Referendum Schweiz - Fakultativ und Obligatorisch

Referendum in der Schweiz - Die Ursprünge der Referenden liegen in der Schweiz. Hier werden auch heute noch weltweit am meisten Referenden abgehalten. Das Referendum ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie. Bei einem Referendum kann jeder wahlberechtigte Bürger über eine Vorlage der Regierung oder einer Institution, welche eine Regierungsgewalt ausübt, abstimmen. Dieses Instrument führt dazu, dass Kompromisse zwischen allen grösseren Interessensgruppen eingegangen werden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Opponenten eines Gesetzes genügend stark sind.

Inhalt:



Das fakultative und obligatorische Referendum in der Schweiz


Fakultatives Referendum


Das fakultative Referendum bezieht sich auf Gesetze, die prinzipiell auch ohne die Abhaltung eines Referendums verabschiedet werden können. Gibt es jedoch Gegner, können diese ein Referendum veranlassen. Daraufhin stimmt das Volk direkt über das Gesetz ab (siehe: Abstimmungstermine Schweiz). Das Referendum wird abgelehnt, wenn das einfache Volksmehr für die Ablehnung stimmt.


Obligatorisches Referendum


Das obligatorische Referendum schreibt die Volksabstimmung zwingend vor. Dies betrifft insbesondere Bundesverfassungsänderungen durch das Parlament (mehr zum Thema: Die Bundesverfassung). Für die Annahme müssen hier ein Volksmehr und ein Mehr der Stände erreicht werden (das sogenannte Ständemehr).


Kantonsreferendum


Die Möglichkeiten ein Referendum zu ergreifen bestehen ebenfalls auf der Kantons- und Gemeindeebene.

Die Voraussetzungen für Referenden unterscheiden sich dabei jedoch je nach Kanton und je nach Gemeinde (mehr zum Thema: Die 26 Kantone der Schweiz).

Bei einfachen Gesetzen kommt in den meisten Kantonen das fakultative Referendum zum Einsatz. In der Schweiz können hohe Staatsausgaben ebenfalls durch ein sogenanntes Staatsreferendum beschlossen werden. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Schwyz handelt es sich dabei um ein obligatorisches Referendum. Elf Kantone bieten im Gegensatz das Referendum ausschliesslich als Fakultatives an, während die restlichen Kantone beide Möglichkeiten bieten.


Gemeindereferendum


Auf der Gemeindeebene ist die Referendumslage noch unübersichtlicher als auf der Kantonsebene. Meistens wird für Änderungen der Gemeindesatzung ein obligatorisches Referendum benötigt. Ebenfalls vorhanden sind Finanzreferenden in denselben Formen wie für die Kantone. Am wichtigsten sind die fakultativen Referenden in den Gemeinden. Wann und wie genau diese ergriffen werden können, hängt von der Gemeinde ab. Es kann aber in jedem Fall durch Unterschriften aus dem Volk ergriffen werden.



Ein Referendum ergreifen



Jeder, der in der Schweiz stimmberechtigt ist, hat unabhängig von seinem Wohnsitz das Recht, ein Referendum zu ergreifen.

Zuerst muss ein Referendumskomitee gegründet werden. Die Gründung kann einer Kontaktperson der Bundeskanzlei mitgeteilt werden. Die Identität und Anzahl der Mitglieder muss dabei nicht offen gelegt werden.


Unterschriften sammeln


Vor der Veröffentlichung des umstrittenen Gesetzes im Bundesblatt bereitet das Referendumskomitee die Unterschriftenbögen vor. Muster zum Unterschriften sammeln können dabei von der Bundeskanzlei angefordert werden, da diese einen bestimmten Inhalt vorweisen müssen, wie zum Beispiel den genauen Titel des Gesetzes und Datum, wann das Gesetz in der Bundesversammlung verabschiedet wurde. Nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesblatt kann mit der Stimmensammlung begonnen werden.

Mindestens 50'000 Unterschriften sind dabei nötig und müssen innerhalb von 100 Tagen bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Zuvor werden die Unterschriften jedoch von der Gemeinde geprüft und bescheinigt. Liegen innerhalb der 100 Tage mindestens 50'000 gültige Unterschriften der Bundeskanzlei vor, wird über das umstrittene Gesetz vom Volk abgestimmt.

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(Last updated: 17.11.2014, 02:24 Uhr)

Info Schweiz - ConvivaPlus.ch  Autor: Swiss Info - Redaktion auf ConvivaPlus.ch
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