Die 2. Säule in der Schweiz - Versicherung und Vorsorge

Das Drei-Säulen-System der Schweiz basiert auf verschiedenen Finanzierungslösungen als Fundament für das Vorsorgesystem bei Alter, Hinterlassenenschutz im Todesfall sowie Erwerbsaufsfall.

Die zweite Säule des Systems bietet dabei Leistungen, die in fortgeschrittenem Alter, beim Tod des Versorgers oder auch bei Invalidität, die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ergänzen.

Im Allgemeinen wird diese zweite Säule im Drei-Säulen-System häufig als berufliche Vorsorge aufgefasst, da in diesem Bereich alle Personen versichert sind, die einer berufstätigen Beschäftigung nachgehen.


Inhalt:



Berufliche Vorsorge zur Existenzsicherung


Im engeren Sinne wird mit der beruflichen Vorsorge aber innerhalb dieser Säule jener Teil verstanden, welcher die Absicherung der ersten Säule, welcher die Existenzsicherung der Bevölkerung sicherstellen soll, im Bereich Altersvorsorge, Invalidität durch Krankheit sowie den Tod des Versicherten wirksam ergänzen soll.

Zweite Säule SchweizAngeboten wird diese Abdeckung durch Sammelstiftungen mit autonomer Struktur, Pensionskassen und auch Versicherungen.

Im Bereich der beruflichen Vorsorge kann der Arbeitgeber sogar aus verschiedenen möglichen Anbietern wählen. Anders als beispielsweise in der ersten Säule lässt sich hier also ein Wettbewerb unter mehreren "Versicherern" feststellen.

Versichert bei der Arbeitgeber-Pensionskasse sind in diesem Bereich alle Arbeitnehmer mit einem Gesamteinkommen von mehr als 21060 Schweizer Franken im Jahr.


Unfallversicherung und Invalidenversicherung


Ein weiterer wichtiger Teil der zweiten Säule ist die Unfallversicherung, welche die Hauptlast bei Unfällen und deren Konsequenzen trägt. So werden über diese Versicherung lang- und kurzfristiger Lohnausfall, Heilungskosten und auch Leistungen für Hinterlassene kompensiert.

Aus der ersten Säule wird die Unfallversicherung mit der Invalidenversicherung (IV) ergänzt. Manche Branchen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Unfallversicherung ihrer Arbeitnehmer bei der SUVA, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, abzuschliessen. In anderen Branchen jedoch kann der Arbeitgeber wiederum eine eigene Auswahl zwischen verschiedenen Versicherungen treffen. Da die Leistungen einer gesetzlichen Definition unterliegen, besteht im Leistungsumfang aber kein Unterschied.

Nicht Berufstätige sowie Kinder werden für Heilungskosten, die aus Unfällen entstehen, in der Krankenkasse versichert werden.

Krankentagegeldversicherung


Gegen Arbeitsunfähigkeit, die krankheitsbedingt entstanden ist, kann der Arbeitgeber freiwillig eine Krankentagegeldversicherung abschliessen. Die Krankentagegeldversicherung bietet Lohnersatz, bis nach 2 Jahren Unterstützung aus der Invalidenversicherung sowie der Pensionskasse aus der ersten und zweiten Säule geleistet wird.


Austritt und Auszahlung aus dem Vorsorgesystem


Eine versicherte Person, die sich dafür entscheidet, aus dem Vorsorge-System auszutreten, hat nach dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) anschliessend den Anspruch auf die vollkommene Austritts-/ oder Freizügigkeitsleistung. Ein Austritt kann im Fall von Aus- oder Weiterbildung, Selbstständigkeit oder auch Auswanderung aus der Schweiz gegeben sein.

Je nach Grund des Austritts kann eine bare Auszahlung erfolgen, in anderen Fällen wird die Leistung auf ein spezielles Freizügigkeitskonto bei einer Stiftung überwiesen.