Zahlen Flüchtlinge auch Steuern?

«Flüchtlinge zahlen keine Steuern in der Schweiz. Wir zahlen alles!» - Falsch.

Inhalte:


Zahlen Flüchtlinge Steuern in der Schweiz?

 


Ausländer mit C-Ausweis:


Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C zahlen reguläre Steuern wie Schweizerinnen und Schweizer.
 

 

Anerkannte Flüchtlinge:


Anerkannte Flüchtlinge zahlen reguläre Steuern wie Schweizerinnen und Schweizer.
 

Arbeiten: Jeder anerkannte Flüchtlinge darf ohne Einschränkung einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

In Artikel 61 im Asylgesetz heisst es:
Personen, denen die Schweiz Asyl gewährt oder die sie als Flüchtlinge vorläufig aufgenommen hat, werden eine Erwerbstätigkeit sowie der Stellen- und Berufswechsel bewilligt.

Einzige Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber ein entsprechendes Anstellungsgesuch stellt und die ortsüblichen Branchenlöhne sowie Arbeitsbedingungen einhält.

Siehe: Artikel 65 in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.

 

Vorläufig Aufgenommene:


Vorläufig aufgenommene Personen zahlen reguläre Steuern wie Schweizerinnen und Schweizer. Erwerbstätige vorläufig Aufgenommene zahlen zusätzlich zu den ordentlichen Steuern eine Sondersteuer in der Höhe von 10% ihres Einkommens.
 

Sofern die Sondersteuer den Betrag von 15'000 Franken überschreitet, oder wenn die vorläufig aufgenommene Person eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) erhält, oder wenn die Person als Flüchtling anerkannt wird, entfällt die Sondersteuer.

Arbeiten: Vorläufig aufgenommene Personen können zwar vom Kanton eine Arbeitsbewilligung erhalten, ein Anspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt besteht jedoch nicht. In der Praxis handhaben dies die Kantone sehr restriktiv und erteilen vielfach auch dann keine Arbeitsbewilligung, wenn ein Jobangebot besteht (→ Zürich hindert Flüchtlinge daran zu arbeiten). Artikel 85 im Ausländergesetz (AuG).


 

Ausländer ohne C-Ausweis:

Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C sowie anerkannte Flüchtlinge zahlen reguläre Steuern wie Schweizerinnen und Schweizer auch. Allen anderen Ausländern ohne C-Ausweis werden die Steuern in Form von Quellensteuern vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber leitet die Steuern an den Staat weiter.

 

Mehrwertsteuer:

Zu guter Letzt bezahlen alle Flüchtlinge, ob anerkannt, vorläufig aufgenommen und sowieso jeder Ausländer in der Schweiz wie die Schweizerinnen und Schweizer auch regulär die Mehrwertsteuer (MwSt).

Quellen:
- Steuern von Privatpersonen (migraweb)
- Anerkannte Flüchtlinge (Flüchtlingshilfe)


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(Last updated: 24.04.2017, 21:07)