Politisches System der Schweiz - Einfach erklärt

Einfach erklärt: Was ist das politische System der Schweiz? Die schweizerische Eidgenossenschaft stellt ein politisches Gemeinwesen dar, das zahlreiche Gemeinsamkeiten mit den politischen Systemen anderer demokratischer Staaten aufweist. Die Schweiz ist allerdings von einer Reihe politischer Sonderheiten geprägt, die das Alpenland von anderen Staaten deutlich abhebt. Zu den häufigsten Begriffen, die im Zusammenhang mit dieser Sonderstellung der Schweiz genannt werden, gehören „Direkte Demokratie“ und „Neutralität“.

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Die Geschichte der politischen Schweiz

 

Bündnisse als Grundpfeiler: Das heutige politische System der Schweiz ist wesentlich von seiner geschichtlichen Entwicklung geprägt, die aus einem losen Bündnis von Kleinstaaten einen Bundesstaat werden liess. Wie auch in vielen anderen Teilen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation kam es im 13./14. Jahrhundert auf dem Gebiet der späteren Schweiz zu einer Vielzahl von häufig nur kurz haltenden Zweckbündnissen zwischen regionalen Gemeinwesen, die häufig gegen die Interessen der grossen Territorialherren gerichtet waren.

Günstige Winde: In der Schweiz wurden diese Bündnisse durch die relative Schwäche der Hegemonialmacht der Habsburger, der militärischen Stärke der Schweizer Bauerntruppen und dem atypischen Bündnis zwischen patrizisch geführten Städten und eher egalitären Gebirgstal-Gruppen begünstigt.

Bundesbewusstsein gegen die Österreicher: 1291 schlossen sich drei Waldstätte, nämlich die „Orte“ (später: „Kantone“) Uri, Schwyz und Unterwalden, zu einem vor allem gegen Österreich gerichteten Bund zusammen. Diesem Bündnis schlossen sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte fünf weitere Orte und auch Städte an. Daraus entwickelte sich schliesslich ein gemeinsames Bundesbewusstsein, das trotz erheblicher Partikularinteressen zu einer festen Grösse wurde.

Bürgerkriege: Nach massiven, zum Teil von Frankreich bestimmten Umbrüchen („Helvetische Republik“ 1798/1803), etablierte sich nach dem Sonderbundskrieg 1847 als letzte grosse innerschweizerische Krise 1848 ein moderner Bundesstaat, der sich binnen kurzer Zeit zum demokratischen Musterland entwickelte.

Demokratisches Musterland: Vor allem war es der Schweiz spätestens ab 1874 anders als anderen Ländern gelungen, konfessionelle Konflikte (römisch-katholisch/evangelisch-refomiert) zu beenden sowie alle Sprachgruppen (deutsch, französisch, italienisch, räto-romanisch) zu integrieren.

Willensnation: Der unbeachtet religiöser und ethnischer Unterschiede gefasste freiwillige Entschluss, sich auf ausgeprägt föderalistischer Basis zusammenzuschliessen, prägt die Schweiz als „Willensnation“ bis heute.

 

Politische Grundzüge


Staatsgrundlage: Die Bundesverfassung von 1848 (1874 und zuletzt 1999 wesentlich verändert („Totalrevision“)) ist die Grundlage des schweizerischen Staates. In diesem Rahmen wurde den Prinzipien von Rechtsstaat, Demokratie und Republik entsprechend, eine föderalistische Struktur entwickelt, die bestimmte Aufgabenbereiche der drei Gewalten an die Bundesebene delegiert.

3 Ebenen: Die drei Ebenen der schweizerischen Politik sind die Gemeinden, die Staatsqualität beanspruchenden 26 Kantone sowie der Bundesstaat.

Persönliche Rechte: Die Bundesverfassung wie auch die Kantonalverfassungen räumen den Schweizerbürgern umfassende Freiheits-, Gleichheits- und Beteiligungsrechte ein.

 

Legislativ-Organe

Auf Bundes- und Kantonalebene sind nach demokratischen Grundsätzen gebildete Parlamente für die Gesetzgebung zuständig. Auf der (nichtstaatlichen) Ebene der Gemeinden gibt es kommunale Entsprechungen. Von mindestens gleich grosser Bedeutung bei der Gesetzgebung wie die Parlamente ist das Volk, das durch das Instrument der Volksgesetzgebung auf allen Ebenen endentscheidend tätig werden kann.

 

Bundesversammlung

Zwei Kammern: Das Bundesparlament in der Bundesstadt (nicht Hauptstadt!) Bern ist die als Zweikammerparlament aufgebaute Bundesversammlung, die aus zwei gleichgestellten, in der Regel getrennt voneinander tagenden Kammern besteht: Nationalrat (grosse Kammer) und Ständerat (kleine Kammer).

Parlamentswahl: Die 200 Abgeordneten („Nationalräte“) des Nationalrats werden im Vier-Jahres-Turnus nach dem Proporz-Prinzip auf Bundesebene vom Schweizervolk gewählt. Die 46 Ständeräte des Ständerats werden parallel zu den Nationalratswahlen in den Kantonen gewählt. Unbeachtlich der unterschiedlichen Einwohnerzahlen schickt jeder Kanton zwei Ständeräte nach Bern, die sechs durch Teilung entstandenen (Halb-)Kantone, wie z. B. Basel-Stadt, senden allerdings nur jeweils einen Vertreter. Gesetzesanträge müssen in beiden Kammern mehrheitlich angenommen werden („Nationalmehr“, „Ständemehr“).

 

Direkte Demokratie

Direkte Demokratie in der Schweiz: "Die Macht des Volkes" [VIDEO]

Volksvertretungen: Das Instrument der direkten Demokratie mittels Volksabstimmungen ist keine Schweizer Einzigartigkeit, aber im Weltvergleich sicher nirgendwo ausgeprägter ausgebildet als in der Eidgenossenschaft. In vielen Kantonen der Schweiz bedürfen alle Beschlüsse ihrer Volksvertretungen (Kantonsrat, Grand Conseil, Gran Consiglio, u. a.) der Zustimmung durch Volksreferenden. Ebenso werden die Richterstellen dabei durch Volkswahlen besetzt.

Auf Bundesebene ist die direkte Demokratie in der Regel fakultativ.

Referendum: Das heisst, über ein von der Bundesversammlung verabschiedetes Gesetz muss nachträglich in einem Referendum erneut entschieden werden, wenn sich 50'000 Stimmberechtigte für ein solches Referendum aussprechen. Den Bundes-Referenden müssen sowohl auf Bundesebene die Mehrheit der abgegebenen Stimmen als auch in mehr als der Hälfte der Kantone (Ständemehr) die Mehrheit erreichen, um angenommen zu werden.

Volksinitiative: Daneben können von mindestens 100'000 Schweizern unterstützte Volksinitiativen eigenständig zur Abstimmung Gesetzesanträge stellen. Bei Verfassungsänderungen und bestimmten wichtigen Gesetzen ist die Volksabstimmung ausserdem zwingend vorgeschrieben (obligatorisch).

 

Bundesrat

Wahl: Die Vereinigte Bundesversammlung wählt den Bundesrat, der nicht nur Bundesregierung, sondern auch kollektives Staatsoberhaupt ist, auf vier Jahre. In diesen vier Jahren Amtsdauer kann der Bundesrat nicht abgewählt werden.

Oberhaupt: Die protokollarische Spitze des ansonsten nach dem Kollegialitätsprinzip entscheidenden Bundesrats ist der (die Bundespräsident/in (kein Staatsoberhaupt). Diese Position wird jährlich von einem anderem Bundesratsmitglied besetzt. Unterstützt werden die sieben Bundesräte durch die Bundeskanzlei mit dem/der Bundeskanzler/in an der Spitze. Höchster Schweizer Politiker ist jedoch kein Bundesrat, sondern die Nationalratspräsidentin.

Zauberformel: Der Bundesrat wird nach dem zunehmend kritisierten Prinzip der Konkordanz nach einem bestimmten Partei-Schlüssel besetzt, um die vier wichtigsten Parteien des Landes an der Regierung zu beteiligen. Seit 1959 gilt die so genannte Konkordanz „Zauberformel“ 2:2:1:1:1, die seit 2008 eine Bundesratspräsenz von je zwei Bundesräten von SP (Sozialdemokraten), FDP (Liberale) und je einem Vertreter der BDP (Bürgerliche Demokraten), der SVP (Schweizerische Volkspartei) und CVP (Christdemokraten) zur Folge hat.

 

Keine Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Rechtsprechungssystem in der Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit, die, wie in Deutschland das Bundesverfassungsgericht, verabschiedete Gesetze für verfassungswidrig und damit für ungültig erklären könnte. Eine solche Möglichkeit erscheint den Schweizern als nicht vereinbar mit der Bedeutung des sich durch Referenden ausdrückenden Volkswillens, der sich richterlicher Überprüfung nicht zu stellen hat.

 

Schweiz im internationalen Kontext

Der wichtigste Aspekt der schweizerischen Aussenpolitik ist das Prinzip der strikten Neutralität. Dazu gehört auch die Betonung der „Guten Dienste“. Das heisst vor allem, der Einsatz der Schweiz als neutraler Vermittler bei der Beilegung internationaler Konflikte.

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(Last updated: 06.05.2016, 02:35 Uhr)