Historischer UNO-Entscheid: Klimaflüchtlinge erhalten Asylrecht und Recht auf Schutz

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Der Menschenrechtsausschuss der UNO mit Sitz in Genf hält fest, dass auch Klimaflüchtlinge ein Recht auf Schutz und Asylanspruch haben. Das bedeutet, dass Klimaflüchtlinge nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden dürfen, wenn ihr Leben in der Heimat wegen des Klimawandels in Gefahr ist. Für insgesamt 116 Länder sind diese Vorgaben verpflichtend.

 

 

Ein wegweisender Entscheid mit historischer Bedeutung

 


«Historischer Fall öffnet Tür für #ClimateChange-Asylanträge. UN #HRCttee hält fest, dass Länder keine Personen abschieben dürfen, die mit durch den Klimawandel verursachten Bedingungen konfrontiert sind, die das Recht auf Leben verletzen.»

 

Erstmals überhaupt hält ein internationales Organ das Recht auf Schutz von Klimaflüchtlingen und den Klimawandel als möglichen Asylgrund fest. Amnesty International sieht den Uno-Entscheid als «einen weltweiten Präzedenzfall», erklärt AI-Sprecher Beat Gerber gegenüber «Blick». «Das Urteil stärkt die Rechte von Klimaflüchtlingen und dürfte es in Zukunft einfacher machen, eine unmittelbare Gefahr im Fall einer Abschiebung zu begründen.» Nicht ohne Grund. Die Welt müsse sich auf Millionen von Klimaflüchtlingen gefasst machen, warnte Filippo Grandi, Chef des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge, am WEF 2020. Das Urteil der UNO habe für Regierungen weitreichende Auswirkungen.


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SVP will ALLE Klimaflüchtlinge ausschaffen
und anerkennt ungewollt schwarz auf weiss den Klimawandel plötzlich als Tatsache an


Die SVP will Umwelt- und Klimaflüchtlingen den Flüchtlingsstatus aberkennen und alle Klimaflüchtlinge sofort ausschaffen. Seltsam, dass ausgerechnet jene Partei, welche die Existenz des Klimawandels abstreitet, diesen als Fluchtgrund ausschliessen will ...


 

 

Die UNO hält im Wortlaut fest

«Im Jahr 2015 wurde Ioane Teitiotas Asylantrag in Neuseeland abgelehnt und er wurde mit seiner Frau und seinen Kindern in sein Heimatland Kiribati abgeschoben. Er reichte eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein und argumentierte, dass Neuseeland mit seiner Abschiebung sein Recht auf Leben verletzt habe. Herr Teitiota argumentierte, dass der Anstieg des Meeresspiegels und andere Auswirkungen des Klimawandels Kiribati für alle seine Bewohner unbewohnbar gemacht hätten. Es kam zu gewaltsamen Landstreitigkeiten, weil bewohnbares Land immer knapper wurde. Die Umweltzerstörung erschwerte die Subsistenzwirtschaft, und das Süsswasser wurde durch Salzwasser verunreinigt.

Der Ausschuss stellte fest, dass im konkreten Fall von Herrn Teitiota die neuseeländischen Gerichte sein Recht auf Leben zum Zeitpunkt des Sachverhalts nicht verletzt hatten, weil die gründliche und sorgfältige Auswertung seiner Aussage und anderer verfügbarer Informationen zu der Feststellung führte, dass trotz der ernsten Situation in Kiribati ausreichende Schutzmassnahmen ergriffen wurden. "Dennoch", so der Ausschussexperte Yuval Shany, "legt dieses Urteil neue Standards fest, die den Erfolg künftiger Asylanträge im Zusammenhang mit dem Klimawandel erleichtern könnten".

Der Ausschuss stellte auch klar, dass Personen, die den Asylstatus beantragen, nicht nachweisen müssen, dass ihnen bei einer Rückkehr in ihr Land unmittelbarer Schaden droht. Der Ausschuss begründete dies damit, dass durch den Klimawandel verursachte Schäden sowohl durch plötzlich eintretende Ereignisse (wie intensive Stürme und Überschwemmungen) als auch durch langsam einsetzende Prozesse (wie Meeresspiegelanstieg, Versalzung und Bodendegradation) auftreten können. Sowohl plötzlich auftretende Ereignisse als auch langsam einsetzende Prozesse können Personen dazu veranlassen, Grenzen zu überschreiten, um sich vor klimawandelbedingten Schäden zu schützen.

Der Ausschuss hob auch die Rolle hervor, die die internationale Gemeinschaft bei der Unterstützung von Ländern spielen muss, die vom Klimawandel nachteilig betroffen sind. Der Ausschuss stellte fest, dass die Auswirkungen des Klimawandels in den Entsendestaaten ohne robuste nationale und internationale Bemühungen die Nicht-Zurückweisungsverpflichtungen der Aufnahmestaaten auslösen können und dass - angesichts der Tatsache, dass die Gefahr, dass ein ganzes Land unter Wasser steht, ein so extremes Risiko darstellt - die Lebensbedingungen in einem solchen Land mit dem Recht auf ein Leben in Würde unvereinbar werden können, bevor das Risiko realisiert wird.

Das Urteil markiert die erste Entscheidung eines UN-Menschenrechtsvertragsorgans über die Beschwerde eines Menschen, der um Asyl vor den Auswirkungen des Klimawandels nachsucht.

Die vollständige Entscheidung des Menschenrechtsausschusses finden Sie hier

Der Menschenrechtsausschuss der UNO (MRR) überwacht die Einhaltung des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" durch die unterzeichnenden Staaten. Zu den Staaten, die den Pakt unterzeichnet haben, zählen insgesamt 172 Länder, von denen wiederum 116 Staaten das Recht Einzelner auf Beschwerden bei Verstössen anerkennen. Diese Staaten sind nun verpflichtet, sich an die Vorgaben des UNO-Ausschusses zu halten.

Weiterführende Informationen:
Historic UN Human Rights case opens door to climate change asylum claims (United Nations Human Rights)


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(Last updated: 30.01.2020, 09:07)