handy-Abo online abschliessen
- ✅ Strafregisterauszug bestellen – Digital statt per Post
- ✅ Elektronische Signaturen – Rechtsgültig Dokumente unterschreiben
- ✅ Behördenlogin – Schweizweites Login für E-Government-Dienste
- ✅ Organ- und Gewebespenderegister – Eintragung vereinfachen
- ✅ Unternehmen gründen – Digitale Firmengründung
Zukünftig geplant
- 🔜 Betreibungsregisterauszug – Digital bestellen
- 🔜 E-Collecting – Volksinitiativen und Referenden elektronisch unterschreiben
- 🔜 Elektronischer Führerausweis – Führerausweis digital auf dem Handy
Datensparsamkeit in der Praxis
Ein besonderer Vorteil der E-ID: Sie müssen nur die Daten teilen, die wirklich benötigt werden.
Traditionell: Sie zeigen Ihre ID, der Türsteher sieht Name, Adresse, Geburtsdatum und mehr.
Mit E-ID: Sie scannen einen QR-Code, die App zeigt nur «Person ist über 18» – ohne weitere Daten preiszugeben.
🔒 Sicherheit und Datenschutz
Die Sicherheit war einer der Hauptgründe, warum das erste E-ID-Gesetz 2021 scheiterte. Das neue System setzt konsequent auf «Privacy by Design» und «Self-Sovereign Identity».
Dezentrale Speicherung
Ihre E-ID wird ausschliesslich auf Ihrem persönlichen Smartphone gespeichert – nicht in einer Cloud, nicht auf einem Bundes-Server. Die dafür nötigen kryptografischen Schlüssel werden in einem speziell geschützten Bereich des Smartphones erzeugt und gespeichert:
- iPhone: Secure Enclave
- Android: Trusted Execution Environment (TEE)
Diese Bereiche sind vom normalen Betriebssystem isoliert. Die privaten Schlüssel können nicht kopiert oder exportiert werden.
Schutz bei Handyverlust
Da die E-ID fest an Ihr Smartphone gebunden ist, kann sie bei Verlust des Geräts nicht missbraucht werden. Sie können die E-ID jederzeit sperren und müssen danach eine neue beantragen.
Das Einverständnis-Prinzip
Bei jeder Datenabfrage zeigt Ihnen die swiyu App:
- Welche Organisation die Anfrage stellt
- Ob diese Organisation im offiziellen Vertrauensregister des Bundes eingetragen ist
- Welche Daten genau angefordert werden
Erst wenn Sie aktiv zustimmen, werden die Daten übermittelt.
Was der Bund NICHT kann
- Ihr Nutzungsverhalten verfolgen
- Sehen, wo und wann Sie Ihre E-ID einsetzen
- Ihre Daten mit Dritten teilen
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass die technische Architektur eine Profilbildung durch den Staat verhindert («Unverknüpfbarkeit»).
Privacy by Design: Der Datenschutz ist nicht nachträglich eingebaut, sondern von Anfang an Teil der technischen Architektur. Der Bund kann technisch gar nicht sehen, wo und wann Sie Ihre E-ID nutzen.
🗳️ Abstimmung 28. September 2025
Am 28. September 2025 stimmte das Schweizer Stimmvolk über das E-ID-Gesetz ab. Das Ergebnis war denkbar knapp.
Abstimmungsergebnis
| Ergebnis | Stimmen | Prozent |
|---|---|---|
| JA | 1'384'549 | 50.4% |
| NEIN | 1'363'283 | 49.6% |
| Differenz | 21'266 | – |
| Stimmbeteiligung | – | ca. 49.5% |
Kantone mit Ja-Mehrheit
Nur 8 der 26 Kantone stimmten der Vorlage zu:
- Zürich
- Basel-Stadt
- Waadt (VD)
- Genf
- Luzern
- Zug
- Freiburg
- Tessin
Warum war es so knapp?
Obwohl eine breite Parteienallianz (alle grossen Parteien ausser SVP) die Vorlage unterstützte, blieben viele Stimmberechtigte skeptisch:
- Frauen stimmten mehrheitlich Nein (nur 46% Ja laut Nachbefragung)
- Ländliche Gebiete waren skeptischer als städtische
- Datenschutz-Bedenken trotz verbesserter Architektur
- Grundsätzliches Misstrauen gegenüber Digitalisierungsprojekten
Zum Vergleich: 2021 wurde die erste E-ID-Vorlage mit 64.4% Nein deutlich abgelehnt – damals war geplant, dass private Unternehmen die E-ID herausgeben.
🚗 eLFA: Der Lernfahrausweis als Pilotprojekt
Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) ist das erste grosse Pilotprojekt für die E-ID-Infrastruktur. Er zeigt bereits heute, wie die Vertrauensinfrastruktur in der Praxis funktioniert.
Aktueller Stand (Dezember 2025)
| Phase | Zeitraum | Details |
|---|---|---|
| Pilotstart | Mai 2024 | Kanton Appenzell Ausserrhoden |
| Erste Ausweitung | September 2025 | Kantone NE, BE, TI, VS |
| Schweizweite Einführung | Ende 2025 | Alle Kantone |
So funktioniert der eLFA
- Sie bestehen die Theorieprüfung
- Das Strassenverkehrsamt stellt Ihnen einen QR-Code oder SMS-Link aus
- Sie laden die swiyu App herunter
- Sie fügen den eLFA zur swiyu Wallet hinzu
- Bei Fahrprüfungen oder Polizeikontrollen zeigen Sie den eLFA per QR-Code vor
Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gültig – unabhängig davon, in welchem Kanton er ausgestellt wurde.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
Wann kann ich die E-ID beantragen?
Frühestens ab Sommer 2026. Das genaue Datum steht noch nicht fest. Der Bund kommuniziert, dass die Einführung «vor Ende 2026» erfolgen soll.
Ist die E-ID Pflicht?
Nein. Die Nutzung der E-ID ist vollständig freiwillig. Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass alle Vorgänge auch weiterhin ohne E-ID möglich sein müssen.
Was kostet die E-ID?
Die E-ID ist kostenlos für alle Nutzerinnen und Nutzer.
Brauche ich ein neues Smartphone?
Ihr Smartphone muss iOS 16+ oder Android 10+ haben und über entsprechende Sicherheits-Hardware verfügen. Die meisten Smartphones ab ca. 2018/2019 erfüllen diese Voraussetzungen.
Was passiert, wenn ich mein Handy verliere?
Die E-ID ist an Ihr Smartphone gebunden. Bei Verlust oder Wechsel des Geräts müssen Sie eine neue E-ID beantragen. Sie können die alte E-ID jederzeit sperren lassen.
Kann ich die E-ID ohne Google/Apple nutzen?
Für Android-Nutzer ist geplant, die swiyu App auch als direkte APK-Download anzubieten, sodass der Google Play Store nicht zwingend benötigt wird.
Ersetzt die E-ID meinen Pass oder meine ID?
Nein. Die E-ID ist ein ergänzendes Angebot, kein Ersatz für physische Ausweisdokumente. Für Reisen benötigen Sie weiterhin einen Pass oder eine Identitätskarte.
Was ist der Unterschied zur SwissID?
Die E-ID ist staatlich (vom Bund herausgegeben), die SwissID ist privat (von der SwissSign AG, einer Post-Tochter). Die E-ID gilt als amtlicher Identitätsnachweis, die SwissID ist eine Login-Lösung.
Werden meine Daten überwacht?
Nein. Die technische Architektur verhindert, dass der Bund oder andere Ihr Nutzungsverhalten verfolgen können. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Smartphone.
Kann ich die App schon testen?
Ja. Sie können die swiyu App bereits herunterladen und mit einer sogenannten Beta-ID ausprobieren. Diese ist nur für Testzwecke und hat keine rechtliche Gültigkeit.
📚 Quellen & Verweise
🏛️ Offizielle Bundesquellen (Tier 1):
- Bundesamt für Justiz – E-ID: eid.admin.ch
- Bundeskanzlei – Abstimmungen: admin.ch
- Bundesrat Medienmitteilung E-ID-Gesetz: admin.ch
- Pilotprojekt eLFA: admin.ch
📰 Qualitätsmedien (Tier 2):
- SRF News – E-ID erklärt: srf.ch
- Swissinfo – Abstimmungsanalyse: swissinfo.ch
- Digitec – swiyu App Erklärung: digitec.ch
- PCtipp – SwissID vs. E-ID: pctipp.ch
📱 App-Downloads:
- swiyu im Apple App Store: apps.apple.com
- swiyu im Google Play Store: play.google.com
Stand: Dezember 2025 – Alle Angaben ohne Gewähr. Die E-ID-Einführung ist ein laufendes Projekt, Details können sich bis zum Launch ändern.

