Homeoffice-Abzug im Kanton Jura
Was kannst du im Kanton Jura fürs Homeoffice von der Steuer abziehen? Pauschale, effektive Arbeitszimmerkosten und die eine Regel, die dir sonst den Pendlerabzug kostet – kompakt und amtlich belegt.
🏠 Die Pauschale in diesem Kanton
Der einfachste Weg im Kanton Jura: die Pauschale «übrige Berufskosten». Sie deckt Arbeitswerkzeug, Fachliteratur, ein privates Arbeitszimmer und Berufskleider in einem Betrag ab – ohne Belege, automatisch bei der Steuererklärung.
Über die «übrigen Berufskosten» – im Kanton effektiv nach Nachweis, ohne fixen Deckel: Arbeitszimmer- und EDV-Kosten, wenn ein separater, notwendiger Raum vorhanden ist.
📐 Effektiver Arbeitszimmer-Abzug
Statt der Pauschale kannst du die tatsächlichen Kosten geltend machen – aber nur unter Bedingungen:
Effektive Mehrkosten über die Pauschale hinaus sind nur bei Nachweis abziehbar (Art. 4 Berufskostenverordnung) — ein separates, notwendiges Arbeitszimmer vorausgesetzt und nur, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz stellt.
⚠️ Sperrregel: An den Tagen, für die du das Arbeitszimmer effektiv abziehst, entfallen Fahr- und Verpflegungskosten. Das frisst den Vorteil oft wieder auf.
💡 Das Entscheidende für diesen Kanton
Jura setzt einen deutlich höheren kantonalen Deckel: 20% des Nettolohns, bis CHF 4'100 — weit über den CHF 4'000 des Bundes. Dieser Spielraum ist einer der grössten der Schweiz.
🇨🇭 Was der Bund zusätzlich gewährt
Unabhängig vom Kanton gilt bei der direkten Bundessteuer einheitlich: 3 % des Nettolohns, CHF 2'000–CHF 4'000. Kantons- und Bundesabzug laufen parallel auf derselben Steuererklärung.
Jura ist nur einer von 26. Im Hub siehst du den Kanton-Vergleich, den Deckel-Index und den Homeoffice-Abzug-Rechner.
Häufige Fragen

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- ESTV-Steuermäppchen «übrige Berufskosten», Steuerperiode 2025
- Art. 10 Berufskostenverordnung, ESTV — Bundesweite Pauschale: 3 %, CHF 2'000–4'000
Weitere Kantone folgen laufend. · Steuerperiode 2025
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Steuern · Homeoffice · Jura · 07.07.2026