Die 2. Säule - zweite Säule Schweiz
2. Säule Schweiz Drei-Säulen-System. Berufliche Vorsorge, Existenzsicherung, Unfallversicherung, Invalidenversicherung. 2. Säule Altersvorsorge Schweiz.

Das Drei-Säulen-System der Schweiz basiert auf verschiedenen Finanzierungslösungen als Fundament für das Vorsorgesystem bei Alter, Hinterlassenenschutz im Todesfall sowie Erwerbsaufsfall.
Die zweite Säule des Systems bietet dabei Leistungen, die in fortgeschrittenem Alter, beim Tod des Versorgers oder auch bei Invalidität, die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ergänzen.
Im Allgemeinen wird diese zweite Säule im Drei-Säulen-System häufig als berufliche Vorsorge aufgefasst, da in diesem Bereich alle Personen versichert sind, die einer berufstätigen Beschäftigung nachgehen.
Inhalt:
- Berufliche Vorsorge zur Existenzsicherung
- Unfallversicherung und Invalidenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Austritt und Auszahlung
Berufliche Vorsorge zur Existenzsicherung
Im engeren Sinne wird mit der beruflichen Vorsorge aber innerhalb dieser Säule jener Teil verstanden, welcher die Absicherung der ersten Säule, welcher die Existenzsicherung der Bevölkerung sicherstellen soll, im Bereich Altersvorsorge, Invalidität durch Krankheit sowie den Tod des Versicherten wirksam ergänzen soll.
Angeboten wird diese Abdeckung durch Sammelstiftungen mit autonomer Struktur, Pensionskassen und auch Versicherungen.
Im Bereich der beruflichen Vorsorge kann der Arbeitgeber sogar aus verschiedenen möglichen Anbietern wählen. Anders als beispielsweise in der ersten Säule lässt sich hier also ein Wettbewerb unter mehreren "Versicherern" feststellen.
Versichert bei der Arbeitgeber-Pensionskasse sind in diesem Bereich alle Arbeitnehmer mit einem Gesamteinkommen von mehr als 21060 Schweizer Franken im Jahr.
Unfallversicherung und Invalidenversicherung
Ein weiterer wichtiger Teil der zweiten Säule ist die Unfallversicherung, welche die Hauptlast bei Unfällen und deren Konsequenzen trägt. So werden über diese Versicherung lang- und kurzfristiger Lohnausfall, Heilungskosten und auch Leistungen für Hinterlassene kompensiert.
Aus der ersten Säule wird die Unfallversicherung mit der Invalidenversicherung (IV) ergänzt. Manche Branchen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Unfallversicherung ihrer Arbeitnehmer bei der SUVA, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, abzuschliessen. In anderen Branchen jedoch kann der Arbeitgeber wiederum eine eigene Auswahl zwischen verschiedenen Versicherungen treffen. Da die Leistungen einer gesetzlichen Definition unterliegen, besteht im Leistungsumfang aber kein Unterschied.
Nicht Berufstätige sowie Kinder werden für Heilungskosten, die aus Unfällen entstehen, in der Krankenkasse versichert werden.
Krankentagegeldversicherung
Gegen Arbeitsunfähigkeit, die krankheitsbedingt entstanden ist, kann der Arbeitgeber freiwillig eine Krankentagegeldversicherung abschliessen. Die Krankentagegeldversicherung bietet Lohnersatz, bis nach 2 Jahren Unterstützung aus der Invalidenversicherung sowie der Pensionskasse aus der ersten und zweiten Säule geleistet wird.
Austritt und Auszahlung aus dem Vorsorgesystem
Eine versicherte Person, die sich dafür entscheidet, aus dem Vorsorge-System auszutreten, hat nach dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) anschliessend den Anspruch auf die vollkommene Austritts-/ oder Freizügigkeitsleistung. Ein Austritt kann im Fall von Aus- oder Weiterbildung, Selbstständigkeit oder auch Auswanderung aus der Schweiz gegeben sein.
Je nach Grund des Austritts kann eine bare Auszahlung erfolgen, in anderen Fällen wird die Leistung auf ein spezielles Freizügigkeitskonto bei einer Stiftung überwiesen.
Wirtschaftsdaten und Markteinschätzungen basieren auf öffentlichen Schweizer Quellen. Konjunktur und Rahmenbedingungen ändern sich – dieser Artikel gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Stand: 18.5.2013.
Alle Angaben recherchiert und geprüft. Fehler gefunden? → support@conviva-plus.ch
Redaktion ConvivaPlus
WirtschaftSchweizer Wirtschaft: Zahlen, Trends, Einordnung.
Letzte Aktualisierung:
Die Zahlen hinter den Schlagzeilen
Daten von BFS, SECO und SNB – keine PR

Bundesrat Lohn 2026: Gehalt, Rente & Privilegien
Was verdient ein Bundesrat 2026? CHF 478’000 brutto, CHF 239’000 Ruhegehalt, 2 Dienstwagen. Alle Fak

110 Schweizer Uhrenmarken
Alle Schweizer Uhrenmarken: CHF 25.6 Mrd. Export, 65’000 Beschäftigte. Luxus, Mittelklasse, Einstieg

🇨🇭 26 Kantone – Jeder einzigartig, alle Schweiz
Wie viele Kantone hat die Schweiz? 26 Kantone mit 9,05 Mio. Einwohnern ✓ Alle Wappen ✓ Steuern ✓ Ein

💵 Löhne – Gehälter, Boni, Branchen: Wer verdient was
Was verdient man in der Schweiz? Medianlohn CHF 7024 (2025). ✓ Alle Branchen ✓ Regionen ✓ Berufe ✓ B

Ehrenamt Steuerabzug
Steuerabzug für ehrenamtliche Tätigkeit ✅ Ehrenamt in der Schweiz von Steuern abziehen ✅ Abzüge bei

Rentenerhöhung +10%
AHV Rentenerhöhung 2016: Generell AHV Renten Beiträge um 10% erhöhen. 116-232 Schweizer Franken mehr
Fehler entdeckt oder Feedback? Sag uns Bescheid – wir korrigieren das.
Quellen: Öffentlich zugängliche Schweizer Primärquellen (admin.ch, BFS, kantonale Ämter). Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.