Die Sozialversicherungen in der Schweiz

Schweizer Sozialversicherungen dienen der sozialen Absicherung der Bevölkerung in der Schweiz.

Die Sozialversicherung gilt als wichtigste Institution im Land, welche für die soziale Sicherung zuständig ist. In der Regel besteht eine Versicherungspflicht für die in der Schweiz lebenden Personen, sodass bei den Sozialversicherungen von einer obligatorischen Versicherung gesprochen werden kann.

Zur Sozialversicherung in der Schweiz zählen folgende Versicherungsarten:

  • Unfallversicherung - UV
  • Krankenversicherung - KV
  • Berufliche Vorsorge - BVG
  • Militärversicherung - MV
  • Mutterschaftsversicherung - MV
  • Familienzulagen
  • Arbeitslosenversicherung - ALV



Inhalt:



Die gesetzliche Regelung der Sozialversicherung in der Bundesverfassung


In der Schweizer Bundesverfassung werden die Sozialversicherungen angeführt. Hier vor allem in Art. 111 bis 114 bzw. Art. 116 und Art. 117. In den dort angeführten Gesetzestexten sind die Grundlagen der Schweizer Sozialversicherung verankert.

  • So steht in Art. 111 in der Schweizer Bundesverfassung das Prinzip der "Drei Säulen". Diese "Drei Säulen" regeln in der Schweiz die Altersvorsorge, die Invalidenvorsorge wie auch die Alters- und Hinterlassenenvorsorge AHV.

  • In Art. 112 sind in der Schweizer Bundesverfassung die Grundlagen zu den Invalidenversicherungen (IV), Hinterlassenen- wie Altersversicherungen geregelt.

  • In Art. 113 hingegen wird die berufliche Vorsorge behandelt.

  • In Art. 114 der Schweizer Bundesverfassung wird die Arbeitslosenversicherung behandelt.

  • Art. 116 regelt die Familienzulagen wie auch die Mutterschaftsversicherung.

  • Die Krankenversicherung wie Unfallversicherung wird in Art. 117 geregelt.



Das "Drei Säulen System" der Schweiz


Beim "Drei-Säulen-System" hingegen werden die Elemente der obligatorischen Versicherungen behandelt. Diese umfassen neben der AHV Hinterlassenen- sowie Invalidenversicherung IV auch die Altersversicherung. Aber auch Ergänzungsleistungen oder auch Erwerbsersatzordnungen (EO) wie auch der Mutterschutz werden beim "Drei Säulen System" geregelt.

Die Finanzierung der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung wird in der Schweiz durch sogenannte Lohnabzüge finanziert. Hier hat der Arbeitgeber die Aufgabe die Beiträge, welche für die Sozialversicherung zu entrichten sind, direkt vom Lohn abzuziehen.

Die Höhe der Beiträge, welche für die Sozialversicherung zu entrichten sind, ist einkommensabhängig. Getragen werden die Beiträge jedoch paritätisch. Das bedeutet, dass die Hälfte der Beiträge der Arbeitgeber bezahlt; die andere Hälfte wird vom Arbeitnehmer getragen.

Nur die Krankenversicherung ist hier die einzige Ausnahme. Hier gibt es eine Kopfprämie, welche nicht einkommensabhängig ist. Auch Beiträge aus der öffentlichen Hand dienen zur Finanzierung der Sozialversicherung in der Schweiz. Etwa werden rund 5 Prozent aus der Tabaksteuer für die Sozialversicherung bezahlt.