Gegenvorschlag (direkter und indirekter) - Schweiz

Direkter und indirekter Gegenvorschlag bei Volksinitiativen in der Schweiz - Das politische System der Schweiz kennt umfangreiche plebiszitäre Elemente. Eines dieser plebiszitären Elemente ist die Volksinitiative. Im Rahmen von Volksinitiativen kann das Volk sowohl auf Bundesebene als auf Kantonsebene die Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen durchsetzen. Die Schweizer Regierung und der Bundesrat können im Hinblick auf eine solche Volksinitiative Gegenvorschläge machen.

Man unterscheidet dabei zwischen dem sogenannten indirekten Gegenvorschlag, der sowohl von Regierung und Parlament ausgehen kann, und dem - weniger häufigen - direkten Gegenvorschlag, der nur vom Parlament ausgeht.

Inhalt:



Der Gegenvorschlag


Begriffsbestimmung von indirekter und direktem Gegenvorschlag im politischen System der Schweiz:


Indirekter Gegenvorschlag


Beim indirekten Gegenvorschlag machen Exekutive oder Parlament sich die Zielsetzung der Volksinitiative zwar generell zu eigen, mildern die - als zu weitreichend empfundenen -
Forderungen der Volksinitiative
indes durch eigene, wenig weitreichende, Vorschläge ab.


Direkter Gegenvorschlag


Der direkte Gegenvorschlag steht hingegen in direkter Opposition zu den Forderungen der Volksinitiative und ersucht damit faktisch um die Ablehnung der in der Volksinitiative erhobenen Forderungen.



Volksinitiative versus indirekten Gegenvorschlag - Das Prozedere


Liegt im Hinblick auf eine Volksinitiative ein indirekter Gegenvorschlag vor, so ist nur die Volksinitiative Gegenstand der Abstimmung. Über den Indirekten Gegenvorschlag wird nicht abgestimmt. Spricht der Wähler sich indes gegen die Annahme der Volksinitiative aus, erlangt der indirekte Gegenvorschlag Gesetzeskraft.

Die Befürworter der Volksinitiative können dann noch versuchen mit dem Mittel eines Referendums die Zielsetzungen ihrer Volksinitiative doch noch durchzusetzen.

In einem solchen Fall wird dann beim Referendum - immer vorausgesetzt ein solches Referendum kommt zustande - dann darüber abgestimmt, ob die Volksinitiative oder der indirekte Gegenvorschlag angenommen werden und somit Gesetzeskraft erlangen. Bei Nichtzustandekommen des Referendums erlangt der indirekte Gegenvorschlag Gesetzeskraft.



Volksinitiative versus direkten Gegenvorschlag - Das Prozedere


Noch komplizierter als beim indirekten Gegenvorschlag ist die Verfahrensweise beim direkten Gegenvorschlag. Hierbei wird separat sowohl über den direkten Gegenvorschlag als auch die Volksinitiative abgestimmt. Der Souverän hat dann die Möglichkeit sich für eine der beiden Varianten auszusprechen, beide zurückzuweisen oder sogar beide anzunehmen.

Theoretisch kann es also sowohl für den den direkten Gegenvorschlag als auch die Volksinitiative eine Mehrheit geben.

Um auch für einen solchen Fall sicherzustellen, dass eine der beiden Varianten Gesetzeskraft erlangen kann, ist der Bürger gehalten bei der Abstimmung anzugeben, welche der beiden Varianten - Volksinitiative oder direktem Gegenvorschlag - er im Zweifelsfall den Vorzug geben würde.



Die Wirkungsmacht des Gegenvorschlags


Seit Einführung der Volksinitiative sind nur etwa ein Zehntel aller zur Abstimmung gelangten Volksinitiativen erfolgreich gewesen. Dies belegt die grosse Wirkungsmacht direkter und indirekter Gegenvorschläge. Dabei darf allerdings nicht gänzlich übersehen werden, dass die blosse Existenz des Instruments der Volksinitiative auf die schweizerische Gesetzgebung insofern eine disziplinierende Wirkung hat, als der Gesetzgeber, im Bestreben vom Volk nicht überstimmt zu werden, sich um eine möglichst volksnahe Gesetzgebung bemüht.

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(Last updated: 17.11.2014, 02:56 Uhr)

Info Schweiz - ConvivaPlus.ch  Autor: Swiss Info - Redaktion auf ConvivaPlus.ch
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