Dr. Daniele Ganser blitzt mit «Arena»-Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz ab

So viel ist bekannt: Die «Arena»-Sendung vom 24. Februar mit dem Titel «Trumps Krieg gegen die Medien» eskalierte zwischen Moderator Jonas Projer und dem geladenen Gast, Historiker und Buchautor Dr. Daniele Ganser. Nach der Ausstrahlung hagelte es Beschwerden, von Seiten der Zuschauer und auch von Ganser selbst. Rund 500 Personen beschwerten sich beim Ombudsmann der SRG, welcher den Beanstandungen in mehreren Punkten Recht gab. Ganser sowie einige Zuschauer zogen die Beschwerde weiter an die zuständige Unabhängige Beschwerdeinstanz. Diese hat nun ein Urteil gefällt.

Inhalte:


Beschwerden gegen die «Arena»-Sendung vom UBI abgelehnt

 


Journalistisch unzulänglich, aber sachgerecht:

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bewertet die umstrittene Arena-Sendung nun zwar als journalistisch unzulänglich, aber gesamthaft betrachtet als sachgerecht.

Die Kritik: Arena-Moderator Projer sei aus der Rolle des neutralen Moderators in die Rolle eines SRF-Vertreters gefallen. Auch sei die Verwendung der versendeten E-Mail von Ganser an den verantwortlichen Redaktor der SRF-Sendung «Einstein» nach einer Sendung unzulässig gewesen.

 

Was war passiert?

Gleich zu Beginn der Arena-Sendung kündigte SRF-Moderator Projer Ganser als "umstrittenen" Gast an. In der Sendung versuchte er dann Ganser einen Widerspruch nachzuweisen mittels Tweet und E-Mail-Screenshot-Beweis. Ganser wehrte sich, seine Aussage sei gekürzt und aus dem Kontext gerissen worden. Projer ging auf den Protest Gansers nicht ein und wandte sich stattdessen direkt an die TV-Zuschauer mit den Worten: «Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Daniele Ganser erzählt etwas, das nicht korrekt ist.»

 

Stichentscheid: Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz?

Umstritten: Keine Einigkeit gab es beim Punkt, ob die Arena-Sendung gegen das Radio- und Fernsehgesetz verstossen habe. Dieses Gesetz besagt, SRF-Sendungen müssen Fakten und Ereignisse stets sachgerecht wiedergeben, damit sich die Zuschauer hernach ihre eigene Meinung bilden können. Vier Mitglieder der UBI sahen hierbei einen Verstoss gegeben, die vier anderen UBI-Mitglieder jedoch nicht. Besagte Diskussion zwischen Projer und Ganser habe nur einen untergeordneten Teil der Sendezeit beansprucht. Ausserdem wurde die Kritik transparent geäussert, so dass sich die Zuschauer gesetzeskonform eine eigene Meinung hatten bilden können.

Vier gegen Vier. Eine Patt-Situation bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz. Ein Stichentscheid musste her. Da UBI-Präsident Vincent Augustin aber selber bei jener Arena-Sendung zu Gast war, trat er in den Ausstand. Den Sticheintscheid fällte deshalb die UBI-Vizepräsidentin - zugunsten der «Arena»-Sendung. Ganser kann als Direktbetroffener den Entscheid nun ans Bundesgericht weiterziehen. Für die anderen fünf Beschwerdenführer unter den Zuschauern ist das Verfahren damit beendet.

Das schreiben andere:
- Beschwerde gegen «Arena» mit Historiker Ganser abgewiesen (NZZ)
- Daniele Ganser blitzt mit Beschwerde gegen «Arena» ab (Tagesanzeiger)
- Knapp abgelehnt: Beschwerden-Flut zu umstrittener Ganser-Arena bleibt erfolglos (Aargauer Zeitung)

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(Last updated: 03.11.2017, 17:29)