Homeoffice in Graubünden: 10 % vom Lohn, aber der Deckel liegt CHF 700 unter dem Bund
Graubünden rechnet grosszügig — 10 % des Nettolohns, mindestens CHF 1'400 — und deckelt dann früh: bei CHF 3'300, CHF 700 unter den CHF 4'000 des Bundes. Ab einem Nettolohn von CHF 33'000 bringt mehr Lohn keinen Franken Pauschale mehr.

🧭 Steuerfrist Graubünden: Frist, Verlängerung, Pauschale
Graubünden will die Steuererklärung bis zum 31 de marzo de 2027: 4 Kantone verlangen sie früher, 4 später, 13 am selben Tag. Der Kanton ist vorgewählt — trag deinen Nettolohn ein, und du siehst die Tage bis zur Frist, wie weit du verlängern kannst und welche Pauschale dir bleibt.
🧭 Calendario fiscal ConvivaPlus
Elige tu cantón e introduce tu salario: verás tu próximo plazo con los días que faltan, hasta cuándo puedes prorrogar y cuánto cuesta — y la deducción global por gastos profesionales de tu cantón frente a la federal.
📝 On request, the canton extends until 30 de septiembre de 2027 at the latest.
Método: 26 cantones, plazos y tasas verificados en la administración tributaria cantonal, deducciones según el derecho cantonal. No es asesoría fiscal — decide tu oficina tributaria.
Fuente: Administración tributaria cantonal, Grisons · verificado el 11.10.2026
🏠 Pauschale Graubünden
Ab CHF 33'000 Nettolohn ist die Pauschale in Graubünden ausgeschöpft, beim Bund erst ab CHF 133'333. Jeder Franken Lohn darüber bringt keinen Franken Abzug mehr.
Die Pauschale «übrige Berufskosten» deckt Arbeitswerkzeug, Fachliteratur, ein privates Arbeitszimmer und Berufskleider in einem Betrag ab – ohne Belege, automatisch in der Steuererklärung.
📐 Arbeitszimmer abziehen
Belege lohnen sich in Graubünden erst, wenn Arbeitszimmer und Material zusammen mehr kosten als deine Pauschale (höchstens CHF 3'300) — so viel deckt sie schon ab. Und auch dann nur unter Bedingungen:
Effektive Mehrkosten über die Pauschale hinaus sind nur bei Nachweis abziehbar (Art. 4 Berufskostenverordnung) — ein separates, notwendiges Arbeitszimmer vorausgesetzt und nur, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz stellt.
⚠️ Sperrregel: An den Tagen, für die du das Arbeitszimmer effektiv abziehst, entfallen Fahr- und Verpflegungskosten. Das frisst den Vorteil oft wieder auf.
💡 Sonderregel Graubünden
Graubünden setzt einen deutlich höheren kantonalen Deckel: 10% des Nettolohns, min CHF 1'400, bis CHF 3'300 — weit über den CHF 4'000 des Bundes. Dieser Spielraum ist einer der grössten der Schweiz.
📊 Kantone im Vergleich: Rang 21 von 25
Graubünden steht auf Rang 21 von 25: 20 Kantone lassen mehr zu, 4 weniger. Diese Reihenfolge ist der ConvivaPlus Kanton-Deckel-Index, gerechnet in der ConvivaPlus-Auswertung der kantonalen Erlasse. Die Linie zeigt den Bund — jeder Balken rechts davon lässt mehr zu als die Bundessteuer.
🇨🇭 Bundessteuer Homeoffice
Bei der Bundessteuer fährst du in Graubünden besser: Dort gilt 3 % des Nettolohns, CHF 2'000–CHF 4'000 — ab CHF 110'100 Nettolohn mehr als beim Kanton. Kantons- und Bundesabzug laufen parallel auf derselben Steuererklärung.
Weiter im Steuer-Verbund: ZHprivateTax Schritt für Schritt · Wochenaufenthalter: Zimmer, Essen, Heimreise · Steuererklärung 2026: Fristen und Abzüge · alle Kantone im Homeoffice-Vergleich.
Graubünden ist nur einer von 26. Im Hub siehst du den Kanton-Vergleich, den Deckel-Index und den Homeoffice-Abzug-Rechner.
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- Praxisfestlegung Steuerverwaltung GR 'Übrige erforderliche Berufsauslagen' (StG 31 I lit. c), Übersicht Berufspauschalen StP 2023-2025
- Art. 10 Berufskostenverordnung, ESTV — Bundesweite Pauschale: 3 %, CHF 2'000–4'000
Alle 26 Kantone im Hub-Vergleich. · Steuerperiode 2025
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Steuern · Graubünden · 12/10/2026