Schweizer Geheimdienst muss vor Gericht - wegen NDG-Massenüberwachung

Seit dem Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetz am 1. September 2017 darf der Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sogenannte Kabelaufklärung betreiben.

Das heisst: Der NDB kann nun auf Vorrat unsere gesamte Internetkommunikation sammeln und auswerten: «Swisscom, UPC Cablecom und andere Telekom-Unternehmen müssen den Datenverkehr im Internet - auch Inhalte - dem Geheimdienst für die Überwachung zur Verfügung stellen.»

Aus diesem Grund bekämpft die «Digitale Gesellschaft» die verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Geheimdienst juristisch. Nun zieht sie die Beschwerde weiter. Die Kabelaufklärung wird somit zum Fall für das Bundesverwaltungsgericht.

 


NDB-Kabelaufklärung wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht:

In einem ersten Schritt erhob die «Digital Gesellschaft» Beschwerde gegen die Kabelaufklärung und die bereits bestehende Satelliten-/Funkaufklärung. Die "Massenüberwachung" verletze massiv das Grundrecht auf Privatsphäre sowie weitere Grundrechte.

Unter anderem das Recht auf Achtung des Intim-, Privat- und Familienlebens, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht auf Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten sowie die informationelle Selbstbestimmung: «Diese Normen verleihen jeder Person das Recht, frei von staatlicher Überwachung mit anderen Personen zu kommunizieren.»


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Das Gesuch richtete sich direkt an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit der Bitte, die Kabelaufklärung zu unterlassen. Der NDB hat nun aber entschieden, dem Gesuch nicht zu entsprechen - wovon auszugehen war. Die Umsetzung des Gesetzes verletze «offensichtlich keine durch die Verfassung und die EMRK garantierte Grundrechte», antwortete der NDB. Daher leitet die «Digitale Gesellschaft» nun die nächsten rechtlichen Schritte ein und zieht die Beschwerde weiter an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Notfalls ziehen die Beschwerdenführer gar rechtliche Schritte bis Strassburg, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in Betracht.

Zu den BeschwerdeführerInnen gehören Serena Tinari (Recherchejournalistin), Noëmi Landolt (Journalistin, Buchautorin «Mission Mittelmeer»), Heiner Busch (Solidarité sans frontières), Andre Meister (netzpolitik.org), Marcel Bosonnet (Anwalt von Edward Snowden) sowie Norbert Bollow und Erik Schönenberger (Digitale Gesellschaft).

Weiterführende Informationen:
- Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung (Digitale Gesellschaft)

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Lokal. Regional. National. CH - www.ConvivaPlus.ch Autor: Schweiz - Redaktion

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(Last updated: 31.10.2017, 16:20)