Kein Gesetz gegen radikale Islamisten, weil SVP-Parlamentarier die Abstimmung geschwänzt haben

SVP Moschee Islamisten Schweiz

Der Nationalrat lehnt ein SVP-Gesetz gegen radikale Islamisten per Stichentscheid wegen nur einer Stimme ab, nur weil SVP-Nationalräte die Abstimmung über den eigenen SVP-Vorstoss geschwänzt haben. Nun will die SVP trotz eigenem Unvermögen sogar noch Folgekosten für den Steuerzahler verursachen und den Vorstoss erneut einreichen.

Inhalte:


SVP: «MILLIONÄRE ZUERST!»
Der Krieg gegen die Armen


Der neue SVP-Plan minutiös dokumentiert ...

Diebstahl Diebe Ganoven Verbrecher


Die Antworten der SVP sind da sehr effizient. «Schweizer- & Ausländer-Millionäre zuerst!»


 

 

SVP versenkt eigenes Islamisten-Gesetz

Peinlich. Peinlich. Die SVP-Fraktion reichte eine Motion gegen den radikalen Islam ein - und versenkte das Gesetz aus eigenem Unvermögen. Die Motion «Stopp der Ausbreitung des radikalen Islams in der Schweiz» forderte eine Finanzierungsverbot von islamischen Gebetshäusern aus dem Ausland, eine komplette Überwachung von Moscheen sowie ein Visa-Verbot für ausländische Imame.

Die absolute Mehrheit von SVP und FDP hätte locker ausgereicht, um aus eigener Kraft alle Vorstösse im Parlament beliebig durchzuboxen.

Hätte. Denn drei SVP-Nationalräte verpassten die Abstimmung: Alfred Heer (ZH), Marcel Dettling (SZ) und Franz Grüter (LU) - und vermasselten damit den Coup der Schweizerischen Volkspartei.


«Es hätte schon gereicht, wenn nur ein einer des Schwänzer-Trios den Ja-Knopf gedrückt hätte», schreibt der «Blick».
 

«Das ärgert mich, so etwas darf uns bei einem solch wichtigen Geschäft nicht passieren», empört sich SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi gegenüber der Zeitung. Alfred Heer habe sich aufgrund eines Wahlkampfanlasses offiziell bei Aeschi abgemeldet. Die anderen beiden wolle er sich aber noch zur Brust nehmen.


Aeschi will aber den Kopf nicht hängen lassen und die Motion ein zweites Mal einreichen - was wiederum Folgekosten für den Bund verursacht.
 

«Wir werden den Vorstoss noch in dieser Session erneut einreichen, dann kann das neu gewählte Parlament darüber entscheiden.»


SVP VERSCHERBELT
DIE SCHWEIZ INS AUSLAND

Die SVP agiert als Handlanger der internationalen Ölindustrie. Dabei predigt die SVP doch die ganze Zeit die Unabhängigkeit vom Ausland. Aber sehen Sie selbst ...

SVP Schweiz Karte CHF


Unabhängigkeit vom Ausland? Schweizer Landwirtschaft retten? Falsch.

Hier sind die wahren Gründe, warum die SVP gegen das Klimaabkommen und gegen eine CO2-Steuer ist: Die Verfilzung der SVP mit der internationalen Öl-Industrie, die jedes Jahr Milliarden von Franken aus der "geliebten Heimat" Schweiz abzieht ...


 

 

Das will die SVP-Motion

«Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und Massnahmen zu ergreifen, welche sicherstellen, dass:

1. islamische Gebetshäuser, Organisationen und weitere Institutionen, welche in irgendeiner Art und Weise die Verbreitung oder Vertretung des Islams oder von Muslimen fördern oder wahrnehmen, weder direkt noch indirekt aus dem Ausland finanziert werden können;

2. alle Moscheen in unserem Land bekannt sind sowie überwacht werden und die Behörden bei jeglicher Verletzung der schweizerischen Rechtsordnung sofort einschreiten und deren sofortige Schliessung verfügen müssen;

3. sämtliche betroffenen und für die Sicherheit unserer Bevölkerung verantwortlichen Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesstufe einen raschen und uneingeschränkten Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Erkennung, Identifizierung, Überwachung und Verfolgung von radikalen Islamisten aufbauen und betreiben;

4. den Behörden auf Kantons- und Bundesstufe effektiv genügend ausgebildete Spezialisten mit den notwendigen Kenntnissen relevanter Sprachen und des Islams zur Verfügung stehen, welche Moscheen und Imame überwachen können;

5. Schweizer Botschaften und das Staatssekretariat für Migration keine Visa an ausländische Imame, welche zum Zwecke des Predigens in Schweizer Moscheen temporär einreisen wollen, ausstellen dürfen.»


«SVP ist eine faschistische Partei»

Warnung Hand Mahnfinger Stopp


«Die SVP ist eine faschistische Partei!», warnte bereits der einzige Nationalrat, der den 2. Weltkrieg bewusst miterlebt hat. Die SVP bedient sich derweil an NSDAP-Wahlplakaten und trägt die Sprache Hitlers in den Wahlkampf ...


 

 

Bundesrat dagegen

Der Bundesrat lehnt die Motion aus folgenden Gründen ab:

«1. Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften für die nationale Sicherheit, die Entwicklung der Gesellschaft und den Religionsfrieden ausgehen. Grundrechtseinschränkungen, die einzig an der muslimischen Ausrichtung von Gemeinschaften anknüpfen, wären jedoch diskriminierend und damit verfassungswidrig (Art. 8 Abs. 2 BV). Abgesehen von sicherheitsrelevanten Einzelfällen hat der Bund heute keine Befugnis, Daten über die Finanzierung muslimischer Vereine und Moscheen zu erfassen. Mehr Transparenz bei der Finanzierung religiöser Einrichtungen ist aber nötig. In einem Bericht vom Juni 2017 empfiehlt die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung des Bundes eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister für Vereine mit einem erhöhten Risiko im Bereich der Terrorismusfinanzierung und die Führung einer Mitgliederliste für im Handelsregister eingetragene Vereine. Im Rahmen der Folgearbeiten zum vierten Länderbericht der Financial Action Task Force zur Schweiz wurde das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2017 einen Vernehmlassungsentwurf zur Prüfung dieser Massnahmen zu unterbreiten.

2. Eine über die Beurteilung konkreter Sicherheitsrisiken hinausgehende Überwachung aller Moscheen ist abzulehnen. Sie wäre mit Blick auf das Diskriminierungsverbot und das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht zu vertreten und widerspräche dem Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (NDG; SR 121). Artikel 5 Absatz 6 NDG lässt die Informationsbeschaffung über eine Organisation oder Person nur zu, "wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese ihre Rechte ausübt, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen". Bund und Kantone arbeiten hier eng und gut zusammen. Im Übrigen wird der Bundesrat bis Ende dieses Jahres einen Entwurf für neue präventiv-polizeiliche Massnahmen vorschlagen, welche die Empfehlungen und Vorschläge des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) ergänzen sollen. Sie zielen darauf ab, radikalisierten und als gefährdend beurteilten Personen bestimmte Verhaltensweisen polizeilich aufzuerlegen (Meldepflicht) oder zu verbieten (z. B. durch Kontaktverbot, Ausreiseverbot, Ein- und Ausgrenzung). Diese Massnahmen sollen nötigenfalls auch mit Zwang durchgesetzt werden.

3. Gibt es auf der lokalen Ebene Anzeichen einer Radikalisierung, die in einen gewalttätigen Extremismus münden könnte, werden die Polizei und der Nachrichtendienst informiert. Diese überprüfen die Angaben und leiten sie, falls erforderlich, an betroffene Partnerbehörden weiter. Dieser Austausch muss noch verbessert und beschleunigt werden. Gut funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsorganen des Bundes und der Kantone im Rahmen der Gruppe Tetra (Terrorist Tracking). Der Bundesrat möchte keine nationale, in die geltende Kompetenzordnung eingreifende Regelung. Er setzt auf den vorerwähnten NAP. Dieser NAP wird Massnahmen für eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Behörden enthalten. Er soll Ende 2017 vorliegen.

4. Aufgrund der in den letzten Jahren getroffenen Massnahmen sind die Sicherheitsbehörden auf Bundesebene (Fedpol, NDB) heute in der Lage, ihren Auftrag zu erfüllen. Sollten zur Gewährleistung der Sicherheit weitere Massnahmen nötig werden, die allenfalls gesetzliche Anpassungen erfordern, wäre der Personalbedarf neu zu beurteilen.

5. Ein solches Verbot wäre unverhältnismässig und diskriminierend. Eine Einreise mit Touristenvisum in der Absicht, zu predigen, ist bereits heute nicht zulässig. Es handelt sich um Erwerbstätigkeit und damit um einen bewilligungspflichtigen Aufenthalt. Vor einer Bewilligungserteilung werden die Voraussetzungen für den Aufenthalt und diejenigen für die Einreise geprüft. Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einreisen wollen, dürfen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer, AuG, SR 142.20). Fedpol kann gestützt auf Artikel 67 Absatz 4 und Artikel 68 AuG gegenüber Personen, die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, Einreiseverbote und Ausweisungen erlassen. Solche Massnahmen wurden wiederholt ergriffen. Geht von Personen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung aus, ist das Staatssekretariat für Migration zuständig (Art. 67 Abs. 2 AuG).»


DIE PARTEIEN SVP, FDP, CVP, GLP
KOSTEN DIE SCHWEIZ

21,4 Milliarden Fr. pro Jahr
an Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung Schweigen Parteien


Die Parteien SVP, FDP, CVP, GLP schützen praktisch geschlossen Steuerhinterziehungs-Praktiken bzw. torpedieren alle Anstrengungen, Licht ins Dunkle zu bringen.

Gleichzeitig sparen und kürzen diese Parteien dafür rigoros bei den Bedürftigen (von Altersarmut betroffenen Betagten, Sozialfällen, IV-Bezügern, Kindern von Behinderten etc.). Ein Bericht, wer die reichen Steuerhinterzieher aktiv schützt inklusive einer Liste der verantwortlichen Parlamentarier ...


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(Last updated: 11.09.2019, 15:33)