Drei-Säulen-Prinzip Schweiz - Modell, System + Konzept

Die drei tragenden Säulen der Schweizer Altersvorsorge sind:

Das Schweizerische Vorsorgesystem ist durch die Bundesverfassung geregelt und einmalig auf der Welt.

Entstehung: Das Konzept der sogenannten drei Säulen entstand im Jahr 1972 und wurde durch die Bundesversammlung fest verankert und in die Verfassung eingeschrieben.

Prinzip: Mit dem Drei-Säulen-System hat die Schweiz ein klares Konzept für Sozialversicherungen entwickelt. Ein Modell, das die Bevölkerung vor Risiken schützen und entsprechend vorsorgen soll. Getragen wird das Absicherungs-Konzept von seinen insgesamt drei Säulen. Hier gibts die Infos.

 

1. Säule: die staatliche Vorsorge (Existenzsicherung)


Die erste Säule im 3-Säulen-System ist die staatliche Vorsorge zur Existenzsicherung.

Existenzsicherung: Dabei garantiert die gesetzliche Rente eine Existenzsicherung der Bevölkerung, die die nötigsten Bedürfnisse des täglichen Lebens absichert (siehe auch: Existenzminimum der Schweizer). Wer allerdings mit der Rente nicht auskommt, kann seit 1996 sogenannte Ergänzungsleistungen beantragen.

Wer ist bei der 1. Säule versichert?
Zu den Versicherten der ersten Säule gehören neben den normalen Arbeitnehmern auch alle Nichterwerbstätige und Selbstständig Erwerbende in der Schweiz.

Wie funktioniert die 1. Säule?
Bei der gesetzlichen Vorsorge handelt es sich um ein sogenanntes Umlageverfahren. Dabei werden die eingezahlten Beiträge für die Rentner verwendet. Auf diese Weise kommt die junge Generation für die ältere Generation auf (Generationenvertrag).

Wie sind die Aussichten der 1. Säule?
Aufgrund der sinkenden Anzahl von Arbeitnehmern bzw. Arbeitsplätzen in der Zukunft ist davon auszugehen, dass künftige Generationen mit Rentenkürzungen und einer längeren Lebensarbeitszeit, d.h. einem höheren Rentenalter, vorlieb nehmen müssen.

Um abschlagsfrei in Rente gehen zu können, erhöht sich ab dem Geburtsjahrgang 1947 das Renteneintrittsalter. Viele Bestrebungen in der Schweizer Wirtschaft und Politik sind bereits im Gang, um das Rentenalter schrittweise zu erhöhen. Die Lobbyisten leisten Vorarbeit für eine geplante Rentenerhöhung. Noch wagt sich aber keiner der Befürworter-Parteien im rechten und wirtschaftsfreundlichen Lager, dieses heisse Eisen öffentlich auf die mediale Tagesordnung zu setzen.

Weiterführende Informationen zur:
1. Säule in der Schweiz.

 

2. Säule: die berufliche Vorsorge (Fortsetzung der jeweiligen Lebenshaltung)


Um seine gewohnte Lebenshaltung weiter führen zu können, ist neben der Existenzgrundlage eine zusätzliche Absicherung notwendig.

Drei-Säulen-System in der Schweiz So sieht die Schweiz, basierend auf einem Gesetz aus dem Jahr 1985, auch eine berufliche Vorsorge vor. Im Rahmen dieser zweiten Säule sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit einer entsprechenden Vorsorgemassnahme zusätzlich zu versichern.

Selbstständige und Nichterwerbstätige können sich freiwillig an einer beruflichen Vorsorge in der 2. Säule beteiligen.

Berufliche Vorsorgemöglichkeiten: Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten, die durch das Betriebsrentengesetz geregelt sind:

  • eine Direktversicherung.
  • die Unterstützungskasse.
  • der Pensionsfonds.
  • die Pensionskasse.

In den meisten Fällen hat der Arbeitnehmer keine eigene Wahl. Dies wird vom Arbeitgeber entschieden. Bei einer Insolvenz des Unternehmens ist das eingezahlte Geld durch einen Versicherungsverein geschützt.

Weiterführende Informationen zur:
2. Säule in der Schweiz.

 
 

3. Säule: die private Vorsorge (Individuelle Ergänzung)


Abdeckung: Die Leistungen aus der 1. + 2. Säule decken in etwa 60% des zuletzt erzielten Einkommens ab. Daher kommt der 3. Säule eine grosse Bedeutung zu.

Schlechte Aussichten: Aufgrund der demografischen Entwicklung in der Schweiz werden in Zukunft immer weniger Erwerbstätige die Altersleistungen aufbringen können.

Daher ist eine zusätzliche, individuelle Vorsorge absolut wichtig.

Denn nur auf diese Weise ist der Lebensstandard der Schweizerinnen und Schweizer auch weiterhin haltbar.

Es gilt bei der dritten Säule jeweils zwischen der Gebundenen Vorsorge 3a und der Freien Vorsorge 3b zu unterscheiden.


Weiterführende Informationen zur:
3. Säule in der Schweiz.

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(Last updated: 15.04.2016, 00:58 Uhr)