Homeoffice-Abzug im Kanton St. Gallen
Was kannst du im Kanton St. Gallen fürs Homeoffice von der Steuer abziehen? Pauschale, effektive Arbeitszimmerkosten und die eine Regel, die dir sonst den Pendlerabzug kostet – kompakt und amtlich belegt.
🏠 Die Pauschale in diesem Kanton
Der einfachste Weg im Kanton St. Gallen: die Pauschale «übrige Berufskosten». Sie deckt Arbeitswerkzeug, Fachliteratur, ein privates Arbeitszimmer und Berufskleider in einem Betrag ab – ohne Belege, automatisch bei der Steuererklärung.
Über die «übrigen Berufskosten» – im Kanton effektiv nach Nachweis, ohne fixen Deckel: Arbeitszimmer- und EDV-Kosten, wenn ein separater, notwendiger Raum vorhanden ist.
📐 Effektiver Arbeitszimmer-Abzug
Statt der Pauschale kannst du die tatsächlichen Kosten geltend machen – aber nur unter Bedingungen:
Effektive Mehrkosten über die Pauschale hinaus sind nur bei Nachweis abziehbar (Art. 4 Berufskostenverordnung) — ein separates, notwendiges Arbeitszimmer vorausgesetzt und nur, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz stellt.
⚠️ Sperrregel: An den Tagen, für die du das Arbeitszimmer effektiv abziehst, entfallen Fahr- und Verpflegungskosten. Das frisst den Vorteil oft wieder auf.
💡 Das Entscheidende für diesen Kanton
St. Gallen kombiniert einen Grundabzug von CHF 700 mit 10% des Nettolohns, gedeckelt bei CHF 2'400. Dieses Sockel-plus-Prozent-Modell weicht vom einfachen 3%-Bundesmodell ab.
🇨🇭 Was der Bund zusätzlich gewährt
Unabhängig vom Kanton gilt bei der direkten Bundessteuer einheitlich: 3 % des Nettolohns, CHF 2'000–CHF 4'000. Kantons- und Bundesabzug laufen parallel auf derselben Steuererklärung.
St. Gallen ist nur einer von 26. Im Hub siehst du den Kanton-Vergleich, den Deckel-Index und den Homeoffice-Abzug-Rechner.
Häufige Fragen

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- ESTV-Steuermäppchen «übrige Berufskosten», Steuerperiode 2025
- Art. 10 Berufskostenverordnung, ESTV — Bundesweite Pauschale: 3 %, CHF 2'000–4'000
Weitere Kantone folgen laufend. · Steuerperiode 2025
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Steuern · Homeoffice · St. Gallen · 07.07.2026