Steuergeldverschwendung neu strafbar, Politiker sollen haften

Steuergeldverschwendung soll in der Schweiz neu unter Strafe gestellt werden und Politiker sollen die Haftung übernehmen.

Der Bundesrat wird beauftragt, das Strafgesetzbuch abzuändern und Verschwendung von Steuergeldern strafbar zu machen resp. eine entsprechende Vorlage dem Parlament zu unterbreiten. Dies fordert eine Motion von SVP-Nationalrat Lukas Reimann.

Sollen Politiker für Verschwendung von Steuergeldern haften?

 



Die Motion 16.3237 im Wortlaut:

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Strafgesetzbuches zu unterbreiten, welche Steuergeldverschwendung unter Strafe stellt. Bestraft werden soll insbesondere, wer:

1. über Finanzmittel des Bundes, der Kantone oder Gemeinden fahrlässig und/oder grobfahrlässig verfügt und damit dem Steuerzahler einen Schaden zufügt;

2. den Steuerpflichtigen nicht oder unvollständig über die Verwendung von Finanzmitteln informiert;

3. sich oder andere Personen aufgrund eines politischen Mandates von Steuern und Abgaben befreit.

4. Der Versuch ist strafbar.

5. Steuern sind namentlich dann verschwendet, wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung nicht in einem vorher festgesetzten und verbindlichen Zeitrahmen erreicht wird.

6. Die Tat kann auch hinsichtlich solcher Massnahmen begangen werden, bei denen die Kosten der Massnahme den ursprünglich festgelegten Rahmen um mehr als 10 Prozent übersteigen. Der darüber hinausgehende Betrag fällt in voller Höhe unter den Tatbestand.

7. Eine bestehende Immunität gilt nicht für Verfehlungen in Sachen Steuergeldverschwendung.


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BEGRÜNDUNG:

Der Motionär gibt als Begründung seines Anliegens in erster Linie die medial bekannten Informatik-Projekte an, welche nachweislich Millionen Franken an Steuergeldern in den Sand gesetzt haben, ohne dass dafür jemals ein Verantwortlicher die Haftung oder Verantwortung übernehmen musste. Zwar gäbe es ein Gesetz resp. Strafe auf „Amtsmissbrauch und Veruntreuung“, räumt Reimann ein, doch sei dies in der Praxis unzureichend. Verschwendung von Steuergeld würde in Kauf genommen durch „bewusstes Untertreiben bei der Budgetierung“.

Nationalrat Reimann hatte 1:1 die gleiche Motion (14.3222) bereits im Jahr 2014 eingereicht. Doch wurde diese ohne Abstimmung abgeschrieben, weil sie seit über zwei Jahren hängig war. Daher sah sich Reimann zur Neueinreichung veranlasst.

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STELLUNGNAHME BUNDESRAT:

Der Bundesrat erklärt in einer Stellungnahme, dass auch er das Anliegen teilt, dass mit Steuergeldern „sorgsam umgegangen“ werde. Trotzdem sei die Motion abzulehnen, da die Umsetzung „die Strafbarkeit schier uferlos“ ausdehnen würde. Für Schäden müsste „die verantwortliche Person zudem mit ihrem Privatvermögen haften“. Da nur schwer und schwammig definierbar ist, wann ein entsprechender Schaden vorliegt, würde dies „in der Praxis zu ganz erheblichen Problemen führen“. Auch würde „jede Verspätung und jede Kostenüberschreitung von mehr als 10 Prozent strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, dies unabhängig von den Gründen, die dazu geführt haben, wie beispielsweise die aufgelaufene Teuerung während eines mehrjährigen Projekts, nachträgliche Projektänderungen und -anpassungen oder neue gesetzliche Vorgaben“.

„Die Umsetzung der Motion hätte weitreichende Konsequenzen auf Investitionen der öffentlichen Hand. Insbesondere grössere Projekte würden kaum mehr realisiert, da nahezu jede Kosten- und Zeitüberschreitung strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Verantwortlichen hätte. Als Folge davon würde wohl niemand mehr die Verantwortung für grössere Investitionen übernehmen wollen, und wenn doch, würden diese nur mit der allergrössten Zurückhaltung und Vorsicht getätigt. Letztlich würde der schweizerischen Volkswirtschaft ein immenser Schaden zugefügt.“

Der Bundesrat beantragt aus diesen Gründen die Ablehnung der Motion. Im Rat wurde die Motion noch nicht behandelt und ist pendent.

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FAZIT: Was also auf den ersten Blick nach einer durchdachten und absolut nachvollziehbaren Forderung aussieht, hätte auf den zweiten Blick weitreichende Konsequenzen für die Schweiz und ist daher auch nicht unbedingt konstruktiv im Sinne des ursprünglichen Anliegens.

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(Last updated: 09.03.2017, 11:04 Uhr)