FDP+SVP rammen Versicherten das Messer in den Rücken
Versicherungen dürfen dank SVP + FDP im Schadensfall dem Versicherten künftig einseitig den Vertrag kündigen, selbst wenn der Versicherte jahrelang Prämien einbezahlt hat. Versicherungsvertragsgesetze

Versicherungen (Krankenkassen, Zusatzversicherungen, Haftpflicht-, Hausrat-, Autoversicherungen etc.) dürfen im Schadensfall dem Versicherten künftig einseitig die Vertragsbedingungen ändern, selbst wenn der Versicherte jahrelang Prämien einbezahlt hat. Pure Willkür.
SVP-Bundesrat Ueli Maurer sowie die FDP- und SVP-Parlamentarier der zuständigen Wirtschaftskommission haben viele Anliegen der Versicherungslobby 1:1 in den Gesetzesvorschlag übernommen. Sehr zum Nachteil der Versicherten, deren Stellung sich in den wichtigen Punkten massiv verschlechtert. Versicherte sind den Versicherungen hilflos ausgeliefert. Ein Überblick.
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SVP+FDP agieren 1:1 im Dienste der Versicherungs-Lobby auf Kosten der Schweizer Versicherten
Genau dies plant die absolute Parlamentsmehrheit von SVP und FDP mit der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Besonders brisant ist Paragraf 35 des VVG, mit dem Versicherungen die Vertragsbedingungen einseitig nach ihrem Gusto anpassen können. Dem Versicherungsnehmer bleibt nichts anderes übrig, als die einseitige Änderung zu akzeptieren - oder die Versicherung aufzulösen. Rechtsprofessor Stephan Fuhrer warnt bei SRF: «Über 55-jährige Versicherte werden etwa bei einer Krankentaggeldversicherung keine neue Versicherung mehr finden.»
Nach intensivem Lobbying durch die Versicherungsbranche hat der Bundesrat den hochumstrittenen Artikel 35 ins Gesetz geschrieben. Der Artikel 35 klingt, als ob ihn die Versicherungen 1:1 selber geschrieben haben. Kein Wunder, denn die Schweizer Versicherungsbranche ist einflussreich und finanzstark. 2016 macht sie alleine mit Personen- und Schadenversicherungen über 8,1 Milliarden Franken Gewinn. Viele Parlamentarier haben da einen Verwaltungsratsposten oder sonstige Interessenbindungen. SVP und FDP setzen sich im Bundesrat und in der Parlamentskommission nun durch und kommen den Wünschen der Versicherungen nach. Mit schwerwiegenden Folgen für die Schweizer Bevölkerung.
«Jemand mit einer Zusatzversicherung, sei das ambulant oder mit Spital-Zusatzversicherung, könnte im Schadensfall die Kündigung erhalten. Selbst wenn er jahrelang einbezahlt hat», erklärt Versicherungsexperte Felix Schneuwly gegenüber «srf».
Kranke Alte in Gefahr
Die Linke befürchtet, dass Versicherer den Versicherten willkürlich die Leistungen kürzen. Allen voran alte Menschen und Patienten mit langer Krankheitsgeschichte sind in Gefahr, dass sie «plötzlich von Leistungen ausgeschlossen werden». Gekündigte Versichterte könnten beispielsweise bei der Haftpflicht-, Hausrat- und Autoversicherung zumindest noch zur Konkurrenz wechseln. Während dies bei der Zusatzversicherung (Lebens- und Spitalzusatzversicherung) nicht möglich ist. Krankenzusatzversicherte sind dann ab einem gewissen Alter «gefangen»: Keine andere Krankenkasse wird sie mehr aufnehmen - oder nur zu exorbitant hohen Prämien.
«Im Namen der FDP-Mitglieder schreibt Daniela Schneeberger: «Die Versicherten sind durch das Gesetz heute schon gut geschützt.» Die FDP gehe von mündigen Kundinnen und Kunden aus, welche nicht durch einen übermässigen obligatorischen Versicherungsschutz bevormundet werden müssten», berichtet «srf».
Ist es moralisch nicht höchst verwerflich, dass vom Volk gewählte Parlamentarier Lobby-Mandate bei Krankenversicherungen verfügen? Und hernach nicht für die Versicherten im Volk arbeiten, sondern für renditeorientierte Aktiengesellschaften?
KRANKENKASSEN-LOBBY
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Weiterführende Informationen:
• Umstrittene Gesetzesrevision – Zusatzversicherte bald am kürzeren Hebel? (SRF)
• Kniefall vor Versicherungslobby: Kundenschutz torpediert (Kassensturz)
• Änderung in der Vernehmlassung und ihre Folgen (SRF)
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