Steuern · Homeoffice

Homeoffice-Abzug im Kanton Bern

Was kannst du im Kanton Bern fürs Homeoffice von der Steuer abziehen? Pauschale, effektive Arbeitszimmerkosten und die eine Regel, die dir sonst den Pendlerabzug kostet – kompakt und amtlich belegt.

Das Wichtigste in Kürze
Wie viel Homeoffice kannst du im Kanton Bern abziehen? Über die Pauschale «übrige Berufskosten»: 3 % des Nettolohns, kantonal gedeckelt auf CHF 2'000–CHF 4'000. Effektive Arbeitszimmerkosten nur, wenn sie höher sind und belegt werden. Stand 07.07.2026.
·Kanton Bern, TaxInfo + ESTV-Steuermäppchen «übrige Berufskosten», Steuerperiode 2025
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CHF 4'000
Pauschale max.
3%
CHF 2'000
Pauschale min.
Arbeitszimmer effektiv
möglich
Sperrregel Fahrt/Verpflegung

🏠 Die Pauschale in diesem Kanton

Der einfachste Weg im Kanton Bern: die Pauschale «übrige Berufskosten». Sie deckt Arbeitswerkzeug, Fachliteratur, ein privates Arbeitszimmer und Berufskleider in einem Betrag ab – ohne Belege, automatisch bei der Steuererklärung.

Über die Pauschale «übrige Berufskosten»: 3 % des Nettolohns, kantonal gedeckelt auf CHF 2'000–CHF 4'000. Effektive Arbeitszimmerkosten nur, wenn sie höher sind und belegt werden.

📐 Effektiver Arbeitszimmer-Abzug

Statt der Pauschale kannst du die tatsächlichen Kosten geltend machen – aber nur unter Bedingungen:

Effektive Kosten für Arbeitszimmer und EDV sind abziehbar, wenn ein separater, notwendiger Raum vorhanden ist und kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber besteht.

⚠️ Sperrregel: An den Tagen, für die du das Arbeitszimmer effektiv abziehst, entfallen Fahr- und Verpflegungskosten. Das frisst den Vorteil oft wieder auf.

💡 Das Entscheidende für diesen Kanton

Bern folgt beim Pauschalabzug dem Bundesmodell (3%, CHF 2'000–4'000), kennt aber keinen eigenen «Homeoffice-Abzug». Effektive Arbeitszimmer- und EDV-Kosten laufen über die «übrigen Berufskosten» — an Arbeitszimmer-Tagen entfallen dafür Fahr- und Verpflegungsabzüge (Sperrregel).

🇨🇭 Was der Bund zusätzlich gewährt

Unabhängig vom Kanton gilt bei der direkten Bundessteuer einheitlich: 3 % des Nettolohns, CHF 2'000–CHF 4'000. Kantons- und Bundesabzug laufen parallel auf derselben Steuererklärung.

Alle Kantone im Vergleich

Bern ist nur einer von 26. Im Hub siehst du den Kanton-Vergleich, den Deckel-Index und den Homeoffice-Abzug-Rechner.

Häufige Fragen

Geschrieben von
Reto Amrein
Reto Amrein

Redaktor ConvivaPlus · Geld & Arbeit

Schreibt über Löhne, Steuern, Versicherungen und Vorsorge – nachvollziehbare Zahlen mit Quelle.

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Steuern · Homeoffice · Bern · 07.07.2026